Siehe Ziff. II.1.1) sowie Das Auswärtige Amt wird in den nächsten 4 Jahren voraussichtlich die Herrichtung von bis zu 20 Kanzleietagen beauftragen. Für die Unterbringung der Auslandsvertretungen (weltweit) werden meist Flächen in Gebäuden angemietet, die nach dem Core & Shell Prinzip errichtet wurden. Das Bauwerk besteht bereits mit zentraler Erschließung, Gebäudehülle und der haustechnischen Basisausstattung (Rohbaustandard). Varianten sind Etagen in Eigentum, Sanierungen, Umbauten und Erweiterungen sowie ggf. Etagen in massiv errichteten Gebäuden. Der Ausbau soll nach standardisierten Vorgaben, insbesondere bzgl. Qualitäten und Funktionen erfolgen. Grundsätzlich sind für Auslandsvertretungen die Funktions- und Raumprogrammanforderungen weitgehend identisch. Es handelt sich um öffentliche/nichtöffentliche Bereiche (Funktionsbereiche i. d. R.: Rechts-, Konsular-, Visastelle, Kanzleibereich, Sicherheitsbereiche). Orts-/länderspezifisch variieren können insbesondere Sicherheitsparameter und genehmigungsrechtliche Anforderungen. Die Objekte werden nach vergleichbaren Kriterien wie z. B. Lage, Erschließung, Sicherheitsanforderungen, Brandschutz, Schallschutz, Qualität der Versorgung und haustechnischen Gebäudeausrüstung ausgewählt. Baukonstruktiv handelt es sich zumeist um Stahlbetonskelettbauten mit innen- oder außenliegendem Kern. Besonderheiten sind ein bereichsweise abgestuftes Sicherheitskonzept zum Schutz vor unbefugtem Zutritt und Sabotage. Die klima-, kälte- und heiztechnischen Anlagen werden entweder in der Kanzleietage oder aber in einem separaten Technikgeschosses untergebracht (unabhängig von hausinterner Technik). Hinsichtlich des Brandschutzes sind - vorrangig zwingender Vorschriften des betreffenden Staates – die in Deutschland geltenden Brandschutzziele grundsätzlich einzuhalten. In Planung und Ausführung sind die besonderen Bedingungen für das Bauen am ausländischen Standort zu ermitteln und zu berücksichtigen, insbesondere bezogen auf Klima, öffentliches Baurecht, technische Regeln und verfügbare Bauprodukte, Baumarkt und handwerkliche Qualität, Versorgungsunternehmen und Feuerwehr. In Abstimmung mit dem Bauherrn sind fallbezogene Festlegungen zu treffen, ob nach deutschen oder lokalen Standards geplant und gebaut werden soll. Hierzu sind technische und wirtschaftliche Vor- und Nachteile gegenüberzustellen und entsprechende Empfehlungen abzugeben. Der lokale Baumarkt ist zu erkunden und Vergabeeinheiten zur lokalen Ausschreibung oder Beschaffung in Deutschland zu bilden. Transporte aus Deutschland sind zu koordinieren und zu steuern und Bauunternehmer hierbei zu unterstützen. Die Erstellung der Planungsunterlagen und der Leistungsverzeichnisse sowie die Kommunikation mit den fremdsprachigen Projektbeteiligten erfolgt projektabhängig in der landesspezifischen Sprache. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache. Die zunächst möglicherweise anstehenden Etagenprojekte befinden sich in folgenden Städten: Maputo, St. Petersburg, Podgorica, Doha, Teheran, Asuncion und Beirut. Diese Angaben sind insofern unverbindlich, als dass eine anderweitige Beauftragung ggf. vor Abschluss des Vergabeverfahrens oder eine alternative Deckung des Raumbedarfs erfolgen könnte. Die hierfür notwendigen Planungsleistungen sollen in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Büros vergeben werden. Obwohl die VOF dies im Gegensatz zur VOL nicht ausdrücklich regelt, geht der Auftraggeber von der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Büros auch im Bereich der VOF aus. Das Auswärtige Amt führt das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach den Regelungen der VOF in 2 Stufen durch: — Stufe 1: Teilnahmewettbewerb, — Stufe 2: Verhandlung zur (Generalplaner-) Rahmenvereinbarung. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens sollen 3 Rahmenvereinbarungspartner zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die objektkonkrete Vergabe (Stufe 3 – Einzelbeauftragung) der Planungsleistungen erfolgt mittels eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu objektkonkreten auftragsbezogenen Kriterien (s.a. Ziff. VI.3)) zwischen allen Wirtschaftsteilnehmern, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Die Teilnahme an diesem sog. Mini-Wettbewerb wird für die Rahmenvereinbarungspartner während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung verpflichtend. Die Beauftragung der Planungsleistungen (objektkonkret) ist für die Jahre 2015 bis 2019 vorgesehen. Die Laufzeit der einzelnen auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge (objektkonkret) kann über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinausgehen. Die geplanten Baumaßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Büro-/Verwaltungsgebäude mit sicherheitsrelevanten Nutzungen; 2. Art der Baumaßnahmen: Bauen im Bestand (Erstausbau, Umbau, Sanierung); 3. Größenordnung: im Durchschnitt rd. 1 500 m² BGF je Etage; 4. geschätzte Baukosten Kostengruppe 300 bis 400 nach DIN 276: im Durchschnitt 2 000 000 EUR brutto. Die beabsichtigte Beauftragung in Stufe 3 umfasst Generalplanungsleistungen für die vorstehend beschriebenen Baumaßnahmen. Darin sind besonders folgende Leistungsbereiche enthalten: A. Generalplanerleistungen: insbesondere: a) die technische sowie kaufmännisch-wirtschaftliche Integration der an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute, b) die übergeordnete Koordination aller an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute, soweit diese nicht bereits durch die Grundleistungen der Objektplanung erfasst ist sowie c) die Aufstellung, Überwachung und laufende Fortschreibung eines alle an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute berücksichtigenden Projektablauf- und eines Terminablaufplanes. B. Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2013 § 34 in Verbindung mit Anlage 10: Grundleistungen Leistungsphasen 1-9, soweit erforderlich, sowie optional ausgewählte Besondere Leistungen (insbesondere: LPH 1 Bestandsaufnahme, sofern erforderlich) entsprechend den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers. C. Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI 2013 § 55 in Verbindung mit Anlage 15, umfassend die Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 sowie optional die Anlagengruppe 7 nach HOAI 2013 § 53: Grundleistungen Leistungsphasen 1-9 soweit erforderlich, sowie ausgewählte Besondere Leistungen (insbesondere: LPH. 1 Bestandsaufnahme zu den Anlagengruppen (sofern erforderlich), LPH. 8 Überprüfung der Dokumentation der ausführenden Firmen (generell)) entsprechend den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers. Darüber hinaus werden weitere Leistungen beauftragt, sofern objektspezifisch erforderlich: D. Leistungen zum Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe Nr. 17; E. Leistungen der Tragwerksplanung gem. HOAI 2013 § 51; F. Leistungen für Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) entsprechend HOAI 2013 Anlage 1 Ziff. 1.2; G. Leistungen für Schadstoffuntersuchung/-sanierung. Die Beauftragung der Planungsleistungen (Stufe 3 – objektkonkret) erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Im Rahmen des Bewerberverfahrens sind nur die Leistungsbereiche A bis C durch Referenzen zu belegen. Die Fachplaner/-gutachter für die Leistungsbereiche D bis G sind, sofern für die Durchführung des Vorhabens erforderlich, im Auftragsfall erst objektkonkret zu benennen und durch den Generalplaner einzubinden. Soweit er die Planungsleistungen nicht selbst erbringt, schließt der Generalplaner Fachplanungsverträge auf Basis des Generalplanervertrages. Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall ein Mitspracherecht bezüglich der Wahl der Fachplaner/-gutachter vor. Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2). Eine losweise Vergabe der Planungsleistungen ist aufgrund der Komplexität der Bauaufgaben nicht beabsichtigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5) Beschreibung/Gegenstand des Auftrags.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auswärtiges Amt
Postanschrift: Werderscher Markt 1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.auswaertiges-amt.de🌏
E-Mail: 118-3@auswaertiges-amt.de📧
Telefon: +49 3018173563📞
Fax: +49 3018173433 📠
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und Formblatt Unterschriftsbefugnis sowie, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die Bewerber, die bei der unter I.1) genannten Adresse schriftlich per Fax oder per Mail (Fax: +49 3018173433; Mail: 118-3@auswaertiges-amt.de) unter Angabe der Projektbezeichnung „Rahmenvereinbarung für die Herrichtung von Kanzleietagen im Ausland – Aktenzeichen VOF 00247BERL“ angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben (Nachweis der Unterschriftbefugnis durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder eines Auszugs aus einem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, Vorlage einer entsprechenden Vollmacht (Formblatt)), ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, auch auf Nachforderung gemäß VOF § 5 (3), hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der – in der Bewerbergemeinschaftserklärung zu benennende – bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Ziffer IV.3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Das Fehlen des Bewerbungsbogens oder das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Bewerbungsunterlagen (Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise) sind in 2-facher Ausfertigung (Original plus Kopie) in 2 fensterlosen verschlossenen Umschlägen bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist einzureichen. Der äußere Umschlag trägt folgende Anschrift: Auswärtiges Amt, Post- und Kurierstelle für Referat 118-3, Kurstraße 36, 10117 Berlin. Der ebenfalls verschlossene innere Umschlag (Inhalt: Bewerbung mit Anlagen als Original und als Kopie) ist wie folgt zu kennzeichnen: „Bewerbung, Teilnahmewettbewerb Rahmenvereinbarung für die Herrichtung von Kanzleietagen im Ausland – VOF 00247BERL, nicht öffnen vor dem 11.03.2015, 10:00 Uhr, vorzulegen direkt bei 118-3 Berlin“.
Öffnungszeiten der annehmenden Kurierstelle in Berlin: Mo.-Do. 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Fr. von 8:00 bis 14:45 Uhr.
Für die Bewerbung soll gelochtes DIN A4 Papier verwandt werden; auf Bindungen jeglicher Art (insbesondere Spiralbindungen, Heft- oder Büroklammern) sowie Register oder Klarsichthüllen soll verzichtet werden; auf eine Lesbarkeit nach Schwarzweiß-Ausdruck ist zu achten.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage (per E-Mail ist ausreichend) bei der unter Ziff. 1.1 genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „Rahmenvereinbarung für die Herrichtung von Kanzleietagen im Ausland – Aktenzeichen VOF 00247BERL – Rückfragen“ per E-Mail an 118-3@auswaertiges-amt.de zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten allen Personen, die die Formblätter angefordert haben, kontinuierlich zugesandt.
Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Hinweis zu Ziff. IV.2.1): Bei den dargestellten Kriterien handelt sich um die Zuschlagskriterien in Stufe 2 (Verhandlung zur Rahmenvereinbarung) – Bewertung: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben: 0 Punkte: keine Angaben (Thema/Aspekt nicht angesprochen); 1 Punkt: ausreichend (wenig in die Tiefe gehende, nur allgemein gehaltene Aussagen, ohne erkennbaren Projektbezug bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nur gering erkannt/Problemstellungen nur gering bewältigt); 3 Punkte: befriedigend (zufrieden stellende/plausible Aussagen bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung befriedigend erkannt/Problemstellungen befriedigend bewältigt); 5 Punkte: gut (überzeugende/projektspezifisch angemessene/innovative Aussagen bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung gut erkannt/Problemstellungen gut bewältigt). Beispiel: Kriterium 1.1 Projektorganisation, Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem AG und externen Beteiligten sowie Gestaltung/Strukturierung des Besprechungs-/Berichtswesens: erreicht 5 Punkte/Gewichtung 2-fach/gewichtete Punkte 10. Die Bewertung erfolgt anhand der Präsentation.
Kriterium 4. Honorarangebot: Folgende frei vereinbare Honorarbestandteile werden in der 2. Stufe (Verhandlung zur Rahmenvereinbarung) abgefragt: 1. Generalplanerzuschlag (i. v. H. und als absoluter Wert bezogen auf auftraggeberseitig vorgegebene Honorare für Grundleistungen); 2. Stundensätze differenziert nach Projektleiter, Projektbearbeiter, Technisch-wirtschaftliche Mitarbeiter (einzeln und bezogen auf auftraggeberseitig vorgegebene Anzahl); 3. Nebenkosten (i. v. H. und bezogen auf die Grundleistungen zzgl. der vorgenannten Honorarbestandteile). Die Angebote erfolgen ausgehend von fiktiven Etagensituationen und den absoluten Honorarzahlen für die Grundleistungen auf Basis von angenommenen anrechenbaren Kosten.
Die individuell angebotenen Honorarbestandteile (Generalplanerzuschlag i. v. H, Nebenkosten i. v. H. und Stundensätze) werden im Falle der Auswahl als Rahmenvereinbarungspartner verbindlicher Vertragsbestandteil.
Bei der Bewertung (Stufe 2 wie auch Stufe 3) kommt die gewichtete Richtwertmethode mit Median (Medianmethode) der UfAB zur Anwendung (Übersicht zur Bewertung des Preis-/Leistungsverhältnisses im Verhandlungsverfahren Stufe 2 ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt). Es können in Stufe 2 für die Leistung maximal 130 Punkte erreicht werden, das entspricht 83,9 %; das Honorarangebot geht mit 16,1 % in die Wertung ein.
Stufe 3 (Aufruf zum erneuten Wettbewerb): Die Entscheidung über die objektkonkrete Vergabe (Stufe 3 – Einzelbeauftragung) der Planungsleistungen erfolgt mittels eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu ausgewählten objektspezifischen Kriterien zwischen allen Wirtschaftsteilnehmern, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Folgende Kriterien kommen zur Anwendung: 1. Bearbeitendes Personal max. 65 Pkt. (1.1/1.2 Projektleitung im Leistungsbild Objektplanung/ im Leistungsbild TGA (jeweils: 1. Dauer der Berufserfahrung im jeweiligen Leistungsbild insgesamt je max. 5 Pkt.; 2. Dauer der Berufserfahrung in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter im jeweiligen Leistungsbild je max. 5 Pkt.; 3. Erfahrung mit Projekten außerhalb des Heimatlandes des Bieters je max. 10 Pkt.; 4. Persönliches Auftreten je max. 5 Pkt.) und 1.3 Personaleinsatzplanung max. 15 Pkt.); 2. Konzept für Planung, Vergabe und Baudurchführung max. 55 Pkt. (2.1. Vorstellung des Konzeptes für die konkrete Aufgabenstellung (Projektabwicklung unter Berücksichtigung spezifischer lokaler Anforderungen/Konflikte in Planung/Ausschreibung/ Vergabe/Ausführung, Arbeitsorganisation hinsichtlich Abwicklung im Ausland und Gewährleistung der zweisprachigen Projektabwicklung max. 40 Pkt.; 2.2 Konzept für zeitliche Abfolge der Projektabwicklung max. 15 Pkt.); 3. Honorarangebot (Umbauzuschlag und Zuschlag für Bauen im Ausland) max. 25 Pkt..
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellte Unterlagen (insbesondere schematische Darstellung der Bestandteile einer Auslandsvertretung nach dem Schalenprinzip; Musterplanungen einer Kanzlei; Musterplanung Personenschleuse) werden im Falle der Einladung zur Verhandlung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und Formblatt Unterschriftsbefugnis sowie, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die Bewerber, die bei der unter I.1) genannten Adresse schriftlich per Fax oder per Mail (Fax: +49 3018173433; Mail: 118-3@auswaertiges-amt.de) unter Angabe der Projektbezeichnung „Rahmenvereinbarung für die Herrichtung von Kanzleietagen im Ausland – Aktenzeichen VOF 00247BERL“ angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben (Nachweis der Unterschriftbefugnis durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder eines Auszugs aus einem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, Vorlage einer entsprechenden Vollmacht (Formblatt)), ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, auch auf Nachforderung gemäß VOF § 5 (3), hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der – in der Bewerbergemeinschaftserklärung zu benennende – bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Ziffer IV.3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Das Fehlen des Bewerbungsbogens oder das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Bewerbungsunterlagen (Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise) sind in 2-facher Ausfertigung (Original plus Kopie) in 2 fensterlosen verschlossenen Umschlägen bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist einzureichen. Der äußere Umschlag trägt folgende Anschrift: Auswärtiges Amt, Post- und Kurierstelle für Referat 118-3, Kurstraße 36, 10117 Berlin. Der ebenfalls verschlossene innere Umschlag (Inhalt: Bewerbung mit Anlagen als Original und als Kopie) ist wie folgt zu kennzeichnen: „Bewerbung, Teilnahmewettbewerb Rahmenvereinbarung für die Herrichtung von Kanzleietagen im Ausland – VOF 00247BERL, nicht öffnen vor dem 11.03.2015, 10:00 Uhr, vorzulegen direkt bei 118-3 Berlin“.
Öffnungszeiten der annehmenden Kurierstelle in Berlin: Mo.-Do. 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Fr. von 8:00 bis 14:45 Uhr.
Für die Bewerbung soll gelochtes DIN A4 Papier verwandt werden; auf Bindungen jeglicher Art (insbesondere Spiralbindungen, Heft- oder Büroklammern) sowie Register oder Klarsichthüllen soll verzichtet werden; auf eine Lesbarkeit nach Schwarzweiß-Ausdruck ist zu achten.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage (per E-Mail ist ausreichend) bei der unter Ziff. 1.1 genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „Rahmenvereinbarung für die Herrichtung von Kanzleietagen im Ausland – Aktenzeichen VOF 00247BERL – Rückfragen“ per E-Mail an 118-3@auswaertiges-amt.de zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten allen Personen, die die Formblätter angefordert haben, kontinuierlich zugesandt.
Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Hinweis zu Ziff. IV.2.1): Bei den dargestellten Kriterien handelt sich um die Zuschlagskriterien in Stufe 2 (Verhandlung zur Rahmenvereinbarung) – Bewertung: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben: 0 Punkte: keine Angaben (Thema/Aspekt nicht angesprochen); 1 Punkt: ausreichend (wenig in die Tiefe gehende, nur allgemein gehaltene Aussagen, ohne erkennbaren Projektbezug bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nur gering erkannt/Problemstellungen nur gering bewältigt); 3 Punkte: befriedigend (zufrieden stellende/plausible Aussagen bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung befriedigend erkannt/Problemstellungen befriedigend bewältigt); 5 Punkte: gut (überzeugende/projektspezifisch angemessene/innovative Aussagen bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung gut erkannt/Problemstellungen gut bewältigt). Beispiel: Kriterium 1.1 Projektorganisation, Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem AG und externen Beteiligten sowie Gestaltung/Strukturierung des Besprechungs-/Berichtswesens: erreicht 5 Punkte/Gewichtung 2-fach/gewichtete Punkte 10. Die Bewertung erfolgt anhand der Präsentation.
Kriterium 4. Honorarangebot: Folgende frei vereinbare Honorarbestandteile werden in der 2. Stufe (Verhandlung zur Rahmenvereinbarung) abgefragt: 1. Generalplanerzuschlag (i. v. H. und als absoluter Wert bezogen auf auftraggeberseitig vorgegebene Honorare für Grundleistungen); 2. Stundensätze differenziert nach Projektleiter, Projektbearbeiter, Technisch-wirtschaftliche Mitarbeiter (einzeln und bezogen auf auftraggeberseitig vorgegebene Anzahl); 3. Nebenkosten (i. v. H. und bezogen auf die Grundleistungen zzgl. der vorgenannten Honorarbestandteile). Die Angebote erfolgen ausgehend von fiktiven Etagensituationen und den absoluten Honorarzahlen für die Grundleistungen auf Basis von angenommenen anrechenbaren Kosten.
Die individuell angebotenen Honorarbestandteile (Generalplanerzuschlag i. v. H, Nebenkosten i. v. H. und Stundensätze) werden im Falle der Auswahl als Rahmenvereinbarungspartner verbindlicher Vertragsbestandteil.
Bei der Bewertung (Stufe 2 wie auch Stufe 3) kommt die gewichtete Richtwertmethode mit Median (Medianmethode) der UfAB zur Anwendung (Übersicht zur Bewertung des Preis-/Leistungsverhältnisses im Verhandlungsverfahren Stufe 2 ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt). Es können in Stufe 2 für die Leistung maximal 130 Punkte erreicht werden, das entspricht 83,9 %; das Honorarangebot geht mit 16,1 % in die Wertung ein.
Stufe 3 (Aufruf zum erneuten Wettbewerb): Die Entscheidung über die objektkonkrete Vergabe (Stufe 3 – Einzelbeauftragung) der Planungsleistungen erfolgt mittels eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu ausgewählten objektspezifischen Kriterien zwischen allen Wirtschaftsteilnehmern, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Folgende Kriterien kommen zur Anwendung: 1. Bearbeitendes Personal max. 65 Pkt. (1.1/1.2 Projektleitung im Leistungsbild Objektplanung/ im Leistungsbild TGA (jeweils: 1. Dauer der Berufserfahrung im jeweiligen Leistungsbild insgesamt je max. 5 Pkt.; 2. Dauer der Berufserfahrung in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter im jeweiligen Leistungsbild je max. 5 Pkt.; 3. Erfahrung mit Projekten außerhalb des Heimatlandes des Bieters je max. 10 Pkt.; 4. Persönliches Auftreten je max. 5 Pkt.) und 1.3 Personaleinsatzplanung max. 15 Pkt.); 2. Konzept für Planung, Vergabe und Baudurchführung max. 55 Pkt. (2.1. Vorstellung des Konzeptes für die konkrete Aufgabenstellung (Projektabwicklung unter Berücksichtigung spezifischer lokaler Anforderungen/Konflikte in Planung/Ausschreibung/ Vergabe/Ausführung, Arbeitsorganisation hinsichtlich Abwicklung im Ausland und Gewährleistung der zweisprachigen Projektabwicklung max. 40 Pkt.; 2.2 Konzept für zeitliche Abfolge der Projektabwicklung max. 15 Pkt.); 3. Honorarangebot (Umbauzuschlag und Zuschlag für Bauen im Ausland) max. 25 Pkt..
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellte Unterlagen (insbesondere schematische Darstellung der Bestandteile einer Auslandsvertretung nach dem Schalenprinzip; Musterplanungen einer Kanzlei; Musterplanung Personenschleuse) werden im Falle der Einladung zur Verhandlung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Siehe Ziff. II.1.1) sowie
Das Auswärtige Amt wird in den nächsten 4 Jahren voraussichtlich die Herrichtung von bis zu 20 Kanzleietagen beauftragen. Für die Unterbringung der Auslandsvertretungen (weltweit) werden meist Flächen in Gebäuden angemietet, die nach dem Core & Shell Prinzip errichtet wurden. Das Bauwerk besteht bereits mit zentraler Erschließung, Gebäudehülle und der haustechnischen Basisausstattung (Rohbaustandard). Varianten sind Etagen in Eigentum, Sanierungen, Umbauten und Erweiterungen sowie ggf. Etagen in massiv errichteten Gebäuden. Der Ausbau soll nach standardisierten Vorgaben, insbesondere bzgl. Qualitäten und Funktionen erfolgen. Grundsätzlich sind für Auslandsvertretungen die Funktions- und Raumprogrammanforderungen weitgehend identisch. Es handelt sich um öffentliche/nichtöffentliche Bereiche (Funktionsbereiche i. d. R.: Rechts-, Konsular-, Visastelle, Kanzleibereich, Sicherheitsbereiche). Orts-/länderspezifisch variieren können insbesondere Sicherheitsparameter und genehmigungsrechtliche Anforderungen.
Das Auswärtige Amt wird in den nächsten 4 Jahren voraussichtlich die Herrichtung von bis zu 20 Kanzleietagen beauftragen. Für die Unterbringung der Auslandsvertretungen (weltweit) werden meist Flächen in Gebäuden angemietet, die nach dem Core & Shell Prinzip errichtet wurden. Das Bauwerk besteht bereits mit zentraler Erschließung, Gebäudehülle und der haustechnischen Basisausstattung (Rohbaustandard). Varianten sind Etagen in Eigentum, Sanierungen, Umbauten und Erweiterungen sowie ggf. Etagen in massiv errichteten Gebäuden. Der Ausbau soll nach standardisierten Vorgaben, insbesondere bzgl. Qualitäten und Funktionen erfolgen. Grundsätzlich sind für Auslandsvertretungen die Funktions- und Raumprogrammanforderungen weitgehend identisch. Es handelt sich um öffentliche/nichtöffentliche Bereiche (Funktionsbereiche i. d. R.: Rechts-, Konsular-, Visastelle, Kanzleibereich, Sicherheitsbereiche). Orts-/länderspezifisch variieren können insbesondere Sicherheitsparameter und genehmigungsrechtliche Anforderungen.
Die Objekte werden nach vergleichbaren Kriterien wie z. B. Lage, Erschließung, Sicherheitsanforderungen, Brandschutz, Schallschutz, Qualität der Versorgung und haustechnischen Gebäudeausrüstung ausgewählt. Baukonstruktiv handelt es sich zumeist um Stahlbetonskelettbauten mit innen- oder außenliegendem Kern. Besonderheiten sind ein bereichsweise abgestuftes Sicherheitskonzept zum Schutz vor unbefugtem Zutritt und Sabotage. Die klima-, kälte- und heiztechnischen Anlagen werden entweder in der Kanzleietage oder aber in einem separaten Technikgeschosses untergebracht (unabhängig von hausinterner Technik). Hinsichtlich des Brandschutzes sind - vorrangig zwingender Vorschriften des betreffenden Staates – die in Deutschland geltenden Brandschutzziele grundsätzlich einzuhalten.
Die Objekte werden nach vergleichbaren Kriterien wie z. B. Lage, Erschließung, Sicherheitsanforderungen, Brandschutz, Schallschutz, Qualität der Versorgung und haustechnischen Gebäudeausrüstung ausgewählt. Baukonstruktiv handelt es sich zumeist um Stahlbetonskelettbauten mit innen- oder außenliegendem Kern. Besonderheiten sind ein bereichsweise abgestuftes Sicherheitskonzept zum Schutz vor unbefugtem Zutritt und Sabotage. Die klima-, kälte- und heiztechnischen Anlagen werden entweder in der Kanzleietage oder aber in einem separaten Technikgeschosses untergebracht (unabhängig von hausinterner Technik). Hinsichtlich des Brandschutzes sind - vorrangig zwingender Vorschriften des betreffenden Staates – die in Deutschland geltenden Brandschutzziele grundsätzlich einzuhalten.
In Planung und Ausführung sind die besonderen Bedingungen für das Bauen am ausländischen Standort zu ermitteln und zu berücksichtigen, insbesondere bezogen auf Klima, öffentliches Baurecht, technische Regeln und verfügbare Bauprodukte, Baumarkt und handwerkliche Qualität, Versorgungsunternehmen und Feuerwehr. In Abstimmung mit dem Bauherrn sind fallbezogene Festlegungen zu treffen, ob nach deutschen oder lokalen Standards geplant und gebaut werden soll. Hierzu sind technische und wirtschaftliche Vor- und Nachteile gegenüberzustellen und entsprechende Empfehlungen abzugeben. Der lokale Baumarkt ist zu erkunden und Vergabeeinheiten zur lokalen Ausschreibung oder Beschaffung in Deutschland zu bilden. Transporte aus Deutschland sind zu koordinieren und zu steuern und Bauunternehmer hierbei zu unterstützen. Die Erstellung der Planungsunterlagen und der Leistungsverzeichnisse sowie die Kommunikation mit den fremdsprachigen Projektbeteiligten erfolgt projektabhängig in der landesspezifischen Sprache. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache.
In Planung und Ausführung sind die besonderen Bedingungen für das Bauen am ausländischen Standort zu ermitteln und zu berücksichtigen, insbesondere bezogen auf Klima, öffentliches Baurecht, technische Regeln und verfügbare Bauprodukte, Baumarkt und handwerkliche Qualität, Versorgungsunternehmen und Feuerwehr. In Abstimmung mit dem Bauherrn sind fallbezogene Festlegungen zu treffen, ob nach deutschen oder lokalen Standards geplant und gebaut werden soll. Hierzu sind technische und wirtschaftliche Vor- und Nachteile gegenüberzustellen und entsprechende Empfehlungen abzugeben. Der lokale Baumarkt ist zu erkunden und Vergabeeinheiten zur lokalen Ausschreibung oder Beschaffung in Deutschland zu bilden. Transporte aus Deutschland sind zu koordinieren und zu steuern und Bauunternehmer hierbei zu unterstützen. Die Erstellung der Planungsunterlagen und der Leistungsverzeichnisse sowie die Kommunikation mit den fremdsprachigen Projektbeteiligten erfolgt projektabhängig in der landesspezifischen Sprache. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache.
Die zunächst möglicherweise anstehenden Etagenprojekte befinden sich in folgenden Städten: Maputo, St. Petersburg, Podgorica, Doha, Teheran, Asuncion und Beirut. Diese Angaben sind insofern unverbindlich, als dass eine anderweitige Beauftragung ggf. vor Abschluss des Vergabeverfahrens oder eine alternative Deckung des Raumbedarfs erfolgen könnte.
Die zunächst möglicherweise anstehenden Etagenprojekte befinden sich in folgenden Städten: Maputo, St. Petersburg, Podgorica, Doha, Teheran, Asuncion und Beirut. Diese Angaben sind insofern unverbindlich, als dass eine anderweitige Beauftragung ggf. vor Abschluss des Vergabeverfahrens oder eine alternative Deckung des Raumbedarfs erfolgen könnte.
Die hierfür notwendigen Planungsleistungen sollen in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Büros vergeben werden. Obwohl die VOF dies im Gegensatz zur VOL nicht ausdrücklich regelt, geht der Auftraggeber von der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Büros auch im Bereich der VOF aus.
Die hierfür notwendigen Planungsleistungen sollen in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Büros vergeben werden. Obwohl die VOF dies im Gegensatz zur VOL nicht ausdrücklich regelt, geht der Auftraggeber von der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Büros auch im Bereich der VOF aus.
Das Auswärtige Amt führt das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach den Regelungen der VOF in 2 Stufen durch:
— Stufe 1: Teilnahmewettbewerb,
— Stufe 2: Verhandlung zur (Generalplaner-) Rahmenvereinbarung.
Im Ergebnis des Vergabeverfahrens sollen 3 Rahmenvereinbarungspartner zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die objektkonkrete Vergabe (Stufe 3 – Einzelbeauftragung) der Planungsleistungen erfolgt mittels eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu objektkonkreten auftragsbezogenen Kriterien (s.a. Ziff. VI.3)) zwischen allen Wirtschaftsteilnehmern, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Die Teilnahme an diesem sog. Mini-Wettbewerb wird für die Rahmenvereinbarungspartner während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung verpflichtend.
Im Ergebnis des Vergabeverfahrens sollen 3 Rahmenvereinbarungspartner zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die objektkonkrete Vergabe (Stufe 3 – Einzelbeauftragung) der Planungsleistungen erfolgt mittels eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu objektkonkreten auftragsbezogenen Kriterien (s.a. Ziff. VI.3)) zwischen allen Wirtschaftsteilnehmern, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Die Teilnahme an diesem sog. Mini-Wettbewerb wird für die Rahmenvereinbarungspartner während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung verpflichtend.
Die Beauftragung der Planungsleistungen (objektkonkret) ist für die Jahre 2015 bis 2019 vorgesehen. Die Laufzeit der einzelnen auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge (objektkonkret) kann über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinausgehen.
