Rahmenvereinbarung für die Herrichtung von Kanzleietagen im Ausland. Auftrag: Generalplanung. Verg.-Nr.: 00247BERL

Auswärtiges Amt

Siehe Ziff. II.1.1) sowie
Das Auswärtige Amt wird in den nächsten 4 Jahren voraussichtlich die Herrichtung von bis zu 20 Kanzleietagen beauftragen. Für die Unterbringung der Auslandsvertretungen (weltweit) werden meist Flächen in Gebäuden angemietet, die nach dem Core & Shell Prinzip errichtet wurden. Das Bauwerk besteht bereits mit zentraler Erschließung, Gebäudehülle und der haustechnischen Basisausstattung (Rohbaustandard). Varianten sind Etagen in Eigentum, Sanierungen, Umbauten und Erweiterungen sowie ggf. Etagen in massiv errichteten Gebäuden. Der Ausbau soll nach standardisierten Vorgaben, insbesondere bzgl. Qualitäten und Funktionen erfolgen. Grundsätzlich sind für Auslandsvertretungen die Funktions- und Raumprogrammanforderungen weitgehend identisch. Es handelt sich um öffentliche/nichtöffentliche Bereiche (Funktionsbereiche i. d. R.: Rechts-, Konsular-, Visastelle, Kanzleibereich, Sicherheitsbereiche). Orts-/länderspezifisch variieren können insbesondere Sicherheitsparameter und genehmigungsrechtliche Anforderungen.
Die Objekte werden nach vergleichbaren Kriterien wie z. B. Lage, Erschließung, Sicherheitsanforderungen, Brandschutz, Schallschutz, Qualität der Versorgung und haustechnischen Gebäudeausrüstung ausgewählt. Baukonstruktiv handelt es sich zumeist um Stahlbetonskelettbauten mit innen- oder außenliegendem Kern. Besonderheiten sind ein bereichsweise abgestuftes Sicherheitskonzept zum Schutz vor unbefugtem Zutritt und Sabotage. Die klima-, kälte- und heiztechnischen Anlagen werden entweder in der Kanzleietage oder aber in einem separaten Technikgeschosses untergebracht (unabhängig von hausinterner Technik). Hinsichtlich des Brandschutzes sind - vorrangig zwingender Vorschriften des betreffenden Staates – die in Deutschland geltenden Brandschutzziele grundsätzlich einzuhalten.
In Planung und Ausführung sind die besonderen Bedingungen für das Bauen am ausländischen Standort zu ermitteln und zu berücksichtigen, insbesondere bezogen auf Klima, öffentliches Baurecht, technische Regeln und verfügbare Bauprodukte, Baumarkt und handwerkliche Qualität, Versorgungsunternehmen und Feuerwehr. In Abstimmung mit dem Bauherrn sind fallbezogene Festlegungen zu treffen, ob nach deutschen oder lokalen Standards geplant und gebaut werden soll. Hierzu sind technische und wirtschaftliche Vor- und Nachteile gegenüberzustellen und entsprechende Empfehlungen abzugeben. Der lokale Baumarkt ist zu erkunden und Vergabeeinheiten zur lokalen Ausschreibung oder Beschaffung in Deutschland zu bilden. Transporte aus Deutschland sind zu koordinieren und zu steuern und Bauunternehmer hierbei zu unterstützen. Die Erstellung der Planungsunterlagen und der Leistungsverzeichnisse sowie die Kommunikation mit den fremdsprachigen Projektbeteiligten erfolgt projektabhängig in der landesspezifischen Sprache. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache.
Die zunächst möglicherweise anstehenden Etagenprojekte befinden sich in folgenden Städten: Maputo, St. Petersburg, Podgorica, Doha, Teheran, Asuncion und Beirut. Diese Angaben sind insofern unverbindlich, als dass eine anderweitige Beauftragung ggf. vor Abschluss des Vergabeverfahrens oder eine alternative Deckung des Raumbedarfs erfolgen könnte.
Die hierfür notwendigen Planungsleistungen sollen in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Büros vergeben werden. Obwohl die VOF dies im Gegensatz zur VOL nicht ausdrücklich regelt, geht der Auftraggeber von der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Büros auch im Bereich der VOF aus.
Das Auswärtige Amt führt das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach den Regelungen der VOF in 2 Stufen durch:
— Stufe 1: Teilnahmewettbewerb,
— Stufe 2: Verhandlung zur (Generalplaner-) Rahmenvereinbarung.
Im Ergebnis des Vergabeverfahrens sollen 3 Rahmenvereinbarungspartner zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die objektkonkrete Vergabe (Stufe 3 – Einzelbeauftragung) der Planungsleistungen erfolgt mittels eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu objektkonkreten auftragsbezogenen Kriterien (s.a. Ziff. VI.3)) zwischen allen Wirtschaftsteilnehmern, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Die Teilnahme an diesem sog. Mini-Wettbewerb wird für die Rahmenvereinbarungspartner während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung verpflichtend.
Die Beauftragung der Planungsleistungen (objektkonkret) ist für die Jahre 2015 bis 2019 vorgesehen. Die Laufzeit der einzelnen auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge (objektkonkret) kann über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinausgehen.
Die geplanten Baumaßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Büro-/Verwaltungsgebäude mit sicherheitsrelevanten Nutzungen; 2. Art der Baumaßnahmen: Bauen im Bestand (Erstausbau, Umbau, Sanierung); 3. Größenordnung: im Durchschnitt rd. 1 500 m² BGF je Etage; 4. geschätzte Baukosten Kostengruppe 300 bis 400 nach DIN 276: im Durchschnitt 2 000 000 EUR brutto.
Die beabsichtigte Beauftragung in Stufe 3 umfasst Generalplanungsleistungen für die vorstehend beschriebenen Baumaßnahmen. Darin sind besonders folgende Leistungsbereiche enthalten:
A. Generalplanerleistungen: insbesondere: a) die technische sowie kaufmännisch-wirtschaftliche Integration der an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute, b) die übergeordnete Koordination aller an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute, soweit diese nicht bereits durch die Grundleistungen der Objektplanung erfasst ist sowie c) die Aufstellung, Überwachung und laufende Fortschreibung eines alle an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute berücksichtigenden Projektablauf- und eines Terminablaufplanes.
B. Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2013 § 34 in Verbindung mit Anlage 10: Grundleistungen Leistungsphasen 1-9, soweit erforderlich, sowie optional ausgewählte Besondere Leistungen (insbesondere: LPH 1 Bestandsaufnahme, sofern erforderlich) entsprechend den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers.
C. Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI 2013 § 55 in Verbindung mit Anlage 15, umfassend die Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 sowie optional die Anlagengruppe 7 nach HOAI 2013 § 53: Grundleistungen Leistungsphasen 1-9 soweit erforderlich, sowie ausgewählte Besondere Leistungen (insbesondere: LPH. 1 Bestandsaufnahme zu den Anlagengruppen (sofern erforderlich), LPH. 8 Überprüfung der Dokumentation der ausführenden Firmen (generell)) entsprechend den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers.
Darüber hinaus werden weitere Leistungen beauftragt, sofern objektspezifisch erforderlich:
D. Leistungen zum Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe Nr. 17;
E. Leistungen der Tragwerksplanung gem. HOAI 2013 § 51;
F. Leistungen für Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) entsprechend HOAI 2013 Anlage 1 Ziff. 1.2;
G. Leistungen für Schadstoffuntersuchung/-sanierung.
Die Beauftragung der Planungsleistungen (Stufe 3 – objektkonkret) erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Im Rahmen des Bewerberverfahrens sind nur die Leistungsbereiche A bis C durch Referenzen zu belegen.
Die Fachplaner/-gutachter für die Leistungsbereiche D bis G sind, sofern für die Durchführung des Vorhabens erforderlich, im Auftragsfall erst objektkonkret zu benennen und durch den Generalplaner einzubinden.
Soweit er die Planungsleistungen nicht selbst erbringt, schließt der Generalplaner Fachplanungsverträge auf Basis des Generalplanervertrages. Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall ein Mitspracherecht bezüglich der Wahl der Fachplaner/-gutachter vor.
Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2).
Eine losweise Vergabe der Planungsleistungen ist aufgrund der Komplexität der Bauaufgaben nicht beabsichtigt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-06.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-06 Auftragsbekanntmachung
2015-09-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-04-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-07-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-12-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-04-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2018-03-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2018-03-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge