Rahmenvereinbarung – Lieferung von BOS-Digitalfunkgeräten (System TETRA) für die Ausrüstung der nichtpolizeilichen BOS-Funkberechtigten im Rettungsdienstbereich des ZRF Landshut, (BOS-Digitalfunkgeräte 2015)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von BOS-Digitalfunkgeräten (System TETRA) inklusive Wartungs- und Supportleistungen und Zubehörteilen sowie weiteren Services im Verbandsgebiet des ZRF Landshut. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (nachfolgend auch „Auftragnehmer“) abgeschlossen werden, auf deren Grundlage die zu beschaffenden Digitalfunkgeräte per Bestellung (Einzelauftrag) abgerufen werden. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden die Einzelaufträge durch die einzelnen Abrufberechtigten erteilt (durch entsprechende „Bestellungen“). Abrufberechtigt und damit bestellberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind aus dem Rettungsdienstbereich des ZRF Landshut neben dem ZRF Landshut die in der Anlage 2 der Vergabeunterlagen aufgeführten nicht-polizeilichen BOS-Funkberechtigten aus den folgenden Gebietskörperschaften: — Landkreis Dingolfing-Landau; — Landkreis Kelheim; — Landkreis Landshut sowie der — kreisfreien Stadt Landshut. Diese in der Anlage 2 der Vergabeunterlagen genannten nicht-polizeilichen BOS-Funkberechtigten werden im Folgenden als Abrufberechtigte (aus der Rahmenvereinbarung) bezeichnet. Der Auftragnehmer hat zu diesem Zweck eine Bestell-Plattform zur Verfügung zu stellen, über die die jeweiligen Abrufberechtigten mittels eines passwortgeschützten und ssl-verschlüsselten („https“) Online-Zugangs Bestellungen aufgeben können. Der gesicherte Zugang zur Website der Bestell-Plattform muss mit einem öffentlichen Zertifikat, das von einer vertrauenswürdigen Zertifizierungsstelle ausgestellt worden ist, erfolgen. Der Vergabegegenstand umfasst die folgenden Leistungen: — Bestell-Plattform: Bereitstellung einer Bestell-Plattform (online) zur Bestellung der Lieferleistungen mit passwortgeschütztem und ssl-verschlüsselten („https“) Online-Zugang für jeden Abrufberechtigten. Der gesicherte Zugang zur Website der Bestell-Plattform muss mit einem öffentlichen Zertifikat, das von einer vertrauenswürdigen Zertifizierungsstelle ausgestellt worden ist, erfolgen; — Lieferleistungen: Lieferung und Übereignung von Digitalfunk-Hard- und Softwarekomponenten (System TETRA), insbesondere von Lieferpaketen (bestehend aus Gerät inkl. der in Ziffer 3.1 des Sonderförderprogramms Digitalfunk festgelegten Zubehörteile), die auf Basis des Sonderförderprogramms Digitalfunk des Freistaates Bayern aufgesetzt sind, sowie von weiteren Lieferleistungen, sog. nicht durch das Sonderförderprogramm Digitalfunk geförderte Leistungen in Form von einzeln bestellbaren Zubehörteilen und Ersatzbeschaffungen von geförderten Geräten (vgl. Ziffer 3 des Sonderförderprogramms in Anlage 3 der anzufordernden Vergabeunterlagen). Die Lieferpakete umfassen beispielsweise (vgl. Anlage 4 der anzufordernden Vergabeunterlagen): — BOS-Fahrzeugfunkgeräte (MRT) inkl. festgelegter Zubehörteile; — BOS-Handsprechfunkgeräte (HRT) inkl. festgelegter Zubehörteile; — BOS-Festfunkstellen (FRT) inkl. festgelegter Zubehörteile. Die weiteren Lieferleistungen umfassen nicht durch das Sonderförderprogramm geförderte Zubehörteile sowie Ersatzbeschaffungen der geförderten Gegenstände wie beispielsweise (vgl. Kapitel 2.2.2.4 der anzufordernden Vergabeunterlagen): — Ersatzendgeräte; — Ersatz-Akkus für die Endgeräte; — Gürtelclips; — Ladegeräte; — Ohrhörer- und Sprechsets (Schwanenhals, Kehlkopf); — Anschlusskabel und USB-Programmierkabel. — Herstellung der Betriebsbereitschaft (bei jeder Auslieferung und Rücklieferung), insbesondere: — Installation der aktuellen Firmware und Bayern CODE-Plug/n-pol bei Auslieferung. - Endprogrammierung mit den entsprechenden Regionalparametern. — Wartungs- und Supportleistungen sowie weitere Services: Im Rahmen der jeweiligen Lieferpakete sind Leistungen insbesondere zur Wartung und Instandhaltung zu erbringen und im Preis der Lieferpakete bereits zu berücksichtigen und auszuweisen. Dies sind insbesondere: - Ersteinweisungen der Abrufberechtigten und Multiplikatoren in die Bestell- und Service-Plattform; - Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft; - erforderliche Anpassungen an gesetzliche Änderungen und an geänderte Systemanforderungen (z.B. Statusanzeige als Klartext auf dem Hauptbildschirm); - Bereitstellung einer Service-Plattform (online) mit passwortgeschütztem und ssl-verschlüsselten („https“) Online-Zugang für die Abrufberechtigten, wobei der gesicherte Zugang zur Website der Service-Plattform mit einem öffentlichen Zertifikat, das von einer vertrauenswürdigen Zertifizierungsstelle ausgestellt worden ist, erfolgen muss; - eine ständig (Mo.-Fr. von 8:00 bis 17:00 Uhr, außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) verfügbare Servicehotline (insbesondere für Serviceanfragen, Störungsmeldungen); - Geräteauslieferung; - Bereitstellung eines Austausch-Services; - Garantie- und Gewährleistung einschließlich Wartung, Support und weitere Services über sieben Jahre je Digitalfunkendgerät (beginnend mit dem Zeitpunkt der Lieferung und damit über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinaus). — Schulungsleistungen: - verschiedene Schulungstypen für verschiedene Servicelevel; - Ersteinweisungen in die Inbetriebnahme der Geräte (Schulungstyp I) in Form von Schulungen der Multiplikatoren. Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Leistungen ist in Kapitel 2 der anzufordernden Vergabeunterlagen enthalten. Der Auftragnehmer hat die angebotenen Digitalfunk-Hard- und Softwarekomponenten auf dem aktuellen Stand der Technik sowie dem Stand der Anforderungen der Autorisierten Stelle Bayern (AS-Bayern) und des Landes Bayern, insbesondere mit Blick auf die Kompatibilität zur Einsatzleitsoftware, zu halten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitale Übertragungsgeräte
