Rahmenvereinbarung für Architekten- und Ingenieurleistungen – Projektsteuerungsleistungen (SXF/TXL)

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für Architekten- und Ingenieurleistungen – Projektsteuerungsleistungen – für Hoch- und Tiefbauprojekte mit einem Projektumfang von 200 000 EUR bis 40 000 000 EUR auf dem Gebiet der Bestandsflughäfen SXF und TXL abzuschießen. Maßnahmen auf dem Gebiet des neuen Flughafens BER sind von dieser Beschaffung nicht betroffen, hierfür wird es eine gesonderte Ausschreibung geben.
Die Projektsteuerungsleistungen werden im Rahmen der baulichen Optimierung, der laufenden Instandsetzung sowie bei Neu- und Veränderungsbauten notwendig.
Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Projektsteuerungsleistungen:
— Wahrnehmung von Leistungen der Projektsteuerung/delegierbare Bauherrenleistungen in Anlehnung an Heft 9 (Leistungsbild und Honorierung Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft) des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), Übergeordnete Organisation, Koordination und Strukturierung inklusive der Kommunikationswege sowie des Informationsflusses zwischen den Projektbeteiligten einschließlich den vom Projekt betroffenen Behörden/Ämtern zur Unterstützung eines transparenten strukturierten und lösungsorientierten Planungs- und Ausführungsprozesses; Einführung eines bedarfsgerechten Besprechungs- und Berichtswesens sowie Durchführen von regelmäßigen Besprechungen;
— Unterstützung der Projektbeteiligten beim Erstellen einer Entscheidungshierarchie. Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Entscheidungsvorlagen; Moderation und Mediation von Entscheidungsprozessen; Kontrolle der Einhaltung der Ergebnisse;
— Koordination und Organisation der Abarbeitung der Änderungsanfragen der Beteiligten, Bewertung hinsichtlich aller projektgefährdenden Risiken und genehmigungsrelevanten Auswirkungen sowie Erarbeiten von Lösungsalternativen/Entscheidungsvorlagen;
— Übergeordnete Koordination eines projektübergreifenden Risikomanagements einschließlich der Ausarbeitung von Lösungsstrategien und Berichterstattung;
— Mitwirkung und Unterstützung bei der Vorbereitung der Verträge, Kontrolle der Einhaltung der Termine aus den Verträgen und Sicherstellen der Einhaltung der vertraglichen Termine, Vorschlagen von Gegensteuerungsmaßnahmen bei der Gefährdung von einzelnen Vertragsterminen;
— Terminplanung/-controlling und Kostenplanung/-controlling;
— Bewertung von Nutzungseinschränkungen für den laufenden Flugbetrieb;
— Unterstützung/Übergeordnete Koordinierung in Belangen der Projektentwicklung (Bauleitplanung, Nutzer- und Raumbedarfsprogramm, Mieterkoordinierung etc.).
Zu beachten ist das Verwenden von auftraggeberseitig eingesetzten EDV-Programmen. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Auftragnehmer entsprechende aktueller Software für Projektabwicklungen mit flexiblen Schnittstellen zur Verfügung stellen, vorhalten und betreiben kann.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-28 Auftragsbekanntmachung
2016-04-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Menge oder Umfang:
Es handelt sich um diverse Einzelmaßnahmen pro Jahr mit unterschiedlich hohen anrechenbaren Kosten.Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich die oben dargestellte Gesamtmenge auf mehrere Rahmenvertragspartner ggf. ungleichmäßig verteilen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-28 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 104-189820
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
1. Grundsätzliches: Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Die Beschaffung der vorbenannten Leistungen (gemäß Ziffer I.3)) erfolgt für die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) sowie für die Berliner Flughafengesellschaft mbH (BFG) und die Flughafen Energie & Wasser GmbH (FEW). Die vorbenannten Gesellschaften sind Vertragspartner und somit Auftraggeber der zu beschaffenden Leistungen. Die FBB wird als Konzerngesellschaft ihre 100%-igen Töchter im o.g. Ausschreibungsverfahren vertreten. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff. IV.1.1)). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung. 2. Erläuterungen Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs: Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (1 Original und 2 Kopien, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Punkt I.) „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ genannten Adresse einzureichen. Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Kontaktstelle das Formular Nr. 1a „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, dass von der Bewerbergemeinschaft möglichst genutzt werden soll. Die Bewerbungsformblätter werden über folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt: fbb-eb20130377@kanzleigruenhagen.de. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist, auf die Festlegungen in Ziffer III.1.3) wird verwiesen. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme sollte ein Ansprechpartner mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Adresse angegeben werden. Für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Kontaktstelle ebenfalls ein Formular „Teilnahmeantrag für Einzelbewerber“ (Formular Nr. 1b) mit den Bewerbungsformblättern bereit, das von Einzelbewerbern möglichst genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls von dem Vertreter zu unterzeichnen. Die Bewerbungsformblätter werden über folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt: fbb-eb20130377@kanzleigruenhagen.de. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme sollte ein Ansprechpartner mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Adresse angegeben werden. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags und deren Anlagen hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag und deren Anlagen eingereicht werden (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der vorbereitete „Kennzettel“ (Formular Nr. 7) verwendet werden, der ebenfalls mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung gestellt wird. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) an die E-Mailadresse fbb-eb20130377@kanzleigruenhagen.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Tage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10-Tagesfrist nicht mit gezählt. Die Kontaktstelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Checkliste der ggf. einzureichenden Formulare – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen die das Vergabeverfahren betreffen per E-Mail zur Verfügung stellen. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Für Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.3) verwiesen. Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten vorliegenden Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Der Teilnahmeantrag und die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden. 3. Wertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, können unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen werden. Bei den o. g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem dreistufigen Verfahren. 1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen des Teilnahmeantrages und der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3)); 2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Zuverlässigkeitsprüfung sowie Einhaltung der Mindestanforderungen; 3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung und der Angaben zum Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement (vgl. Ziff. III.2.3)). Der Auftraggeber wird max. 6 Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 6 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. III.2.2 und III.2.3)) der Bewerber/Bewerbergemeinschaften bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen (Bewertungsmatrix): — max. 100 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.2.2). Bewertet wird der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2011, 2012, 2013 abgeschlossen wurden, mit dem Gewichtungsfaktor 10 sowie die Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung mit dem Gewichtungsfaktor 10. — max. 425 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit – Referenzen gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 1. Bewertet wird die Aktualität/Kontinuität und Anzahl der vergleichbaren Leistungen der Referenzen ab 1.1.2005 mit dem Gewichtungsfaktor von 5, die Art und Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor von insgesamt 40, der Umfang und die Anzahl der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor von 40. — max. 475 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die personelle Ausstattung gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 3. Bewertet wird die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013) mit dem Gewichtungsfaktor 20, die Angaben zur beruflichen Qualifikation und Erfahrung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen Personen und Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten mit dem Gewichtungsfaktor 60, die Angaben über die für die Ausführung der zu vergebenen Leistung zur Verfügung stehenden Projektsteuerungssoftware mit dem Gewichtungsfaktor 10 und die Angaben über Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement/ggf. Zertifizierung mit dem Gewichtungsfaktor 5. Entsprechend der Bedeutung für eine erfolgreiche Bieterauswahl hat der Auftraggeber die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in der zu erreichenden Maximalpunktzahl wieder. 3.1. Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.2.2); Der Inhalt der aktuellen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung des Bewerbers bzw. jedem Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft soll weiteren Aufschluss über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Der Inhalt der jeweiligen Bankauskünfte wird mit der nachfolgend beschriebenen Punkteskala von 0-5 Punkte bewertet. Sofern die Bankauskunft von Bewerbergemeinschaften bewertet wird, wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft durch die Bildung einer Durchschnittsnote nach Auswertung der jeweiligen Bankauskunft des einzelnen Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft ermittelt. Die vorbenannten Bewertungsgrundsätze finden auch Anwendung bei der Benennung von Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen durch die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit entsprechend Anwendung, sofern die Bewerber/Bewerbergemeinschaft die geforderte Verpflichtungserklärung für die jeweils benannten Nachunternehmer/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen zum Teilnahmeantrag vorgelegt hat. Nach Auffassung