Die VBL plant, die derzeit genutzten Verwaltungsgebäude in Karlsruhe zu modernisieren. Die neu einzurichtenden Arbeitsplätze (Anzahl ca. 1 000) sollen mit Arbeitsplatzstehleuchten ausgestattet werden. Die anzubietenden Leuchten werden vom Auftraggeber nach Abschluss der Rahmenvereinbarung nach Bedarf käuflich erworben. Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber zum Zeitpunkt des jeweiligen Abrufs vom Hersteller neueste und mängelfreie Leuchten an. Der Auftraggeber kann zum heutigen Zeitpunkt eine gesicherte Abnahmemenge von ca. 120 Stehleuchten für den Zeitraum 2015/2016 verbindlich zusagen. Die geschätzte Abnahmemenge über 1 000 Arbeitsplatzstehleuchten soll je nach Bedarf über die Laufzeit von 4 Jahren abgerufen werden können. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zu 20 % mehr als die geschätzte Abnahmemenge abzurufen (Höchstmenge).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stehlampen
Menge oder Umfang: Ca. 1 000 Arbeitsplatzstehleuchten.600 000840 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stehlampen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Postanschrift: Hans-Thoma-Straße 19
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: https://www.vbl.de🌏
E-Mail: roman.friesorger@vbl.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 600 000 💰
840 000 💰
Kurze Beschreibung:
Die VBL plant, die derzeit genutzten Verwaltungsgebäude in Karlsruhe zu modernisieren.
Die neu einzurichtenden Arbeitsplätze (Anzahl ca. 1 000) sollen mit Arbeitsplatzstehleuchten ausgestattet werden.
Die anzubietenden Leuchten werden vom Auftraggeber nach Abschluss der Rahmenvereinbarung nach Bedarf käuflich erworben. Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber zum Zeitpunkt des jeweiligen Abrufs vom Hersteller neueste und mängelfreie Leuchten an. Der Auftraggeber kann zum heutigen Zeitpunkt eine gesicherte Abnahmemenge von ca. 120 Stehleuchten für den Zeitraum 2015/2016 verbindlich zusagen. Die geschätzte Abnahmemenge über 1 000 Arbeitsplatzstehleuchten soll je nach Bedarf über die Laufzeit von 4 Jahren abgerufen werden können. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zu 20 % mehr als die geschätzte Abnahmemenge abzurufen (Höchstmenge).
Die anzubietenden Leuchten werden vom Auftraggeber nach Abschluss der Rahmenvereinbarung nach Bedarf käuflich erworben. Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber zum Zeitpunkt des jeweiligen Abrufs vom Hersteller neueste und mängelfreie Leuchten an. Der Auftraggeber kann zum heutigen Zeitpunkt eine gesicherte Abnahmemenge von ca. 120 Stehleuchten für den Zeitraum 2015/2016 verbindlich zusagen. Die geschätzte Abnahmemenge über 1 000 Arbeitsplatzstehleuchten soll je nach Bedarf über die Laufzeit von 4 Jahren abgerufen werden können. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zu 20 % mehr als die geschätzte Abnahmemenge abzurufen (Höchstmenge).
Menge oder Umfang: Ca. 1 000 Arbeitsplatzstehleuchten.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: PA-Nr. 26
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber soll zum Nachweis seiner Eignung (Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit) möglichst folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vorlegen:
a) Eigenerklärung, dass die Tatbestände nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A nicht vorliegen:
aa) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, wegen einer in § 6 EG Abs. 4 S. 1 a) bis g) VOL/A genannten Verfehlung rechtskräftig verurteilt worden ist (§ 6 EG Abs. 4 VOL/A);
bb) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 6 EG Abs. 6 a) VOL/A);
cc) Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet (§ 6 EG Abs. 6 b) VOL/A);
dd) Eigenerklärung, keine schwere Verfehlung begangen zu haben, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt (§ 6 EG Abs. 6 c) VOL/A);
ee) Eigenerklärung, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt zu haben (§ 6 EG Abs. 6 d) VOL/A);
ff) Eigenerklärung, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung des Bewerbers abgegeben zu haben (§ 6 EG Abs. 6 e) VOL/A);
b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie seinen Umsatz bezüglich Arbeitsplatzstehleuchten in den Jahren 2012 bis 2014 (§ 7 EG Abs. 2 d) VOL/A);
c) Liste der wesentlichen seit dem Jahr 2012 erbrachten Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, jeweils mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (§ 7 EG Abs. 3 a) VOL/A);
c) Liste der wesentlichen seit dem Jahr 2012 erbrachten Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, jeweils mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (§ 7 EG Abs. 3 a) VOL/A);
d) Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister oder gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate) (§ 7 EG Abs. 6 S. 1 VOL/A);
e) Nachweis über Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A);
f) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bewerber also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist;
f) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bewerber also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist;
g) Nachweis über aktuelle Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate).
Für Gesellschaften, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe weniger als 3 Jahre bestehen, sind die geforderten Eignungserklärungen und -nachweise auch für die jeweiligen Gesellschafter vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.1) dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen sind von einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beziehungsweise für Subunternehmen vorzulegen.
Für Gesellschaften, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe weniger als 3 Jahre bestehen, sind die geforderten Eignungserklärungen und -nachweise auch für die jeweiligen Gesellschafter vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.1) dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen sind von einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beziehungsweise für Subunternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Ziffer III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Ziffer III.2.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Roman Friesorger
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: PA-Nr. 26
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Frist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Frist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird explizit hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
Quelle: OJS 2015/S 169-307869 (2015-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: http://www.vbl.de🌏
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-10 📅
Name: Tobias Grau GmbH
Postanschrift: Siemensstraße 35b
Postort: Rellingen
Postleitzahl: 25462
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 101 b Abs. 2 Satz 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrags im Sinne von § 101 b Abs. 1 Nr. 1, 2 GWB vor der Vergabekammer 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 101 b Abs. 2 Satz 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrags im Sinne von § 101 b Abs. 1 Nr. 1, 2 GWB vor der Vergabekammer 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.