Menge oder Umfang:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit). Der Auftraggeber hat eine Bedarfsabfrage bei den Abrufberechtigten zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die maximale Gesamtvertragslaufzeit (48 Monate, vgl. Ziffer II.2.2)) vorgenommen. Die sich daraus ergebenen Zahlen sind in der Mengentabelle in Kapitel 1.9 der Vergabeunterlagen aufgeführt. Das dort in der Spalte „Voraussichtliche Abnahmemenge“ genannte Volumen ist das Volumen, das aus heutiger Sicht mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung voraussichtlich gedeckt werden soll.Die dort in Kapitel 1.9 der Vergabeunterlagen genannten voraussichtlichen Abnahmemengen betragen für:— Lieferpakete "MRT" insgesamt (Endgeräte, gefördertes Zubehör sowie Zusatzlizenzen für Repeater/Gateway): 983 Lieferpakete im Bereich MRT;— Lieferpakete "HRT" insgesamt (Endgeräte, gefördertes Zubehör): 2.623 Lieferpakete im Bereich HRT;— Lieferpakete "FRT" insgesamt: 43 Lieferpakete im Bereich FRT.Ein Anspruch auf Abruf dieser Mengen besteht nicht. Der ZRF Landshut verpflichtet sich jedoch, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens die jeweils in der Mengentabelle in Kapitel 1.9 der Vergabeunterlagen genannten Mindestabnahmemengen durch die Abrufberechtigten während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.Die voraussichtliche Abnahmemenge von Zubehörteilen, Ersatzbeschaffungen und Schulungsleistungen (Schulungstyp 3) sind durch die entsprechenden Mengenangaben in dem Preisblatt (vgl. Anlage 16 der Vergabeunterlagen) abgebildet.Wartungs- und Supportleistungen sowie die weiteren Services sind mit einem Pauschalbetrag je Lieferpaket (welches ein entsprechendes Endgerät enthält) über eine Laufzeit von 7 Jahren anzubieten (vgl. Kapitel 2.2.4 der Vergabeunterlagen).Die Wartungs- und Supportleistungen sind jeweils gekoppelt an die unter Geltung der Rahmenvereinbarung bestellten Endgeräte und laufen über einen Zeitraum von 7 Jahren, gerechnet ab dem Gefahrübergang (Tag der Lieferung). Dies bedeutet, dass mit dem Abruf jedes Endgerätes gleichzeitig der Abruf der Wartungs- und Supportleistungen sowie der weiteren Services ausgelöst wird.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit). Der Auftraggeber hat eine Bedarfsabfrage bei den Abrufberechtigten zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die maximale Gesamtvertragslaufzeit (48 Monate, vgl. Ziffer II.2.2)) vorgenommen. Die sich daraus ergebenen Zahlen sind in der Mengentabelle in Kapitel 1.9 der Vergabeunterlagen aufgeführt. Das dort in der Spalte „Voraussichtliche Abnahmemenge“ genannte Volumen ist das Volumen, das aus heutiger Sicht mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung voraussichtlich gedeckt werden soll.Die dort in Kapitel 1.9 der Vergabeunterlagen genannten voraussichtlichen Abnahmemengen betragen für:— Lieferpakete "MRT" insgesamt (Endgeräte, gefördertes Zubehör sowie Zusatzlizenzen für Repeater/Gateway): 983 Lieferpakete im Bereich MRT;— Lieferpakete "HRT" insgesamt (Endgeräte, gefördertes Zubehör): 2.623 Lieferpakete im Bereich HRT;— Lieferpakete "FRT" insgesamt: 43 Lieferpakete im Bereich FRT.Ein Anspruch auf Abruf dieser Mengen besteht nicht. Der ZRF Landshut verpflichtet sich jedoch, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens die jeweils in der Mengentabelle in Kapitel 1.9 der Vergabeunterlagen genannten Mindestabnahmemengen durch die Abrufberechtigten während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.Die voraussichtliche Abnahmemenge von Zubehörteilen, Ersatzbeschaffungen und Schulungsleistungen (Schulungstyp 3) sind durch die entsprechenden Mengenangaben in dem Preisblatt (vgl. Anlage 16 der Vergabeunterlagen) abgebildet.Wartungs- und Supportleistungen sowie die weiteren Services sind mit einem Pauschalbetrag je Lieferpaket (welches ein entsprechendes Endgerät enthält) über eine Laufzeit von 7 Jahren anzubieten (vgl. Kapitel 2.2.4 der Vergabeunterlagen).Die Wartungs- und Supportleistungen sind jeweils gekoppelt an die unter Geltung der Rahmenvereinbarung bestellten Endgeräte und laufen über einen Zeitraum von 7 Jahren, gerechnet ab dem Gefahrübergang (Tag der Lieferung). Dies bedeutet, dass mit dem Abruf jedes Endgerätes gleichzeitig der Abruf der Wartungs- und Supportleistungen sowie der weiteren Services ausgelöst wird.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Digitale Übertragungsgeräte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Landshut
Postanschrift: Veldener Str. 15
Postleitzahl: 84036
Postort: Landshut
Kontakt
E-Mail: zrf-landshut@landkreis-landshut.de📧
Telefon: +49 8714084104📞
Fax: +49 871408164104 📠
A. Allgemein:
Das Angebot muss in deutscher Sprache verfasst und eigenhändig unterschrieben sein.
Das Angebot muss vollständig sein, insbesondere müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten sein.
Die Formblätter aus Kapitel 3 der Vergabeunterlagen („Anlagen") sind – soweit erforderlich – zwingend zu verwenden und eigenhändig zu unterzeichnen.
Sämtliche Preisangaben im Angebot sind in EUR (netto mit ausgewiesener USt.) anzugeben. Zahlungen erfolgen in EUR.
Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern.
Ferner behält sich der Auftraggeber vor, ggf. Unternehmen gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A aufzufordern, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie unwesentliche Preisangaben nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf eine Aufforderung gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A oder eine Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A besteht nicht.
B. Struktur des Angebots:
Das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.14 der anzufordernden Vergabeunterlagen und der hier nachfolgend genannten Liste einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bieters mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Angebots;
2. Erklärungen und Nachweise gemäß der untenstehenden Liste in Kapitel 1.14 (siehe Anlagen 6 bis 15) der Vergabeunterlagen;
3. Ausgefülltes Preisblatt zur Ermittlung des günstigsten Angebots inkl. Angaben zum Hersteller und Typ gemäß Kapitel 1.22 (siehe Anlage 16) der Vergabeunterlagen;
4. ggf. weitere Anlagen.
C. Abschließende Liste der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise:
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst:
— Erklärungen und Nachweise zur Eignung (vgl. Ziffer III.2.1)) bis III.2.3)):
01. Erklärungen zur Bietergemeinschaft (Kapitel 1.18 i.V.m. Anlage 6 der Vergabeunterlagen);
02. Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.19 i.V.m. Anlage 7 der Vergabeunterlagen);
03. Ggf. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.19 i.V.m. Anlage 8 der Vergabeunterlagen) – Hinweis: die Verpflichtungserklärung ist – sofern erforderlich – erst auf gesondertes Verlangen einzureichen;
04. Berufs- und Handelsregisterauszug (Kapitel 1.20.3.1 der Vergabeunterlagen);
05. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 VOL/A-EG (Kapitel 1.20.3.2 i.V.m. Anlage 9 der Vergabeunterlagen);
06. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme (Kapitel 1.20.4.1 i.V.m. Anlage 10 der Vergabeunterlagen);
