Rahmenvereinbarung der Stadt Hamm: "Beförderungsleistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehres zu verschiedenen städtischen Förderschulen für das Schuljahr 2015/2016 mit Option auf eine 3malige Verlängerung um jeweils ein Schuljahr"

Stadt Hamm, Der Oberbürgermeister

Rahmenvereinbarung der Stadt Hamm: "Beförderungsleistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehres zu verschiedenen städtischen Förderschulen für das Schuljahr 2015/2016 mit Option auf eine 3malige Verlängerung um jeweils ein Schuljahr"
Vorgehen bei dieser Rahmenvereinbarung:
Zur Vergabe der Beförderungsleistungen für die städtischen Förderschulen wird ein zweistufiges Verfahren angewendet und eine Rahmenvereinbarung längstens für die nächsten vier Schuljahre geschlossen.
In der ersten Stufe des Verfahrens werden mehrere Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen ausgewählt, die grundsätzlich geeignet sind, die Beförderungsleistungen zu übernehmen und die die in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Bedingungen anerkennen.
Die Stadt Hamm schließt mit diesen ausgewählten Unternehmen der 1. Stufe eine Rahmenvereinbarung ab. In dieser Rahmenvereinbarung werden bereits einige wesentliche
Rahmenbedingungen für die Beförderungsleistungen auf Basis der Leistungsbeschreibung geregelt - allerdings nicht abschließend alle Bedingungen. Insbesondere die Festlegung der Auftragspreise für die einzelnen Touren bzw. Lose erfolgt erst nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb für die Einzelaufträge in der zweiten Stufe des Verfahrens.
In der zweiten Stufe (voraussichtlich im Zeitraum Juni/Juli eines jeden Vertragsjahres) werden die in Stufe eins ausgewählten Unternehmen schriftlich aufgefordert, unter anderem konkrete Preise für die zu diesem Zeitpunkt gültigen Touren bzw. Lose anzugeben. Aus diesen Angeboten wird dann das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und hierauf der Zuschlag (für das Los und das Schuljahr) erteilt. Die konkrete Beauftragung eines bestimmten Unternehmens für eine bestimmte Tour bzw. für ein bestimmtes Los erfolgt also erst nach dem Aufruf zum Wettbewerb für die jeweiligen Einzelaufträge.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-23 Auftragsbekanntmachung
2015-08-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
Rahmenvereinbarung der Stadt Hamm: "Beförderungsleistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehres zu verschiedenen städtischen Förderschulen für das Schuljahr 2015/2016 mit Option auf eine 3malige Verlängerung um jeweils ein Schuljahr".Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden. Zur Abschätzung dienen Listen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind, und die die Anzahl und Wohnorte der aktuell zu befördernden Schülerinnen/Schüler geordnet nach Touren enthalten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hamm, Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Postleitzahl: 59065
Postort: Hamm
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamm.de 🌏
E-Mail: heimann@stadt.hamm.de 📧
Telefon: +49 2381179850 📞
Fax: +49 2381172852 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 062-108861
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung der Stadt Hamm: "Beförderungsleistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehres zu verschiedenen städtischen Förderschulen für das Schuljahr 2015/2016 mit Option auf eine 3malige Verlängerung um jeweils ein Schuljahr"
Vorgehen bei dieser Rahmenvereinbarung:
Zur Vergabe der Beförderungsleistungen für die städtischen Förderschulen wird ein zweistufiges Verfahren angewendet und eine Rahmenvereinbarung längstens für die nächsten vier Schuljahre geschlossen.
In der ersten Stufe des Verfahrens werden mehrere Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen ausgewählt, die grundsätzlich geeignet sind, die Beförderungsleistungen zu übernehmen und die die in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Bedingungen anerkennen.
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Die Stadt Hamm schließt mit diesen ausgewählten Unternehmen der 1. Stufe eine Rahmenvereinbarung ab. In dieser Rahmenvereinbarung werden bereits einige wesentliche
Rahmenbedingungen für die Beförderungsleistungen auf Basis der Leistungsbeschreibung geregelt - allerdings nicht abschließend alle Bedingungen. Insbesondere die Festlegung der Auftragspreise für die einzelnen Touren bzw. Lose erfolgt erst nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb für die Einzelaufträge in der zweiten Stufe des Verfahrens.
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In der zweiten Stufe (voraussichtlich im Zeitraum Juni/Juli eines jeden Vertragsjahres) werden die in Stufe eins ausgewählten Unternehmen schriftlich aufgefordert, unter anderem konkrete Preise für die zu diesem Zeitpunkt gültigen Touren bzw. Lose anzugeben. Aus diesen Angeboten wird dann das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und hierauf der Zuschlag (für das Los und das Schuljahr) erteilt. Die konkrete Beauftragung eines bestimmten Unternehmens für eine bestimmte Tour bzw. für ein bestimmtes Los erfolgt also erst nach dem Aufruf zum Wettbewerb für die jeweiligen Einzelaufträge.
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Menge oder Umfang:
Rahmenvereinbarung der Stadt Hamm: "Beförderungsleistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehres zu verschiedenen städtischen Förderschulen für das Schuljahr 2015/2016 mit Option auf eine 3malige Verlängerung um jeweils ein Schuljahr".
Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden. Zur Abschätzung dienen Listen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind, und die die Anzahl und Wohnorte der aktuell zu befördernden Schülerinnen/Schüler geordnet nach Touren enthalten.
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Beschreibung der Optionen:
3malige Option auf Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils ein Schuljahr; max. Laufzeit beträgt 4 Jahre insgesamt.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: 002/15/EU/VOL
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Hamm.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind in einem Fragebogen zur Eignungsfeststellung (Vordruck) u.a. Angaben zu machen zum Unternehmen (Firmensitz, zuständige Niederlassung, Gesellschaftsform, Gewerbezweig, Handelsregisternummer, Gründungsjahr, Finanzamt, zuständiges Amtsgericht, Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter/innen, Schwerpunktleistungen, Tätigkeitsbereiche).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Mit dem Angebot ist von allen Bietern vorzulegen:
1.1 Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit (Vordruck)
Diese Erklärung ist gesondert zu unterschreiben.
1.2 Angaben zur Haftpflichtversicherung
1.3 Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen. Des Weiteren ist die unter Ziffer 1.1 angeführte Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bitte fertigen Sie ggf. Kopien der Vordrucke in der erforderlichen Anzahl. Die Angabe zu Ziffer 1.2 ist ebenfalls erforderlich.
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2. Nur auf besondere Anforderung innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
2.1 Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung
2.2 Bescheinigung der zuständigen Stellen, dass die in § 6 EG Abs. 6 Buchst. d VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen. Im Einzelnen:
2.2.1 Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der zuständigen Stelle
2.2.2 Bescheinigung des zuständigen kommunalen Steueramtes bzw. der zsutändigen Stelle über die ordnungsgemäße Entrichtung kommunaler Abgaben
2.2.3 Nachweise über die gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung durch die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. die zuständige Stelle
2.2.4 Bescheinigung der Krankenkasse bzw. der zuständihen Stelle über das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen
Die unter den Punkten 2.2.1 bis 2.2.4 geforderten Nachweise dürfen nicht älter aös 3 Monate, gerechnet zum Ende der Angebotsfrist, sein. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 7 EG Abs. 7 VOL/A.
Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die unter Ziffer 2 angeführten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Sollten nach den Einzelaufrufen zum Wettbewerb in Stufe 2 der Rahmenvereinbarung ein oder mehrere Nachunternehmen beauftragt werden, sind von jedem Nachunternehmer die Erklärungen/Nachweise unter Ziffer 1 und 2 abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Mit dem Angebot sind von allen Bietern vorzulegen:
1.1 Referenzliste (Vordruck) über durchgeführte vergleichbare Schülerbeförderungen der letzten 3 Jahre 2012 bis 2014 unter Angabe von Leistungszeitraum, Auftragsvolumen, Vertragsdauer, Anzahl der beförderten Schüler sowie Adresse, Ansprechpartner und Tel.-Nr. der Förderschule. Für die Beförderung von Förderschülern mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung ist eine gesonderte Referenzliste (Vordruck) auszufüllen. Unternehmen, die bereits innerhalb der letzten 3 Jahre entsprechende Beförderungsleistungen für die Förderschulen der Stadt Hamm erbracht haben, brauchen keine Referenzen einzureichen.
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1.2 Fragebogen zur Eignungsfeststellung (Vordruck): Hier werden u. . Angaben zum vorhandenen Fahrzeugbestand (Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeughersteller und –typ, Baujahr, Anzahl Sitzplätze, Standort der Fahrzeuge und Anfahrtsweg) erwartet.
Unternehmen, die bereits innerhalb der letzten 3 Jahre 2012 bis 2014 entsprechende Beförderungsleistungen für die Förderschulen der Stadt Hamm erbracht haben, brauchen den Fragebogen nicht auszufüllen bzw. einzureichen.
1.3 Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die unter Ziffer 1.1 und 1.2 angeführten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bitte fertigen Sie ggf. Kopien der Vordrucke in der erforderlichen Anzahl.
2. Nur auf besondere Anforderung innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
Sollten nach den Einzelaufrufen zum Wettbewerb in Stufe 2 der Rahmenvereinbarung ein oder mehrere Nachunternehmen beauftragt werden, sind von jedem Nachunternehmer die Erklärungen/Nachweise unter Ziffer 1.1 und 1.2 abzugeben.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) und die Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm. Nach Aufruf zum Wettbewerb für die Einzelaufträge und deren Bezuschlagung in Stufe 2 des Verfahrens haben die ausgewählten Auftragnehmer monatlich nachträglich eine prüfungsfähige Rechnung über tatsächlich durchgeführte Fahrten vorzulegen. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang unter Abzug des vereinbarten Skontos bzw. innerhalb von 30 Tagen netto.
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Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit Abgabe des Angebotes die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Weiterhin haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft dem bevollmächtigten Vertreter Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einzuräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe des Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Des Weiteren ist gemeinsam zu erklären, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gesamtschuldnerisch haften.
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Es sind die Leistungsteile zu bezeichnen, die von den jeweiligen Mitgliedern der Bietergemeinschaft erbracht werden.
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft.
Im Auftragsfall hat sich die Bietergemeinschaft zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen.
Die Rechnungsstellung hat im Namen der Bietergemeinschaft zu erfolgen.
Die Rechnung ist vom Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
Es ist nicht zulässig, wenn ein Bieter als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abgibt und so eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wird. Gleiches gilt für den Fall, wenn sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Folgende auftragsbezogene Erklärungen sind nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (Stufe 2) gesondert unterschrieben mit dem Angebot einzureichen:
1. Eigenerklärung nach TVgG-NRW zur Tariftreue und Mindestentlohnung bei einem Gesamtauftragswert ab 20.000 EUR netto (Vordruck)
2. Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei einem Gesamtauftragswert ab 50.000 EUR netto (Vordruck)
3. Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind die unter 1 und 2 angeführten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
4. Sollten nach Aufruf zum Wettbewerb für die Einzelaufträge in Stufe 2 des Verfahrens ein oder mehrere Nachunternehmer beauftragt werden, ist die unter Ziffer 1 angeführte Eigenerklärung innerhalb von 5 Werktagen nach besonderer Anforderung von jedem Nachunternehmer vorzulegen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Submissionsstelle
Frau Heimann-Sachsse

