Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über die „Kreative, konzeptionelle und organisatorische Begleitung zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und des Agrarmarketings des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)“
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über kreative, konzeptionelle und organisatorische Begleitung zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und des Agrarmarketings des SMUL abzuschließen. Gegenstand ist die Beratung zu sowie Planung, Gestaltung und Herstellung von: — Printmedien und Anzeigen. Als unverbindliche Kalkulationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen: ca. 7 Flyer, ca. 35 Broschüren, ca. 14 Anzeigen, ca. 12 sonstige Printmedien; — Ausstellungssystemen und -elementen. Als unverbindliche Kalkulationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen: ca. 4 Ausstellungssysteme; — Multimedialeistungen inkl. Animationen, von digitalen Medien und Internetauftritten. Als unverbindliche Kalkulationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen: — ca. 3 Projekte; sowie — Werbemitteln. Als unverbindliche Kalkulationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen: ca. 19 verschiedene Werbemittel. Darüber hinaus geht es um die Organisation und Durchführung von: — Kampagnen. Als unverbindliche Kalkulationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen: ca. 2 Kampagnen; sowie — Messeauftritten und Veranstaltungen. Als unverbindliche Kalkutationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen: ca. 11 Veranstaltungen und ca. 4 Messen. Zusätzlich sollen Warenbörsen des Lebensmittelhandels vor- und nachbereitet werden. Als unverbindliche Kalkutationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen: — ca. 3-4 Warenbörsen; — Veranstaltungen, die internen Charakter und keinen Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit haben wie bspw. Arbeitsgruppensitzung etc. fallen nicht unter diese Rahmenvereinbarung. Messen im Agrarmarketing sind nicht Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Die fachliche Zuständigkeit des SMUL umfasst ein breites Themen-Spektrum (http://www.smul.sachsen.de/smul/56.htm). Der fachliche Inhalt der Maßnahmen ist von staatlichen Entscheidungen, von themenspezifischen und wissenschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen und speziellen Ereignissen abhängig. Die Kommunikationsinstrumente sollen zielgruppenorientiert, in hoher Qualität, zeitgemäß und nachhaltig konzipiert eingesetzt werden. Die Adressaten der Produkte bestimmt der Auftraggeber in Abhängigkeit des zu transportierenden Inhaltes. Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit wird das Ziel verfolgt, dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung sowie der Informationspflicht des SMUL gerecht zu werden. Eine Orientierung bieten die bisher veröffentlichten Printmedien (www.publikationen.sachsen.de) und hergestellten Ausstellungsmodule (http://www.smul.sachsen.de/smul/313.htm). Das Agrarmarketing richtet sich vor allem an Fachpublikum aus dem Lebensmitteleinzelhandel und dem Großverbraucherbereich.Durch Imageaktionen (z. B. Saisoneröffnungen oder Werbung für gemeinschaftlich anerkannte Herkunftsbezeichnungen) und generische Werbung sollen zudem gezielt bestimmte Endverbrauchergruppen angesprochen werden. Zu beachten sind die Vorgaben des Markenhandbuches der Sächsischen Staatsregierung (www.markenhandbuch.sachsen.de). Hinzu kommen im Bereich Agrarmarketing das Corporate-Design-Handbuch „Sachsen genießen“ (Anlage der Leistungsbeschreibung) oder das Corporate-Design-Handbuch „So geht sächsisch“ (Anlage der Leistungsbeschreibung). Der Auftraggeber legt fest, welches Corpate-Design im Einzelfall verwendet wird. Bei Bedarf sind ggf. weiterhin Ideen/Konzepte und öffentlichkeitswirksame Aktivitäten zu entwickeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, die keinen Anspruch auf einen Abruf von Leistungen durch den Auftraggeber begründet. Alle weiteren Information sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Menge oder Umfang: 950 000
Gesamtwert des Auftrags: 950 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat11 – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Archivstraße 1
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.smul.sachsen.de🌏
E-Mail: kerstin.fischer@smul.sachsen.de📧
Telefon: +49 3515646923📞
Fax: +49 3515646929 📠
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung:
Die Rahmenvereinbarung kann durch den Auftraggeber 3 Mal um jeweils 1 Jahr schriftlich verlängert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über kreative, konzeptionelle und organisatorische Begleitung zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und des Agrarmarketings des SMUL abzuschließen. Gegenstand ist die Beratung zu sowie Planung, Gestaltung und Herstellung von:
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner über kreative, konzeptionelle und organisatorische Begleitung zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und des Agrarmarketings des SMUL abzuschließen. Gegenstand ist die Beratung zu sowie Planung, Gestaltung und Herstellung von:
— Printmedien und Anzeigen. Als unverbindliche Kalkulationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen: ca. 7 Flyer, ca. 35 Broschüren, ca. 14 Anzeigen, ca. 12 sonstige Printmedien;
— Ausstellungssystemen und -elementen. Als unverbindliche Kalkulationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen: ca. 4 Ausstellungssysteme;
— Multimedialeistungen inkl. Animationen, von digitalen Medien und Internetauftritten.
Als unverbindliche Kalkulationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen:
— ca. 3 Projekte; sowie
— Werbemitteln.
Als unverbindliche Kalkulationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen: ca. 19 verschiedene Werbemittel.
Darüber hinaus geht es um die Organisation und Durchführung von:
— Kampagnen.
Als unverbindliche Kalkulationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen: ca. 2 Kampagnen; sowie
— Messeauftritten und Veranstaltungen.
Als unverbindliche Kalkutationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen: ca. 11 Veranstaltungen und ca. 4 Messen.
Zusätzlich sollen Warenbörsen des Lebensmittelhandels vor- und nachbereitet werden. Als unverbindliche Kalkutationsgrundlage sind aufgrund von Erfahrungswerten folgende Mengen pro Jahr anzunehmen:
— ca. 3-4 Warenbörsen;
— Veranstaltungen, die internen Charakter und keinen Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit haben wie bspw. Arbeitsgruppensitzung etc. fallen nicht unter diese Rahmenvereinbarung.
Messen im Agrarmarketing sind nicht Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Die fachliche Zuständigkeit des SMUL umfasst ein breites Themen-Spektrum (http://www.smul.sachsen.de/smul/56.htm). Der fachliche Inhalt der Maßnahmen ist von staatlichen Entscheidungen, von themenspezifischen und wissenschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen und speziellen Ereignissen abhängig. Die Kommunikationsinstrumente sollen zielgruppenorientiert, in hoher Qualität, zeitgemäß und nachhaltig konzipiert eingesetzt werden. Die Adressaten der Produkte bestimmt der Auftraggeber in Abhängigkeit des zu transportierenden Inhaltes. Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit wird das Ziel verfolgt, dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung sowie der Informationspflicht des SMUL gerecht zu werden. Eine Orientierung bieten die bisher veröffentlichten Printmedien (www.publikationen.sachsen.de) und hergestellten Ausstellungsmodule (http://www.smul.sachsen.de/smul/313.htm). Das Agrarmarketing richtet sich vor allem an Fachpublikum aus dem Lebensmitteleinzelhandel und dem Großverbraucherbereich.Durch Imageaktionen (z. B. Saisoneröffnungen oder Werbung für gemeinschaftlich anerkannte Herkunftsbezeichnungen) und generische Werbung sollen zudem gezielt bestimmte Endverbrauchergruppen angesprochen werden. Zu beachten sind die Vorgaben des Markenhandbuches der Sächsischen Staatsregierung (www.markenhandbuch.sachsen.de). Hinzu kommen im Bereich Agrarmarketing das Corporate-Design-Handbuch „Sachsen genießen“ (Anlage der Leistungsbeschreibung) oder das Corporate-Design-Handbuch „So geht sächsisch“ (Anlage der Leistungsbeschreibung). Der Auftraggeber legt fest, welches Corpate-Design im Einzelfall verwendet wird.
Messen im Agrarmarketing sind nicht Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Die fachliche Zuständigkeit des SMUL umfasst ein breites Themen-Spektrum (http://www.smul.sachsen.de/smul/56.htm). Der fachliche Inhalt der Maßnahmen ist von staatlichen Entscheidungen, von themenspezifischen und wissenschaftlichen Entwicklungen und Erkenntnissen und speziellen Ereignissen abhängig. Die Kommunikationsinstrumente sollen zielgruppenorientiert, in hoher Qualität, zeitgemäß und nachhaltig konzipiert eingesetzt werden. Die Adressaten der Produkte bestimmt der Auftraggeber in Abhängigkeit des zu transportierenden Inhaltes. Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit wird das Ziel verfolgt, dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung sowie der Informationspflicht des SMUL gerecht zu werden. Eine Orientierung bieten die bisher veröffentlichten Printmedien (www.publikationen.sachsen.de) und hergestellten Ausstellungsmodule (http://www.smul.sachsen.de/smul/313.htm). Das Agrarmarketing richtet sich vor allem an Fachpublikum aus dem Lebensmitteleinzelhandel und dem Großverbraucherbereich.Durch Imageaktionen (z. B. Saisoneröffnungen oder Werbung für gemeinschaftlich anerkannte Herkunftsbezeichnungen) und generische Werbung sollen zudem gezielt bestimmte Endverbrauchergruppen angesprochen werden. Zu beachten sind die Vorgaben des Markenhandbuches der Sächsischen Staatsregierung (www.markenhandbuch.sachsen.de). Hinzu kommen im Bereich Agrarmarketing das Corporate-Design-Handbuch „Sachsen genießen“ (Anlage der Leistungsbeschreibung) oder das Corporate-Design-Handbuch „So geht sächsisch“ (Anlage der Leistungsbeschreibung). Der Auftraggeber legt fest, welches Corpate-Design im Einzelfall verwendet wird.
