Rahmenvereinbarung über bundesweite datenschutzgerechte Entsorgung von diversen Datenträgern

Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG) – Hauptverwaltung Hamburg

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur bundesweiten datenschutzgerechten
Vernichtung und Entsorgung von Datenträgern der VBG im Sinne einer Auftragsdatenverarbeitung nach § 80 SGB X.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von 3 Jahren geschlossen und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wurde, längstens jedoch bis zum 30.06.2019.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG) – Hauptverwaltung Hamburg
Postanschrift: Deelbögenkamp 4
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.vbg.de 🌏
Telefon: +49 4051461585 📞
Fax: +49 4051462395 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 057-099129
ABl. S-Ausgabe: 57
Zusätzliche Informationen
Elektronische Einreichung von Angeboten: http://www.dtvp.de/Center/ Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.dtvp.de/Center/ Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYYJC.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur bundesweiten datenschutzgerechten
Vernichtung und Entsorgung von Datenträgern der VBG im Sinne einer Auftragsdatenverarbeitung nach § 80 SGB X.
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung ist optional um 1 Jahr möglich.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 35 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: VBG/2015/02/0866
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung Hamburg
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
Das Vertragsverhältnis beginnt für 7 Standorte am 01.07.2015. Für die übrigen Standorte gemäß
Anlage B ?Standorte, Ansprechpartner und Beitrittsdatum? Spalte B.
Weitere Leistungsorte:
1. VBG - Bezirksverwaltung Bergisch Gladbach
Kölner Straße 20
51429 Bergisch Gladbach
2. VBG - Bezirksverwaltung Berlin
Markgrafenstraße 18
10969 Berlin
3. VBG - Bezirksverwaltung Bielefeld
Nikolaus-Dürkopp-Straße 8
33602 Bielefeld
4. VBG - Bezirksverwaltung Hamburg
Friesenstraße 22
20097 Hamburg
5. VBG - Bezirksverwaltung Dresden
Wiener Platz 6
01069 Dresden
6. VBG - Bezirksverwaltung Duisburg
Wintgensstraße 27
47058 Duisburg
7. Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG)
Koenbergkstraße 1
99084 Erfurt
8. VBG - Bezirksverwaltung Ludwigsburg
Martin-Luther-Str. 79
71636 Ludwigsburg
9. VBG - Bezirksverwaltung Mainz
Isaac-Fulda-Allee 3
55124 Mainz
10. VBG - Bezirksverwaltung München
Barthstraße 20
80339 München
11. VBG - Bezirksverwaltung Würzburg
Riemenschneiderstraße 2
97072 Würzburg
12. BG - Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Dresden
Königsbrücker Landstraße 4c
01109 Dresden
13. VBG - Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Gevelinghausen
Schlossstraße 1
59939 Olsberg
14. VBG - Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Lautrach
87763 Lautrach
15. VBG - Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Storkau
Im Park 1
39590 Tangermünde/OT Storkau
16. VBG - Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Untermerzbach
Schlossweg 2
96190 Untermerzbach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Eignung ist durch die Präqualifizierung in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.pq-vol.de) möglich. Alternativ sollen unsere zur Verfügung gestellten Formblätter ausgefüllt/genutzt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alternativ zur Präqualifizierung sind Angaben im Formblatt "Persönliche Lage/Zuverlässigkeit" notwendig.
Mindeststandards:
Alternativ zur Präqualifizierung sind Angaben im Formblatt "Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit" notwendig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alternativ zur Präqualifizierung sind Angaben im Formblatt "Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit" notwendig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Vorzulegende Nachweise:
Dokumentation der Prozessabschnitte; Eine schriftliche Dokumentation der technischen und organisatorischen Prozessabschnitte der Datenträgervernichtung von der Sammlung beim Auftraggeber bis Entsorgung bzw. Verwertung nach DIN SPEC 66399-3; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
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Nachweis der Zertifizierung; Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (ggf. Nachunternehmen); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung; Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes; Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Referenzliste; Referenzliste vergleichbarer Aufträge der letzten 3 Jahre; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2008; Nachweis Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2008; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Datensicherungsmaßnahmen; Nachweis über getroffene organisatorische und technische Datensicherungsmaßnahmen
hinsichtlich Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle,
Eingabekontrolle, Auftragskontrolle und Verfügbarkeitskontrolle; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Datenschutz; Bestätigung, dass die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I bekannt sind mit der Zusicherung, dass die bei der Durchführung dieses Auftrages Beschäftigten mit den maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut gemacht worden sind; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
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Anerkennung der Musterverträge; Versicherung des Bieters, dass er die beiliegenden Musterverträge (Rahmenvertrag und Datenschutzvereinbarung), die im Falle einer Auftragserteilung zum Tragen kommen, mit ihren Festlegungen inhaltlich anerkennt.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
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Datenschutzvereinbarung; unterzeichnete Datenschutzvereinbarung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-04-28 📅
Öffnungsort: VBG, Deelbögenkamp 4 in 22297 Hamburg
Ort des Eröffnungstermins: VBG, Deelbögenkamp 4 in 22297 Hamburg
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.vbg.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.dtvp.de/Center/ 🌏
Name: Deutsches Vergabeportal (cosinex GmbH)
URL der Dokumente: www.dtvp.de 🌏
: http://www.dtvp.de/Center/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VBG/2015/02/0866
Zusätzliche Informationen
Elektronische Einreichung von Angeboten: http://www.dtvp.de/Center/
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.dtvp.de/Center/
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYYJC.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
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§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
?(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.?
§ 101b Unwirksamkeit:
?(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber,
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.?
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§ 107 Einleitung, Antrag:
?(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.?
Quelle: OJS 2015/S 057-099129 (2015-03-17)