Rahmenvereinbarung für die Abfuhr zusätzlich anfallender Abfallarten, sowie Erbringung diverser Umzugs-, Transport- und Montagetätigkeiten an der Goethe-Universität Frankfurt
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Entsorgung der zusätzlich zum täglichen Abfall anfallenden Abfallarten die außerplanmäßig an der gesamten Goethe-Universität anfallen, sowie die Erbringung diverser Transport-, Umzugs- und Montagetätigkeiten über alle Liegenschaften der Goethe-Universität (nachfolgend Auftraggeber) im Stadtgebiet Frankfurt am Main, der Gemarkung Glashütten im Taunus, Oberursel u. a. (Anlage 4 aus den Vergabeunterlagen). Während der Laufzeit des Rahmenvertrages können Liegenschaften wegfallen oder hinzukommen. Beim Auftraggeber fallen jährlich Kontingente an Abfall bestehend aus: Mobiliar, Kartonagen, Verpackungen, Aktenvernichtung, Einrichtungsgegenständen des täglichen Gebrauchs, EDV-Teilen, Vernichtung von Datenträgern, Elektronikschrott, Kühlgeräten, Wärmegeräten, Zentrifugen und weiteren Geräten der Mess- und Regeltechnik usw. zur Entsorgung an. Im Rahmen der weiteren Dienstleistung sind De- und Remontage-Leistungen zu erbringen. Möbelmontagen und entsprechende Anpassungen (Ausrichten der Schrankfüße und Schranktüren, Höhenverstellung von Schreibtischen usw.) sind mit auszuführen. Montagematerialien (Schrauben, Dübel, Möbelkeile) sind Auftragnehmer-seitig pauschal mit im Angebot einzuplanen. Die Montagen sind von sachkundigem Personal auszuführen. Der Auftraggeber ist darüber hinaus nicht verpflichtet alle anfallenden Transport- und Entsorgungsaufträge an den Auftragnehmer zu vergeben. Es entsteht kein Anspruch auf Entsorgung eines bestimmten Mengenkontingentes. Die Menge der Entsorgungsgegenstände sowie die Transporte variieren stark von Jahr zu Jahr, so dass kein festes Auftragsvolumen zugesagt werden kann. Näherungsweise können zur Kalkulation die Vorjahresmassen herangezogen werden (siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen). Aufgrund der ggf. auch kurzfristig notwendigen Verfügbarkeit der Mitarbeiter des Auftragnehmers vor Ort ist der Firmensitz des Unternehmens, oder aber eine betreuende Niederlassung in unmittelbarer Nähe des Auftragsstandortes (Frankfurt am Main), erwünscht. Für Unternehmen, die ihren Firmensitz oder eine betreuende Niederlassung in einer Entfernung von mehr als 50 km von Frankfurt am Main haben ist in der Ausschreibung (als Anlage) darzustellen, wie die vertraglichen Verpflichtungen wahrgenommen werden sollen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: Siehe Anlage 5 in den Vergabeunterlagen (Mengenangaben für Kalkulation).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Goethe-Universität Frankfurt, Der Kanzler, Bereich Finanzen, Einkaufsmanagement
Postanschrift: Theodor-W.-Adorno-Platz 1, PA-Gebäude, 3. OG, Raum 3.P08
Postleitzahl: 60323
Postort: Frankfurt
Kontakt
E-Mail: damm@em.uni-frankfurt.de📧
Telefon: +49 6979812451📞
Fax: +49 6979876312451 📠
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Entsorgung der zusätzlich zum täglichen Abfall anfallenden Abfallarten die außerplanmäßig an der gesamten Goethe-Universität anfallen, sowie die Erbringung diverser Transport-, Umzugs- und Montagetätigkeiten über alle Liegenschaften der Goethe-Universität (nachfolgend Auftraggeber) im Stadtgebiet Frankfurt am Main, der Gemarkung Glashütten im Taunus, Oberursel u. a. (Anlage 4 aus den Vergabeunterlagen).
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Entsorgung der zusätzlich zum täglichen Abfall anfallenden Abfallarten die außerplanmäßig an der gesamten Goethe-Universität anfallen, sowie die Erbringung diverser Transport-, Umzugs- und Montagetätigkeiten über alle Liegenschaften der Goethe-Universität (nachfolgend Auftraggeber) im Stadtgebiet Frankfurt am Main, der Gemarkung Glashütten im Taunus, Oberursel u. a. (Anlage 4 aus den Vergabeunterlagen).