des Auftraggebers sind aber die vorgelegten Unterlagen der seitens der Bewerber/Bewerbergemeinschaft benannten Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft auf Grund einer nicht bestehenden direkten vertraglichen Beziehung zwischen dem Auftraggeber und den benannten Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen nicht gleichwertig zu den Unterlagen im Bezug auf die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die die Bewerber oder die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft selbst vorlegen. Insoweit ist nach Auffassung des Auftraggebers im Rahmen der Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft/des Bewerbers in der vorbenannten Konstellation eine angemessene Abwertung gerechtfertigt. Darüber hinaus hat sich der Auftraggeber entschlossen, die Angaben zum Gesamtumsatz im Rahmen der Bewertung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers wie folgt zu bewerten: Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit dem höchsten Wert für den Gesamtumsatz erhält die Höchstpunktzahl von 5 Punkten. Die Punktzahl für den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit einem niedrigeren Wert wird ins Verhältnis gesetzt und wie folgt ermittelt: Punktzahl Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY = Wert des Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY x 5 / höchster Wert. Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes einer Bewerbergemeinschaft wird der jeweilige Umsatz der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Ermittlung des wertenden Gesamtumsatzes der Bewerbergemeinschaft oder der benannten Dritten etc., sofern die geforderte Verpflichtungserklärung vorgelegt wird, addiert. 3.2. Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit – Referenzen gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 1 und 1.1 bis 1.3. Der Auftraggeber wird die seitens der Bewerber vorgelegten Referenzen nach Anzahl sowie nach dem Grad der Erfüllung der Art und des Umfanges der im Veröffentlichungstext beschriebenen vergleichbaren Leistungen, sowie der Aktualität/Kontinuität der Erbringung der vergleichbaren Leistungen ab dem 1.1.2005/Anzahl der Referenzen mit vergleichbaren Leistungen mit der nachfolgend beschriebenen Punkteskala (0 bis 5 Punkte) bewerten. Bei der Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit von Bewerbergemeinschaften ist der Auftraggeber der Auffassung, dass nicht alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaften die im Veröffentlichungstext geforderten Anforderungen erfüllen müssen. Vielmehr reicht es nach Auffassung des Auftraggebers in diesem Fall, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die im Veröffentlichungstext geforderten Anforderungen erfüllt. Die vorbenannten Bewertungsgrundsätze bzgl. der Erfüllung der Einhaltung der Anforderungen im Rahmen der Wertung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft finden auch entsprechend Anwendung im Rahmen der Bewertung der Referenzen der einzelnen Mitglieder einer Bewerbungsgemeinschaft oder bei Benennung von Nachunternehmern/Dritten/konzernverbundenen Unternehmen mit der nachfolgenden Punkteskala. Der Auftraggeber geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber die jeweils 5 Referenzen über die Erbringung der in der Bekanntmachung beschriebenen jeweiligen vergleichbaren Leistungen zum Nachweis der Erfüllung des geforderten Bewertungskriteriums „Art und Anzahl der vergleichbaren Leistungen“ und „Umfang und Anzahl der vergleichbaren Leistungen“ vorlegen können und in den vorgelegten Referenzen der Beginn der jeweiligen Leistungserbringung ab dem unter Ziffer III.2.3) genannten Leistungsbeginn erfolgt ist, im Regelfall eine Bewertung mit 5 Punkten in den vorbenannten jeweiligen Kriterien durch den Auftraggeber erhalten werden. Der Auftraggeber geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber die ab dem 1.1.2005 kontinuierlich, d. h. über den vorbenannten Zeitraum kontinuierlich verteilt, jeweils 5 Referenzen über die Erbringung der im Veröffentlichungstext beschriebenen vergleichbaren Leistungen erbracht haben, im Rahmen der Bewertung des Kriteriums „Aktualität/Kontinuität und Anzahl“ der Erbringung der vergleichbaren Leistungen ab dem 1.1.2005 im Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten sind. 3.3. Bewertung der personellen Ausstattung und Leistungsfähigkeit gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 3.1.1. Der Auftraggeber geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber deren durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013) ≥ 30 beträgt, im Rahmen der Bewertung des vorbenannten Kriteriums im Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten ist. Bei einer Unterschreitung der vorbenannten Anzahl der Mitarbeiter/-innen wird der Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums angemessen Punktabzüge vornehmen. 