Bei Bedarf sind ggf. weiterhin Ideen/Konzepte und öffentlichkeitswirksame Aktivitäten zu entwickeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, die keinen Anspruch auf einen Abruf von Leistungen durch den Auftraggeber begründet. Alle weiteren Information sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bei Bedarf sind ggf. weiterhin Ideen/Konzepte und öffentlichkeitswirksame Aktivitäten zu entwickeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, die keinen Anspruch auf einen Abruf von Leistungen durch den Auftraggeber begründet. Alle weiteren Information sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung kann durch den Auftraggeber dreimal um jeweils 1 Jahr bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren schriftlich verlängert werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 04-4461.09/12/2056
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01097 Dresden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren je Geschäftsjahr, bezogen auf die mit dieser Aufgabenstellung vergleichbaren Aufträge. Ausgehend vom voraussichtlichen Jahresbudget der Rahmenvereinbarung wird ein Jahresumsatz von mindestens 500 000 EUR pro Geschäftsjahr für die Eignung vorausgesetzt. Bei Bietergemeinschaften müssen diese Zahlen in der Gesamtheit erreicht werden. Kurzvorstellung des Unternehmens mit folgenden Angaben:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren je Geschäftsjahr, bezogen auf die mit dieser Aufgabenstellung vergleichbaren Aufträge. Ausgehend vom voraussichtlichen Jahresbudget der Rahmenvereinbarung wird ein Jahresumsatz von mindestens 500 000 EUR pro Geschäftsjahr für die Eignung vorausgesetzt. Bei Bietergemeinschaften müssen diese Zahlen in der Gesamtheit erreicht werden. Kurzvorstellung des Unternehmens mit folgenden Angaben:
— Kurzbeschreibung der Geschäftsfelder, Benennung der Standorte/Geschäftsstellen und Angaben, aus denen hervorgeht, wie Nr. 2.1 der Leistungsbeschreibung „Bei dringlichen Aufgaben ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass er kurzfristig, d. h. spätestens innerhalb 48 Stunden beim Auftraggeber in Dresden verfügbar ist.“ eingehalten werden kann. Bei Bietergemeinschaften sind die vor genannten Angaben in der Gesamtheit vorzulegen. Originalvollmacht der Bietergemeinschaft, soweit der Bieter eine Bietergemeinschaft darstellt. Selbsterklärung (entsprechendes Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Kurzbeschreibung der Geschäftsfelder, Benennung der Standorte/Geschäftsstellen und Angaben, aus denen hervorgeht, wie Nr. 2.1 der Leistungsbeschreibung „Bei dringlichen Aufgaben ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen, dass er kurzfristig, d. h. spätestens innerhalb 48 Stunden beim Auftraggeber in Dresden verfügbar ist.“ eingehalten werden kann. Bei Bietergemeinschaften sind die vor genannten Angaben in der Gesamtheit vorzulegen. Originalvollmacht der Bietergemeinschaft, soweit der Bieter eine Bietergemeinschaft darstellt. Selbsterklärung (entsprechendes Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt);
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Der Bieter erklärt, dass er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, insbesondere er bzw. eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, nicht wegen folgender Straftaten rechtskräftig verurteilt ist:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Der Bieter erklärt, dass er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, insbesondere er bzw. eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, nicht wegen folgender Straftaten rechtskräftig verurteilt ist:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Der Bieter erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren nicht nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist. Sofern eine Geldbuße verhängt wurde, ist der Bußgeldbescheid als Kopie beizulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter erklärt, dass er in den letzten 2 Jahren nicht nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist. Sofern eine Geldbuße verhängt wurde, ist der Bußgeldbescheid als Kopie beizulegen.
Erklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes:
Der Bieter erklärt, dass er im Falle des Zuschlages den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im Rahmen des Auftrages in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind, ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns nach § 1 Abs. 2 MiLoG (derzeit: brutto 8,50 EUR je Zeitstunde) spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, bezahlt. Sonstige Erklärung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter erklärt, dass er im Falle des Zuschlages den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im Rahmen des Auftrages in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind, ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns nach § 1 Abs. 2 MiLoG (derzeit: brutto 8,50 EUR je Zeitstunde) spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, bezahlt. Sonstige Erklärung:
Der Bieter erklärt, dass:
— er den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialbeiträgen nachgekommen ist,
— gegen ihn kein Insolvenzverfahren oder ein Zwangsvollstreckungsverfahren anhängig oder beantragt ist oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet.
