Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygiene- und Reinigungsartikeln

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Lieferung von Hygiene- und Reinigungsartikeln für die Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-04 Auftragsbekanntmachung
2015-12-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten
Menge oder Umfang:
Ca. 500 Einzelpositionen, aufgeteilt in 3 Lose.Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Toilettenpapier, Taschentücher, Handtücher und Servietten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de 📧
Telefon: +49 26130291777 📞
Fax: +49 261291411500 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 152-280070
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz. Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYDN. Vorzulegende Nachweise: Teil A – Anlage Qualitäts-, Umwelt- und soziale Aspekte; Der Bieter mit Abgabe des Angebotes seine Maßnahmen im Bereich Umwelt, Soziales und Qualität zu beschreiben. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung. Los 1: Nachweis gemäß des EU-Umweltzeichens „EU-Ecolabel – 2009/568/EG“ für die Recycling-Hygienepapiere; Zum Nachweis der Umweltverträglichkeit der Recycling-Hygienepapiere ist vom Bieter zwingend das Zertifikat des EU-Umweltzeichens „EU-Ecolabel – 2009/568/EG“ oder gleichwertig vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung. Los 1: Nachweis gemäß „DIN EN 455/1-4“ für die Einweg-Latex-/Nitril-Handschuhe; Zum Nachweis der Einhaltung der Kriterien gemäß DIN EN Norm 455/1-4 an die Beschaffenheit der Einweg-Latex-/Nitril-Handschuhe ist vom Bieter zwingend ein technisches Produktdatenblatt oder gleichwertig vorzulegen. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Hygiene- und Reinigungsartikeln für die Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung von diversen Waschraumhygieneartikeln wie Hygienepapiere, Desinfektionsmittel und Seifen mit dazugehörigen Spendern
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Müllbeuteln und -säcken
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Lieferung von diversen Reinigungshilfsmitteln wie Besen, Bürsten, Wischer, Tücher und Schwämme
Menge oder Umfang:
Ca. 500 Einzelpositionen, aufgeteilt in 3 Lose.
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Diese Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal zweimalig – um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 4 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich.
Mehr anzeigen
Die Rahmenvereinbarung kann während der Laufzeit entsprechend den Regelungen der Ziffer 5.16 in Teil B – Leistungsbeschreibung im Abschnitt ?Besondere Vertragsbedingungen? unwesentlich geändert werden.
Insbesondere ist der Auftraggeber berechtigt im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer den Auftrag in unwesentlichem, weil im Verhältnis zum Gesamtauftrag vernachlässigbar geringem Umfang zu ändern und weitere Produkte aus dessen Warenportfolio in den Vertrag aufzunehmen, sofern die folgenden Bedingungen kumulativ vorliegen:
Mehr anzeigen
a) der Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) der weiteren, aufzunehmenden Produkte übersteigt nicht den in § 2 Abs. 1 S. 1 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) benannten Schwellenwert (derzeit 207 000 EUR);
b) der Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) der weiteren, aufzunehmenden Produkte beträgt nicht mehr als 10 % des ursprünglichen Auftragswertes der Rahmenvereinbarung bezogen auf die Gesamtlaufzeit; Grundlage der Berechnung ist die im Preisblatt angebotene Wertungssumme;
Mehr anzeigen
c) die weiteren, aufzunehmenden Produkte stehen in einem funktionalen, jedenfalls sachlichen Zusammenhang mit den ausgeschriebenen vertragsgegenständlichen Produkten;
d) die Aufnahme der weiteren, aufzunehmenden Produkte verändert den Gesamtcharakter der Rahmenvereinbarung (des Auftrages) nicht.
Bei mehreren aufeinander folgenden Änderungen ist der Gesamtwert der Änderungen maßgeblich.
Enthält der Vertrag eine Preisanpassungs-/Indexierungsklausel, wird für die Wertberechnung gemäß lit. a) und b) der angepasste Preis als Referenzwert herangezogen.
Wesentliche Änderungen eines öffentlichen Auftrags während der Vertragslaufzeit erfordern ein neues Vergabeverfahren. Wesentlich sind Änderungen grundsätzlich dann, wenn sich der der Auftrag infolge der Änderung während der Vertragslaufzeit erheblich von dem ursprünglich vergebenen Auftrag unterscheidet. Dies betrifft insbesondere Änderungen, die den Umfang und die inhaltliche Ausgestaltung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien einschließlich der Zuweisung der Rechte des geistigen Eigentums betreffen. Derartige Änderungen sind Ausdruck der Absicht der Parteien, wesentliche Bedingungen des betreffenden Auftrags neu zu verhandeln.
Mehr anzeigen
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 20 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 2015 / ZBL / Z.13-0040
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz,
Friedrich-Ebert-Ring 14-20,
56068 Koblenz,
Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Nachweise:
Teil A – Anlage Eigenerklärungen; Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter die unterschriebene Anlage Teil A – Eigenerklärungen vorzulegen und zu versichern, dass
1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung/Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB? z.B. Preisabsprachen), § 70 des Strafgesetzbuches (StGB, wirksames Berufsverbot), § 132a StGB (wirksames vorläufiges Berufsverbot),
Mehr anzeigen
2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
4. die Ausübung des Gewerbes nicht gemäß § 35 Gewerbeordnung (GewO, wirksame Gewerbeuntersagung) ganz oder teilweise untersagt wurde,
5. keine Personen seines Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden ist:
Mehr anzeigen
a. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 89a Absatz 1 StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalt-tat) in den Fällen des § 89a Absatz 2 Nummer 4 des Strafgesetzbuchs oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
Mehr anzeigen
c. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögens-werte),
d. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f. §§ 283ff. StGB (Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren),
g. § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen),
h. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
i. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
j. §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Inter-nationalen Strafgerichtshofes,
Mehr anzeigen
k. §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel), § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) oder § 236 des Strafgesetzbuchs (Kinderhandel)
l. § 370 der Abgabenordnung (Steuerhinterziehung), auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Mehr anzeigen
6. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
Mehr anzeigen
7. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
8. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
9. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die ?Technologie von L. Ron Hubbard? anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt.