07. Referenzen (Kapitel 1.20.5.1 i.V.m. Anlage 11 der Vergabeunterlagen).
— Erklärungen und Nachweise zu den besonderen Bedingungen für die Auftragsausführung (vgl. Ziffer III.1.4)):
08. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG (Kapitel 1.21.1 i.V.m. Anlage 12 der Vergabeunterlagen);
09. Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Vereinbarung über Datenverarbeitung im Auftrag gemäß § 11 BDSG (Kapitel 1.21.2 i.V.m. Anlage 13 der Vergabeunterlagen);
10. Erklärung zur Zertifizierung gemäß § 15a BDBOSG (Kapitel 1.21.3 und 2.2 i.V.m. Anlage 14 der Vergabeunterlagen);
11. Nachweis von BDBOS-Zertifizierungen (Kapitel 1.21.3 und 2.2 der Vergabeunterlagen) – Hinweis: Der Nachweis ist erst auf gesondertes Verlangen einzureichen;
12. Nachweis durch Vorlage einer Kopie eines Zertifikats mit den Messwerten der EMV(U) über die Einhaltung der Grenzwerte (Kapitel 1.21.4 und 2.2 der Vergabeunterlagen) – Hinweis: Der Nachweis ist erst auf gesondertes Verlangen einzureichen;
13. Darstellungen gemäß den Ziffern (B8), (B9) und (B28) der Betrieblichen Anforderungen an die Programmier- und Update Software der AS-Bayern (Kapitel 1.21.5 i.V.m. Anlage 15 der Vergabeunterlagen) - Hinweis: Die Darstellungen sind erst auf gesondertes Verlangen einzureichen;
— Weitere geforderte Angaben:
14. Angaben im Preisblatt – Exceltabelle (Kapitel 1.22.2 i.V.m. Anlage 16 der Vergabeunterlagen);
15. Technische Unterlagen (Datenblätter) zu den Artikeln, z.B. Typenblatt mit den Antennenwerten (Kapitel 2.2.2 der Vergabeunterlagen) – Hinweis: Die technischen Unterlagen sind erst auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Der Bieter hat im Rahmen dieser Anforderungen Angaben zu machen bzw. Erklärungen oder Nachweise einzureichen, wobei diverse Mindestkriterien bzw. Mindestinhalte zwingend eingehalten werden müssen. Bei Nichterfüllung der Mindestkriterien bzw. der Mindestinhalte hat der Bieter mit dem Ausschluss des Angebots zu rechnen. Erklärungen und Nachweise, die nach den Vorgaben des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert werden (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A).
Technische Unterlagen (Datenblätter) zu den angebotenen Artikeln (z. B. Typenblatt mit den Antennenwerten) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor der Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache verfasst und eigenhändig unterschrieben sein.
Das Angebot muss vollständig sein, insbesondere müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten sein.
Die Formblätter aus Kapitel 3 der Vergabeunterlagen („Anlagen") sind – soweit erforderlich – zwingend zu verwenden und eigenhändig zu unterzeichnen.
Sämtliche Preisangaben im Angebot sind in EUR (netto mit ausgewiesener USt.) anzugeben. Zahlungen erfolgen in EUR.
Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern.
Ferner behält sich der Auftraggeber vor, ggf. Unternehmen gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A aufzufordern, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie unwesentliche Preisangaben nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf eine Aufforderung gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A oder eine Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A besteht nicht.
B. Struktur des Angebots:
Das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.14 der anzufordernden Vergabeunterlagen und der hier nachfolgend genannten Liste einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bieters mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Angebots;
2. Erklärungen und Nachweise gemäß der untenstehenden Liste in Kapitel 1.14 (siehe Anlagen 6 bis 15) der Vergabeunterlagen;
3. Ausgefülltes Preisblatt zur Ermittlung des günstigsten Angebots inkl. Angaben zum Hersteller und Typ gemäß Kapitel 1.22 (siehe Anlage 16) der Vergabeunterlagen;
4. ggf. weitere Anlagen.
C. Abschließende Liste der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise:
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst:
— Erklärungen und Nachweise zur Eignung (vgl. Ziffer III.2.1)) bis III.2.3)):
01. Erklärungen zur Bietergemeinschaft (Kapitel 1.18 i.V.m. Anlage 6 der Vergabeunterlagen);
02. Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.19 i.V.m. Anlage 7 der Vergabeunterlagen);
03. Ggf. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.19 i.V.m. Anlage 8 der Vergabeunterlagen) – Hinweis: die Verpflichtungserklärung ist – sofern erforderlich – erst auf gesondertes Verlangen einzureichen;
04. Berufs- und Handelsregisterauszug (Kapitel 1.20.3.1 der Vergabeunterlagen);
05. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 VOL/A-EG (Kapitel 1.20.3.2 i.V.m. Anlage 9 der Vergabeunterlagen);
06. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme (Kapitel 1.20.4.1 i.V.m. Anlage 10 der Vergabeunterlagen);
07. Referenzen (Kapitel 1.20.5.1 i.V.m. Anlage 11 der Vergabeunterlagen).
— Erklärungen und Nachweise zu den besonderen Bedingungen für die Auftragsausführung (vgl. Ziffer III.1.4)):
08. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG (Kapitel 1.21.1 i.V.m. Anlage 12 der Vergabeunterlagen);
09. Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Vereinbarung über Datenverarbeitung im Auftrag gemäß § 11 BDSG (Kapitel 1.21.2 i.V.m. Anlage 13 der Vergabeunterlagen);
10. Erklärung zur Zertifizierung gemäß § 15a BDBOSG (Kapitel 1.21.3 und 2.2 i.V.m. Anlage 14 der Vergabeunterlagen);
11. Nachweis von BDBOS-Zertifizierungen (Kapitel 1.21.3 und 2.2 der Vergabeunterlagen) – Hinweis: Der Nachweis ist erst auf gesondertes Verlangen einzureichen;
12. Nachweis durch Vorlage einer Kopie eines Zertifikats mit den Messwerten der EMV(U) über die Einhaltung der Grenzwerte (Kapitel 1.21.4 und 2.2 der Vergabeunterlagen) – Hinweis: Der Nachweis ist erst auf gesondertes Verlangen einzureichen;
13. Darstellungen gemäß den Ziffern (B8), (B9) und (B28) der Betrieblichen Anforderungen an die Programmier- und Update Software der AS-Bayern (Kapitel 1.21.5 i.V.m. Anlage 15 der Vergabeunterlagen) - Hinweis: Die Darstellungen sind erst auf gesondertes Verlangen einzureichen;
— Weitere geforderte Angaben:
14. Angaben im Preisblatt – Exceltabelle (Kapitel 1.22.2 i.V.m. Anlage 16 der Vergabeunterlagen);
15. Technische Unterlagen (Datenblätter) zu den Artikeln, z.B. Typenblatt mit den Antennenwerten (Kapitel 2.2.2 der Vergabeunterlagen) – Hinweis: Die technischen Unterlagen sind erst auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Der Bieter hat im Rahmen dieser Anforderungen Angaben zu machen bzw. Erklärungen oder Nachweise einzureichen, wobei diverse Mindestkriterien bzw. Mindestinhalte zwingend eingehalten werden müssen. Bei Nichterfüllung der Mindestkriterien bzw. der Mindestinhalte hat der Bieter mit dem Ausschluss des Angebots zu rechnen. Erklärungen und Nachweise, die nach den Vorgaben des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert werden (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A).
Technische Unterlagen (Datenblätter) zu den angebotenen Artikeln (z. B. Typenblatt mit den Antennenwerten) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor der Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von BOS-Digitalfunkgeräten (System TETRA) inklusive Wartungs- und Supportleistungen und Zubehörteilen sowie weiteren Services im Verbandsgebiet des ZRF Landshut. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (nachfolgend auch „Auftragnehmer“) abgeschlossen werden, auf deren Grundlage die zu beschaffenden Digitalfunkgeräte per Bestellung (Einzelauftrag) abgerufen werden. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden die Einzelaufträge durch die einzelnen Abrufberechtigten erteilt (durch entsprechende „Bestellungen“). Abrufberechtigt und damit bestellberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind aus dem Rettungsdienstbereich des ZRF Landshut neben dem ZRF Landshut die in der Anlage 2 der Vergabeunterlagen aufgeführten nicht-polizeilichen BOS-Funkberechtigten aus den folgenden Gebietskörperschaften:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von BOS-Digitalfunkgeräten (System TETRA) inklusive Wartungs- und Supportleistungen und Zubehörteilen sowie weiteren Services im Verbandsgebiet des ZRF Landshut. Zu diesem Zweck soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (nachfolgend auch „Auftragnehmer“) abgeschlossen werden, auf deren Grundlage die zu beschaffenden Digitalfunkgeräte per Bestellung (Einzelauftrag) abgerufen werden. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden die Einzelaufträge durch die einzelnen Abrufberechtigten erteilt (durch entsprechende „Bestellungen“). Abrufberechtigt und damit bestellberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sind aus dem Rettungsdienstbereich des ZRF Landshut neben dem ZRF Landshut die in der Anlage 2 der Vergabeunterlagen aufgeführten nicht-polizeilichen BOS-Funkberechtigten aus den folgenden Gebietskörperschaften:
— Landkreis Dingolfing-Landau;
— Landkreis Kelheim;
— Landkreis Landshut sowie der
— kreisfreien Stadt Landshut.