Der Betrieb ist Mitglied folgender Berufsgenossenschaften: Bezeichnung ... Mitgliedsnummer ...
Falsche Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Können einzelne Erklärungen nicht abgegeben werden, ist dies zu begründen. Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Selbsterklärung unterschrieben und ausgefüllt vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falsche Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Können einzelne Erklärungen nicht abgegeben werden, ist dies zu begründen. Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Selbsterklärung unterschrieben und ausgefüllt vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anzahl und aussagefähige Angaben zur Qualifikation des für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung vorgesehenen Personals, aus denen hervorgeht, dass das eingesetzte Personal für die Erfüllung des Auftragsgegenstandes geeignet ist (z. B. Bildungsabschlüsse, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise etc. in Kopie). Es werden mindestens 5 Mitarbeiter erwartet, von denen wiederum 2 Grafikdesigner bzw. Kommunikationsdesigner oder einen vergleichbaren Abschluss haben müssen. Mindestens drei Referenzen (Eigenerklärungen sind zugelassen) aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Referenzen sind jeweils auf 2, maximal 4 DIN A4-Seiten mit Benennung des Kunden, Ansprechpartners des Kunden und Darstellung der Maßnahme/Auftragsgegenstand in Text und Bild vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Angaben, Erklärungen/Nachweise sowie Unterlagen in der Gesamtheit vorzulegen.
Anzahl und aussagefähige Angaben zur Qualifikation des für die Erfüllung der Rahmenvereinbarung vorgesehenen Personals, aus denen hervorgeht, dass das eingesetzte Personal für die Erfüllung des Auftragsgegenstandes geeignet ist (z. B. Bildungsabschlüsse, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise etc. in Kopie). Es werden mindestens 5 Mitarbeiter erwartet, von denen wiederum 2 Grafikdesigner bzw. Kommunikationsdesigner oder einen vergleichbaren Abschluss haben müssen. Mindestens drei Referenzen (Eigenerklärungen sind zugelassen) aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Referenzen sind jeweils auf 2, maximal 4 DIN A4-Seiten mit Benennung des Kunden, Ansprechpartners des Kunden und Darstellung der Maßnahme/Auftragsgegenstand in Text und Bild vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Angaben, Erklärungen/Nachweise sowie Unterlagen in der Gesamtheit vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen im Angebot alle Mitglieder namentlich mit Angaben zur jeweiligen Person sowie ein Mitglied als bevollmächtigen Vertreter der Bietergemeinschaft für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung benennen. Die Vollmacht des von der Bietergemeinschaft bevollmächtigten Vertreters ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften müssen im Angebot alle Mitglieder namentlich mit Angaben zur jeweiligen Person sowie ein Mitglied als bevollmächtigen Vertreter der Bietergemeinschaft für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung benennen. Die Vollmacht des von der Bietergemeinschaft bevollmächtigten Vertreters ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-21 📅
Öffnungsort:
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Archivstraße 1, 01097 Dresden, Referat 11.
Ort des Eröffnungstermins: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Archivstraße 1, 01097 Dresden, Referat 11.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 04-4461.09/12/2056
Zusätzliche Informationen
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung:
Die Rahmenvereinbarung kann durch den Auftraggeber 3 Mal um jeweils 1 Jahr schriftlich verlängert werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49
3419773800📞
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vorschrift des § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet wie folgt:
Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2 Satz 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Abs. 2 Satz 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3 Satz 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit Nr. 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Nr. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Nr. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Nr. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 2: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach " 101 b Abs. 1 Nr. 2. Satz 3 § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Abs. 3 Satz 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit Nr. 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Nr. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Nr. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Nr. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 2: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach " 101 b Abs. 1 Nr. 2. Satz 3 § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vorschrift des § 101 a GWB (Informations- und Wartepflicht) lautet wie folgt:
Abs. 1 Satz 1 Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Satz 2 Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Satz 3 Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Satz 4 Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Satz 5 Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Abs. 2 Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Abs. 1 Satz 1 Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Satz 2 Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Satz 3 Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Satz 4 Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Satz 5 Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Abs. 2 Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und
Landwirtschaft (SMUL)
Postanschrift: Archivstraße 1
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Telefon: +49 3515642116📞
Fax: +49 3515642119 📠
Quelle: OJS 2015/S 136-250875 (2015-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Archivstraße 1, 01097 Dresden
Postanschrift: Postfach 10 05 10
Kontakt
E-Mail: kerstin.fischer@smul.sachsen.de📧
Telefon: +49 03515646923📞
Fax: +49 03515646929 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen PF 101364
Telefon: +49 3419773800📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Postanschrift: Postfach 10 05 10
Quelle: OJS 2016/S 021-033864 (2016-01-28)