Rahmenvereinbarung über die Konzeption, Gestaltung, Produktion, Pflege und Weiterentwicklung eines Kommunikationssystems "Junge Familie" (Los 1: U-Mailing zur Erinnerung an Kindervorsorgeuntersuchungen, Medien, Give-aways, Maskottchen) sowie Produktion der U-Mailing-Aussendungen, die von dem Vertragspartner, der den Zuschlag für Los 1 erhält, erstellt werden (Los 2: Druck, Konfektioniereung, Kuvertierung und Versand an die AOK-Versicherten)
Die AOK-Gemeinschaft besteht aus 11 selbstständigen AOKs und dem AOK-Bundesverband. Im Rahmen seiner Aufgaben – der Interessenvertretung und Unterstützung der AOKs und der Entwicklung gemeinsamer Produkte, Strategien und Markenpflege – sucht der AOK-Bundesverband für die AOK-Gemeinschaft einen Auftragnehmer für die Konzeption, Gestaltung, Produktion, Pflege sowie Weiterentwicklung eines Kommunikationssystems „Junge Familie“. Leistungen innerhalb des Kommunikationssystems sind: — Direct-Mailings zur Kindervorsorge (U-Mailings) — Medien (Broschüren, Flyer, Poster) — Give-aways — Gestaltung eines AOK-Maskottchens. Die AOK engagiert sich verstärkt für eine einheitliche Kommunikation, Markenpflege und -strategie auch in der Kommunikation mit der jungen Familie, unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Daher ist eine tiefgreifende Regionalisierungs- und Individualisierungsnotwendigkeit für die einzelnen Medien gegeben, deren Komplexität ein hohes Maß an Abstimmung erfordert. Vom Auftragnehmer erwarten die Auftraggeber: — eine hohe Fachkompetenz in den Bereichen Gesundheit und „Junge Familie“ (Los 1) — die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der AOK im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere der Besonderheiten der Kommunikation mit jungen Familien (Los 1) — fachkundige Redakteure für alle Bereiche der Gesundheit (insbesondere Kinder- und Familiengesundheit), Prävention und Sozialversicherung (Los 1) — Erfahrung und Kompetenz in allen relevanten Bereichen des Corporate Publishings – die Palette der Produkte umfasst die verschiedensten Printmedien und Give-aways (Los 1) — die Beschaffung von Give-aways (Los 1) — Konzeption und Herstellung von Printerzeugnissen wie Broschüren oder Faltblättern (Los 1) — Gestaltung und Grafik (Los 1) — hohe Flexibilität und eine enge Abstimmung mit den einzelnen AOKs im Zusammenhang mit der Regionalisierung und der redaktionellen Abstimmung der einzelnen Produkte (Los 1) — Innovationsfähigkeit, Kreativität, Eigeninitiative und Engagement bei der Weiterentwicklung des „Kommunikationssystems ‚Junge Familie‘“ im Hinblick auf Inhalte, Technik, Gestaltung, Crossmedialität bei der Gestaltung und Interaktivität – Beachtung des AOK-Corporate-Designs (Los 1) — hohe Termintreue bei der Entwicklung, Abstimmung, Produktion und Distribution von Produkten sowie in der Zusammenarbeit mit Drittanbietern (Lose 1 und 2) — Gewährleistung von hoher Datensicherheit beim Umgang mit Sozialdaten (Los 2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verlagsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verlagsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
(1) Auftraggeber sind
a) Los 1:
- AOK Baden-Württemberg - Hauptverwaltung, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann,
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorsitzendendes Vorstandes Dr. Helmut Platzer,
- AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Olaf Woggan,
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller,
- AOK Niedersachsen - Die Gesundheitskasse, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Jürgen Peter,
- AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, Behlertstr. 33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Frank Michalak,
- AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Rainer Striebel,
- AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann,
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes Dr. Irmgard Stippler,
- AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle.
(b) Los 2:
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Helmut Platzer,
- AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden
des Vorstandes Olaf Woggan,
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller,
- AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, Behlertstr. 33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des
Vorstandes Frank Michalak,
- AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch
den Vorsitzenden des Vorstandes, Rainer Striebel,
- AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch
den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann,
- AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle.