Die geplanten Baumaßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Büro-/Verwaltungsgebäude mit sicherheitsrelevanten Nutzungen; 2. Art der Baumaßnahmen: Bauen im Bestand (Erstausbau, Umbau, Sanierung); 3. Größenordnung: im Durchschnitt rd. 1 500 m² BGF je Etage; 4. geschätzte Baukosten Kostengruppe 300 bis 400 nach DIN 276: im Durchschnitt 2 000 000 EUR brutto.
Die geplanten Baumaßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Büro-/Verwaltungsgebäude mit sicherheitsrelevanten Nutzungen; 2. Art der Baumaßnahmen: Bauen im Bestand (Erstausbau, Umbau, Sanierung); 3. Größenordnung: im Durchschnitt rd. 1 500 m² BGF je Etage; 4. geschätzte Baukosten Kostengruppe 300 bis 400 nach DIN 276: im Durchschnitt 2 000 000 EUR brutto.
Die beabsichtigte Beauftragung in Stufe 3 umfasst Generalplanungsleistungen für die vorstehend beschriebenen Baumaßnahmen. Darin sind besonders folgende Leistungsbereiche enthalten:
A. Generalplanerleistungen: insbesondere: a) die technische sowie kaufmännisch-wirtschaftliche Integration der an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute, b) die übergeordnete Koordination aller an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute, soweit diese nicht bereits durch die Grundleistungen der Objektplanung erfasst ist sowie c) die Aufstellung, Überwachung und laufende Fortschreibung eines alle an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute berücksichtigenden Projektablauf- und eines Terminablaufplanes.
A. Generalplanerleistungen: insbesondere: a) die technische sowie kaufmännisch-wirtschaftliche Integration der an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute, b) die übergeordnete Koordination aller an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute, soweit diese nicht bereits durch die Grundleistungen der Objektplanung erfasst ist sowie c) die Aufstellung, Überwachung und laufende Fortschreibung eines alle an der Planung beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute berücksichtigenden Projektablauf- und eines Terminablaufplanes.
B. Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2013 § 34 in Verbindung mit Anlage 10: Grundleistungen Leistungsphasen 1-9, soweit erforderlich, sowie optional ausgewählte Besondere Leistungen (insbesondere: LPH 1 Bestandsaufnahme, sofern erforderlich) entsprechend den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers.
B. Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2013 § 34 in Verbindung mit Anlage 10: Grundleistungen Leistungsphasen 1-9, soweit erforderlich, sowie optional ausgewählte Besondere Leistungen (insbesondere: LPH 1 Bestandsaufnahme, sofern erforderlich) entsprechend den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers.
C. Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI 2013 § 55 in Verbindung mit Anlage 15, umfassend die Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 sowie optional die Anlagengruppe 7 nach HOAI 2013 § 53: Grundleistungen Leistungsphasen 1-9 soweit erforderlich, sowie ausgewählte Besondere Leistungen (insbesondere: LPH. 1 Bestandsaufnahme zu den Anlagengruppen (sofern erforderlich), LPH. 8 Überprüfung der Dokumentation der ausführenden Firmen (generell)) entsprechend den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers.
C. Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. HOAI 2013 § 55 in Verbindung mit Anlage 15, umfassend die Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 sowie optional die Anlagengruppe 7 nach HOAI 2013 § 53: Grundleistungen Leistungsphasen 1-9 soweit erforderlich, sowie ausgewählte Besondere Leistungen (insbesondere: LPH. 1 Bestandsaufnahme zu den Anlagengruppen (sofern erforderlich), LPH. 8 Überprüfung der Dokumentation der ausführenden Firmen (generell)) entsprechend den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers.
Darüber hinaus werden weitere Leistungen beauftragt, sofern objektspezifisch erforderlich:
D. Leistungen zum Brandschutz gem. AHO-Schriftenreihe Nr. 17;
E. Leistungen der Tragwerksplanung gem. HOAI 2013 § 51;
F. Leistungen für Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) entsprechend HOAI 2013 Anlage 1 Ziff. 1.2;
G. Leistungen für Schadstoffuntersuchung/-sanierung.
Die Beauftragung der Planungsleistungen (Stufe 3 – objektkonkret) erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Im Rahmen des Bewerberverfahrens sind nur die Leistungsbereiche A bis C durch Referenzen zu belegen.
Die Fachplaner/-gutachter für die Leistungsbereiche D bis G sind, sofern für die Durchführung des Vorhabens erforderlich, im Auftragsfall erst objektkonkret zu benennen und durch den Generalplaner einzubinden.
Soweit er die Planungsleistungen nicht selbst erbringt, schließt der Generalplaner Fachplanungsverträge auf Basis des Generalplanervertrages. Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall ein Mitspracherecht bezüglich der Wahl der Fachplaner/-gutachter vor.
Soweit er die Planungsleistungen nicht selbst erbringt, schließt der Generalplaner Fachplanungsverträge auf Basis des Generalplanervertrages. Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall ein Mitspracherecht bezüglich der Wahl der Fachplaner/-gutachter vor.
Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2).
Eine losweise Vergabe der Planungsleistungen ist aufgrund der Komplexität der Bauaufgaben nicht beabsichtigt.
Beschreibung der Optionen:
(1) Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung ohne Anspruch der Rahmenvereinbarungspartner auf eine objektkonkrete Einzelbeauftragung. Die Entscheidung über die objektkonkrete Vergabe (Stufe 3 – Einzelbeauftragung) der Planungsleistungen erfolgt mittels eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu ausgewählten objektspezifischen Kriterien zwischen allen Wirtschaftsteilnehmern, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind (s. a. Ziff. VI.3)). Ein Anspruch auf Vergabe sämtlicher Generalplaneraufträge für Kanzleietagen während der Vertragslaufzeit über die geschlossenen Rahmenvereinbarungen besteht jedoch nicht (keine Exklusivität).
(1) Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung ohne Anspruch der Rahmenvereinbarungspartner auf eine objektkonkrete Einzelbeauftragung. Die Entscheidung über die objektkonkrete Vergabe (Stufe 3 – Einzelbeauftragung) der Planungsleistungen erfolgt mittels eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu ausgewählten objektspezifischen Kriterien zwischen allen Wirtschaftsteilnehmern, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind (s. a. Ziff. VI.3)). Ein Anspruch auf Vergabe sämtlicher Generalplaneraufträge für Kanzleietagen während der Vertragslaufzeit über die geschlossenen Rahmenvereinbarungen besteht jedoch nicht (keine Exklusivität).
(2) Die objektkonkrete Einzelbeauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages wird lediglich die Stufe 1 bis Aufstellung der Bauunterlage (Leistungsphasen 1-4 der Objektplanung sowie der Technischen Ausrüstung) beauftragt. Weitere Fachplaner-/Gutachter-/Beraterleistungen werden analog beauftragt, soweit für die Durchführung des Vorhabens erforderlich. Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln (ggf. in Teilen) oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
(2) Die objektkonkrete Einzelbeauftragung erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages wird lediglich die Stufe 1 bis Aufstellung der Bauunterlage (Leistungsphasen 1-4 der Objektplanung sowie der Technischen Ausrüstung) beauftragt. Weitere Fachplaner-/Gutachter-/Beraterleistungen werden analog beauftragt, soweit für die Durchführung des Vorhabens erforderlich. Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln (ggf. in Teilen) oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.
(3) Die objektkonkrete Einzelbeauftragung kann optional ausgewählte Besondere Leistungen in den Leistungsbereichen B und C (s.a. Ziff. II.1.5)) sowie Leistungen in den Leistungsbereichen D bis G (s. a. Ziff. II.1.5)) beinhalten, sofern objektspezifisch erforderlich.
(3) Die objektkonkrete Einzelbeauftragung kann optional ausgewählte Besondere Leistungen in den Leistungsbereichen B und C (s.a. Ziff. II.1.5)) sowie Leistungen in den Leistungsbereichen D bis G (s. a. Ziff. II.1.5)) beinhalten, sofern objektspezifisch erforderlich.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 118-3-212.04/1-00247BERL
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende aktuellen Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung und auch nicht auf Nachforderung gemäß VOF § 5 (3) wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen:
Folgende aktuellen Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung und auch nicht auf Nachforderung gemäß VOF § 5 (3) wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen:
(1) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
(1) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie) sowie Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
(2) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular Pkt. 2) des Bewerbers, dass
a. keine Ausschlussgründe gem. VOF § 4 (6) vorliegen;
b. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind;
b. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind;
c. sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind;
c. sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und er seine Tätigkeit nicht eingestellt hat bzw. im Falle eines ausländischen Bewerbers er sich nicht in Verhältnissen befindet, die nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes mit den vorgenannten Verfahren vergleichbar sind;
d. er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
e. er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;
f. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes ordnungsgemäß erfüllt hat;
g. er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann;
h. er im Auftragsfall in Stufe 3 (objektkonkret) die Versicherung gemäß III.1.1) der Bekanntmachung für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
(3) Eigenerklärung (s. Bewerbungsformular Pkt. 3) des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
(4) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (s. Bewerbungsformular Pkt. 8); vgl. Ziff. III.3.1).
(5) Beruft sich der Bewerber/ oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind in der Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens (im Falle der Einladung zur Verhandlung zur Rahmenvereinbarung, mit der Abgabe des Honorarangebotes) für den/die Nachunternehmer die Erklärungen nach § 4 (2) VOF (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und § 4 (6) und (9) VOF (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) sowie die Verpflichtungserklärung nach VOF § 5 (6) VOF vorzulegen.
(5) Beruft sich der Bewerber/ oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind in der Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens (im Falle der Einladung zur Verhandlung zur Rahmenvereinbarung, mit der Abgabe des Honorarangebotes) für den/die Nachunternehmer die Erklärungen nach § 4 (2) VOF (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und § 4 (6) und (9) VOF (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) sowie die Verpflichtungserklärung nach VOF § 5 (6) VOF vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular Pkt. 4.1) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung und auch nicht auf Nachforderung gemäß VOF § 5 (3) wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Folgende Erklärungen (s. Bewerbungsformular Pkt. 4.1) – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung und auch nicht auf Nachforderung gemäß VOF § 5 (3) wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen:
Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014 (ggf. als Prognose), 2013, 2012) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 § 34 und im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55 (differenziert nach Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 im Sinne HOAI 2013 § 53 sowie Anlagengruppen 4 und 5 im Sinne HOAI 2013 § 53).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014 (ggf. als Prognose), 2013, 2012) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 § 34 und im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55 (differenziert nach Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 im Sinne HOAI 2013 § 53 sowie Anlagengruppen 4 und 5 im Sinne HOAI 2013 § 53).