Diese in der Anlage 2 der Vergabeunterlagen genannten nicht-polizeilichen BOS-Funkberechtigten werden im Folgenden als Abrufberechtigte (aus der Rahmenvereinbarung) bezeichnet.
Der Auftragnehmer hat zu diesem Zweck eine Bestell-Plattform zur Verfügung zu stellen, über die die jeweiligen Abrufberechtigten mittels eines passwortgeschützten und ssl-verschlüsselten („https“) Online-Zugangs Bestellungen aufgeben können. Der gesicherte Zugang zur Website der Bestell-Plattform muss mit einem öffentlichen Zertifikat, das von einer vertrauenswürdigen Zertifizierungsstelle ausgestellt worden ist, erfolgen.
Der Auftragnehmer hat zu diesem Zweck eine Bestell-Plattform zur Verfügung zu stellen, über die die jeweiligen Abrufberechtigten mittels eines passwortgeschützten und ssl-verschlüsselten („https“) Online-Zugangs Bestellungen aufgeben können. Der gesicherte Zugang zur Website der Bestell-Plattform muss mit einem öffentlichen Zertifikat, das von einer vertrauenswürdigen Zertifizierungsstelle ausgestellt worden ist, erfolgen.
Der Vergabegegenstand umfasst die folgenden Leistungen:
— Bestell-Plattform: Bereitstellung einer Bestell-Plattform (online) zur Bestellung der Lieferleistungen mit passwortgeschütztem und ssl-verschlüsselten („https“) Online-Zugang für jeden Abrufberechtigten. Der gesicherte Zugang zur Website der Bestell-Plattform muss mit einem öffentlichen Zertifikat, das von einer vertrauenswürdigen Zertifizierungsstelle ausgestellt worden ist, erfolgen;
— Bestell-Plattform: Bereitstellung einer Bestell-Plattform (online) zur Bestellung der Lieferleistungen mit passwortgeschütztem und ssl-verschlüsselten („https“) Online-Zugang für jeden Abrufberechtigten. Der gesicherte Zugang zur Website der Bestell-Plattform muss mit einem öffentlichen Zertifikat, das von einer vertrauenswürdigen Zertifizierungsstelle ausgestellt worden ist, erfolgen;
— Lieferleistungen: Lieferung und Übereignung von Digitalfunk-Hard- und Softwarekomponenten (System TETRA), insbesondere von Lieferpaketen (bestehend aus Gerät inkl. der in Ziffer 3.1 des Sonderförderprogramms Digitalfunk festgelegten Zubehörteile), die auf Basis des Sonderförderprogramms Digitalfunk des Freistaates Bayern aufgesetzt sind, sowie von weiteren Lieferleistungen, sog. nicht durch das Sonderförderprogramm Digitalfunk geförderte Leistungen in Form von einzeln bestellbaren Zubehörteilen und Ersatzbeschaffungen von geförderten Geräten (vgl. Ziffer 3 des Sonderförderprogramms in Anlage 3 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
— Lieferleistungen: Lieferung und Übereignung von Digitalfunk-Hard- und Softwarekomponenten (System TETRA), insbesondere von Lieferpaketen (bestehend aus Gerät inkl. der in Ziffer 3.1 des Sonderförderprogramms Digitalfunk festgelegten Zubehörteile), die auf Basis des Sonderförderprogramms Digitalfunk des Freistaates Bayern aufgesetzt sind, sowie von weiteren Lieferleistungen, sog. nicht durch das Sonderförderprogramm Digitalfunk geförderte Leistungen in Form von einzeln bestellbaren Zubehörteilen und Ersatzbeschaffungen von geförderten Geräten (vgl. Ziffer 3 des Sonderförderprogramms in Anlage 3 der anzufordernden Vergabeunterlagen).
Die Lieferpakete umfassen beispielsweise (vgl. Anlage 4 der anzufordernden Vergabeunterlagen):
Die weiteren Lieferleistungen umfassen nicht durch das Sonderförderprogramm geförderte Zubehörteile sowie Ersatzbeschaffungen der geförderten Gegenstände wie beispielsweise (vgl. Kapitel 2.2.2.4 der anzufordernden Vergabeunterlagen):
— Ersatzendgeräte;
— Ersatz-Akkus für die Endgeräte;
— Gürtelclips;
— Ladegeräte;
— Ohrhörer- und Sprechsets (Schwanenhals, Kehlkopf);
— Anschlusskabel und USB-Programmierkabel.
— Herstellung der Betriebsbereitschaft (bei jeder Auslieferung und Rücklieferung), insbesondere:
— Installation der aktuellen Firmware und Bayern CODE-Plug/n-pol bei Auslieferung.
- Endprogrammierung mit den entsprechenden Regionalparametern.
— Wartungs- und Supportleistungen sowie weitere Services:
Im Rahmen der jeweiligen Lieferpakete sind Leistungen insbesondere zur Wartung und Instandhaltung zu erbringen und im Preis der Lieferpakete bereits zu berücksichtigen und auszuweisen. Dies sind insbesondere:
- Ersteinweisungen der Abrufberechtigten und Multiplikatoren in die Bestell- und Service-Plattform;
- Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft;
- erforderliche Anpassungen an gesetzliche Änderungen und an geänderte Systemanforderungen (z.B. Statusanzeige als Klartext auf dem Hauptbildschirm);
- Bereitstellung einer Service-Plattform (online) mit passwortgeschütztem und ssl-verschlüsselten („https“) Online-Zugang für die Abrufberechtigten, wobei der gesicherte Zugang zur Website der Service-Plattform mit einem öffentlichen Zertifikat, das von einer vertrauenswürdigen Zertifizierungsstelle ausgestellt worden ist, erfolgen muss;
- Bereitstellung einer Service-Plattform (online) mit passwortgeschütztem und ssl-verschlüsselten („https“) Online-Zugang für die Abrufberechtigten, wobei der gesicherte Zugang zur Website der Service-Plattform mit einem öffentlichen Zertifikat, das von einer vertrauenswürdigen Zertifizierungsstelle ausgestellt worden ist, erfolgen muss;
- eine ständig (Mo.-Fr. von 8:00 bis 17:00 Uhr, außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) verfügbare Servicehotline (insbesondere für Serviceanfragen, Störungsmeldungen);
- Geräteauslieferung;
- Bereitstellung eines Austausch-Services;
- Garantie- und Gewährleistung einschließlich Wartung, Support und weitere Services über sieben Jahre je Digitalfunkendgerät (beginnend mit dem Zeitpunkt der Lieferung und damit über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinaus).
— Schulungsleistungen:
- verschiedene Schulungstypen für verschiedene Servicelevel;
- Ersteinweisungen in die Inbetriebnahme der Geräte (Schulungstyp I) in Form von Schulungen der Multiplikatoren.
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Leistungen ist in Kapitel 2 der anzufordernden Vergabeunterlagen enthalten.
