Rahmenvereinbarung der Stadt Hamm: "Beförderungsleistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehres zu verschiedenen städtischen Förderschulen für das Schuljahr 2015/2016 mit Option auf eine 3malige Verlängerung um jeweils ein Schuljahr"
Rahmenvereinbarung der Stadt Hamm: "Beförderungsleistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehres zu verschiedenen städtischen Förderschulen für das Schuljahr 2015/2016 mit Option auf eine 3malige Verlängerung um jeweils ein Schuljahr"
Vorgehen bei dieser Rahmenvereinbarung:
Zur Vergabe der Beförderungsleistungen für die städtischen Förderschulen wird ein zweistufiges Verfahren angewendet und eine Rahmenvereinbarung längstens für die nächsten vier Schuljahre geschlossen.
In der ersten Stufe des Verfahrens werden mehrere Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen ausgewählt, die grundsätzlich geeignet sind, die Beförderungsleistungen zu übernehmen und die die in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Bedingungen anerkennen.
Die Stadt Hamm schließt mit diesen ausgewählten Unternehmen der 1. Stufe eine Rahmenvereinbarung ab. In dieser Rahmenvereinbarung werden bereits einige wesentliche
Rahmenbedingungen für die Beförderungsleistungen auf Basis der Leistungsbeschreibung geregelt - allerdings nicht abschließend alle Bedingungen. Insbesondere die Festlegung der Auftragspreise für die einzelnen Touren bzw. Lose erfolgt erst nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb für die Einzelaufträge in der zweiten Stufe des Verfahrens.
In der zweiten Stufe (voraussichtlich im Zeitraum Juni/Juli eines jeden Vertragsjahres) werden die in Stufe eins ausgewählten Unternehmen schriftlich aufgefordert, unter anderem konkrete Preise für die zu diesem Zeitpunkt gültigen Touren bzw. Lose anzugeben. Aus diesen Angeboten wird dann das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und hierauf der Zuschlag (für das Los und das Schuljahr) erteilt. Die konkrete Beauftragung eines bestimmten Unternehmens für eine bestimmte Tour bzw. für ein bestimmtes Los erfolgt also erst nach dem Aufruf zum Wettbewerb für die jeweiligen Einzelaufträge.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-23.
Auftragsbekanntmachung (2015-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
“Rahmenvereinbarung der Stadt Hamm: "Beförderungsleistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehres zu verschiedenen städtischen Förderschulen für das...”
Menge oder Umfang
Rahmenvereinbarung der Stadt Hamm: "Beförderungsleistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehres zu verschiedenen städtischen Förderschulen für das Schuljahr 2015/2016 mit Option auf eine 3malige Verlängerung um jeweils ein Schuljahr".Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden. Zur Abschätzung dienen Listen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind, und die die Anzahl und Wohnorte der aktuell zu befördernden Schülerinnen/Schüler geordnet nach Touren enthalten.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hamm, Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Postleitzahl: 59065
Postort: Hamm
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamm.de🌏
E-Mail: heimann@stadt.hamm.de📧
Telefon: +49 2381179850📞
Fax: +49 2381172852 📠
“Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor.”
Quelle: OJS 2015/S 062-108861 (2015-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Rahmenvereinbarung wurde in Stufe 1 für die Beförderung von Förderschülern mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung (Alfred-Delp-Schule) mit 6 der 7...”
Die Rahmenvereinbarung wurde in Stufe 1 für die Beförderung von Förderschülern mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung (Alfred-Delp-Schule) mit 6 der 7 Bieter geschlossen und für die Beförderung von Schülern der übrigen Förderschulen (Lindenschule, Mark-Twain-Schule, Erich-Kästner-Schule) mit allen 7 Bietern. Die Einzelaufträge sind Gegenstand der erneuten Aufrufe zum Wettbewerb in Stufe 2 des Verfahrens.
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Quelle: OJS 2015/S 153-282856 (2015-08-06)