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.2.1) Unterpunkt 5 und Ziff. III.2.3) Unterpunkt 3 sind zu beachten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.2.1) Unterpunkt 5 und Ziff. III.2.3) Unterpunkt 3 sind zu beachten).
Mindeststandards:
Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 § 34 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2014/2013/2012): Mindestanforderung größer/gleich 600 000 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.
Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55, Anlagengruppen…
… 1 bis 3 und 8 im Sinne HOAI 2013 § 53, im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung größer/gleich 385 000 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.
… 4 und 5 im Sinne HOAI 2013 § 53, im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung größer/gleich 170 000 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende aktuellen Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Angabe mit der Bewerbung und auch nicht auf Nachforderung gemäß VOF § 5 (3) wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen:
(1) Darstellung (s. Bewerbungsformular Pkt. 4.2) der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2013, 2012) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Architekten und/oder Ingenieure (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) sowie staatlich geprüften Techniker (oder vgl. Qualifikation) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden, aufgeschlüsselt in:
(1) Darstellung (s. Bewerbungsformular Pkt. 4.2) der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2013, 2012) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Architekten und/oder Ingenieure (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) sowie staatlich geprüften Techniker (oder vgl. Qualifikation) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden, aufgeschlüsselt in:
a. Architekten und Ingenieure (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 insgesamt, mit größer/gleich 3 Jahren Berufserfahrung sowie mit Erfahrung mit Projekten außerhalb des Heimatlandes des Bewerbers.
b. Ingenieure (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55 insgesamt sowie in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 im Sinne HOAI 2013 § 53 und in den Anlagengruppen 4 und 5 im Sinne HOAI 2013 § 53; Ingenieure (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55 mit größer/gleich 3 Jahren Berufserfahrung gesamt sowie in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 im Sinne HOAI 2013 § 53 und in den Anlagengruppen 4 und 5 im Sinne HOAI 2013 §53; Ingenieure (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55 mit Erfahrung mit Projekten außerhalb des Heimatlandes des Bewerbers.
b. Ingenieure (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55 insgesamt sowie in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 im Sinne HOAI 2013 § 53 und in den Anlagengruppen 4 und 5 im Sinne HOAI 2013 § 53; Ingenieure (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55 mit größer/gleich 3 Jahren Berufserfahrung gesamt sowie in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 im Sinne HOAI 2013 § 53 und in den Anlagengruppen 4 und 5 im Sinne HOAI 2013 §53; Ingenieure (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55 mit Erfahrung mit Projekten außerhalb des Heimatlandes des Bewerbers.
c. staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und/oder der Fachrichtung Elektrotechnik.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers dürfen nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers angegeben werden, die in dem für die Nachunternehmervergabe vorgesehenen Leistungsanteil tätig waren.
(2) Darstellung (s. Bewerbungsformular Pkt. 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
(3) Aus einer Referenzliste für das in Ziff. II.1.5) aufgeführte Leistungsbild (s. Bewerbungsformular Pkt. 5.1) sind mind. zwei und max. vier mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte (s. Bewerbungsformular Pkt. 5.2) mit Bauwerkskosten (KGr 300 und 400 nach DIN 276 Neu) größer/gleich 0,6 Mio. Euro netto vorzustellen, die in den letzten 5 Jahren (02/2010 bis 01/2015) hinsichtlich der Kosten, der Termine und der Qualitäten erfolgreich abgeschlossen wurden (Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 § 34/mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) und bei denen Architekten- und Ingenieurleistungen erbracht wurden, die mit den in Ziff. II.1.5) beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.
(3) Aus einer Referenzliste für das in Ziff. II.1.5) aufgeführte Leistungsbild (s. Bewerbungsformular Pkt. 5.1) sind mind. zwei und max. vier mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte (s. Bewerbungsformular Pkt. 5.2) mit Bauwerkskosten (KGr 300 und 400 nach DIN 276 Neu) größer/gleich 0,6 Mio. Euro netto vorzustellen, die in den letzten 5 Jahren (02/2010 bis 01/2015) hinsichtlich der Kosten, der Termine und der Qualitäten erfolgreich abgeschlossen wurden (Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 § 34/mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) und bei denen Architekten- und Ingenieurleistungen erbracht wurden, die mit den in Ziff. II.1.5) beschriebenen Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind.
Referenzschreiben des Bauherrn/Betreibers, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich der Kosten und/oder Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, können der Bewerbung als Anlage beigefügt werden und können dann positiv in die Bewertung eingehen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherrn einzuholen. Nicht in deutscher Sprache verfasste Referenzschreiben sind deutscher Übersetzung vorzulegen.
Referenzschreiben des Bauherrn/Betreibers, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich der Kosten und/oder Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, können der Bewerbung als Anlage beigefügt werden und können dann positiv in die Bewertung eingehen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherrn einzuholen. Nicht in deutscher Sprache verfasste Referenzschreiben sind deutscher Übersetzung vorzulegen.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. 2 DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.
Die Referenzprojekte müssen nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
Bezeichnung der Maßnahme und Land/Ort;
Auftraggeber;
Bei Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmern: Auftragnehmer (Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des Nachunternehmers);
Datum der Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 §34 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber);
Bauwerkskosten (Summe KGr 300 und 400 nach DIN 276 Neu) netto;
Bearbeitete Bruttogrundfläche BGF;
Art der Baumaßnahme (Bauen im Bestand (überwiegend Umbau- und/oder Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Instandhaltungsmaßnahme im Sinne HOAI 2013 § 2)/Andere);
Bearbeitete Leistungsphasen im Sinne HOAI 2013 §34 und im Sinne HOAI 2013 §55 (differenziert in die Anlagengruppen 1-5 und 8 im Sinne HOAI 2013 § 53);
Schwierigkeitsgrad (Honorarzone(n) im Sinne HOAI 2013 § 35/§ 56).
Fehlt eine oder mehrere der vorgenannten Angaben, so wird das entsprechende Referenzprojekt nicht in die Wertung aufgenommen.
(4) Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind außerdem zusätzliche Angaben (s. Bewerbungsformular Pkt. 5.2) zu folgenden Leistungen/Projektmerkmalen erforderlich:
Generalplanung: Bearbeitung in der Funktion als Generalplaner mit Beauftragung von drei oder mehr Leistungsbereichen (mind. Objektplanung im Sinne HOAI 2013 § 34 und Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 §55 sowie ein zusätzlicher Leistungsbereich im Sinne HOAI und/oder AHO-Schriftenreihe).
Generalplanung: Bearbeitung in der Funktion als Generalplaner mit Beauftragung von drei oder mehr Leistungsbereichen (mind. Objektplanung im Sinne HOAI 2013 § 34 und Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 §55 sowie ein zusätzlicher Leistungsbereich im Sinne HOAI und/oder AHO-Schriftenreihe).
im Bereich Objektplanung: Planung und/oder Realisierung von konzeptionellen Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Eindringen, Sabotage u. ä. (z. B. Raum-in Raum-Konzept/Schalenmodell); Planung und/oder Realisierung von baulichen Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch, Sabotage o. ä. (Wände und/oder Türen und Fenster, die erhöhte Sicherheitsanforderungen erfüllen); Planung und/oder Realisierung von verschiedenen Bürokonzepten in einem Projekt (z.B. Kombination von Zellenbüros und Teambüros); Planung und/oder Realisierung der innenräumlichen Gestaltung inkl. konstruktiver mit dem Bauwerk festverbundener Einbauten (z. B. Einbaumöbel wie Schalter-, Thekenanlagen, Garderoben, Regale, Einbauküchen); Realisierung außerhalb des Heimatlandes des AN.
im Bereich Objektplanung: Planung und/oder Realisierung von konzeptionellen Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Eindringen, Sabotage u. ä. (z. B. Raum-in Raum-Konzept/Schalenmodell); Planung und/oder Realisierung von baulichen Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch, Sabotage o. ä. (Wände und/oder Türen und Fenster, die erhöhte Sicherheitsanforderungen erfüllen); Planung und/oder Realisierung von verschiedenen Bürokonzepten in einem Projekt (z.B. Kombination von Zellenbüros und Teambüros); Planung und/oder Realisierung der innenräumlichen Gestaltung inkl. konstruktiver mit dem Bauwerk festverbundener Einbauten (z. B. Einbaumöbel wie Schalter-, Thekenanlagen, Garderoben, Regale, Einbauküchen); Realisierung außerhalb des Heimatlandes des AN.
Im Bereich Technische Ausrüstung: Planung und/oder Realisierung von Klimatechnik in tropischer, subtropischer oder äquatorialer Zone; Planung und/oder Realisierung von baulichen Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch, Sabotage o. ä.; Planung und/oder Realisierung von Einbruchmeldeanlagen; Planung und/oder Realisierung von Brandmeldeanlagen und/oder Feuerlöschanlagen; Planung und/oder Realisierung einer Videoüberwachungsanlage; Planung und/oder Realisierung einer strukturierten Verkabelung); Planung und/oder Realisierung einer (Teil-) Klimaanlage mit Befeuchtungs-, mit Entfeuchtungs-, mit Heizungs- und mit Kühlungsfunktion; Planung und/oder Realisierung einer Kälteanlage mit ≥ 250 kW.
Im Bereich Technische Ausrüstung: Planung und/oder Realisierung von Klimatechnik in tropischer, subtropischer oder äquatorialer Zone; Planung und/oder Realisierung von baulichen Maßnahmen zum Schutz vor Einbruch, Sabotage o. ä.; Planung und/oder Realisierung von Einbruchmeldeanlagen; Planung und/oder Realisierung von Brandmeldeanlagen und/oder Feuerlöschanlagen; Planung und/oder Realisierung einer Videoüberwachungsanlage; Planung und/oder Realisierung einer strukturierten Verkabelung); Planung und/oder Realisierung einer (Teil-) Klimaanlage mit Befeuchtungs-, mit Entfeuchtungs-, mit Heizungs- und mit Kühlungsfunktion; Planung und/oder Realisierung einer Kälteanlage mit ≥ 250 kW.
Es geht je Leistung/Projektmerkmal max. ein Projekt in die Wertung ein. Ausnahme: Leistungen/Projektmerkmale, die eine Mindestanforderung darstellen (s. nachfolgenden Abschnitt „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“), gehen nicht in die Bewertung ein.
Es geht je Leistung/Projektmerkmal max. ein Projekt in die Wertung ein. Ausnahme: Leistungen/Projektmerkmale, die eine Mindestanforderung darstellen (s. nachfolgenden Abschnitt „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“), gehen nicht in die Bewertung ein.
Mindeststandards:
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
(1) Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure mit ≥ 30 Wochenarbeitsstunden (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 § 34 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: größer /gleich 6 pro Jahr im Durchschnitt.