Der Auftragnehmer hat die angebotenen Digitalfunk-Hard- und Softwarekomponenten auf dem aktuellen Stand der Technik sowie dem Stand der Anforderungen der Autorisierten Stelle Bayern (AS-Bayern) und des Landes Bayern, insbesondere mit Blick auf die Kompatibilität zur Einsatzleitsoftware, zu halten.
Der Auftragnehmer hat die angebotenen Digitalfunk-Hard- und Softwarekomponenten auf dem aktuellen Stand der Technik sowie dem Stand der Anforderungen der Autorisierten Stelle Bayern (AS-Bayern) und des Landes Bayern, insbesondere mit Blick auf die Kompatibilität zur Einsatzleitsoftware, zu halten.
Menge oder Umfang:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit). Der Auftraggeber hat eine Bedarfsabfrage bei den Abrufberechtigten zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die maximale Gesamtvertragslaufzeit (48 Monate, vgl. Ziffer II.2.2)) vorgenommen. Die sich daraus ergebenen Zahlen sind in der Mengentabelle in Kapitel 1.9 der Vergabeunterlagen aufgeführt. Das dort in der Spalte „Voraussichtliche Abnahmemenge“ genannte Volumen ist das Volumen, das aus heutiger Sicht mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung voraussichtlich gedeckt werden soll.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit). Der Auftraggeber hat eine Bedarfsabfrage bei den Abrufberechtigten zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die maximale Gesamtvertragslaufzeit (48 Monate, vgl. Ziffer II.2.2)) vorgenommen. Die sich daraus ergebenen Zahlen sind in der Mengentabelle in Kapitel 1.9 der Vergabeunterlagen aufgeführt. Das dort in der Spalte „Voraussichtliche Abnahmemenge“ genannte Volumen ist das Volumen, das aus heutiger Sicht mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung voraussichtlich gedeckt werden soll.
Die dort in Kapitel 1.9 der Vergabeunterlagen genannten voraussichtlichen Abnahmemengen betragen für:
— Lieferpakete "MRT" insgesamt (Endgeräte, gefördertes Zubehör sowie Zusatzlizenzen für Repeater/Gateway): 983 Lieferpakete im Bereich MRT;
— Lieferpakete "HRT" insgesamt (Endgeräte, gefördertes Zubehör): 2.623 Lieferpakete im Bereich HRT;
— Lieferpakete "FRT" insgesamt: 43 Lieferpakete im Bereich FRT.
Ein Anspruch auf Abruf dieser Mengen besteht nicht. Der ZRF Landshut verpflichtet sich jedoch, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens die jeweils in der Mengentabelle in Kapitel 1.9 der Vergabeunterlagen genannten Mindestabnahmemengen durch die Abrufberechtigten während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
Ein Anspruch auf Abruf dieser Mengen besteht nicht. Der ZRF Landshut verpflichtet sich jedoch, dafür Sorge zu tragen, dass mindestens die jeweils in der Mengentabelle in Kapitel 1.9 der Vergabeunterlagen genannten Mindestabnahmemengen durch die Abrufberechtigten während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
Die voraussichtliche Abnahmemenge von Zubehörteilen, Ersatzbeschaffungen und Schulungsleistungen (Schulungstyp 3) sind durch die entsprechenden Mengenangaben in dem Preisblatt (vgl. Anlage 16 der Vergabeunterlagen) abgebildet.
Wartungs- und Supportleistungen sowie die weiteren Services sind mit einem Pauschalbetrag je Lieferpaket (welches ein entsprechendes Endgerät enthält) über eine Laufzeit von 7 Jahren anzubieten (vgl. Kapitel 2.2.4 der Vergabeunterlagen).
Die Wartungs- und Supportleistungen sind jeweils gekoppelt an die unter Geltung der Rahmenvereinbarung bestellten Endgeräte und laufen über einen Zeitraum von 7 Jahren, gerechnet ab dem Gefahrübergang (Tag der Lieferung). Dies bedeutet, dass mit dem Abruf jedes Endgerätes gleichzeitig der Abruf der Wartungs- und Supportleistungen sowie der weiteren Services ausgelöst wird.
Die Wartungs- und Supportleistungen sind jeweils gekoppelt an die unter Geltung der Rahmenvereinbarung bestellten Endgeräte und laufen über einen Zeitraum von 7 Jahren, gerechnet ab dem Gefahrübergang (Tag der Lieferung). Dies bedeutet, dass mit dem Abruf jedes Endgerätes gleichzeitig der Abruf der Wartungs- und Supportleistungen sowie der weiteren Services ausgelöst wird.
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung enthält eine zweimalige Option für den Auftraggeber zur Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 48 Monate.
Falls der Auftraggeber die Option ziehen möchte, wird er gegenüber dem Auftragnehmer jeweils schriftlich (in Textform) bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. Optionslaufzeit verbindlich erklären, dass er die Option zieht. Mit dieser Erklärung wird der Auftraggeber eine Liste (vergleichbar der Anlage 2 der Vergabeunterlagen) beifügen, in der die Abrufberechtigten aufgelistet sind, die für den Zeitraum der Optionslaufzeit weiterhin abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sein werden.
Falls der Auftraggeber die Option ziehen möchte, wird er gegenüber dem Auftragnehmer jeweils schriftlich (in Textform) bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. Optionslaufzeit verbindlich erklären, dass er die Option zieht. Mit dieser Erklärung wird der Auftraggeber eine Liste (vergleichbar der Anlage 2 der Vergabeunterlagen) beifügen, in der die Abrufberechtigten aufgelistet sind, die für den Zeitraum der Optionslaufzeit weiterhin abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung sein werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber rechtzeitig (6 Monate) vor Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit bzw. der Optionslaufzeit gemäß § 3 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung (Anlage 1 der Vergabeunterlage) auf den bevorstehenden Fristablauf hinzuweisen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber rechtzeitig (6 Monate) vor Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit bzw. der Optionslaufzeit gemäß § 3 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung (Anlage 1 der Vergabeunterlage) auf den bevorstehenden Fristablauf hinzuweisen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 0920.3/4.6
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rettungsdienstbereich des ZRF Landshut, bestehend aus den Gebieten der Landkreise Dingolfing-Landau, Kelheim, Landshut und der kreisfreien Stadt Landshut, vgl. auch Anlage 2 der anzufordernden Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Vorgaben für Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung (siehe hierzu auch sonstige Informationen unter VI.3):
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bieter die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) sowie entsprechend in Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bieter die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) sowie entsprechend in Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht zugelassen (vgl. § 7 EG Abs. 4 VOL/A).
- Hinweise für Bieter aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
— Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung in Ziffer VI.3) in der abschließenden Liste zusammengefasst;
— Bietergemeinschaften („BG"):
Eine BG hat die unter Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Angebot vorzulegen.
Hinsichtlich der Beurteilung der nachfolgend unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) sowie entsprechend unter Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Hinsichtlich der Beurteilung der nachfolgend unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) sowie entsprechend unter Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbieter mit einem konkurrierenden Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Angebote führen.
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbieter mit einem konkurrierenden Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Angebote führen.
Im Angebot ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bietergemeinschaft, Anlage 6 der Vergabeunterlagen) darzustellen, welches Mitglied der BG im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich sein wird.
Im Angebot ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bietergemeinschaft, Anlage 6 der Vergabeunterlagen) darzustellen, welches Mitglied der BG im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich sein wird.
— Einsatz anderer Unternehmen:
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich auch zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmen, Sub-Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. „Eignungsleihe“). Als anderes Unternehmen ist nicht der Hersteller oder Vorlieferant der Digitalfunk-Komponenten und -Systeme anzusehen, solange sich dessen Leistung auf die Herstellung oder Lieferung der zu liefernden Komponenten an den Auftragnehmer beschränkt.
