Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über die „Kreative, konzeptionelle und organisatorische Begleitung zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und des Agrarmarketings des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)“

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat11 – Zentrale Vergabestelle

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über kreative, konzeptionelle und organisatorische Begleitung zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und des Agrarmarketings des SMUL abzuschließen. Gegenstand ist die Beratung zu sowie Planung, Gestaltung und Herstellung von:
— Printmedien und Anzeigen. Als unverbindliche Kalkulationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen: ca. 7 Flyer, ca. 35 Broschüren, ca. 14 Anzeigen, ca. 12 sonstige Printmedien;
— Ausstellungssystemen und -elementen. Als unverbindliche Kalkulationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen: ca. 4 Ausstellungssysteme;
— Multimedialeistungen inkl. Animationen, von digitalen Medien und Internetauftritten.
Als unverbindliche Kalkulationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen:
— ca. 3 Projekte; sowie
— Werbemitteln.
Als unverbindliche Kalkulationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen: ca. 19 verschiedene Werbemittel.
Darüber hinaus geht es um die Organisation und Durchführung von:
— Kampagnen.
Als unverbindliche Kalkulationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen: ca. 2 Kampagnen; sowie
— Messeauftritten und Veranstaltungen.
Als unverbindliche Kalkutationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen: ca. 11 Veranstaltungen und ca. 4 Messen.
Zusätzlich sollen Warenbörsen des Lebensmittelhandels vor- und nachbereitet werden. Als unverbindliche Kalkutationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen:
— ca. 3-4 Warenbörsen;
— Veranstaltungen, die internen Charakter und keinen Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit haben wie bspw. Arbeitsgruppensitzung etc. fallen nicht unter diese Rahmenvereinbarung.
Messen im Agrarmarketing sind nicht Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Die fachliche Zuständigkeit des SMUL umfasst ein breites Themen-Spektrum (http://www.smul.sachsen.de/smul/56.htm). Der fachliche Inhalt der Maßnahmen ist von staatlichen Entscheidungen, von themenspezifischen und wissenschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen und speziellen Ereignissen abhängig. Die Kommunikationsinstrumente sollen zielgruppenorientiert, in hoher Qualität, zeitgemäß und nachhaltig konzipiert eingesetzt werden. Die Adressaten der Produkte bestimmt der Auftraggeber in Abhängigkeit des zu transportierenden Inhaltes. Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit wird das Ziel verfolgt, dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung sowie der Informationspflicht des SMUL gerecht zu werden. Eine Orientierung bieten die bisher veröffentlichten Printmedien (www.publikationen.sachsen.de) und hergestellten Ausstellungsmodule (http://www.smul.sachsen.de/smul/313.htm). Das Agrarmarketing richtet sich vor allem an Fachpublikum aus dem Lebensmitteleinzelhandel und dem Großverbraucherbereich.Durch Imageaktionen (z. B. Saisoneröffnungen oder Werbung für gemeinschaftlich anerkannte Herkunftsbezeichnungen) und generische Werbung sollen zudem gezielt bestimmte Endverbrauchergruppen angesprochen werden. Zu beachten sind die Vorgaben des Markenhandbuches der Sächsischen Staatsregierung (www.markenhandbuch.sachsen.de). Hinzu kommen im Bereich Agrarmarketing das Corporate-Design-Handbuch „Sachsen genießen“ (Anlage der Leistungsbeschreibung) oder das Corporate-Design-Handbuch „So geht sächsisch“ (Anlage der Leistungsbeschreibung). Der Auftraggeber legt fest, welches Corpate-Design im Einzelfall verwendet wird.
Bei Bedarf sind ggf. weiterhin Ideen/Konzepte und öffentlichkeitswirksame Aktivitäten zu entwickeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, die keinen Anspruch auf einen Abruf von Leistungen durch den Auftraggeber begründet. Alle weiteren Information sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-06.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-06 Auftragsbekanntmachung
2016-01-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge