Rahmenvereinbarung – Microsoft Software-Produkte und -Lizenzen für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max Planck-Gesellschaft

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versich

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (im Folgenden „MPG“ oder „Auftraggeber“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Microsoft Software-Produkten und –Lizenzen. sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll in Zukunft über die Anbindung der Online-Shop-Lösung des mit diesem Vergabeverfahren gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösung wird dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem Online-Shop des Auftragnehmers geschieht, dieser Warenkorb dann aber an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z. B. Genehmigung) übergeben werden muss. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5, Anhang).
Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des Auftragnehmers über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Der Vergabegegenstand wird nicht in Lose aufgeteilt.
Der Vergabegegenstand beinhaltet die Beschaffung von Microsoft Software-Produkten und -Lizenzen.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
2. Lieferung/Berechnung aller Microsoft Select Software-Produkte und –Lizenzen, die im Rahmen des zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern (BMI) am 01.06.2015 in Kraft getretenen Volumenlizenzvertrages Select-Plus bezogen werden können;
a. Applications
b. Servers
c. Systems
3. Ergänzende Leistungen:
a. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (z. B. Preislisten, Ansprechpartner, Info-Dienst, Neuigkeiten usw.);
b. Anlaufstelle für Serviceanfragen.
Die Microsoft Software-Produkte und -Lizenzen müssen eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb des vereinbarten Sortiments auswählbar sein.
Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen haben sich verbindlich zu verpflichten eine Erklärung bezüglich des Datenschutzes abzugeben, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des
§ 38 BDSG ist mit der Einreichung des Angebots abzugeben. Nur solche Unternehmen (auch Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.), die diese Erklärung abgeben, können bezuschlagt werden.
Bei einem Verstoß gegen diese Vorgabe handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-20 Auftragsbekanntmachung
2016-01-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-11-27 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2015-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Softwarepakete und Computersysteme
Menge oder Umfang:
Im vorliegenden Fall geht der Auftraggeber aufgrund des durchschnittlichen jährlichen Umsatzvolumen bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen pro Jahr aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit dem Auftragnehmer gedeckt werden soll:Applications: jährlich ca. 1 000 Stück,Servers: jährlich ca. 5 000 Stück,Systems: jährlich ca. 2 500 Stück.Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung der bestehenden Microsoft Software-Produkte und -Lizenzen der Institute und Einrichtungen der MPG.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Softwarepakete und Computersysteme 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de 🌏
E-Mail: it-vergabe@gv.mpg.de 📧
Fax: +49 8921081367 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-20 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 163-298270
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der nachfolgend „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ einzuhalten ist: 1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift; 2. Erklärungen der Bewerber-/Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i. V. m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs); 3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i. V. m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs); 4. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer – Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i. V. m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs); 5. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i. V. m. Anlagen 6 bis 8 des anzufordernden Eignungskatalogs); 6. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i. V. m. Anlagen 9 des anzufordernden Eignungskatalogs); 7. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei handelt es sich jeweils um Ausschlusskriterien die durch ein „A“ i. V. m. der Rangfolgezahl (lfd. Nr.) gekennzeichnet sind. (A-01): Erklärungen der Bewerber-/Bietergemeinschaft Kapitel 1.12 und 4 i. V. m Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs; (A-02): Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen Kapitel 1.13 und 4 i. V. m Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs; (A-03): Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen Kapitel 1.13 und 4 i. V. m. Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs; (A-04): Unternehmensdarstellung Kapitel 3.1.1 des anzufordernden Eignungskatalogs; (A-05): Beruf- und Handelsregisterauszug Kapitel 3.1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs; (A-06): Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A Kapitel 3.1.3 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs; (A-07): Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Kapitel 3.2.1 und 4 i. V. m. Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs; (A-08): Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Kapitel 3.2.2 und 4 i. V. m. Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs; (A-09): Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens Kapitel 3.2.3 und 4 i. V. m. Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs; (A-10): Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz Kapitel 3.2.3 und 4 i. V. m. Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs; (A-11): Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde Kapitel 3.3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs; (A-12): Erklärung zum Aufbau und Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung Kapitel 3.3.2 und 4 i. V. m. Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (im Folgenden „MPG“ oder „Auftraggeber“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
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Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Microsoft Software-Produkten und –Lizenzen. sowie das Einstellen eines Onlinekatalogs in das eProcurementsystem der Max-Planck-Gesellschaft mittels Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer.
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Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll in Zukunft über die Anbindung der Online-Shop-Lösung des mit diesem Vergabeverfahren gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösung wird dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
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Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem Online-Shop des Auftragnehmers geschieht, dieser Warenkorb dann aber an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z. B. Genehmigung) übergeben werden muss. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
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Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5, Anhang).