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich auch zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmen, Sub-Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. „Eignungsleihe“). Als anderes Unternehmen ist nicht der Hersteller oder Vorlieferant der Digitalfunk-Komponenten und -Systeme anzusehen, solange sich dessen Leistung auf die Herstellung oder Lieferung der zu liefernden Komponenten an den Auftragnehmer beschränkt.
Der Bieter hat in seinem Angebot zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen, Anlage 7 der Vergabeunterlagen).
Der Bieter hat in seinem Angebot zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen, Anlage 7 der Vergabeunterlagen).
Sofern sich ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und/oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, kann er/sie bereits mit dem Angebot die unter Ziffer III.2.) und III.2.3) sowie entsprechend in Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise, die für die Eignungsleihe relevant sind, für das jeweilige andere Unternehmen vorlegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des jeweiligen anderen Unternehmens nachzuweisen durch Einreichung der unter dieser Ziffer III.2.1) und entsprechend in Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise. Werden die Eignungsnachweise der anderen Unternehmen nicht bereits mit Angebotsabgabe eingereicht, sind diese auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (fristgerecht) einzureichen.
Sofern sich ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und/oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, kann er/sie bereits mit dem Angebot die unter Ziffer III.2.) und III.2.3) sowie entsprechend in Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise, die für die Eignungsleihe relevant sind, für das jeweilige andere Unternehmen vorlegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des jeweiligen anderen Unternehmens nachzuweisen durch Einreichung der unter dieser Ziffer III.2.1) und entsprechend in Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise. Werden die Eignungsnachweise der anderen Unternehmen nicht bereits mit Angebotsabgabe eingereicht, sind diese auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle (fristgerecht) einzureichen.
Ferner ist im Falle der Eignungsleihe auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen des / der anderen Unternehmen, Anlage 8 der Vergabeunterlagen).
Ferner ist im Falle der Eignungsleihe auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen des / der anderen Unternehmen, Anlage 8 der Vergabeunterlagen).
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) sowie entsprechend in Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die dem Bieter und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) sowie entsprechend in Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die dem Bieter und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Sofern ein Bieter die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen (sog. „bloßer Nachunternehmereinsatz“), behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) sowie entsprechend in Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, aber vor Zuschlagserteilung, zu fordern.
Sofern ein Bieter die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen (sog. „bloßer Nachunternehmereinsatz“), behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) sowie entsprechend in Kapitel 1.20 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, aber vor Zuschlagserteilung, zu fordern.
B. Eignungsanforderungen zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit:
Folgende Angaben, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind zwingend von jedem Unternehmen vorzulegen:
— Berufs- und Handelsregisterauszug:
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser – unabhängig vom Datum der Erstellung – die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Einreichung der Angebote wiedergibt.
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser – unabhängig vom Datum der Erstellung – die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Einreichung der Angebote wiedergibt.
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 VOL/A-EG (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 VOL/A-EG – Anlage 9 der Vergabeunterlagen).
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind von demjenigen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen, mit denen der Bieter seine Eignung nachweisen will:
— Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bieters, dass er:
— über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen
bzw.
— eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen vier (4) Wochen nach Zuschlagserteilung abschließen
— und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhalten wird (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflicht, Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
Achtung: Bietergemeinschaften haben die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Mindeststandards:
Zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Versicherungssumme muss für:
— Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR (2-fach maximiert pro Jahr), für Schäden durch Umwelteinwirkung 3 000 000 EUR (1-fach maximiert pro Jahr)
sowie für:
— Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR (2-fach maximiert pro Jahr)
je Schadensereignis betragen
(siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflicht, Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind von demjenigen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen, mit denen der Bieter seine Eignung nachweisen will:
— Referenzen:
Der Bieter hat für die angebotenen Leistungen seine Leistungsfähigkeit in fachlicher und technischer Hinsicht durch Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber nachzuweisen.
Der Bieter hat für die angebotenen Leistungen seine Leistungsfähigkeit in fachlicher und technischer Hinsicht durch Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber nachzuweisen.
Für diese Referenzen sind zwingend die Vorgaben aus dem beigefügten Muster Referenzliste in Anlage 11 der Vergabeunterlagen einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen.
Mindeststandards:
Zu Referenzen:
Die genannten Referenzen müssen mit dem Ausschreibungsgegenstand, d.h. bezüglich der Aufgabenstellung und Größe der in den Wettbewerb gestellten Leistungen, vergleichbar sein.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen werden grundsätzlich nach erfolgter Leistungserbringung erbracht (in Euro). Die Auftragserteilung und Durchführung erfolgt auf Grundlage der Rahmenvereinbarung – Systemlieferung „BOS-Digitalfunkgeräte (System TETRA) für die Ausrüstung der nichtpolizeilichen BOS-Funkberechtigten im Rettungsdienstbereich des ZRF Landshut (BOS-Digitalfunkgeräte 2015)", Anlage 1 der Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zahlungen werden grundsätzlich nach erfolgter Leistungserbringung erbracht (in Euro). Die Auftragserteilung und Durchführung erfolgt auf Grundlage der Rahmenvereinbarung – Systemlieferung „BOS-Digitalfunkgeräte (System TETRA) für die Ausrüstung der nichtpolizeilichen BOS-Funkberechtigten im Rettungsdienstbereich des ZRF Landshut (BOS-Digitalfunkgeräte 2015)", Anlage 1 der Vergabeunterlagen.
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Gleiches gilt für sonstige Aktivitäten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Angebotserstellung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (nachfolgend: „BG“) sind zugelassen.
Der Bieter hat zu erklären, ob er sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbieter abgibt (siehe Formblatt Erklärung zur Bietergemeinschaft, Anlage 6 der Vergabeunterlagen).
Eine BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (nachfolgend: „geschäftsführendes Mitglied“);
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften (siehe Formblatt Erklärung zur Bietergemeinschaft, Anlage 6 der Vergabeunterlagen).
Grundsätzlich schließt eine BG die gegenseitige Verpflichtung ein, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten, was in aller Regel den Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB erfüllen würde. Ein Ausschluss von Angeboten ist geboten, denen in Bezug auf die Vergabe eine wettbewerbsbeschränkende Abrede unter Bietern zugrunde liegt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Grundsätzlich schließt eine BG die gegenseitige Verpflichtung ein, von eigenen Angeboten abzusehen und mit anderen Unternehmen nicht zusammenzuarbeiten, was in aller Regel den Tatbestand einer Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB erfüllen würde. Ein Ausschluss von Angeboten ist geboten, denen in Bezug auf die Vergabe eine wettbewerbsbeschränkende Abrede unter Bietern zugrunde liegt.
Um diesem Vorwurf der Wettbewerbsbeschränkung entgegenzutreten, hat die BG mit dem Angebot aufzuklären, ob:
— es sich bei den Mitgliedern der BG um gleichartige Unternehmen handelt, die sich auf dem gleichen Sektor gewerblich betätigen und zueinander jedenfalls in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis stehen; und
— die Mitglieder mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z. B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer BG sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen (siehe Formblatt Erklärungen zur Bietergemeinschaft, Anlage 6 der Vergabeunterlagen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— die Mitglieder mit einem eigenständigen Angebot aufgrund ihrer betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (z. B. mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) nicht leistungsfähig sind und erst der Zusammenschluss zu einer BG sie in die Lage versetzt, sich daran zu beteiligen (siehe Formblatt Erklärungen zur Bietergemeinschaft, Anlage 6 der Vergabeunterlagen).