3.4. Bewertung der personellen Ausstattung und Leistungsfähigkeit gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 3.1.2. Der Auftraggeber geht auf Grund der langjährigen Erfahrungen bei der Abwicklung von vergleichbaren Leistungen davon aus, dass Bewerber, die alle zu benennenden Personen gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 3.1.2 auch vollständig benannt haben und für die benannten Personen jeweils 3 Referenzen über die Erbringung der geforderten vergleichbaren Leistungen gemäß Ziffer III.2.3, Punkt 1.1-1.3 vorlegen können, im Rahmen der Bewertung des vorbenannten Kriteriums im Regelfall mit 5 Punkten zu bewerten sind. Bei einer Unterschreitung der vorbenannten geforderten Anzahl der Mitarbeiter-/innen und der eingereichten Referenzen wird der Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Bewertungs- und Beurteilungsspielraums angemessen Punktabzüge vornehmen. Alle weiteren Bewertungskriterien werden wie folgt bewertet. Das jeweilige Kriterium wird mit jeweils 0-5 Punkten bewertet und mit den zugeordneten Gewichtungen multipliziert. Die Punkteverteilung der vorgenannten Kriterien erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel: — 0 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält. — 1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung insgesamt bzw. schwerwiegend Defizite und Schwächen aufweisen. — 2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung weitreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige wertungsfähige Aussagen enthält. — 3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen. — 4 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen. — 5 Punkte, wenn der Bewerber die jeweiligen Eignungsvoraussetzungen vollständig und uneingeschränkt erfüllt. 4. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss der Auftraggeber zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 5. Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitnah zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen (Mindestanforderungen) nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteil vom 5.12.2013 – RS.C – 561/2012) gelten. Sofern Bieter etwaige ausdrücklich gekennzeichneten verbindlichen Anforderungen in den Vergabeunterlagen im Rahmen der Wertung des Erstangebotes nicht vollumfänglich erfüllen, können Bieter aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen und nicht mehr zur Abgabe eines optimierten Angebotes aufgefordert werden. In allen anderen Fällen, in denen die Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern. Der Auftraggeber wird mit bis zu 3 Bietern einen Rahmenvertrag abschließen. Die wirtschaftlichsten Bieter des Ausschreibungsverfahrens werden gemäß den unter IV.2.1) genannten Zuschlagskriterien ermittelt. Die Beauftragung der Leistungen im Wege von Einzelabrufen durch den Auftraggeber erfolgt nach freiem Ermessen des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich aber vor, in Einzelfällen einen Wettbewerb zwischen den beauftragten Rahmenvertragspartnern zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots durchzuführen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für Architekten- und Ingenieurleistungen – Projektsteuerungsleistungen – für Hoch- und Tiefbauprojekte mit einem Projektumfang von 200 000 EUR bis 40 000 000 EUR auf dem Gebiet der Bestandsflughäfen SXF und TXL abzuschießen. Maßnahmen auf dem Gebiet des neuen Flughafens BER sind von dieser Beschaffung nicht betroffen, hierfür wird es eine gesonderte Ausschreibung geben.
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Die Projektsteuerungsleistungen werden im Rahmen der baulichen Optimierung, der laufenden Instandsetzung sowie bei Neu- und Veränderungsbauten notwendig.
Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Projektsteuerungsleistungen:
— Wahrnehmung von Leistungen der Projektsteuerung/delegierbare Bauherrenleistungen in Anlehnung an Heft 9 (Leistungsbild und Honorierung Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft) des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), Übergeordnete Organisation, Koordination und Strukturierung inklusive der Kommunikationswege sowie des Informationsflusses zwischen den Projektbeteiligten einschließlich den vom Projekt betroffenen Behörden/Ämtern zur Unterstützung eines transparenten strukturierten und lösungsorientierten Planungs- und Ausführungsprozesses; Einführung eines bedarfsgerechten Besprechungs- und Berichtswesens sowie Durchführen von regelmäßigen Besprechungen;
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— Unterstützung der Projektbeteiligten beim Erstellen einer Entscheidungshierarchie. Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Entscheidungsvorlagen; Moderation und Mediation von Entscheidungsprozessen; Kontrolle der Einhaltung der Ergebnisse;
— Koordination und Organisation der Abarbeitung der Änderungsanfragen der Beteiligten, Bewertung hinsichtlich aller projektgefährdenden Risiken und genehmigungsrelevanten Auswirkungen sowie Erarbeiten von Lösungsalternativen/Entscheidungsvorlagen;
— Übergeordnete Koordination eines projektübergreifenden Risikomanagements einschließlich der Ausarbeitung von Lösungsstrategien und Berichterstattung;
— Mitwirkung und Unterstützung bei der Vorbereitung der Verträge, Kontrolle der Einhaltung der Termine aus den Verträgen und Sicherstellen der Einhaltung der vertraglichen Termine, Vorschlagen von Gegensteuerungsmaßnahmen bei der Gefährdung von einzelnen Vertragsterminen;
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— Terminplanung/-controlling und Kostenplanung/-controlling;
— Bewertung von Nutzungseinschränkungen für den laufenden Flugbetrieb;
— Unterstützung/Übergeordnete Koordinierung in Belangen der Projektentwicklung (Bauleitplanung, Nutzer- und Raumbedarfsprogramm, Mieterkoordinierung etc.).
Zu beachten ist das Verwenden von auftraggeberseitig eingesetzten EDV-Programmen. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Auftragnehmer entsprechende aktueller Software für Projektabwicklungen mit flexiblen Schnittstellen zur Verfügung stellen, vorhalten und betreiben kann.
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Menge oder Umfang:
Es handelt sich um diverse Einzelmaßnahmen pro Jahr mit unterschiedlich hohen anrechenbaren Kosten.
Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich die oben dargestellte Gesamtmenge auf mehrere Rahmenvertragspartner ggf. ungleichmäßig verteilen.
Beschreibung der Optionen:
Option 1: Verlängerungsoption für die Laufzeit des Vertrages um 2 x 1 Jahr nach Ablauf der Grundlaufzeit von 2 Jahren.
Option 2: Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
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Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
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Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation).
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen (Urkalkulation) seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
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Preisanpassungen sind zu verhandeln.
Der AG ist auch berechtigt, etwaige zusätzliche oder geänderte Leistungen auf Basis der zwischen den Parteien im Vertrag als Grundlage vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen sowie Nebenkostenpauschalen zu vergüten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: EB-2013-0377

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2. Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Ich/wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist;
b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
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c) Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen;
d) Ich/wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AentG) nicht vorliegen;
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e) Ich/wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes – MiLoG) nicht vorliegen;
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f) Ich/wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß dem § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung nicht vorliegen;
g) Ich/wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt.
3. Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.3), gemäß Formular) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltsvorzulegen: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen nachzufordern.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
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Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/ diese bereit ist/ sind, Leistungen für den Bewerber in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2 (Formular Nr. 2) und 3 (Formular Nr. 1a) sowie für die „Verpflichtungserklärung“ (Formular Nr. 4) stellt die Kontaktstelle die v. g. Formulare mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, die von den Bewerbern möglichst genutzt werden sollen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft:
1.) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
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2.) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2011, 2012, 2013 abgeschlossen wurden.
3.) Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013) wie folgt:
400 000 EUR (netto).
Die vorstehend genannten Nachweise sind von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz unterschrieben einzureichen (vgl. Formular Nr. 3 – Eigenerklärung zum Gesamtumsatz). Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden vom Auftraggeber addiert. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze aller Unternehmen ebenfalls durch den Auftraggeber addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular Nr. 3) unterschrieben einzureichen.
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Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/das konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“ Formular).
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Für die Verpflichtungserklärung und die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz stellt die Kontaktstelle die v. g. Formulare mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften genutzt werden sollen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2005 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Einzelleistungen der betreffenden AHO-Stufe im Punkt. 1.1 bis 1.3 zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d. h. diese konkreten Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
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Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 bis 1.3 stellt die Kontaktstelle ein Formular „Tabelle Referenzen“ mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
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1.1. Referenzen gemäß Anforderung Pkt. 1;
Leistungsart: Projektsteuerungsleistungen der betreffenden AHO-Stufe für Hochbaumaßnahmen, mit folgenden Einzelleistungen:
— Wahrnehmung von Leistungen der Projektsteuerung/delegierbare Bauherrenleistungen in Anlehnung an Heft 9 (Leistungsbild und Honorierung Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft) des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), Übergeordnete Organisation, Koordination und Strukturierung inklusive der Kommunikationswege sowie des Informationsflusses zwischen den Projektbeteiligten einschließlich den vom Projekt betroffenen Behörden/Ämtern zur Unterstützung eines transparenten strukturierten und lösungsorientierten Planungs- und Ausführungsprozesses; Einführung eines bedarfsgerechten Besprechungs- und Berichtswesens sowie Durchführen von regelmäßigen Besprechungen;
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— Unterstützung der Projektbeteiligten beim Erstellen einer Entscheidungshierarchie. Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Entscheidungsvorlagen; Moderation und Mediation von Entscheidungsprozessen; Kontrolle der Einhaltung der Ergebnisse;
— Koordination und Organisation der Abarbeitung der Änderungsanfragen der Beteiligten, Bewertung hinsichtlich aller projektgefährdenden Risiken und genehmigungsrelevanten Auswirkungen sowie Erarbeiten von Lösungsalternativen/Entscheidungsvorlagen;
— Übergeordnete Koordination eines projektübergreifenden Risikomanagements einschließlich der Ausarbeitung von Lösungsstrategien und Berichterstattung;
— Mitwirkung und Unterstützung bei der Vorbereitung der Verträge, Kontrolle der Einhaltung der Termine aus den Verträgen und Sicherstellen der Einhaltung der vertraglichen Termine, Vorschlagen von Gegensteuerungsmaßnahmen bei der Gefährdung von einzelnen Vertragsterminen;
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— Terminplanung/-controlling und Kostenplanung/-controlling;
— Bewertung von Nutzungseinschränkungen für den laufenden Flugbetrieb;
— Unterstützung / Übergeordnete Koordinierung in Belangen der Projektentwicklung (Bauleitplanung, Nutzer- und Raumbedarfsprogramm, Mieterkoordinierung etc.).
Leistungsumfang: anrechenbare Kosten ≥ 12 000 000 EUR.
1.2. Referenzen gemäß Anforderung Pkt. 1;
Leistungsart: Projektsteuerungsleistungen der betreffenden AHO-Stufe für Tiefbaumaßnahmen, mit folgenden Einzelleistungen:
— Unterstützung/Übergeordnete Koordinierung in Belangen der Projektentwicklung (Bauleitplanung, Nutzer- und Raumbedarfsprogramm, Mieterkoordinierung etc.).
1.3. Referenzen gemäß Anforderung Pkt. 1;
Leistungsart: Projektsteuerungsleistungen der betreffenden AHO-Stufe für bauliche Anlagen auf Flughäfen, mit folgenden Einzelleistungen:
— Wahrnehmung von Leistungen der Projektsteuerung/delegierbare Bauherrenleistungen in Anlehnung an Heft 9 (Leistungsbild und Honorierung Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft) des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), Übergeordnete Organisation, Koordination und Strukturierung inklusive der Kommunikationswege sowie des Informationsflusses zwischen den Projektbeteiligten einschließlich den vom Projekt betroffenen Behörden / Ämtern zur Unterstützung eines transparenten strukturierten und lösungsorientierten Planungs- und Ausführungsprozesses; Einführung eines bedarfsgerechten Besprechungs- und Berichtswesens sowie Durchführen von regelmäßigen Besprechungen;
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2. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 und/oder 1.3 aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge erfüllen:
2.1. 2 Referenzen gemäß Anforderung Pkt. 1;
Leistungsart: Projektsteuerungsleistungen der betreffenden AHO-Stufe für Hochbaumaßnahmen oder Projektsteuerungsleistungen für bauliche Anlagen auf Flughäfen, mit folgenden Einzelleistungen:
— Wahrnehmung von Leistungen der Projektsteuerung/delegierbare Bauherrenleistungen in Anlehnung an Heft 9 (Leistungsbild und Honorierung Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft) des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), Übergeordnete Organisation, Koordination und Strukturierung inklusive der Kommunikationswege sowie des Informationsflusses zwischen den Projektbeteiligten einschließlich den vom Projekt betroffenen Behörden/Ämtern zur Unterstützung eines transparenten strukturierten und lösungsorientierten Planungs- und Ausführungsprozesses; Einführung eines bedarfsgerechten Besprechungs- und Berichtswesens sowie Durchführen von regelmäßigen Besprechungen
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Leistungsumfang: anrechenbare Kosten ≥ 2 000 000 EUR.
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten vergleichbaren Leistungen kann auch durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbrach werden, da die Bewerber nicht alle geforderten vergleichbaren Leistungen in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen.