(2) Die vorbeschriebenen Leistungen werden im offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG vergeben.
(3) Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
zu richten.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können unter
https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/heruntergeladen werden. Bewerber für Los 1 werden gebeten, die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Hinweise zur Anforderung der Muster bestehender Medien (siehe Punkt 5.1 der Bewerbungsbedingungen) zu beachten.
(4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1), Ziffer III.2.2) und Ziffer III.2.3) (1) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (2) bis III.2.3) (3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die für Los 2 geforderten Unterlagen zur Daten-/IT Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (4) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen sind, das personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
(5) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeber.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeber zum Einsatz des/der Unterauftragnehmer/s mit dem Zuschlag als erteilt. An der Auftragsdurchführung beteiligte Konzerntöchter gelten als Unterauftragnehmer.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (4) der Vergabebekanntmachung von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdatenverarbeiten und/oder nutzen wird.
- AOK Baden-Württemberg - Hauptverwaltung, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann,
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorsitzendendes Vorstandes Dr. Helmut Platzer,
- AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Olaf Woggan,
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller,
- AOK Niedersachsen - Die Gesundheitskasse, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Jürgen Peter,
- AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, Behlertstr. 33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Frank Michalak,
- AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Rainer Striebel,
- AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann,
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes Dr. Irmgard Stippler,
- AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle.
(b) Los 2:
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Helmut Platzer,
- AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden
des Vorstandes Olaf Woggan,
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller,
- AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, Behlertstr. 33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des
Vorstandes Frank Michalak,
- AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch
den Vorsitzenden des Vorstandes, Rainer Striebel,
- AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch
den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann,
- AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle.
(2) Die vorbeschriebenen Leistungen werden im offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG vergeben.
(3) Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können unter
(4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1), Ziffer III.2.2) und Ziffer III.2.3) (1) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (2) bis III.2.3) (3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die für Los 2 geforderten Unterlagen zur Daten-/IT Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (4) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen sind, das personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
(5) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeber.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeber zum Einsatz des/der Unterauftragnehmer/s mit dem Zuschlag als erteilt. An der Auftragsdurchführung beteiligte Konzerntöchter gelten als Unterauftragnehmer.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (4) der Vergabebekanntmachung von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdatenverarbeiten und/oder nutzen wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK-Gemeinschaft besteht aus 11 selbstständigen AOKs und dem AOK-Bundesverband. Im Rahmen seiner Aufgaben – der Interessenvertretung und Unterstützung der AOKs und der Entwicklung gemeinsamer Produkte, Strategien und Markenpflege – sucht der AOK-Bundesverband für die AOK-Gemeinschaft einen Auftragnehmer für die Konzeption, Gestaltung, Produktion, Pflege sowie Weiterentwicklung eines Kommunikationssystems „Junge Familie“.
Die AOK-Gemeinschaft besteht aus 11 selbstständigen AOKs und dem AOK-Bundesverband. Im Rahmen seiner Aufgaben – der Interessenvertretung und Unterstützung der AOKs und der Entwicklung gemeinsamer Produkte, Strategien und Markenpflege – sucht der AOK-Bundesverband für die AOK-Gemeinschaft einen Auftragnehmer für die Konzeption, Gestaltung, Produktion, Pflege sowie Weiterentwicklung eines Kommunikationssystems „Junge Familie“.
Leistungen innerhalb des Kommunikationssystems sind:
— Direct-Mailings zur Kindervorsorge (U-Mailings)
— Medien (Broschüren, Flyer, Poster)
— Give-aways
— Gestaltung eines AOK-Maskottchens.
Die AOK engagiert sich verstärkt für eine einheitliche Kommunikation, Markenpflege und -strategie auch in der Kommunikation mit der jungen Familie, unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Daher ist eine tiefgreifende Regionalisierungs- und Individualisierungsnotwendigkeit für die einzelnen Medien gegeben, deren Komplexität ein hohes Maß an Abstimmung erfordert.
