Rahmenvereinbarung für Dienstkleidung der VHH 2015

Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG

Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH), beabsichtigt ihre Fahrdienstmitarbeiter- und mitarbeiterinnen im Busbetrieb mit neuer Dienstkleidung auszustatten. Die Konditionen der zukünftig abzuschließenden Rahmenvereinbarung sollen auch für die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) gelten. Es wird ein Lieferant (mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer) gesucht zur Herstellung und Lieferung der Dienstbekleidung. Ein vom Auftragnehmer einzurichtender und zu unterhaltender Online Shop soll für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung des Online Shops muss für berechtige Mitarbeiter und die Fachabteilungen ermöglicht werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfasst die Dauer von 5 Jahren (mit einseitiger Verlängerungsoption um 2 x ein Jahr). Der Beginn der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 1.1.2016.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-02-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Menge oder Umfang:
Es ist geplant ca. 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VHH mit Dienstkleidung auszustatten d.h. Erstausstattung und Folgebedarfe.Die Mitarbeiteranzahl der nachfolgend aufgeführten Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sind wie folgt mit einzuplanen:Ahrensburger Busbetriebsgesellschaft mbH (ABG):— 40 Mitarbeiter sollen analog der VHH Mitarbeiter ausgestattet werden. Die Dienstkleidung ist mit firmeneigenem Logo der ABG auszustatten.Orthmanns Reisedienst GmbH (ORD):— 60 Mitarbeiter sollen analog der VHH Mitarbeiter ausgestattet werden. Die Dienstkleidung ist mit firmeneigenem Logo der ORD auszustatten.Reisering Hamburg GmbH (RRH):— 70 Mitarbeiter sollen analog der VHH Mitarbeiter ausgestattet werden. Die Dienstkleidung ist mit firmeneigenem Logo des RRH auszustatten.Das Mengenverhältnis bei der VHH zwischen weiblichen und männlichen Mitarbeitern liegt bei:20 % weibliche Mitarbeiter;80 % männliche Mitarbeiter.Neueinstellungen von Mitarbeitern sind mit ca. 50 Personen jährlich einzuplanen. Die VHH behält sich vor diese Personenzahl zu jederzeit nach oben oder unten anzupassen.Die Kollektion beinhaltet folgendes Bekleidungssortiment:Für Männer: Sakko, Anzugweste, Anzughose für Sommer/Winter, Jeans für Sommer/Winter, Hemden 1/1 Arm, Hemden 1/2 Arm, Polo Shirt, Krawatte, Pullover mit V-Ausschnitt, Strickjacke, Funktionsjacke für Sommer/Winter, Schiebermütze.— Für Frauen: Blazer, Anzughose für Sommer/Winter, Anzugweste, Jeans für Sommer/Winter, Bluse 1/1 Arm, Bluse 1/2 Arm, Polo Shirt, Pullover mit V-Ausschnitt, Strickjacke, Funktionsjacke für Sommer/Winter, Halstuch.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG
Postanschrift: Curslacker Neuer Deich 37
Postleitzahl: 21029
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.vhhbus.de 🌏
E-Mail: dienstkleidung@vhhbus.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-12 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 033-056992
ABl. S-Ausgabe: 33
Zusätzliche Informationen
(1) Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, § 97 Abs. 4 S. 1 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) erfüllen, werden nicht mehr als 5 bis 8 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 20 Abs. 2 SektVO). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist (die Vergabestelle behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 5 Bewerbern zur Angebotsaufforderung ausdrücklich vor; (auf § 20 Abs. 2 Satz 2 SektVO wird dabei hingewiesen). Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 5 Bewerber grundsätzlich die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der unter Abschnitt III.2.3) Nr. (7) genannten Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde. Hierbei sind für die Mindestreferenzanzahl von 3 insgesamt 30 Punkte zu erreichen. Folgende Punkte sind im Einzelnen zu erreichen: bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (7): für die eingereichte Mindestreferenzanzahl (drei) werden insgesamt 30 Punkte vergeben (d.h. pro eingereichter Referenz jeweils 10 Punkte); Für jede weitere über die Mindestanzahl (drei) hinausgehende und den genannten Anforderungen erfüllende Referenz werden jeweils weitere 10 Punkte vergeben. Maximal erreichbare Punktzahl: 50; (2) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sollen die von der Vergabestelle vorgesehenen Vordrucke verwendet werden, die über die unter I.1 benannte Kontaktstelle zu beziehen sind. (3) Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung des Vordrucks 9.0 als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag 'Rahmenvereinbarung für Dienstkleidung der VHH 2015'. Nicht öffnen!“) und bis zu der unter Ziffer IV.3.4) genannten Frist bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle, für die Einreichung der Teilnahmeanträge in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. (4) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in einfacher nicht beglaubigter, ungebundener Kopie (in Papierform) ohne Heftung und Klammerung sowie auch auf CD-Rom inkl. aller Anlagen (in den üblichen Office-Formaten: z. B. Original PDF, Textdateien in Original PDF, Bilddateien in Original PDF oder JPEG) einzureichen. (5) Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich an die unter I.1 benannte Kontaktstelle per E-Mail zu richten. Fragen und Antworten werden zur Einsicht für alle Bewerber bereitgestellt, sofern diese ihre Kontaktdaten gegenüber der Vergabestelle kommuniziert haben. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 10 (zehn) Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. (6) Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie der Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (7) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge findet nicht statt. (8) Die Vergabeunterlagen werden nur denjenigen formell und materiell geeigneten Bewerbern übermittelt werden, die anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden. (9) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge: 2016-2020, einseitige Verlängerungsoption um 2 x jeweils 1 Jahr 2021, 2022.