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Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des Auftragnehmers über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
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Der Vergabegegenstand wird nicht in Lose aufgeteilt.
Der Vergabegegenstand beinhaltet die Beschaffung von Microsoft Software-Produkten und -Lizenzen.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
2. Lieferung/Berechnung aller Microsoft Select Software-Produkte und –Lizenzen, die im Rahmen des zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern (BMI) am 01.06.2015 in Kraft getretenen Volumenlizenzvertrages Select-Plus bezogen werden können;
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a. Applications
b. Servers
c. Systems
3. Ergänzende Leistungen:
a. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (z. B. Preislisten, Ansprechpartner, Info-Dienst, Neuigkeiten usw.);
b. Anlaufstelle für Serviceanfragen.
Die Microsoft Software-Produkte und -Lizenzen müssen eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb des vereinbarten Sortiments auswählbar sein.
Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen haben sich verbindlich zu verpflichten eine Erklärung bezüglich des Datenschutzes abzugeben, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des
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§ 38 BDSG ist mit der Einreichung des Angebots abzugeben. Nur solche Unternehmen (auch Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.), die diese Erklärung abgeben, können bezuschlagt werden.
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Bei einem Verstoß gegen diese Vorgabe handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
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Menge oder Umfang:
Im vorliegenden Fall geht der Auftraggeber aufgrund des durchschnittlichen jährlichen Umsatzvolumen bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen pro Jahr aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit dem Auftragnehmer gedeckt werden soll:
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Applications: jährlich ca. 1 000 Stück,
Servers: jährlich ca. 5 000 Stück,
Systems: jährlich ca. 2 500 Stück.
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.
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Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung der bestehenden Microsoft Software-Produkte und -Lizenzen der Institute und Einrichtungen der MPG.
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zzgl. einer vorgelagerten einmonatigen Vorlaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils zwölf (12) weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zzgl. der vorgelagerten einmonatigen Vorlaufzeit.
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Die Möglichkeit zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von Microsoft Software-Produkten und -Lizenzen, Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: 8407 0805 0116
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lieferungen erfolgen elektronisch.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A: Allgemeine Vorgaben für Ziffer III.2.1) bis III.2.3) (siehe auch hierzu sonst. Informationen unter Ziffer VI.3):
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12). Als Nachweise hierfür hat der Bewerber die in Kapitel 3 des anzufordernden Eignungskatalogs genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
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Auf Kapitel 1.12 (Bewerber-/Bietergemeinschaften) und Kapitel 1.13 (Einsatz anderer Unternehmen) des anzufordernden Eignungskatalogs wird ausdrücklich hingewiesen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht gemäß § 7 EG Abs. 4 VOL/A zugelassen.
I. Ausschlusskriterien:
Grundlage für die Feststellung der Eignung ist die Erfüllung der nachfolgend genannten Kriterien. Dabei handelt es sich jeweils um Ausschlusskriterien die durch ein „A“ i.V.m. der Rangfolgezahl (lfd. Nr.) gekennzeichnet sind.
Falls eine mit „A“ gekennzeichnete Forderung nicht erfüllt wird, darf der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener bzw. wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt werden, sondern wird ausgeschlossen.
II. Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
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Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
III. Bewerber- und Bietergemeinschaften:
Eine BG hat die nachfolgend unter Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die einen konkurrierenden Teilnahmeantrag bzw. ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbewerber/-bieter mit einem konkurrierenden Teilnahmeantrag/Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge/Angebote führen.
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Im Teilnahmeantrag ist in einer detaillierten Übersicht im Formblatt Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft (Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Leistungen verantwortlich ist.
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IV. Einsatz anderer Unternehmen:
Ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe), § 7 EG Abs. 9 VOL/A. Demzufolge ist beispielsweise auch ein 100%iges Tochterunternehmen ein „anderes Unternehmen“.
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Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich handeln wird (siehe Formblatt Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-02)
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Sofern sich ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und/oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag die unter Kapitel 3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise, die für die Eignungsleihe relevant sind, auch für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des/der anderen Unternehmen nachzuweisen durch Einreichung der mit dem Teilnahmeantrag unter Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise.
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Ferner ist in diesem Fall (im Fall der Eignungsleihe) mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des/der anderen Unternehmen (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-03)
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Hinsichtlich der Beurteilung der geforderten Eignungsnachweise unter Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs kommt es auf die dem Bewerber und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Der Bewerber allein hat dafür Sorge zu tragen, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu beschaffen und dem Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Seine Pflicht erschöpft sich nicht darin, das/die andere/n Unternehmen aufzufordern, die geforderten Eignungsnachweise einzureichen.
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Sofern ein Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen (sog. „bloßer Nachunternehmereinsatz“), behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden in Kapitel 3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, jedoch vor Zuschlagserteilung, zu fordern.
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B: Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer – Zuverlässigkeit
Folgende Angaben, Beschreibungen, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind zwingend von jedem Unternehmen (Bewerber, Nachunternehmer, Mitglieder einer BG usw. – vgl. hierzu Tabelle in Kapitel 2 des anzufordernden Eignungskatalogs „Grundsätzliches zur Eignungsprüfung“) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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I. Unternehmensdarstellung:
Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen) einschließlich der personellen Kapazitäten, ca. zwei DIN A4 Seiten. (A-04)
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II. Berufs- und Handelsregisterauszug:
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. (A-05)
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III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG Abs. 6 VOL/A in Kapitel 4, Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-06).
Mindeststandards:
Folgende Angaben, Beschreibungen, Erklärungen sowie Nachweise/Bescheinigungen sind von denjenigen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, mit denen der Bewerber seine Eignung nachweisen will (im Falle der „Eignungsleihe“ vgl. Kapitel 1.13 des anzufordernden Eignungskatalogs).
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I. Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bewerbers, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen vier (4) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-07)
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Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens zwei (2) Mio. Euro (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens einhunderttausend (100 000) EUR (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-07)
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II. Berufsgenossenschaft:
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Lands, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft in Kapitel 4, Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-08)
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III. Umsatzdarstellung:
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatzdarstellung in Kapitel 4, Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs)
(i) des Gesamtumsatzes des Unternehmens; (A-9)
(ii) des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz); (A-10)
Achtung:
Bewerbergemeinschaften (BG) haben die unter Kapitel 3.2.1 (Betriebshaftpflichtversicherung), die unter Kapitel 3.2.2 (Berufsgenossenschaft) und die unter Kapitel 3.2.3 (Umsatzdarstellung) des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Angaben/Erklärungen für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
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Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das/die andere(n) Unternehmen die unter i, ii (Umsatz) geforderten Angaben getrennt zu nennen.
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I. Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement:
In seinem Teilnahmeantrag hat der Bewerber eine Beschreibung (ca. 2 DIN A4 Seiten; der vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und des vorhandenen Qualitätsmanagementsystems für Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind, beizufügen. (A-11)
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Zur Erfüllung des Kriteriums sind in der Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems mindestens folgende Themen zu behandeln:
— Verantwortung der Leitung;
— Management von Ressourcen;
— Produktrealisierung;
— Messung, Analyse und Verbesserungen;
— Ständige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems.
Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001). (A-11)
II. Aufbau und Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung:
Der Auftragnehmer hat – wie bereits in Kapitel 1.2 und 1.4 des anzufordernden Eignungskatalogs beschrieben – die Anbindung an ein eProcurement-System vorzunehmen um den Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung zu gewährleisten (vgl. Formblatt Anbindung und Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung in Kapitel 4, Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs):
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Diesen Vergabeunterlagen anhängend ist das Merkblatt „eProcurement für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft“. Nach diesen Vorgaben hat der Auftragnehmer die Anbindung des Online-Shops an das eProcurement-System durchzuführen.
Unter anderem sind folgende Punkte zu berücksichtigen bzw. Anforderungen zu erfüllen. Die Aufzählung ist nicht abschließen. An dieser Stelle sei nochmals explizit auf das anhängende Merkblatt und dessen Verweisen hingewiesen (vgl. Kapitel 5, Anhang des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-12)
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— Web-Schnittstelle zu einem externen Lieferantenkatalog;
— OCI-Schnittstelle an ein SAP-SRM 7.0-Bestell-System;
— Elektronische Übermittlung der Bestelldaten im XML-Format;
— Maßnahmen zur Gewähr zu erwartender Sicherheitsanforderungen (Authentizität der Bestellung, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, Verfügbarkeit ihrer Schnittstelle).
— Vollständige Benutzbarkeit für folgende Browser garantiert: Firefox 31 ESR (und neuere Versionen), Internet Explorer 11, Safari;
— Mehrsprachige Benutzerführung;
— Web-Browser-Sitzung für reine Recherche (plattformunabhängig ). D. h. Bedarfsträger (Institute und Organisationen der MGG) die aktuell noch nicht an das eProcurementsystem der MPG angeschlossen sind und dieses somit noch nicht nutzen können, muss der Online-Shop aber zu reinen Recherchezwecken (also ohne Einkaufsfunktionalität) zur Verfügung stehen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen werden grundsätzlich erst nach erfolgter Leistungserbringung erbracht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „BG“) sind zugelassen. Der Bewerber hat zu erklären, ob er seinen Teilnahmeantrag und damit nachfolgend auch sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbewerber/-bieter abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-01)
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Eine BG hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (nachfolgend: „geschäftsführendes Mitglied“),
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine separate Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschaften beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt. Insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft alleine objektiv die zur Teilnahme an der Ausschreibung erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-01).
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von Microsoft Software-Produkten und -Lizenzen, Erstellung eines Online-Shops und einer Online-Plattform. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
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Bei dieser Vergabe werden u. a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten und Beschreibungen der jeweiligen Microsoft Software-Produkte und -Lizenzen verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
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Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der oben genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
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Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Auftragnehmer gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass auch für die Shop-Anbindung ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung stehen.
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Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zzgl. einer vorgelagerten einmonatigen Vorlaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils zwölf (12) weitere Monate.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-10-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Sanver

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-12-08 📅
Datum des Endes: 2018-01-07 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8407 0805 0116
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der nachfolgend „Abschließenden Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“ einzuhalten ist:
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1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift;
2. Erklärungen der Bewerber-/Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i. V. m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i. V. m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs);
4. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer – Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i. V. m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
5. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i. V. m. Anlagen 6 bis 8 des anzufordernden Eignungskatalogs);
6. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i. V. m. Anlagen 9 des anzufordernden Eignungskatalogs);
7. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern.
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Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei handelt es sich jeweils um Ausschlusskriterien die durch ein „A“ i. V. m. der Rangfolgezahl (lfd. Nr.) gekennzeichnet sind.
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(A-01): Erklärungen der Bewerber-/Bietergemeinschaft Kapitel 1.12 und 4 i. V. m Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs;
(A-02): Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen Kapitel 1.13 und 4 i. V. m Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs;
(A-03): Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen Kapitel 1.13 und 4 i. V. m. Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs;
(A-04): Unternehmensdarstellung Kapitel 3.1.1 des anzufordernden Eignungskatalogs;
(A-05): Beruf- und Handelsregisterauszug Kapitel 3.1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs;
(A-06): Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A Kapitel 3.1.3 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs;
(A-07): Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Kapitel 3.2.1 und 4 i. V. m. Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs;
(A-08): Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Kapitel 3.2.2 und 4 i. V. m. Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs;
(A-09): Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens Kapitel 3.2.3 und 4 i. V. m. Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs;
(A-10): Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz Kapitel 3.2.3 und 4 i. V. m. Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs;
(A-11): Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde Kapitel 3.3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs;
(A-12): Erklärung zum Aufbau und Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung Kapitel 3.3.2 und 4 i. V. m. Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabkammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erfolgt ist.
Der Antrag auf Erteilung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB),
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB),
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 163-298270 (2015-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 013-019068
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 163-298270
ABl. S-Ausgabe: 13

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Erstellung Projektplan (15)
2. Eigenschaften des Onlineshops (25)
3. Anforderungen an die Software-Produkte und -Lizenzen (10)
4. Ablauf der Bestellung (30)
5. Anlaufstelle für Servicefragen (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-08 📅
Name: Crayon Deutschland GmbH
Postanschrift: Bajuwarenring 1
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Telefon: +49 898921762411 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2016/S 013-019068 (2016-01-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-11-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Max Planck Digital Library
Postanschrift: Amalienstraße 33
Postleitzahl: 80799
Kontakt
Internetadresse: https://www.mpdl.mpg.de 🌏
E-Mail: soli@mpdl.mpg.de 📧
Telefon: +49 8938602-555 📞
Fax: +49 8938602-290 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-02 📅
Datum des Beginns: 2019-10-28 📅
Datum des Endes: 2020-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 232-569177
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 013-019068
ABl. S-Ausgabe: 232

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Addendum zur Rahmenvereinbarung — Microsoft Software-Produkte und -Lizenzen für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft
Kurze Beschreibung:
Erweiterung des Rahmenvertrages über den Bezug von Microsoft-Software-Produkten und -Lizenzen für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zwischen der MPG und Crayon Deutschland GmbH um spezifische, Produkte des laufenden Vertrages ergänzende Leistungen aus einem Microsoft-Online-EA, namentlich ESU für Windows 7 sowie Windows Server 2008, die über den bisherigen Vertrag mit Microsoft nicht bezogen werden können.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-28 📅
Postort: Unterhaching
Land: München, Landkreis 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 Abs. 1 GWB: Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
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Quelle: OJS 2019/S 232-569177 (2019-11-27)