Rahmenvereinbarung für die Service- und Leistungsmarktforschung

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung der Service- und Leistungsmarktforschung durch ein externes Marktforschungsinstitut für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1a der Vergabeunterlagen beigefügt.
Im Rahmen der Service- und Leistungsmarktforschung sollen folgende Methoden zum Einsatz kommen:
— Nachkontaktbefragungen und Prozessevaluierungen durch telefonische und schriftliche (Brief/E-Mail/Online) Befragung;
— Telefonische, schriftliche (Brief/E-Mail/Online) und persönliche Testberatungen;
— Qualitative Instrumente (Leitfadeninterviews und Gruppendiskussionen).
Die Leistungsverzeichnisse für die jeweiligen Methoden sind als Anlage 1b bis 1d der Vergabeunterlagen beigefügt. Bei Bedarf übernimmt der Auftragnehmer im Rahmen der Service- und Leistungsmarktforschung darüber hinaus weitere Aufgaben, die in Anlage 1 e der Vergabeunterlagen beschrieben sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-11 Auftragsbekanntmachung
2015-11-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Menge oder Umfang:
Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit gemacht werden.Im Jahr 2015 kommen zur Messung von Kundenorientierung und Servicequalität insgesamt ca. 10 420 Nachkontaktbefragungen, 3 680 Befragungen zur Prozessevaluierung, 560 Testkäufe sowie Einzelprojekte unter Anwendung qualitativer Methoden zum Einsatz.Abnahmemengen Auftraggeberin 2015 – Anzahl der Einzelprojekte (Gesamtfallzahl):Nachkontaktbefragung:— telefonisch: 15 (ca. 9 820);— schriftlich: 1 (ca. 600).Prozessevaluierung:— telefonisch: 3 (ca. 980);— schriftlich: 4 (ca. 2 700).Testkauf:— telefonisch: 4 (ca. 560).Gruppendiskussion:— persönlich: 1 (20).Leitfaden-/Einzelintervies:— persönlich: 1 (20).Die aufgeführten Abnahmemengen dienen ausschließlich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, sodass die angegebenen Mengen auch signifikant über- bzw. unterschritten werden können.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
Telefon: +49 8001059080072 📞
Fax: +49 8001059002116 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-11 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 179-325475
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Die Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (http://www.dtvp.de/) zu finden. Bewerber bzw. Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Vergabeplattform einmalig registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, geben Sie auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID ein und betreten den dazugehörigen Projektraum. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Vergabeunterlagen nebst Anlagen in der Kategorie Leistungsbeschreibung zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren sowie eine Liste der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben nebst Anlage, das in der Kategorie Anschreiben zu finden ist. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform möglich. Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.dtvp.de/Center/ Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYD5Z.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung der Service- und Leistungsmarktforschung durch ein externes Marktforschungsinstitut für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen als Anlage 1a der Vergabeunterlagen beigefügt.
Im Rahmen der Service- und Leistungsmarktforschung sollen folgende Methoden zum Einsatz kommen:
— Nachkontaktbefragungen und Prozessevaluierungen durch telefonische und schriftliche (Brief/E-Mail/Online) Befragung;
— Telefonische, schriftliche (Brief/E-Mail/Online) und persönliche Testberatungen;
— Qualitative Instrumente (Leitfadeninterviews und Gruppendiskussionen).
Die Leistungsverzeichnisse für die jeweiligen Methoden sind als Anlage 1b bis 1d der Vergabeunterlagen beigefügt. Bei Bedarf übernimmt der Auftragnehmer im Rahmen der Service- und Leistungsmarktforschung darüber hinaus weitere Aufgaben, die in Anlage 1 e der Vergabeunterlagen beschrieben sind.
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Menge oder Umfang:
Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit gemacht werden.
Im Jahr 2015 kommen zur Messung von Kundenorientierung und Servicequalität insgesamt ca. 10 420 Nachkontaktbefragungen, 3 680 Befragungen zur Prozessevaluierung, 560 Testkäufe sowie Einzelprojekte unter Anwendung qualitativer Methoden zum Einsatz.
Abnahmemengen Auftraggeberin 2015 – Anzahl der Einzelprojekte (Gesamtfallzahl):
Nachkontaktbefragung:
— telefonisch: 15 (ca. 9 820);
— schriftlich: 1 (ca. 600).
Prozessevaluierung:
— telefonisch: 3 (ca. 980);
— schriftlich: 4 (ca. 2 700).
Testkauf:
— telefonisch: 4 (ca. 560).
Gruppendiskussion:
— persönlich: 1 (20).
Leitfaden-/Einzelintervies:
Die aufgeführten Abnahmemengen dienen ausschließlich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, sodass die angegebenen Mengen auch signifikant über- bzw. unterschritten werden können.
Referenznummer: 30/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesrepublik Deutschland, Sternplatz 7, 01067 Dresden, Freistaaten Sachsen und Thüringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 10 der Vergabeunterlagen);
— Nachweis der Mitgliedschaft im Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e. V. (BVM) oder einer vergleichbaren Institution.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Jahre, speziell solcher aus dem Dienstleistungssektor, insbesondere aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, unter Angabe des Rechnungswerts, der inhaltlichen Beschreibung der erbrachten Leistung, der Leistungszeit und des Kunden bzw. abstrakte Beschreibung des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners, unter Verwendung der Anlage 11 der Vergabeunterlagen, welche ggf. zu vervielfältigen ist;
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2. Darstellung von Referenzen zur Anwendung verschiedener qualitativer und quantitativer Marktforschungsmethoden in den letzten 3 Jahren unter Angabe des Kunden bzw. abstrakte Beschreibung des Kunden unter Angabe des Ansprechpartners, des Leistungsumfangs sowie der inhaltlichen Beschreibung der erbrachten Leistung unter Verwendung der Anlage 11a der Vergabeunterlagen, welche ggf. zu vervielfältigen ist;
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3. Darstellung der Entwicklung der Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren, gesplittet nach Geschäftsjahr, davon
a) Mitarbeiter mit einschlägigem (Fach-)Hochschulabschluss,
b) festangestellte Mitarbeiter,
c) freie Mitarbeiter,
d) Gesamtzahl der Tester sowie Anzahl der Tester in Sachsen sowie Thüringen und gegliedert nach Krankenversicherung (AOK-PLUS- und fremdversichert),
e) Callagents
unter Verwendung der Anlage 12 der Vergabeunterlagen.
4. Darstellung der Anzahl der Interviewerplätze.
5. Der Bieter hat für das jeweilige Verfahren unter Nennung der Namen darzulegen, welche Mitarbeiter/-innen er verantwortlich mit der Durchführung der Arbeiten betrauen wird und über welche Qualifikation sowie Erfahrung diese Mitarbeiter/-innen verfügen, sowie darzulegen, über welche Qualifikation und Erfahrung die weiteren mit der Durchführung der Arbeiten betrauten Mitarbeiter/innen verfügen.
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Mindeststandards:
Zu 3:
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, denen mindestens 15 festangestellte Mitarbeiter, mindestens 400 Tester in Sachsen und Thüringen sowie mindestens 75 Callagents zur Verfügung stehen.
zu 4:
Die Auftraggeberin geht ferner davon aus, dass ein Bieter lediglich dann zur Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages geeignet ist, wenn mindestens 20 Interviewerplätze zur Verfügung stehen.
zu 5:
Die Auftraggeberin betrachtet solche Bieter als geeignet, wenn bezogen auf das jeweilige Verfahren mindestens ein/e verantwortliche/r Mitarbeiter/-in über einschlägige Qualifikationen und Erfahrungen verfügt.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-10-27 📅
Öffnungsort (Organisation): AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de/Center/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 30/2015
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
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Die Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (http://www.dtvp.de/) zu finden. Bewerber bzw. Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Vergabeplattform einmalig registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei.
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Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, geben Sie auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID ein und betreten den dazugehörigen Projektraum. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Vergabeunterlagen nebst Anlagen in der Kategorie Leistungsbeschreibung zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren sowie eine Liste der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben nebst Anlage, das in der Kategorie Anschreiben zu finden ist.
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Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform möglich.
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.dtvp.de/Center/
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYD5Z.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): „§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....“ Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 179-325475 (2015-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 223-406785
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 179-325475
ABl. S-Ausgabe: 223

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Projektmanagement (10)
3. Qualitätssicherung (5)
4. Erhebungsinhalte (10)
5. Methodeneinsatz (5)
6. Analyseverfahren (10)
7. Berichtswesen (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-13 📅
Name: IMK Institut für angewandte Marketing- und Kommunikationsforschung GmbH
Postanschrift: Anger 63
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Justitiarin Nicole Hühler

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat ...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 223-406785 (2015-11-13)