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH), beabsichtigt ihre Fahrdienstmitarbeiter- und mitarbeiterinnen im Busbetrieb mit neuer Dienstkleidung auszustatten. Die Konditionen der zukünftig abzuschließenden Rahmenvereinbarung sollen auch für die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) gelten. Es wird ein Lieferant (mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer) gesucht zur Herstellung und Lieferung der Dienstbekleidung. Ein vom Auftragnehmer einzurichtender und zu unterhaltender Online Shop soll für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung des Online Shops muss für berechtige Mitarbeiter und die Fachabteilungen ermöglicht werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfasst die Dauer von 5 Jahren (mit einseitiger Verlängerungsoption um 2 x ein Jahr). Der Beginn der Rahmenvereinbarung ist geplant für den 1.1.2016.
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Menge oder Umfang:
Es ist geplant ca. 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VHH mit Dienstkleidung auszustatten d.h. Erstausstattung und Folgebedarfe.
Die Mitarbeiteranzahl der nachfolgend aufgeführten Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sind wie folgt mit einzuplanen:
Ahrensburger Busbetriebsgesellschaft mbH (ABG):
— 40 Mitarbeiter sollen analog der VHH Mitarbeiter ausgestattet werden. Die Dienstkleidung ist mit firmeneigenem Logo der ABG auszustatten.
Orthmanns Reisedienst GmbH (ORD):
— 60 Mitarbeiter sollen analog der VHH Mitarbeiter ausgestattet werden. Die Dienstkleidung ist mit firmeneigenem Logo der ORD auszustatten.
Reisering Hamburg GmbH (RRH):
— 70 Mitarbeiter sollen analog der VHH Mitarbeiter ausgestattet werden. Die Dienstkleidung ist mit firmeneigenem Logo des RRH auszustatten.
Das Mengenverhältnis bei der VHH zwischen weiblichen und männlichen Mitarbeitern liegt bei:
20 % weibliche Mitarbeiter;
80 % männliche Mitarbeiter.
Neueinstellungen von Mitarbeitern sind mit ca. 50 Personen jährlich einzuplanen. Die VHH behält sich vor diese Personenzahl zu jederzeit nach oben oder unten anzupassen.
Die Kollektion beinhaltet folgendes Bekleidungssortiment:
Für Männer: Sakko, Anzugweste, Anzughose für Sommer/Winter, Jeans für Sommer/Winter, Hemden 1/1 Arm, Hemden 1/2 Arm, Polo Shirt, Krawatte, Pullover mit V-Ausschnitt, Strickjacke, Funktionsjacke für Sommer/Winter, Schiebermütze.
— Für Frauen: Blazer, Anzughose für Sommer/Winter, Anzugweste, Jeans für Sommer/Winter, Bluse 1/1 Arm, Bluse 1/2 Arm, Polo Shirt, Pullover mit V-Ausschnitt, Strickjacke, Funktionsjacke für Sommer/Winter, Halstuch.
Beschreibung der Optionen:
Auftraggeberseitige Option (einseitig) zur Verlängerung des Rahmenvertrages um 2 x 1 Jahr (2021 und 2022) geplant.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 54 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: 01/02-2015 E
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alle Betriebshöfe der VHH.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
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Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen. Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie zugelassen ist, im Original einzureichen.