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Auftragserteilung erfolgt auf Basis der Rahmenvereinbarung – Systemlieferung "BOS-Digitalfunkgeräte (System TETRA) für die Ausrüstung der nichtpolizeilichen BOS-Funkberechtigten im Rettungsdienstbereich des ZRF Landshut, (BOS-Digitalfunkgeräte 2015)", Anlage 1 der Vergabeunterlagen, dem insbesondere die für die Auftragsdurchführung notwendigen einschlägigen EVB-IT Systemlieferung zugrunde liegen.
Die Auftragserteilung erfolgt auf Basis der Rahmenvereinbarung – Systemlieferung "BOS-Digitalfunkgeräte (System TETRA) für die Ausrüstung der nichtpolizeilichen BOS-Funkberechtigten im Rettungsdienstbereich des ZRF Landshut, (BOS-Digitalfunkgeräte 2015)", Anlage 1 der Vergabeunterlagen, dem insbesondere die für die Auftragsdurchführung notwendigen einschlägigen EVB-IT Systemlieferung zugrunde liegen.
Mit Angebotsabgabe werden folgende Erklärungen verlangt:
— Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG:
Mit dem Angebot ist bezüglich des Datenschutzes die Erklärung, dass die Ergebnisse einer etwa erfolgten Überprüfung im Sinne des § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (oder vergleichbarer Regelungen des Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist) zugänglich machen werden (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG – Anlage 12 der Vergabeunterlagen), vorzulegen.
Mit dem Angebot ist bezüglich des Datenschutzes die Erklärung, dass die Ergebnisse einer etwa erfolgten Überprüfung im Sinne des § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (oder vergleichbarer Regelungen des Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist) zugänglich machen werden (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG – Anlage 12 der Vergabeunterlagen), vorzulegen.
— Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 11 BDSG:
Der Auftragnehmer muss sich bereits mit Angebotsabgabe verpflichten, im Falle der Auftragserteilung an ihn eine Vereinbarung gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers abzuschließen (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 11 BDSG, Anlage 13 der Vergabeunterlagen).
Der Auftragnehmer muss sich bereits mit Angebotsabgabe verpflichten, im Falle der Auftragserteilung an ihn eine Vereinbarung gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers abzuschließen (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 11 BDSG, Anlage 13 der Vergabeunterlagen).
- Erklärung zur Zertifizierung gemäß § 15a BDBOSG:
Die TETRA-Endgeräte sowie die wahlfreien Funktionspakete, wie z. B. Repeater und Gateway müssen gemäß Ziffer 4.2.2 des Sonderförderprogramms Digitalfunk (vgl. Anlage 3 der Vergabeunterlagen) und entsprechend gemäß § 15a BDBOSG i.V.m. der BDBOS-Zertifizierungsverordnung (BDBOSGZertV) erfolgreich von der Bundesanstalt für Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) für den BOS-Digitalfunk in Deutschland zertifiziert sein (vgl. Kapitel 2.2 der Vergabeunterlagen). Alle noch nicht zertifizierten, aber zertifizierungsbedürftigen Leistungsmerkmale müssen bis spätestens zum Zeitpunkt des allgemeinen Leistungsbeginns (fünf Wochen nach Zuschlagserteilung) zertifiziert sein (vgl. Kapitel 2.2.2.5 der Vergabeunterlagen)
Die TETRA-Endgeräte sowie die wahlfreien Funktionspakete, wie z. B. Repeater und Gateway müssen gemäß Ziffer 4.2.2 des Sonderförderprogramms Digitalfunk (vgl. Anlage 3 der Vergabeunterlagen) und entsprechend gemäß § 15a BDBOSG i.V.m. der BDBOS-Zertifizierungsverordnung (BDBOSGZertV) erfolgreich von der Bundesanstalt für Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) für den BOS-Digitalfunk in Deutschland zertifiziert sein (vgl. Kapitel 2.2 der Vergabeunterlagen). Alle noch nicht zertifizierten, aber zertifizierungsbedürftigen Leistungsmerkmale müssen bis spätestens zum Zeitpunkt des allgemeinen Leistungsbeginns (fünf Wochen nach Zuschlagserteilung) zertifiziert sein (vgl. Kapitel 2.2.2.5 der Vergabeunterlagen)
Die Bieter haben ihrem Angebot eine diesbezügliche Eigenerklärung (vgl. Formblatt Erklärung zur Zertifizierung gemäß § 15a BDBOSG, Anlage 14 der Vergabeunterlagen) beizufügen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers werden folgende Angaben/Nachweise verlangt:
— Nachweis von BDBOS-Zertifizierungen:
Der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, hat auf gesondertes Verlangen, das Vorliegen der Zertifizierungen durch entsprechende Kopien der Zertifikate gemäß § 9 BDBOSGZertV nachzuweisen.
— Nachweis durch Vorlage einer Kopie eines Zertifikats mit den Messwerten der EMV(U) über die Einhaltung der Grenzwerte:
Die TETRA-Endgeräte müssen den Anforderungen der EMV(U) entsprechen. Die Bieter haben diesbezüglich je Gerätetyp eine Kopie des jeweiligen Zertifikats mit den Messwerten der EMV(U) (der elektromagnetischen Verträglichkeit – Umwelt) über die Einhaltung der Grenzwerte spätestens mit der Erstauslieferung des jeweiligen Gerätetyps gegenüber dem Auftraggeber einzureichen.
Die TETRA-Endgeräte müssen den Anforderungen der EMV(U) entsprechen. Die Bieter haben diesbezüglich je Gerätetyp eine Kopie des jeweiligen Zertifikats mit den Messwerten der EMV(U) (der elektromagnetischen Verträglichkeit – Umwelt) über die Einhaltung der Grenzwerte spätestens mit der Erstauslieferung des jeweiligen Gerätetyps gegenüber dem Auftraggeber einzureichen.
- Darstellungen gemäß Ziffern (B8), (B9) und (B28) der Betrieblichen Anforderungen an die Programmier- und Update Software der AS-Bayern:
Die TETRA-Endgeräte sowie die wahlfreien Funktionspakete, wie z.B. Repeater und Gateway, müssen die „Betrieblichen Anforderungen an die Programmier- und Update Software“ der Autorisierten Stelle BOS-Digitalfunk Bayern (im Folgenden: „AS-Bayern“) im Betrieb erfüllen. Den aktuellen Stand der Anforderungen der Autorisierten Stelle Bayern (AS-Bayern) für die Inbetriebnahme, Updatefähigkeit und Außerbetriebnahme der Endgeräte fügen wir als Anlage 15 den Vergabeunterlagen bei.
Die TETRA-Endgeräte sowie die wahlfreien Funktionspakete, wie z.B. Repeater und Gateway, müssen die „Betrieblichen Anforderungen an die Programmier- und Update Software“ der Autorisierten Stelle BOS-Digitalfunk Bayern (im Folgenden: „AS-Bayern“) im Betrieb erfüllen. Den aktuellen Stand der Anforderungen der Autorisierten Stelle Bayern (AS-Bayern) für die Inbetriebnahme, Updatefähigkeit und Außerbetriebnahme der Endgeräte fügen wir als Anlage 15 den Vergabeunterlagen bei.
Die in diesen Betrieblichen Anforderungen unter den Ziffern (B8), (B9) und (B28) genannten Darstellungen müssen erst auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung eingereicht werden; dies sind (vgl. Anlage 15 der Vergabeunterlagen):
Die in diesen Betrieblichen Anforderungen unter den Ziffern (B8), (B9) und (B28) genannten Darstellungen müssen erst auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung eingereicht werden; dies sind (vgl. Anlage 15 der Vergabeunterlagen):
(B8): Darstellung der Mindest- & Optimalanforderungen an Server und Client;
(B9) Darstellung der verwendeten Übertragungsprotokolle und verwendeten Ports;
(B28) Darstellung der Anzahl von möglichen gleichzeitigen Anfragen von Clients einschließlich der Voraussetzungen der auftraggeberseitig bereitzustellenden Infrastruktur.
Im Übrigen gilt Deutsches Recht.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-04-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Landshut
Herrn Andreas Weirich
Name: GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mdB
Postanschrift: Maximiliansplatz 10 – Im Luitpoldblock
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Kontaktperson: GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mdB
Dr. Ingrid Reichling
Telefon: +49 896890770📞
E-Mail: i.reichling@gvw.com📧
Fax: +49 89689077100 📠
URL für weitere Informationen: http://www.gvw.com🌏
URL der Dokumente: http://www.gvw.com🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0920.3/4.6
Zusätzliche Informationen
A. Allgemein:
Das Angebot muss in deutscher Sprache verfasst und eigenhändig unterschrieben sein.
Das Angebot muss vollständig sein, insbesondere müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten sein.
Die Formblätter aus Kapitel 3 der Vergabeunterlagen („Anlagen") sind – soweit erforderlich – zwingend zu verwenden und eigenhändig zu unterzeichnen.
Sämtliche Preisangaben im Angebot sind in EUR (netto mit ausgewiesener USt.) anzugeben. Zahlungen erfolgen in EUR.
Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern.
Ferner behält sich der Auftraggeber vor, ggf. Unternehmen gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A aufzufordern, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie unwesentliche Preisangaben nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf eine Aufforderung gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A oder eine Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A besteht nicht.
Ferner behält sich der Auftraggeber vor, ggf. Unternehmen gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A aufzufordern, fehlende Erklärungen und Nachweise sowie unwesentliche Preisangaben nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf eine Aufforderung gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A oder eine Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A besteht nicht.
B. Struktur des Angebots:
Das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.14 der anzufordernden Vergabeunterlagen und der hier nachfolgend genannten Liste einzuhalten ist:
Das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.14 der anzufordernden Vergabeunterlagen und der hier nachfolgend genannten Liste einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bieters mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Angebots;
2. Erklärungen und Nachweise gemäß der untenstehenden Liste in Kapitel 1.14 (siehe Anlagen 6 bis 15) der Vergabeunterlagen;
3. Ausgefülltes Preisblatt zur Ermittlung des günstigsten Angebots inkl. Angaben zum Hersteller und Typ gemäß Kapitel 1.22 (siehe Anlage 16) der Vergabeunterlagen;
4. ggf. weitere Anlagen.
C. Abschließende Liste der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise:
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst:
— Erklärungen und Nachweise zur Eignung (vgl. Ziffer III.2.1)) bis III.2.3)):
01. Erklärungen zur Bietergemeinschaft (Kapitel 1.18 i.V.m. Anlage 6 der Vergabeunterlagen);
02. Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.19 i.V.m. Anlage 7 der Vergabeunterlagen);
03. Ggf. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.19 i.V.m. Anlage 8 der Vergabeunterlagen) – Hinweis: die Verpflichtungserklärung ist – sofern erforderlich – erst auf gesondertes Verlangen einzureichen;
04. Berufs- und Handelsregisterauszug (Kapitel 1.20.3.1 der Vergabeunterlagen);
05. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 VOL/A-EG (Kapitel 1.20.3.2 i.V.m. Anlage 9 der Vergabeunterlagen);
06. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme (Kapitel 1.20.4.1 i.V.m. Anlage 10 der Vergabeunterlagen);
07. Referenzen (Kapitel 1.20.5.1 i.V.m. Anlage 11 der Vergabeunterlagen).
— Erklärungen und Nachweise zu den besonderen Bedingungen für die Auftragsausführung (vgl. Ziffer III.1.4)):
08. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG (Kapitel 1.21.1 i.V.m. Anlage 12 der Vergabeunterlagen);
09. Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Vereinbarung über Datenverarbeitung im Auftrag gemäß § 11 BDSG (Kapitel 1.21.2 i.V.m. Anlage 13 der Vergabeunterlagen);
10. Erklärung zur Zertifizierung gemäß § 15a BDBOSG (Kapitel 1.21.3 und 2.2 i.V.m. Anlage 14 der Vergabeunterlagen);
11. Nachweis von BDBOS-Zertifizierungen (Kapitel 1.21.3 und 2.2 der Vergabeunterlagen) – Hinweis: Der Nachweis ist erst auf gesondertes Verlangen einzureichen;
12. Nachweis durch Vorlage einer Kopie eines Zertifikats mit den Messwerten der EMV(U) über die Einhaltung der Grenzwerte (Kapitel 1.21.4 und 2.2 der Vergabeunterlagen) – Hinweis: Der Nachweis ist erst auf gesondertes Verlangen einzureichen;
13. Darstellungen gemäß den Ziffern (B8), (B9) und (B28) der Betrieblichen Anforderungen an die Programmier- und Update Software der AS-Bayern (Kapitel 1.21.5 i.V.m. Anlage 15 der Vergabeunterlagen) - Hinweis: Die Darstellungen sind erst auf gesondertes Verlangen einzureichen;
13. Darstellungen gemäß den Ziffern (B8), (B9) und (B28) der Betrieblichen Anforderungen an die Programmier- und Update Software der AS-Bayern (Kapitel 1.21.5 i.V.m. Anlage 15 der Vergabeunterlagen) - Hinweis: Die Darstellungen sind erst auf gesondertes Verlangen einzureichen;
— Weitere geforderte Angaben:
14. Angaben im Preisblatt – Exceltabelle (Kapitel 1.22.2 i.V.m. Anlage 16 der Vergabeunterlagen);
15. Technische Unterlagen (Datenblätter) zu den Artikeln, z.B. Typenblatt mit den Antennenwerten (Kapitel 2.2.2 der Vergabeunterlagen) – Hinweis: Die technischen Unterlagen sind erst auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Der Bieter hat im Rahmen dieser Anforderungen Angaben zu machen bzw. Erklärungen oder Nachweise einzureichen, wobei diverse Mindestkriterien bzw. Mindestinhalte zwingend eingehalten werden müssen. Bei Nichterfüllung der Mindestkriterien bzw. der Mindestinhalte hat der Bieter mit dem Ausschluss des Angebots zu rechnen. Erklärungen und Nachweise, die nach den Vorgaben des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert werden (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A).
Der Bieter hat im Rahmen dieser Anforderungen Angaben zu machen bzw. Erklärungen oder Nachweise einzureichen, wobei diverse Mindestkriterien bzw. Mindestinhalte zwingend eingehalten werden müssen. Bei Nichterfüllung der Mindestkriterien bzw. der Mindestinhalte hat der Bieter mit dem Ausschluss des Angebots zu rechnen. Erklärungen und Nachweise, die nach den Vorgaben des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert werden (vgl. § 19 EG Abs. 2 VOL/A).
Technische Unterlagen (Datenblätter) zu den angebotenen Artikeln (z. B. Typenblatt mit den Antennenwerten) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor der Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsverfahren bei o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 017-026267 (2015-01-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rettungsdienstbereich des ZRF Landshut, bestehend aus den Gebieten der Landkreise Dingolfing-Landau, Kelheim, Landshut und der kreisfreien Stadt Landshut.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-14 📅
Name: Abel & Käufl Mobilfunkhandels GmbH
Postanschrift: Alter Rennweg 179
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: hotline@abel-kaeufl.de📧
Internetadresse: www.abel-kaeufl.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Fax: +48 8921762847 📠
Quelle: OJS 2015/S 103-187110 (2015-05-27)