(2) Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure mit ≥ 30 Wochenarbeitsstunden (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 § 34 mit Berufserfahrung ≥ 3 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: größer /gleich 3 pro Jahr im Durchschnitt.
(2) Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure mit ≥ 30 Wochenarbeitsstunden (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 § 34 mit Berufserfahrung ≥ 3 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: größer /gleich 3 pro Jahr im Durchschnitt.
(3) Anzahl der festangestellten Ingenieure mit ≥ 30 Wochenarbeitsstunden (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55: größer/gleich 7 pro Jahr im Durchschnitt (davon mind. 4 Ingenieure in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 sowie mind. 2 Ingenieure in den Anlagengruppen 4 und 5).
(3) Anzahl der festangestellten Ingenieure mit ≥ 30 Wochenarbeitsstunden (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55: größer/gleich 7 pro Jahr im Durchschnitt (davon mind. 4 Ingenieure in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 sowie mind. 2 Ingenieure in den Anlagengruppen 4 und 5).
(4) Anzahl der festangestellten Ingenieure mit ≥ 30 Wochenarbeitsstunden (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55 mit Berufserfahrung ≥ 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 4 pro Jahr im Durchschnitt (davon mind. 2 Ingenieure in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 sowie mind. 1 Ingenieur in den Anlagengruppen 4 und 5).
(4) Anzahl der festangestellten Ingenieure mit ≥ 30 Wochenarbeitsstunden (inkl. Führungskräfte) im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55 mit Berufserfahrung ≥ 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 4 pro Jahr im Durchschnitt (davon mind. 2 Ingenieure in den Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 sowie mind. 1 Ingenieur in den Anlagengruppen 4 und 5).
(5) Für die mind. zwei und max. vier zu benennenden Referenzprojekte (Bewerbungsformular Abschnitt 5.2.1 bis 5.2.4), welche die o.g genannten Bedingungen erfüllen (Bauwerkskosten [KGr 300 und 400 nach DIN 276 Neu] größer/gleich 600 000 EUR netto; Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 § 34 [mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber] im Zeitraum 02/2010 bis 01/2015), gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen:
(5) Für die mind. zwei und max. vier zu benennenden Referenzprojekte (Bewerbungsformular Abschnitt 5.2.1 bis 5.2.4), welche die o.g genannten Bedingungen erfüllen (Bauwerkskosten [KGr 300 und 400 nach DIN 276 Neu] größer/gleich 600 000 EUR netto; Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 § 34 [mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber] im Zeitraum 02/2010 bis 01/2015), gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen:
— Mindestens ein Referenzprojekt für öffentliche Auftraggeber im Sinne GWB § 98;
— mindestens ein Referenzprojekt mit Bauwerkskosten (Summe KGr 300 und 400 nach DIN 276 Neu) ≥ 1 200 000 EUR etto;
— mindestens ein Referenzprojekt, das der Kategorie Bauen im Bestand (überwiegend Umbau- und/oder Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Instandhaltungsmaßnahme im Sinne HOAI 2013 § 2) zuzuordnen ist;
— mindestens ein Referenzprojekt, das der Gebäudetypologie Büro-/Verwaltungsgebäude zuzuordnen ist;
— mindestens 2 Referenzprojekte, für die Leistungen der Objektplanung im Sinne HOAI 2013 § 34 erbracht wurden;
— mindestens ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne HOAI 2013 § 34 (Objektplanung) durchgängig erbracht wurden;
— mindestens ein Referenzprojekt, das außerhalb des Heimatlandes des AN realisiert wurde und für das Objektplanungsleistungen im Sinne HOAI 2013 § 34 erbracht wurden;
— mindestens 2 Referenzprojekte, für die Leistungen der Technischen Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 § 55 für mind. je zwei Anlagengruppen im Sinne HOAI 2013 § 53 erbracht wurden;
— durch die Summe der Referenzprojekte (mind. 2 und max. 4)…
… müssen die Leistungsphasen 2 und 3 sowie 5 bis 8 im Sinne HOAI 2013 §55 in den Anlagengruppen 3 (Lufttechnische Anlagen) und 4 (Starkstromanlagen) im Sinne HOAI 2013 § 53 mindestens je einmal abgedeckt sein;
… muss die Planung und/oder Realisierung einer (Teil-) Klimaanlage mit Befeuchtungsfunktion, einer (Teil-) Klimaanlage mit Entfeuchtungsfunktion, einer (Teil-) Klimaanlage mit Heizungsfunktion und einer (Teil-) Klimaanlage mit Kühlungsfunktion je einmal abgedeckt sein;
— mindestens ein Referenzprojekt, das die Planung und/oder Realisierung einer Kälteanlage mit größer/gleich 250 kW beinhaltete.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer, im Falle einer Arbeitsgemeinschaft ohne Projektversicherung jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft, hat im objektkonkreten Auftragsfall (Stufe 3) eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden sowie 500 000 EUR für sonstige Schäden entspr. Anhang 4 RBBau nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall nachgewiesen wird, ist erforderlich (s. Bewerbungsformular Pkt. 2). Die Versicherungssumme muss jährlich mindestens 3-fach zur Verfügung stehen.
Der Auftragnehmer, im Falle einer Arbeitsgemeinschaft ohne Projektversicherung jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft, hat im objektkonkreten Auftragsfall (Stufe 3) eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden sowie 500 000 EUR für sonstige Schäden entspr. Anhang 4 RBBau nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall nachgewiesen wird, ist erforderlich (s. Bewerbungsformular Pkt. 2). Die Versicherungssumme muss jährlich mindestens 3-fach zur Verfügung stehen.
Der Nachweis, dass die projektbezogene Haftpflichtpolice mit Deckungszusage für das betreffende Land gültig ist, ist im Auftragsfall (Stufe 3 – objektkonkret), im Falle von Arbeitsgemeinschaften von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft, spätestens bei Auftragserteilung vorzulegen.
Der Nachweis, dass die projektbezogene Haftpflichtpolice mit Deckungszusage für das betreffende Land gültig ist, ist im Auftragsfall (Stufe 3 – objektkonkret), im Falle von Arbeitsgemeinschaften von jedem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft, spätestens bei Auftragserteilung vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
2. Rahmenvereinbarung und objektkonkreter Vertrag.
3. Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) Objektplanung Gebäude (2014).
4. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI 2013; Festlegungen des AG, basierend auf Vergleichsobjekten: Objektplanung Gebäude und Innenräume HOAI § 35/Tragwerksplanung HOAI § 52: Honorarzone III; Technische Ausrüstung HOAI § 56: Honorarzone II (AGr 1-7) bzw. HZ III (AGr 8); jeweils Mindestsatz.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
4. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI 2013; Festlegungen des AG, basierend auf Vergleichsobjekten: Objektplanung Gebäude und Innenräume HOAI § 35/Tragwerksplanung HOAI § 52: Honorarzone III; Technische Ausrüstung HOAI § 56: Honorarzone II (AGr 1-7) bzw. HZ III (AGr 8); jeweils Mindestsatz.
5. Reisekosten für Auslandreisen werden nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) in Verbindung mit der Auslandsreisekostenverordnung (ARV) erstattet; Kosten für Reisen innerhalb Deutschlands werden nicht erstattet.
6. Der erneute Aufruf zum Wettbewerb in Stufe 3 beinhaltet objektspezifische Honorarparameter: 1. Zuschlag für Bauen im Ausland und 2. Umbauzuschlag. Erfahrungsgemäß werden auskömmliche Honorare erzielt, ohne dass die Zuschläge jeweils 20 % überschreiten. Die Zuschläge werden in der Höhe begrenzt, und zwar auf jeweils 30 %.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
6. Der erneute Aufruf zum Wettbewerb in Stufe 3 beinhaltet objektspezifische Honorarparameter: 1. Zuschlag für Bauen im Ausland und 2. Umbauzuschlag. Erfahrungsgemäß werden auskömmliche Honorare erzielt, ohne dass die Zuschläge jeweils 20 % überschreiten. Die Zuschläge werden in der Höhe begrenzt, und zwar auf jeweils 30 %.
7. Folgende technische und sonstige Vorschriften, Regelwerke und Erlasse sind bei der Abwicklung der konkreten Projekte zu beachten, soweit dies am ausländischen Standort möglich ist: Grundsätze und Richtlinien für Bauaufgaben des Bundes im Ausland, GRB-A – zurzeit in der aktuellen Entwurfsfassung 2010; Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau); Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB); Richtlinien und Grundlagen für die Planung von Sicherungsmaßnahmen für Auslandsvertretungen, SR-A, Stand 2010 (Kanzleigebäude und Residenzen); Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW); Leitfaden Nachhaltiges Bauen; Brandschutzleitfaden des BMVBS; Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV); TR TD (Technische Richtlinie, Technische Dienste) nach Kostengruppen für Bauvorhaben des Auswärtigen Amtes im Ausland (TR-TD-btA-022212); TR TD (Technische Richtlinie, Technische Dienste) zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Auslandsvertretungen (TR-TD-AS-140508); TRL-IT (Technische Richtlinien, IT-Datennetze) Stand: 01/2014 (TRL-IT-450-001ff) Teile 1-5; Dokumentationsrichtlinie des BBR; GAEB Richtlinien; Lokale Gesetze und Regeln der Technik.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
7. Folgende technische und sonstige Vorschriften, Regelwerke und Erlasse sind bei der Abwicklung der konkreten Projekte zu beachten, soweit dies am ausländischen Standort möglich ist: Grundsätze und Richtlinien für Bauaufgaben des Bundes im Ausland, GRB-A – zurzeit in der aktuellen Entwurfsfassung 2010; Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau); Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB); Richtlinien und Grundlagen für die Planung von Sicherungsmaßnahmen für Auslandsvertretungen, SR-A, Stand 2010 (Kanzleigebäude und Residenzen); Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW); Leitfaden Nachhaltiges Bauen; Brandschutzleitfaden des BMVBS; Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV); TR TD (Technische Richtlinie, Technische Dienste) nach Kostengruppen für Bauvorhaben des Auswärtigen Amtes im Ausland (TR-TD-btA-022212); TR TD (Technische Richtlinie, Technische Dienste) zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Auslandsvertretungen (TR-TD-AS-140508); TRL-IT (Technische Richtlinien, IT-Datennetze) Stand: 01/2014 (TRL-IT-450-001ff) Teile 1-5; Dokumentationsrichtlinie des BBR; GAEB Richtlinien; Lokale Gesetze und Regeln der Technik.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3)) der Bekanntmachung abzugeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3)) der Bekanntmachung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung und auch nicht auf Nachforderung gemäß VOF § 5 (3) eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft bzw. als Gesellschafter mehrerer Bewerbergemeinschaften, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung und auch nicht auf Nachforderung gemäß VOF § 5 (3) eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft bzw. als Gesellschafter mehrerer Bewerbergemeinschaften, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerber nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Die örtliche Präsenz in Berlin während der Planungszeit ist gemäß Erfordernis sicherzustellen; die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen.