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Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen. Hiervon ist insbesondere das Recht umfasst, von den Bewerbern/Bietern solche Nachweise zu verlangen, mit denen die Richtigkeit der zum Nachweis der Eignung vorgelegten Unterlagen belegt wird.
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen (bzgl. Ziffer III.2.1)) im Einzelnen:
(1) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens (gemäß Vordruck 2.0), dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs.2 SektVO zuzurechnen ist, wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
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— §§ 129, 129 a oder 129b des Strafgesetzbuches;
— § 333 oder § 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21.7.2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.3.2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21.6.2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
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— § 299 des Strafgesetzbuches,
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
— § 108e des Strafgesetzbuches,
— § 264 des Strafgesetzbuches,
— § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
(2) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens,
a) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO (gemäß Vordruck 3.1);
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b) dass es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO (gemäß Vordruck 3.2);
c) dass es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO (gemäß Vordruck 3.3);
d) dass es keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO (gemäß Vordruck 3.4);
e) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO (gemäß Vordruck 3.5); ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
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(3) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung gemäß Abschnitt IV.3.4) dieser Bekanntmachung). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
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(4) Aussagekräftige Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen (max. 4 DIN-A4-Seiten).
(5) Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohngesetztes zur Zahlung eines Mindestlohnes gem. § 3 Hamburgisches Vergabegesetz und § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (gem. Vordruck 4.0).
(6) Unterschriebene Eigenerklärung über die Einhaltung der Datenschutzanforderungen lt. § 11 BDSG. Zusätzlich hat der Bieter die Umsetzung der Maßnahmen lt. § 9 BDSG hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren (gem. Vordruck 7.0).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Unterschriebene Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gemäß Vordruck 5.0).
(2) Vorlage einer aktuellen Betriebshaftungspolice mit Nachweis der Höhe der Versicherungssumme (mind. 500 000 EUR) in Form einer beglaubigten Kopie oder falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe nicht besteht, Vorlage einer schriftlichen Eignungserklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf die Anforderung des Auftraggebers abzuschließen. Ausländische Bewerber haben Ihre Unterlagen zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
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(3) Vorlage eines Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung). Soweit ausländische Bewerber einen Bonitätsnachweis vorlegen, ist dieser zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), jeweils gegliedert nach Berufsgruppen (i) Führungskräfte technisch/kommerziell, (ii) IT-Support Mitarbeiter, (iii) Mitarbeiter die entsprechend der geforderten Leistungsart mit den Dienstleistungen betraut sind (gemäß Vordruck 6.0).
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(2) Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnamen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität (Qualitätssicherung) in Anlehnung an die ISO 9001:2008 oder gleichwertig.
(3) Erklärung, das die Fertigung der Kleidung unter Berücksichtigung der ILO-Normen erfolgt.
(4) Gültigen Nachweis (Zertifizierung) über die Einhaltung des Öko-Tex-Standards 100.
(5) Gültigen Nachweis (Zertifizierung) über die Einhaltung des Öko-Tex-Standards 100 Plus.
(6) Nachweis für eine Bestell- und Logistikplattform/Online-Shop für die Bestellung und Verwaltung der Dienstbekleidung. Vollständige Beschreibung der Funktionalitäten des Online Shops unterteilt in:
— Bestellvorgang;
— Datensicherheit/technischer Betrieb;
— Auswertemöglichkeiten.
Ggf. Gestellung eines Festzugangs oder Mock up Zugang zum Online-Shop.
(7) Angabe (gemäß Vordruck 8.0) von mind. 3 Referenzsaufträgen für Dienstkleidung gem. unserem Bekleidungsprofil unter Verwendung eines Online-Bestellshops (wie unter II.2.1) dieser Bekanntmachung beschrieben) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre unter Angabe von (i) Name und Adresse des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, (ii) Bezeichnung und Standort des Referenzauftrages mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Auftragsgröße (wie z. B. Anzahl der Dienstkleidungsarten), (iii) Benennung der Auftragssumme, (iv) Zeitraum der Leistungserbringung, (v) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß den Vergabeunterlagen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung: Einkauf/Vergabestelle
Herrn Rainer Strickert
Internetadresse: www.vhhbus.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hamburg, Finanzbehörde – Organisation und zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231448 📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
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Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 033-056992 (2015-02-12)