Während der Laufzeit des Rahmenvertrages können Liegenschaften wegfallen oder hinzukommen. Beim Auftraggeber fallen jährlich Kontingente an Abfall bestehend aus: Mobiliar, Kartonagen, Verpackungen, Aktenvernichtung, Einrichtungsgegenständen des täglichen Gebrauchs, EDV-Teilen, Vernichtung von Datenträgern, Elektronikschrott, Kühlgeräten, Wärmegeräten, Zentrifugen und weiteren Geräten der Mess- und Regeltechnik usw. zur Entsorgung an.
Während der Laufzeit des Rahmenvertrages können Liegenschaften wegfallen oder hinzukommen. Beim Auftraggeber fallen jährlich Kontingente an Abfall bestehend aus: Mobiliar, Kartonagen, Verpackungen, Aktenvernichtung, Einrichtungsgegenständen des täglichen Gebrauchs, EDV-Teilen, Vernichtung von Datenträgern, Elektronikschrott, Kühlgeräten, Wärmegeräten, Zentrifugen und weiteren Geräten der Mess- und Regeltechnik usw. zur Entsorgung an.
Im Rahmen der weiteren Dienstleistung sind De- und Remontage-Leistungen zu erbringen. Möbelmontagen und entsprechende Anpassungen (Ausrichten der Schrankfüße und Schranktüren, Höhenverstellung von Schreibtischen usw.) sind mit auszuführen. Montagematerialien (Schrauben, Dübel, Möbelkeile) sind Auftragnehmer-seitig pauschal mit im Angebot einzuplanen. Die Montagen sind von sachkundigem Personal auszuführen.
Im Rahmen der weiteren Dienstleistung sind De- und Remontage-Leistungen zu erbringen. Möbelmontagen und entsprechende Anpassungen (Ausrichten der Schrankfüße und Schranktüren, Höhenverstellung von Schreibtischen usw.) sind mit auszuführen. Montagematerialien (Schrauben, Dübel, Möbelkeile) sind Auftragnehmer-seitig pauschal mit im Angebot einzuplanen. Die Montagen sind von sachkundigem Personal auszuführen.
Der Auftraggeber ist darüber hinaus nicht verpflichtet alle anfallenden Transport- und Entsorgungsaufträge an den Auftragnehmer zu vergeben. Es entsteht kein Anspruch auf Entsorgung eines bestimmten Mengenkontingentes. Die Menge der Entsorgungsgegenstände sowie die Transporte variieren stark von Jahr zu Jahr, so dass kein festes Auftragsvolumen zugesagt werden kann. Näherungsweise können zur Kalkulation die Vorjahresmassen herangezogen werden (siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen).
Der Auftraggeber ist darüber hinaus nicht verpflichtet alle anfallenden Transport- und Entsorgungsaufträge an den Auftragnehmer zu vergeben. Es entsteht kein Anspruch auf Entsorgung eines bestimmten Mengenkontingentes. Die Menge der Entsorgungsgegenstände sowie die Transporte variieren stark von Jahr zu Jahr, so dass kein festes Auftragsvolumen zugesagt werden kann. Näherungsweise können zur Kalkulation die Vorjahresmassen herangezogen werden (siehe Anlage 5 der Vergabeunterlagen).
Aufgrund der ggf. auch kurzfristig notwendigen Verfügbarkeit der Mitarbeiter des Auftragnehmers vor Ort ist der Firmensitz des Unternehmens, oder aber eine betreuende Niederlassung in unmittelbarer Nähe des Auftragsstandortes (Frankfurt am Main), erwünscht.
Aufgrund der ggf. auch kurzfristig notwendigen Verfügbarkeit der Mitarbeiter des Auftragnehmers vor Ort ist der Firmensitz des Unternehmens, oder aber eine betreuende Niederlassung in unmittelbarer Nähe des Auftragsstandortes (Frankfurt am Main), erwünscht.
Für Unternehmen, die ihren Firmensitz oder eine betreuende Niederlassung in einer Entfernung von mehr als 50 km von Frankfurt am Main haben ist in der Ausschreibung (als Anlage) darzustellen, wie die vertraglichen Verpflichtungen wahrgenommen werden sollen.
Für Unternehmen, die ihren Firmensitz oder eine betreuende Niederlassung in einer Entfernung von mehr als 50 km von Frankfurt am Main haben ist in der Ausschreibung (als Anlage) darzustellen, wie die vertraglichen Verpflichtungen wahrgenommen werden sollen.
Beschreibung der Optionen:
Optional kann der Vertragszeitraum, unter Beibehaltung aller bis zum Ender der regulären Vertragslaufzeit wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, maximal 2 Mal um jeweils 12 Monate, bis maximal 30.6.2019 verlängert werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 21 Monate
Referenznummer: 9.40.15VOL-EM22-IGM-ZD-03-15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alle Liegenschaften, 60323 Frankfurt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
Anlage 1:
— Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit;
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen;
— Eigenerklärung zur Einhaltung AGG;
— Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Entrichtung der steuerlichen Abgaben und der Abführung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung;
— Eigenerklärung oder aktuelle Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der berufsgenossenschaftlichen Beiträge;
— eine aktuelle Kopie eines Auszuges aus dem Handelsregister oder - wenn der Bieter nicht in das Handelsregister einzutragen ist – einem Berufsregister.
(Der Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister darf am Ende der Frist zur Angebotsabgabe nicht Älter als 90 Tage sein)
Der Bieter hat mit dem Angebot zudem eine Eigenerklärung im Sinne des § 7 EG, Abs. 1 VOL/A darüber abzugeben, dass:
— keine, eine Teilnahme am Wettbewerb regelmäßig ausschließenden Sachverhalte gemäß § 6 EG, Abs. 4 VOL/A vorliegen,
— keine, einer Teilnahme am Wettbewerb ggf. hinderlichen Sachverhalte gemäß § 6 EG, Abs. 6 VOL/A vorliegen,
Weitere Inhalte der Eigenerklärung, bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich beim Auftraggeber vorzulegen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein, sofern zu den einzelnen Nachweisen nichts Anderes bestimmt ist.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein, sofern zu den einzelnen Nachweisen nichts Anderes bestimmt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Darstellung von Referenzen:
Benennung von mindestens drei Referenzen die in den vergangenen 2 Jahren ein Gesamtauftragsvolumen pro Referenz von mindestens 200 000 EUR beinhaltet haben. Die Referenzangaben zu den Auftraggebern müssen den jeweiligen Ansprechpartner inklusive Telefonnummer und/oder E-Mail enthalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Benennung von mindestens drei Referenzen die in den vergangenen 2 Jahren ein Gesamtauftragsvolumen pro Referenz von mindestens 200 000 EUR beinhaltet haben. Die Referenzangaben zu den Auftraggebern müssen den jeweiligen Ansprechpartner inklusive Telefonnummer und/oder E-Mail enthalten.
— Nachweis Protokoll der Ortsbesichtigung;
— Kopie der Gewerbeanmeldung;
— Kopie der Gewerbeerlaubnis gem. § 34a GewO;
— Nachweis (Kopie) eines aktuellen Nachweises aus dem Gewerbezentralregister;
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren;
— Nachweis über das Bestehen einer Betriebshapftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mind.:
Personen/Sachschäden 5 000 000 EUR je Schadenfall;
Vermögensschäden auf 100 000 EUR je Schadenfall;
Schlüsselversicherung 250 000 EUR je Schadenfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Bieter, deren betreuende Niederlassung oder Firmensitz in einer Entfernung von mehr als 50 km (gemessen über öffentliches Straßennetz) vom Auftragsort liegt, haben plausibel darzustellen, wie sie die Erfüllung der angebotenen Leistungen sicherstellen können. (Konzept erstellen)
Bieter, deren betreuende Niederlassung oder Firmensitz in einer Entfernung von mehr als 50 km (gemessen über öffentliches Straßennetz) vom Auftragsort liegt, haben plausibel darzustellen, wie sie die Erfüllung der angebotenen Leistungen sicherstellen können. (Konzept erstellen)
Die Entsorgung von umweltschädlichen Stoffen wie Elektronikschrott, FCKW-haltige Kühlgeräte, ölhaltige Maschinen und Geräte darf nur von Entsorgungsunternehmen vorgenommen werden, die hierfür lizensiert sind und über die notwendigen Voraussetzungen zur gesetzeskonformen Entsorgung bzw. zum fachgerechten Recycling (Rückgewinnung von Rohstoffen) verfügen. Es müssen Nachweise der Ablieferung der zu entsorgenden Sachen bei einem zugelassenen Recyclingunternehmen oder auf einer zugelassenen Deponie vorgelegt werden.
Die Entsorgung von umweltschädlichen Stoffen wie Elektronikschrott, FCKW-haltige Kühlgeräte, ölhaltige Maschinen und Geräte darf nur von Entsorgungsunternehmen vorgenommen werden, die hierfür lizensiert sind und über die notwendigen Voraussetzungen zur gesetzeskonformen Entsorgung bzw. zum fachgerechten Recycling (Rückgewinnung von Rohstoffen) verfügen. Es müssen Nachweise der Ablieferung der zu entsorgenden Sachen bei einem zugelassenen Recyclingunternehmen oder auf einer zugelassenen Deponie vorgelegt werden.
Der Auftragnehmer, sofern er selbst kein zertifiziertes Entsorgungsfachunternehmen ist (der Nachweis muss mit dem Angebot vorgelegt werden), muss bereits bei Angebotsabgabe angeben, mit welchen zertifzierten Entsorgungsfachunternehmen er zusammenarbeitet bzw. zu welchen zertifizierten Deponien die Abfälle verbracht werden sollen.
Der Auftragnehmer, sofern er selbst kein zertifiziertes Entsorgungsfachunternehmen ist (der Nachweis muss mit dem Angebot vorgelegt werden), muss bereits bei Angebotsabgabe angeben, mit welchen zertifzierten Entsorgungsfachunternehmen er zusammenarbeitet bzw. zu welchen zertifizierten Deponien die Abfälle verbracht werden sollen.
Das Europäische Abfallverzeichnis mit den entsprechenden Schlüsseln, sowie die gesetzlichen Auflagen von Bund und Land über den Umgang und die Entsorgung von schadstoffhaltigen Materialien sind Grundlage des Vertrages.
Mit dem Angebot ist ein Entsorgungskonzept vorzulegen. Näheres hierzu siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen Teil D Rahmenvereinbarung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist die Rechtsform der Bietergemeinschaft zu benennen. Des weiteren sind deren Mitglieder, der bevollmächtigte Vertreter und Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für den Auftraggeber in dem unterschriebenen Formblatt 234 (VHB-Bund-Ausgabe 2008- Stand August 2012), das Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist, zu benennen. Das Formblatt 234 ist mit dem Angebot vorzulegen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen mit befreiender Wirkung an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist die Rechtsform der Bietergemeinschaft zu benennen. Des weiteren sind deren Mitglieder, der bevollmächtigte Vertreter und Ansprechpartner der Bietergemeinschaft für den Auftraggeber in dem unterschriebenen Formblatt 234 (VHB-Bund-Ausgabe 2008- Stand August 2012), das Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist, zu benennen. Das Formblatt 234 ist mit dem Angebot vorzulegen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen mit befreiender Wirkung an den Vertreter der Bietergemeinschaft zu leisten. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Es gelten die VOL/B und die Leistungsbeschreibung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden für den Interessenten KOSTENFREI, ausschließlich auf elektronischem Wege übermittelt.
Die Abforderung von Vergabeunterlagen kann ausschließlich auf elektronischem Wege, per E-Mail erfolgen. Der Abforderung muss das abfordernde Unternehmen, mit allen Kontaktinformationen, sowie die Vergabenummer 9.40.15VOL EM22-IMM-ZD-03-15 eindeutig zu entnehmen sein.
Die Abforderung von Vergabeunterlagen kann ausschließlich auf elektronischem Wege, per E-Mail erfolgen. Der Abforderung muss das abfordernde Unternehmen, mit allen Kontaktinformationen, sowie die Vergabenummer 9.40.15VOL EM22-IMM-ZD-03-15 eindeutig zu entnehmen sein.
Eine Vergütung für die Angebotsausarbeitung, sowie Aufwendungen der Bewerber, im Rahmen des Wettbewerbs insgesamt, erfolgt nicht.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Susanne Damm
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2017-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 9.40.15VOL-EM22-IGM-ZD-03-15
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref. : 86/380
nachr. V-Nr/AKZ: 9.40.15VOL-EM22-IGM-ZD-03-15.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB.
Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Antragsfrist) gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Antragsfrist) gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind.
Der Antrag ist ebenso unzulässig, sofern der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat.
Erweist sich der Antrag nach § 107 GWB oder die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erweist sich der Antrag nach § 107 GWB oder die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
Ein Missbrauch ist es insbesondere,
— die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens durch vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgetragene falsche Angaben zu erwirken;
— die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu behindern oder Konkurrenten zu schädigen;
— einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder andere Vorteile zurückzunehmen.
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 053-092794 (2015-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postort: Frankfurt am Main
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-27 📅
Name: ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Daimlerstr. 8
Postort: Offenbach
Postleitzahl: 63071
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vertrieb@eso-of.de📧
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Quelle: OJS 2015/S 145-267982 (2015-07-27)