Die AOK engagiert sich verstärkt für eine einheitliche Kommunikation, Markenpflege und -strategie auch in der Kommunikation mit der jungen Familie, unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Daher ist eine tiefgreifende Regionalisierungs- und Individualisierungsnotwendigkeit für die einzelnen Medien gegeben, deren Komplexität ein hohes Maß an Abstimmung erfordert.
Vom Auftragnehmer erwarten die Auftraggeber:
— eine hohe Fachkompetenz in den Bereichen Gesundheit und „Junge Familie“ (Los 1)
— die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der AOK im Wettbewerb der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere der Besonderheiten der Kommunikation mit jungen Familien (Los 1)
— fachkundige Redakteure für alle Bereiche der Gesundheit (insbesondere Kinder- und Familiengesundheit), Prävention und Sozialversicherung (Los 1)
— Erfahrung und Kompetenz in allen relevanten Bereichen des Corporate Publishings – die Palette der Produkte umfasst die verschiedensten Printmedien und Give-aways (Los 1)
— die Beschaffung von Give-aways (Los 1)
— Konzeption und Herstellung von Printerzeugnissen wie Broschüren oder Faltblättern (Los 1)
— Gestaltung und Grafik (Los 1)
— hohe Flexibilität und eine enge Abstimmung mit den einzelnen AOKs im Zusammenhang mit der Regionalisierung und der redaktionellen Abstimmung der einzelnen Produkte (Los 1)
— Innovationsfähigkeit, Kreativität, Eigeninitiative und Engagement bei der Weiterentwicklung des „Kommunikationssystems ‚Junge Familie‘“ im Hinblick auf Inhalte, Technik, Gestaltung, Crossmedialität bei der Gestaltung und Interaktivität – Beachtung des AOK-Corporate-Designs (Los 1)
— Innovationsfähigkeit, Kreativität, Eigeninitiative und Engagement bei der Weiterentwicklung des „Kommunikationssystems ‚Junge Familie‘“ im Hinblick auf Inhalte, Technik, Gestaltung, Crossmedialität bei der Gestaltung und Interaktivität – Beachtung des AOK-Corporate-Designs (Los 1)
— hohe Termintreue bei der Entwicklung, Abstimmung, Produktion und Distribution von Produkten sowie in der Zusammenarbeit mit Drittanbietern (Lose 1 und 2)
— Gewährleistung von hoher Datensicherheit beim Umgang mit Sozialdaten (Los 2).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: U-Mailing, Mediensystem, Give-aways, Maskottchen
Kurze Beschreibung:
Konzeption, Gestaltung, Produktion, Pflege sowie Weiterentwicklung eines Kommunikationssystem "Junge…
… Familie".Auftraggeber sind die AOK Baden-Württemberg – Die Gesundheitskasse, die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, die AOK Bremen/Bremerhaven – Die Gesundheitskasse, AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, die AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen und die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.
… Familie".
Auftraggeber sind die AOK Baden-Württemberg – Die Gesundheitskasse, die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, die AOK Bremen/Bremerhaven – Die Gesundheitskasse, AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, die AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen und die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.
Auftraggeber sind die AOK Baden-Württemberg – Die Gesundheitskasse, die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, die AOK Bremen/Bremerhaven – Die Gesundheitskasse, AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, die AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen und die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.
Menge oder Umfang: Bezüglich der Einzelheiten zu Menge und Umfang des Auftrags wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Druck U-Mailings, Lettershop
Kurze Beschreibung:
Druck, Konfektionierung, Kuvertierung von U-Mailing-Anschreiben sowie Versand an die Versicherten der…
… AOK.Auftraggeber sind die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, die AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, die AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse, die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse und die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.
… AOK.
Auftraggeber sind die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, die AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, die AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse, die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse und die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.
Auftraggeber sind die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, die AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, die AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse, die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, die AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse und die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, der nicht älter als vom 01.09.2014 ist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(1) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, der nicht älter als vom 01.09.2014 ist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(2) Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 6 Abs. 4 lit. a)-g) VOL/A EG genannten Strafen verurteilt worden ist, dass keiner der in § 6 Abs. 6 lit. a)-e) VOL/A EG genannten Fälle auf den Bewerber zutrifft und dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen wurden.
(2) Unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 6 Abs. 4 lit. a)-g) VOL/A EG genannten Strafen verurteilt worden ist, dass keiner der in § 6 Abs. 6 lit. a)-e) VOL/A EG genannten Fälle auf den Bewerber zutrifft und dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis (Kopie) einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 5.000.000,- EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500.000,- EUR für Vermögensschäden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Nachweis (Kopie) einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 5.000.000,- EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500.000,- EUR für Vermögensschäden.
Für Los 2 (Druck U-Mailings, Lettershop) ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Versicherung gegen Vermögensschäden auch Schäden abdeckt, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Anforderungen beruhen.
Sofern keine entsprechende Versicherung besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese im Auftragsfall unverzüglich abgeschlossen bzw. die bestehende Versicherung entsprechend erweitert wird.
(2) Erklärung des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft über den von ihm erzielten Gesamtumsatz sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Erklärung des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft über den von ihm erzielten Gesamtumsatz sowie den Umsatz aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit sowie Leistungsprofil, Mitarbeiterzahl und Mitarbeiterstruktur (Aufgliederung nach Berufsgruppen, Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern), Gesellschafterstruktur, Standorte sowie technische Ausstattung des Unternehmens.
(1) Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit sowie Leistungsprofil, Mitarbeiterzahl und Mitarbeiterstruktur (Aufgliederung nach Berufsgruppen, Führungskräften und sonstigen Mitarbeitern), Gesellschafterstruktur, Standorte sowie technische Ausstattung des Unternehmens.
(2) Referenzen
a) Los 1:
Vorlage von mindestens einer prüfbaren Referenz mit Angabe von Titel, Leistungszeitraum, -art und -umfang über innerhalb der letzten drei Jahre erbrachte Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist/sind. Aus der Referenz/den Referenzen muss hervorgehen, dass fachredaktionelle Arbeiten aus dem Bereich Gesundheit erbracht wurden. Zudem ist nachzuweisen, dass die Leistungen im Hinblick auf die Komplexität der Aufgabenstellung, die geforderte Qualität und die Vielzahl der Auftraggeber vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und ein Ansprechpartner des Auftraggebers mit Angabe seiner Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail) zu benennen.
Vorlage von mindestens einer prüfbaren Referenz mit Angabe von Titel, Leistungszeitraum, -art und -umfang über innerhalb der letzten drei Jahre erbrachte Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist/sind. Aus der Referenz/den Referenzen muss hervorgehen, dass fachredaktionelle Arbeiten aus dem Bereich Gesundheit erbracht wurden. Zudem ist nachzuweisen, dass die Leistungen im Hinblick auf die Komplexität der Aufgabenstellung, die geforderte Qualität und die Vielzahl der Auftraggeber vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und ein Ansprechpartner des Auftraggebers mit Angabe seiner Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail) zu benennen.
b) Los 2
Vorlage von Referenzen mit Angabe von Titel, Leistungszeitraum, -art und -umfang über innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbrachte Leistungen, die insgesamt mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Aus den Referenzen muss insgesamt hervorgehen, dass die Leistungen im Hinblick auf das Jahresaussendungsvolumen (mind. 90 % des Jahressendungsvolumens im Jahr 2013, siehe Leistungsbeschreibung), die Komplexität der Aufgabenstellung und die geforderte Qualität vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und ein Ansprechpartner des Auftraggebers mit Angabe seiner Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail) zu benennen.
Vorlage von Referenzen mit Angabe von Titel, Leistungszeitraum, -art und -umfang über innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbrachte Leistungen, die insgesamt mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Aus den Referenzen muss insgesamt hervorgehen, dass die Leistungen im Hinblick auf das Jahresaussendungsvolumen (mind. 90 % des Jahressendungsvolumens im Jahr 2013, siehe Leistungsbeschreibung), die Komplexität der Aufgabenstellung und die geforderte Qualität vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und ein Ansprechpartner des Auftraggebers mit Angabe seiner Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail) zu benennen.
(3) Benennung und Darstellung der für die Projektleitung verantwortlichen Personen (Projektleiter/in sowie deren Stellvertreter/in) in einem Kurzlebenslauf unter Angabe von Ausbildung, Referenzen und Qualifikation.
(a) Los 1: Für die Projektleitung sind insbesondere Erfahrung und Kompetenz in allen relevanten Bereichen des Corporate Publishings sowie Erfahrung in der Steuerung von Projekten vergleichbarer Komplexität und Größenordnung nachzuweisen.
(b) Los 2: Für die Projektleitung ist insbesondere Erfahrung in der Steuerung von Projekten vergleichbarer Komplexität und Größenordnung nachzuweisen.
(4) Zusätzlich für Los 2 folgende Erklärungen/Nachweise zum Datenschutz:
(a) Vorlage eines bestehenden Datenschutzkonzeptes/IT Sicherheitskonzeptes oder des Datenschutzhandbuches oder der Richtlinien zur Datenschutzorganisation (je nach Bezeichnung) des Unternehmens und - soweit vorhanden - der Datenschutzauditierungen (Zertifikate) und
(a) Vorlage eines bestehenden Datenschutzkonzeptes/IT Sicherheitskonzeptes oder des Datenschutzhandbuches oder der Richtlinien zur Datenschutzorganisation (je nach Bezeichnung) des Unternehmens und - soweit vorhanden - der Datenschutzauditierungen (Zertifikate) und
(b) Vorlage der ausgefüllten, unterzeichneten Anhänge A-D zur Beurteilung des Datenschutzes (Fragebogen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen zu Wartungsfirmen und den Standorten),
(c) Vorlage eines vom Bewerber verwendeten Musters einer Verpflichtungserklärung nach § 5 BDSG einschließlich des Datenschutzmerkblattes für die Mitarbeiter/innen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Sonstige besondere Bedingungen:
(1) Abgabe einer Eigenerklärung, mit der sich der Bewerber verpflichtet, die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einzuhalten und ggf. die von ihm eingesetzten Nachunternehmer ebenso auf die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sowie zur Weitergabe dieser Verpflichtung entlang einer Liefer-/Leistungskette von weiteren Nachunternehmern zu verpflichten und die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes durch Nachunternehmer entlang einer Liefer-/Leistungskette zu überprüfen. Diese Verpflichtung gilt nicht gegenüber Nachunternehmern, die ihren Sitz im Ausland haben und ihre Leistung ausschließlich im Ausland erbringen.
(1) Abgabe einer Eigenerklärung, mit der sich der Bewerber verpflichtet, die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einzuhalten und ggf. die von ihm eingesetzten Nachunternehmer ebenso auf die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sowie zur Weitergabe dieser Verpflichtung entlang einer Liefer-/Leistungskette von weiteren Nachunternehmern zu verpflichten und die Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes durch Nachunternehmer entlang einer Liefer-/Leistungskette zu überprüfen. Diese Verpflichtung gilt nicht gegenüber Nachunternehmern, die ihren Sitz im Ausland haben und ihre Leistung ausschließlich im Ausland erbringen.
Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass die Auftraggeber zur Prüfung der Eignung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einen Gewerbezentralregisterauszug über ihn anfordern. Für den Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft gilt dieses Einverständnis für alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass die Auftraggeber zur Prüfung der Eignung und insbesondere der Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einen Gewerbezentralregisterauszug über ihn anfordern. Für den Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft gilt dieses Einverständnis für alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen.
(2) Zusätzlich für Los 2:
- Eigenerklärung, dass die den Vergabeunterlagen beiliegenden Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie deren Inhalte zur Kenntnis genommen wurden und die dort genannten Anforderungen entsprechend beachtet und erfüllt werden.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-04-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 79
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191 Stuttgart
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-str. 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Hessen – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Basler Straße 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Niedersachsen – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstraße 33a
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Kontakt
Kontaktperson: Silke Beckmann
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeber sind
a) Los 1:
- AOK Baden-Württemberg - Hauptverwaltung, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann,
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorsitzendendes Vorstandes Dr. Helmut Platzer,
- AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Olaf Woggan,
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller,
- AOK Niedersachsen - Die Gesundheitskasse, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Jürgen Peter,
- AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, Behlertstr. 33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Frank Michalak,
- AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Rainer Striebel,
- AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann,
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes Dr. Irmgard Stippler,
- AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle.
(b) Los 2:
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Helmut Platzer,
- AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden
des Vorstandes Olaf Woggan,
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller,
- AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, Behlertstr. 33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des
Vorstandes Frank Michalak,
- AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch
den Vorsitzenden des Vorstandes, Rainer Striebel,
- AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch
den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann,
- AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den
Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle.
(2) Die vorbeschriebenen Leistungen werden im offenen Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A-EG vergeben.
(3) Angebote sind an die AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können unter
(4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1), Ziffer III.2.2) und Ziffer III.2.3) (1) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (2) bis III.2.3) (3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die für Los 2 geforderten Unterlagen zur Daten-/IT Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (4) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen sind, das personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
(4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1), Ziffer III.2.2) und Ziffer III.2.3) (1) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (2) bis III.2.3) (3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die für Los 2 geforderten Unterlagen zur Daten-/IT Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (4) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen sind, das personenbezogene Daten und Sozialdaten verarbeiten und/oder nutzen wird.
(5) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeber.
(5) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeber.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeber zum Einsatz des/der Unterauftragnehmer/s mit dem Zuschlag als erteilt. An der Auftragsdurchführung beteiligte Konzerntöchter gelten als Unterauftragnehmer.
Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung, vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeber zum Einsatz des/der Unterauftragnehmer/s mit dem Zuschlag als erteilt. An der Auftragsdurchführung beteiligte Konzerntöchter gelten als Unterauftragnehmer.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (4) der Vergabebekanntmachung von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdatenverarbeiten und/oder nutzen wird.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen zur Daten-/IT Sicherheit gemäß Ziffer III.2.3) (4) der Vergabebekanntmachung von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen sind, der personenbezogene Daten und Sozialdatenverarbeiten und/oder nutzen wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
Quelle: OJS 2015/S 047-081704 (2015-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte das Vergabeverfahren im Auftrag der in Anhang A genannten Auftraggeberinnen durch
Auftraggeber sind:
a) Los 1:
— AOK Baden-Württemberg – Hauptverwaltung, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann,
— AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Helmut Platzer,
— AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Olaf Woggan,
— AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller,
— AOK Niedersachsen – Die Gesundheitskasse, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Jürgen Peter,
— AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstr. 33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Frank Michalak,
— AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
— AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Rainer Striebel,
— AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann,
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes Dr. Irmgard Stippler,
— AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle.
(b) Los 2:
— AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Helmut Platzer,
— AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Olaf Woggan,
— AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller,
— AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstr. 33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Frank Michalak,
— AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
— AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Rainer Striebel,
— AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann,
— AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle.
— AOK Baden-Württemberg – Hauptverwaltung, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Christopher Hermann,
— AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Helmut Platzer,
— AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Olaf Woggan,
— AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller,
— AOK Niedersachsen – Die Gesundheitskasse, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Jürgen Peter,
— AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstr. 33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Frank Michalak,
— AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
— AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Rainer Striebel,
— AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann,
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes Dr. Irmgard Stippler,
— AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle.
(b) Los 2:
— AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Str. 28, 81739 München, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Dr. Helmut Platzer,
— AOK Bremen/Bremerhaven, Bürgermeister-Smidt-Str. 95, 28195 Bremen, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Olaf Woggan,
— AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Fritz Müller,
— AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstr. 33a, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Frank Michalak,
— AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Martin Litsch,
— AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Rainer Striebel,
— AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Günter Wältermann,
— AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Ralf Dralle.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-03 📅
Name: wdv Gesellschaft für Medien & Kommunikation mbH & Co. OHG
Postanschrift: Siemensstr. 6
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland 🇩🇪