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Die Darstellung aller Referenzen soll möglichst in Tabellenform (vgl. „Tabelle Referenzen“, Formular Nr. 5) erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmer etc.);
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer;
— Bezeichnung des Referenzobjektes;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angaben zu den erbrachten Leistungen wie folgt:
• für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt
1.1. u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang,
1.2. u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang,
1.3. u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang.
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Die vorbenannten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, der im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 bis 1.3 auf Angaben von Dritten/ Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie III.2.3), Punkt 3.1, 3.2 und 3.3 auch für den Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 4).
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Für den Nachweis der Referenzen nach Ziffer III.2.3), Pkt. 1.1 bis 1.3 (Formular Nr. 5) sowie für die Verpflichtungserklärung (Formular Nr. 4) stellt die Kontaktstelle Formulare mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
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3. Beschreibung der personellen und technischen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen:
3.1 Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit;
3.1.1 Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013).
3.1.2 Angaben zur berufliche Qualifikation und Erfahrungen der für die Projektbearbeitung (Projektleiter, Hochbau, TGA, Flugbetriebs- und/oder Verkehrsflächen, Terminsteuerung, Kostensteuerung) vorgesehenen Personen und Angaben zu ausgeführten Referenzobjekte der vorbenannten zu benennenden Mitarbeiter/-innen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.1-1.3 vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2005 erbracht worden sind und die benannten vergleichbaren Leistungen zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d. h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
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3.2 Angaben über die dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende Projektsteuerungssoftware. Die Angaben sollen insbesondere Ausführungen dazu enthalten, wie mit der vorgesehenen Projektsteuerungssoftware folgende Aspekte sichergestellt werden können: Kosten, Termine, Qualität und Projektkommunikationsverkehr.
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3.3 Angaben über Qualitäts- und Arbeitssicherheitsmanagement/ggf. Zertifizierung.
Die Beschreibung zur personellen Ausstattung gemäß Punkt 3.1 und die Angaben gemäß Punkt 3.2 und 3.3 müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 3 auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die personelle Leistungsfähigkeit von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 4).
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Für den Nachweis der zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geforderten Angaben nach Ziffer III.2.3) Nr. 3.1.1 (Formular Nr. 6) sowie für die Verpflichtungserklärung (Formular Nr. 4) stellt die Kontaktstelle Formulare mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: — gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen.
— Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
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— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Kontaktstelle das Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
— Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
— Für Einzelbewerber stellt die Kontaktstelle das Formular „Teilnahmeantrag Einzelbewerber“ mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung.
— Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. VI.3) verwiesen.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Das einzusetzende Personal im Sicherheitsbereich muss bei Leistungsbeginn gemäß § 7 LuftSiG sicherheitsüberprüft sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Tagessätze (Projektleiter, Projektbearbeiter und technisch/wirtschaftliche Mitarbeiter) gemäß Gewichtungsvorgaben (67)
2. Nebenkostenpauschale in % (3)
3. Konzept der Leistungserbringung für einen vorgegebenen beispielhaften Projektsteuerungsauftrag: Darstellung der Prozesse einschließlich eingesetzter Hard- und Software und des Personaleinsatzkonzepts zur Abwicklung der ausgeschriebenen Leistung sowie Darstellung der Instrumentarien zur Koordination der weiteren am Projektcontrolling und am Projektmanagement fachlich Beteiligten sowie der Maßnahmen zur Sicherstellung von Qualität, Kosten und Terminen. (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Energie und Wasser GmbH (FEW)
Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (BFG)
Kontakt
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏
Name: Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge
Postanschrift: Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53
Postleitzahl: 10117
Kontaktperson: RA Matthias Grünhagen
Telefon: +49 30516522720 📞
E-Mail: fbb-eb20130377@kanzleigruenhagen.de 📧
Fax: +49 30516522710 📠
URL für weitere Informationen: www.kanzleigruenhagen.de 🌏
URL der Dokumente: www.kanzleigruenhagen.de 🌏
URL der Teilnahme: www.kanzleigruenhagen.de 🌏
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehrunverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
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Gemäß Richtlinie 2004/17/EG, Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2289499400 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/merkblaetter/Vergaberecht/MerkblVergabeW3DnavidW2659.php 🌏
Quelle: OJS 2015/S 104-189820 (2015-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 084-149308
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 104-189820
ABl. S-Ausgabe: 84
Quelle: OJS 2016/S 084-149308 (2016-04-27)