— Die personelle Kontinuität bezüglich der Bauüberwachung vor Ort ist sicherzustellen.
— Der Auftragnehmer hat – im Falle der objektkonkreten Beauftragung (Stufe 3) – spätestens bei Auftragserteilung für das Land des konkreten Etagenausbaus einen Kontaktarchitekten und – sofern nicht personenidentisch – einen zur Vorlage der bauaufsichtlichen Genehmigungsplanung berechtigten Architekt bzw. Ingenieur und einen verantwortlichen Architekt bzw. Ingenieur für die Bauüberwachung zu benennen, der/die die Aufgaben des Auftragnehmers vor Ort in der Planungs- und Bauphase wahrnimmt/wahrnehmen. Die personelle Kontinuität ist sicherzustellen.
— Der Auftragnehmer hat – im Falle der objektkonkreten Beauftragung (Stufe 3) – spätestens bei Auftragserteilung für das Land des konkreten Etagenausbaus einen Kontaktarchitekten und – sofern nicht personenidentisch – einen zur Vorlage der bauaufsichtlichen Genehmigungsplanung berechtigten Architekt bzw. Ingenieur und einen verantwortlichen Architekt bzw. Ingenieur für die Bauüberwachung zu benennen, der/die die Aufgaben des Auftragnehmers vor Ort in der Planungs- und Bauphase wahrnimmt/wahrnehmen. Die personelle Kontinuität ist sicherzustellen.
— Der AN verpflichtet sich, während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bei allen Einzelabrufen und unabhängig vom Standort der Kanzleietage leistungsbereit zu sein.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
VOF §19 (2) und (3)
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure:
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt bzw. Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt bzw. Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied pro Leistungsbereich die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Hinweis: Für die durchzuführende Genehmigungsplanung ist ein Berechtigter (Architekt oder Ingenieur) erforderlich. Die Berechtigung ist für das Land des konkreten Etagenausbaus erforderlich und durch den Auftragnehmer selbst oder durch ein vertraglich eingebundenes Partnerbüro sicherzustellen (s.a. Ziff. III.1.4), letzter Anstrich).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Hinweis: Für die durchzuführende Genehmigungsplanung ist ein Berechtigter (Architekt oder Ingenieur) erforderlich. Die Berechtigung ist für das Land des konkreten Etagenausbaus erforderlich und durch den Auftragnehmer selbst oder durch ein vertraglich eingebundenes Partnerbüro sicherzustellen (s.a. Ziff. III.1.4), letzter Anstrich).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular gemäß Ziffern III.1.3), III.2.1), III.2.2) und III.2.3). (2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 1.125 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. (3) Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt.
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular gemäß Ziffern III.1.3), III.2.1), III.2.2) und III.2.3). (2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 1.125 Punkte. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. (3) Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. 1. Strukturelle Herangehensweise (1. Projektorganisation, Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem AG und externen Beteiligten sowie Gestaltung/Strukturierung des Besprechungs-/Berichtswesens max. 10 Pkt.; 2. Einschätzung der spezifischen Problemstellungen/Projektanforderungen bei Projekten außerhalb des Heimatlandes des Bieters/der Bietergemeinschaft und Darstellung einer darauf abgestimmten Bearbeitungsmethodik unter Berücksichtigung möglicher spezifischer lokaler Anforderungen/Konflikte in Planung/Ausschreibung/ Vergabe/Ausführung max. 20 Pkt.; 3. Methodik/Instrumente zur Kosten- und Terminsteuerung/-optimierung max. 15 Pkt.; 4. Methodik/Instrumente zur Qualitätssicherung in Planung und Ausführung, Umgang mit Störungen sowie Führung Bautagebuch max. 15 Pkt.) (60)
2. 2. Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen (1. Objektplanung: Funktionale Ausgestaltung von Büroetagen, bevorzugt am Beispiel einer Kanzlei oder vgl. Funktionseinheiten mit Sicherheitsanspruch max. 20 Pkt.; 2. Objektplanung: Lösungsansätze für eine Innenraumgestaltung, die moderne Arbeitsbedürfnisse berücksichtigt und eine angenehme Arbeitsatmosphäre schafft max. 10 Pkt.; 3. Technische Ausrüstung: Lösungsansätze für eine Erneuerung bzw. Erstinstallation von Anlagentechnik im Bereich Lüftung/Kühlung in feucht-heißen oder trocken-heißen Klimazonen und Darstellung der Wirtschaftlichkeit der Lösungsansätze max. 20 Pkt.; 4. Technische Ausrüstung: Lösungsansätze für den Umbau/die Optimierung von Installationen im Bereich ELT zur Erreichung des aktuellen Stands der Technik max. 10 Pkt.) (60)
3. 3. Gesamteindruck der Präsentation (Strukturierung und Aussagekraft der Präsentation bezogen auf die in Rede stehenden Einzelaufträge sowie ggf. inhaltliche Reaktion auf Nachfragen, soweit sie Rückschlüsse auf die fachliche Auftragsdurchführung zulassen) (10)
4. 4. Honorarangebot (im Einzelnen: s. Ziff. VI.3)) (25)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Falko Rumpelt
Internetadresse: www.auswaertiges-amt.de🌏
Name: Auswärtiges Amt, Post- und Kurierstelle, Für Referat 118-3
Postanschrift: Kurstraße 36
URL der Teilnahme: www.auswaertiges-amt.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 118-3-212.04/1-00247BERL
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und Formblatt Unterschriftsbefugnis sowie, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die Bewerber, die bei der unter I.1) genannten Adresse schriftlich per Fax oder per Mail (Fax: +49 3018173433; Mail: 118-3@auswaertiges-amt.de) unter Angabe der Projektbezeichnung „Rahmenvereinbarung für die Herrichtung von Kanzleietagen im Ausland – Aktenzeichen VOF 00247BERL“ angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben (Nachweis der Unterschriftbefugnis durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder eines Auszugs aus einem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, Vorlage einer entsprechenden Vollmacht (Formblatt)), ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, auch auf Nachforderung gemäß VOF § 5 (3), hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Bewerbungsformular und Formblatt Unterschriftsbefugnis sowie, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen durch die Bewerber, die bei der unter I.1) genannten Adresse schriftlich per Fax oder per Mail (Fax: +49 3018173433; Mail: 118-3@auswaertiges-amt.de) unter Angabe der Projektbezeichnung „Rahmenvereinbarung für die Herrichtung von Kanzleietagen im Ausland – Aktenzeichen VOF 00247BERL“ angefordert werden. Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen und an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben (Nachweis der Unterschriftbefugnis durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder eines Auszugs aus einem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, Vorlage einer entsprechenden Vollmacht (Formblatt)), ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise, auch auf Nachforderung gemäß VOF § 5 (3), hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der – in der Bewerbergemeinschaftserklärung zu benennende – bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben des Bewerbungsbogens für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Der – in der Bewerbergemeinschaftserklärung zu benennende – bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und unterschreibt das Bewerbungsformular.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Ziffer IV.3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Das Fehlen des Bewerbungsbogens oder das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Ziffer IV.3.4) der Bekanntmachung ist zwingend ein Papierexemplar der Formblätter an allen dafür vorgesehenen Stellen in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Das Fehlen des Bewerbungsbogens oder das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Bewerbungsunterlagen (Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise) sind in 2-facher Ausfertigung (Original plus Kopie) in 2 fensterlosen verschlossenen Umschlägen bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist einzureichen. Der äußere Umschlag trägt folgende Anschrift: Auswärtiges Amt, Post- und Kurierstelle für Referat 118-3, Kurstraße 36, 10117 Berlin. Der ebenfalls verschlossene innere Umschlag (Inhalt: Bewerbung mit Anlagen als Original und als Kopie) ist wie folgt zu kennzeichnen: „Bewerbung, Teilnahmewettbewerb Rahmenvereinbarung für die Herrichtung von Kanzleietagen im Ausland – VOF 00247BERL, nicht öffnen vor dem 11.03.2015, 10:00 Uhr, vorzulegen direkt bei 118-3 Berlin“.
Die Bewerbungsunterlagen (Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise) sind in 2-facher Ausfertigung (Original plus Kopie) in 2 fensterlosen verschlossenen Umschlägen bis zu der in Ziffer IV.3.4) genannten Frist einzureichen. Der äußere Umschlag trägt folgende Anschrift: Auswärtiges Amt, Post- und Kurierstelle für Referat 118-3, Kurstraße 36, 10117 Berlin. Der ebenfalls verschlossene innere Umschlag (Inhalt: Bewerbung mit Anlagen als Original und als Kopie) ist wie folgt zu kennzeichnen: „Bewerbung, Teilnahmewettbewerb Rahmenvereinbarung für die Herrichtung von Kanzleietagen im Ausland – VOF 00247BERL, nicht öffnen vor dem 11.03.2015, 10:00 Uhr, vorzulegen direkt bei 118-3 Berlin“.
Öffnungszeiten der annehmenden Kurierstelle in Berlin: Mo.-Do. 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Fr. von 8:00 bis 14:45 Uhr.
Für die Bewerbung soll gelochtes DIN A4 Papier verwandt werden; auf Bindungen jeglicher Art (insbesondere Spiralbindungen, Heft- oder Büroklammern) sowie Register oder Klarsichthüllen soll verzichtet werden; auf eine Lesbarkeit nach Schwarzweiß-Ausdruck ist zu achten.
Für die Bewerbung soll gelochtes DIN A4 Papier verwandt werden; auf Bindungen jeglicher Art (insbesondere Spiralbindungen, Heft- oder Büroklammern) sowie Register oder Klarsichthüllen soll verzichtet werden; auf eine Lesbarkeit nach Schwarzweiß-Ausdruck ist zu achten.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage (per E-Mail ist ausreichend) bei der unter Ziff. 1.1 genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „Rahmenvereinbarung für die Herrichtung von Kanzleietagen im Ausland – Aktenzeichen VOF 00247BERL – Rückfragen“ per E-Mail an 118-3@auswaertiges-amt.de zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten allen Personen, die die Formblätter angefordert haben, kontinuierlich zugesandt.
Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage (per E-Mail ist ausreichend) bei der unter Ziff. 1.1 genannten Adresse erhältlich. Die Anfragen sind unter Angabe der Projektbezeichnung „Rahmenvereinbarung für die Herrichtung von Kanzleietagen im Ausland – Aktenzeichen VOF 00247BERL – Rückfragen“ per E-Mail an 118-3@auswaertiges-amt.de zu senden. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber und Bewerbergemeinschaften werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten allen Personen, die die Formblätter angefordert haben, kontinuierlich zugesandt.
Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann.
Hinweis zu Ziff. IV.2.1): Bei den dargestellten Kriterien handelt sich um die Zuschlagskriterien in Stufe 2 (Verhandlung zur Rahmenvereinbarung) – Bewertung: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben: 0 Punkte: keine Angaben (Thema/Aspekt nicht angesprochen); 1 Punkt: ausreichend (wenig in die Tiefe gehende, nur allgemein gehaltene Aussagen, ohne erkennbaren Projektbezug bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nur gering erkannt/Problemstellungen nur gering bewältigt); 3 Punkte: befriedigend (zufrieden stellende/plausible Aussagen bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung befriedigend erkannt/Problemstellungen befriedigend bewältigt); 5 Punkte: gut (überzeugende/projektspezifisch angemessene/innovative Aussagen bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung gut erkannt/Problemstellungen gut bewältigt). Beispiel: Kriterium 1.1 Projektorganisation, Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem AG und externen Beteiligten sowie Gestaltung/Strukturierung des Besprechungs-/Berichtswesens: erreicht 5 Punkte/Gewichtung 2-fach/gewichtete Punkte 10. Die Bewertung erfolgt anhand der Präsentation.
Hinweis zu Ziff. IV.2.1): Bei den dargestellten Kriterien handelt sich um die Zuschlagskriterien in Stufe 2 (Verhandlung zur Rahmenvereinbarung) – Bewertung: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben: 0 Punkte: keine Angaben (Thema/Aspekt nicht angesprochen); 1 Punkt: ausreichend (wenig in die Tiefe gehende, nur allgemein gehaltene Aussagen, ohne erkennbaren Projektbezug bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nur gering erkannt/Problemstellungen nur gering bewältigt); 3 Punkte: befriedigend (zufrieden stellende/plausible Aussagen bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung befriedigend erkannt/Problemstellungen befriedigend bewältigt); 5 Punkte: gut (überzeugende/projektspezifisch angemessene/innovative Aussagen bzw. wesentliche Gesichtspunkte der Aufgabenstellung gut erkannt/Problemstellungen gut bewältigt). Beispiel: Kriterium 1.1 Projektorganisation, Zusammenarbeit und Kommunikation mit dem AG und externen Beteiligten sowie Gestaltung/Strukturierung des Besprechungs-/Berichtswesens: erreicht 5 Punkte/Gewichtung 2-fach/gewichtete Punkte 10. Die Bewertung erfolgt anhand der Präsentation.
Kriterium 4. Honorarangebot: Folgende frei vereinbare Honorarbestandteile werden in der 2. Stufe (Verhandlung zur Rahmenvereinbarung) abgefragt: 1. Generalplanerzuschlag (i. v. H. und als absoluter Wert bezogen auf auftraggeberseitig vorgegebene Honorare für Grundleistungen); 2. Stundensätze differenziert nach Projektleiter, Projektbearbeiter, Technisch-wirtschaftliche Mitarbeiter (einzeln und bezogen auf auftraggeberseitig vorgegebene Anzahl); 3. Nebenkosten (i. v. H. und bezogen auf die Grundleistungen zzgl. der vorgenannten Honorarbestandteile). Die Angebote erfolgen ausgehend von fiktiven Etagensituationen und den absoluten Honorarzahlen für die Grundleistungen auf Basis von angenommenen anrechenbaren Kosten.
Kriterium 4. Honorarangebot: Folgende frei vereinbare Honorarbestandteile werden in der 2. Stufe (Verhandlung zur Rahmenvereinbarung) abgefragt: 1. Generalplanerzuschlag (i. v. H. und als absoluter Wert bezogen auf auftraggeberseitig vorgegebene Honorare für Grundleistungen); 2. Stundensätze differenziert nach Projektleiter, Projektbearbeiter, Technisch-wirtschaftliche Mitarbeiter (einzeln und bezogen auf auftraggeberseitig vorgegebene Anzahl); 3. Nebenkosten (i. v. H. und bezogen auf die Grundleistungen zzgl. der vorgenannten Honorarbestandteile). Die Angebote erfolgen ausgehend von fiktiven Etagensituationen und den absoluten Honorarzahlen für die Grundleistungen auf Basis von angenommenen anrechenbaren Kosten.
Die individuell angebotenen Honorarbestandteile (Generalplanerzuschlag i. v. H, Nebenkosten i. v. H. und Stundensätze) werden im Falle der Auswahl als Rahmenvereinbarungspartner verbindlicher Vertragsbestandteil.
Bei der Bewertung (Stufe 2 wie auch Stufe 3) kommt die gewichtete Richtwertmethode mit Median (Medianmethode) der UfAB zur Anwendung (Übersicht zur Bewertung des Preis-/Leistungsverhältnisses im Verhandlungsverfahren Stufe 2 ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt). Es können in Stufe 2 für die Leistung maximal 130 Punkte erreicht werden, das entspricht 83,9 %; das Honorarangebot geht mit 16,1 % in die Wertung ein.
Bei der Bewertung (Stufe 2 wie auch Stufe 3) kommt die gewichtete Richtwertmethode mit Median (Medianmethode) der UfAB zur Anwendung (Übersicht zur Bewertung des Preis-/Leistungsverhältnisses im Verhandlungsverfahren Stufe 2 ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt). Es können in Stufe 2 für die Leistung maximal 130 Punkte erreicht werden, das entspricht 83,9 %; das Honorarangebot geht mit 16,1 % in die Wertung ein.
Stufe 3 (Aufruf zum erneuten Wettbewerb): Die Entscheidung über die objektkonkrete Vergabe (Stufe 3 – Einzelbeauftragung) der Planungsleistungen erfolgt mittels eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu ausgewählten objektspezifischen Kriterien zwischen allen Wirtschaftsteilnehmern, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Folgende Kriterien kommen zur Anwendung: 1. Bearbeitendes Personal max. 65 Pkt. (1.1/1.2 Projektleitung im Leistungsbild Objektplanung/ im Leistungsbild TGA (jeweils: 1. Dauer der Berufserfahrung im jeweiligen Leistungsbild insgesamt je max. 5 Pkt.; 2. Dauer der Berufserfahrung in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter im jeweiligen Leistungsbild je max. 5 Pkt.; 3. Erfahrung mit Projekten außerhalb des Heimatlandes des Bieters je max. 10 Pkt.; 4. Persönliches Auftreten je max. 5 Pkt.) und 1.3 Personaleinsatzplanung max. 15 Pkt.); 2. Konzept für Planung, Vergabe und Baudurchführung max. 55 Pkt. (2.1. Vorstellung des Konzeptes für die konkrete Aufgabenstellung (Projektabwicklung unter Berücksichtigung spezifischer lokaler Anforderungen/Konflikte in Planung/Ausschreibung/ Vergabe/Ausführung, Arbeitsorganisation hinsichtlich Abwicklung im Ausland und Gewährleistung der zweisprachigen Projektabwicklung max. 40 Pkt.; 2.2 Konzept für zeitliche Abfolge der Projektabwicklung max. 15 Pkt.); 3. Honorarangebot (Umbauzuschlag und Zuschlag für Bauen im Ausland) max. 25 Pkt..
Stufe 3 (Aufruf zum erneuten Wettbewerb): Die Entscheidung über die objektkonkrete Vergabe (Stufe 3 – Einzelbeauftragung) der Planungsleistungen erfolgt mittels eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu ausgewählten objektspezifischen Kriterien zwischen allen Wirtschaftsteilnehmern, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Folgende Kriterien kommen zur Anwendung: 1. Bearbeitendes Personal max. 65 Pkt. (1.1/1.2 Projektleitung im Leistungsbild Objektplanung/ im Leistungsbild TGA (jeweils: 1. Dauer der Berufserfahrung im jeweiligen Leistungsbild insgesamt je max. 5 Pkt.; 2. Dauer der Berufserfahrung in der Position als Projektleiter/stellvertretender Projektleiter im jeweiligen Leistungsbild je max. 5 Pkt.; 3. Erfahrung mit Projekten außerhalb des Heimatlandes des Bieters je max. 10 Pkt.; 4. Persönliches Auftreten je max. 5 Pkt.) und 1.3 Personaleinsatzplanung max. 15 Pkt.); 2. Konzept für Planung, Vergabe und Baudurchführung max. 55 Pkt. (2.1. Vorstellung des Konzeptes für die konkrete Aufgabenstellung (Projektabwicklung unter Berücksichtigung spezifischer lokaler Anforderungen/Konflikte in Planung/Ausschreibung/ Vergabe/Ausführung, Arbeitsorganisation hinsichtlich Abwicklung im Ausland und Gewährleistung der zweisprachigen Projektabwicklung max. 40 Pkt.; 2.2 Konzept für zeitliche Abfolge der Projektabwicklung max. 15 Pkt.); 3. Honorarangebot (Umbauzuschlag und Zuschlag für Bauen im Ausland) max. 25 Pkt..
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellte Unterlagen (insbesondere schematische Darstellung der Bestandteile einer Auslandsvertretung nach dem Schalenprinzip; Musterplanungen einer Kanzlei; Musterplanung Personenschleuse) werden im Falle der Einladung zur Verhandlung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Aufgabenstellung bereits erstellte Unterlagen (insbesondere schematische Darstellung der Bestandteile einer Auslandsvertretung nach dem Schalenprinzip; Musterplanungen einer Kanzlei; Musterplanung Personenschleuse) werden im Falle der Einladung zur Verhandlung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 14 Tagen beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 14 Tagen beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 107 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 107 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Vertragsschluss gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei Übermittlung per Fax oder elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Vertragsschluss gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei Übermittlung per Fax oder elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt.
Die Unwirksamkeit gem. § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit gem. § 101b Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 029-049275 (2015-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 118-2-212.04/1-00491SANTO
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Santo Domingo, Dominikanische Republik.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-29 📅
Name: Ingenieurgemeinschaft Kanzleietagen Dr. Krekeler Generalplaner GmbH / Grontmij GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Fr. Pürtinger
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 118-2-212.04/1-00555KAPS
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kapstadt, Republik Südafrika.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-08 📅
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-09) Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 301817-3563📞
Fax: +49 301817-3433 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VV-118-2016-0113
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Auswärtiges Amt, Referat 111, Werderscher Markt 1, 10117 Berlin.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VV-118-2018-0002
Kurze Beschreibung:
Generalplanerleistungen Etagenherrichtung – Erweiterung der Ständigen Vertretung Brüssel anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im 2. Hj. 2020.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Generalplanerleistungen Objekt, Tragwerk, Technische Ausrüstung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auswärtiges Amt
10117 Berlin und
Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU