Die Auswahl derjenigen Unternehmen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erfolgt auf der Grundlage der gemäß Ziffer III.2) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen. Die in Ziffer III.2 geforderten Unterlagen sind innerhalb der Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.3.4) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Hierzu ergeht keine eigene Aufforderung. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in Schriftform zu stellen und in einem verschlossenen Umschlag auf dem Postweg oder direkt an den Auftraggeber zu übermitteln. Alle Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Die geforderten Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterschreiben. Teilnahmeanträge, die per Fax oder E-Mail eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.