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-08-12 📅
Datum des Endes: 2016-07-10 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 002/15/EU/VOL

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.de 📧
Telefon: +49 2514111691 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.de 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur zulässig, soweit,
1. der Bieter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüberdem Auftraggeber unverzüglich (i.d.R. innerhalb von 3-5 Tagen ab Kenntnis) gerügt hat;
2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbunggegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat und
4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat. (Siehe insoweit auch § 107 Abs. 3 GWB.)
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an folgende Stelle (Vergabekammer) wenden:
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, D-48147 Münster.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Hamm, Zentrale Submissionsstelle
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Postort: Hamm
Postleitzahl: 59065
Telefon: +49 2381179850 📞
Internetadresse: http://www.hamm.de 🌏
Fax: +49 2381172852 📠
Quelle: OJS 2015/S 062-108861 (2015-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hamm, der Oberbürgermeister, Zentrale Submissionsstelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 153-282856
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 62-108861
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Die Rahmenvereinbarung wurde in Stufe 1 für die Beförderung von Förderschülern mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung (Alfred-Delp-Schule) mit 6 der 7 Bieter geschlossen und für die Beförderung von Schülern der übrigen Förderschulen (Lindenschule, Mark-Twain-Schule, Erich-Kästner-Schule) mit allen 7 Bietern. Die Einzelaufträge sind Gegenstand der erneuten Aufrufe zum Wettbewerb in Stufe 2 des Verfahrens.
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Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-09 📅

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Hamm – Zentrale Submissionsstelle
Quelle: OJS 2015/S 153-282856 (2015-08-06)