Mehr anzeigen
10. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens in den letzten zwei Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Einem Verstoß gegen vorgenannte Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Mehr anzeigen
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
11. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden.
Mehr anzeigen
12. er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abzugeben.
13. die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.
Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen ebenfalls abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Handelsregisterauszug; Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (nicht älter als 6 Monate? nicht beglaubigte Kopie genügt).
Mehr anzeigen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung
Los 3: falls bevorzugter Bieter; Teil A – Anlage Bevorzugter Bieter; Die Vergabestelle legt im Sinne des Artikel 19 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 besonderen Wert auf die Vergabe öffentlicher Aufträge an geschützte Werkstätten. Danach dürfen diese an den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge teilnehmen bzw. solche Aufträge ausführen, sofern deren Beschäftigte mehrheitlich behinderte Menschen sind, die aufgrund der Art oder der Schwere ihrer Behinderung keine Berufstätigkeit unter marktüblichen Bedingungen ausüben können.
Mehr anzeigen
Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung wird die in Los 3 zu vergebende Leistung Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten, Integrationsprojekten im Sinne des § 132 SGB IX und Einrichtungen anderer EU-Mitgliedsstaaten, die mit den vorgenannten deutschen Einrichtungen vergleichbar sind als sog. bevorzugten Bietern vorrangig angeboten und diese im Rahmen der Angebotswertung bevorzugt berücksichtigt.
Mehr anzeigen
Entspricht der Bieter oder ein Mitglied einer Arbeits- und Bietergemeinschaft im Wesen und in der Funktion einer der vorgenannten Einrichtungen, so hat dieser die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Teil A – Anlage Bevorzugter Bieter zwingend vorzulegen.
Mehr anzeigen
Los 3: falls bevorzugter Bieter; Nachweis der Eigenschaft als Bevorzugter Bieter; Bieter, die als sog. bevorzugte Bewerber berücksichtigt werden wollen, müssen den Nachweis, dass sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen, bei der Angebotsabgabe führen.
Mehr anzeigen
Der Nachweis über der Eigenschaft als bevorzugter Bieter kann von Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und vergleichbare Einrichtungen anderer EU-Mitgliedsstaaten durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes dieser Einrichtung erbracht werden. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die die betreffende Einrichtung vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es eine derartige eidesstattliche Erklärung nicht gibt, kann dies durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung ist durch die zuständige Behörde oder den Notar zu bescheinigen.
Mehr anzeigen
Wird der Nachweis nicht erbracht, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Nachweise:
Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung (wirtschaftlich); Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz und zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens im betroffenen Geschäftsfeld bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Mehr anzeigen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung; Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages bzw. insgesamt pauschal höchstens 100 000 EUR.) oder alternativ Vorlage einer verbindlichen Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate oder Eigenerklärung). Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorzulegende Nachweise:
Teil A – Anlage Referenzen; Der Bieter hat in der Teil A – Anlage Referenzen mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen anzugeben. Die Leistungen müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Dabei sind Rechnungswert, Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Adresse, ein Ansprechpartner, sowie Telefax- und Telefonnummer desselben zwingend anzugeben.
Mehr anzeigen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung (technisch); Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum organisatorischer Aufbau des Unternehmens, zur Dauer der Marktpräsenz, zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre zu machen.
Mehr anzeigen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vorbehaltlich speziellerer Regelungen in den ergänzenden/besonderen Vertragsbedingungen gelten gemäß § 11 Abs. 1 EG-VOL/A die Regelungen der VOL/B, insbesondere § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten ergänzenden / besonderen Vertragsbedingungen an und verpflichtet sich insbesondere, die jeweils gültigen Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz? LTTG) einzuhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Vorzulegende Nachweise:
Teil A – Anlage Tariftreueerklärung (Mindestentgelterklärung); Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Nachunternehmer haben mit Abgabe des Angebotes die unterzeichnete Teil A? Anlage Tariftreueerklärung vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz? LTTG) vom 01. Dezember 2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13. Dezember 2010), geändert durch Gesetz vom 22. November 2013 (GVBl. S. 469, BS 70-31) einzuhalten.
Mehr anzeigen
Bieter, die beabsichtigen den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind, haben statt der Teil A? Anlage Tariftreueerklärung mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dies gilt auch für Bieter, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben und den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Auftragnehmern erbringen werden.
Mehr anzeigen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Teil A – Anlage Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit; Der Auftragnehmer hat während der Ausführung der Leistung sicherzustellen, dass der Auftrag ausschließlich mit Produkten – gemäß Leistungsbeschreibung – ausgeführt wird, welche ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt bzw. bearbeitet wurden.
Mehr anzeigen
Der Bieter hat dies mit Abgabe seines Angebotes in Teil A? Anlage Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit verbindlich zuzusichern.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-15 📅
Öffnungsort: Koblenz.
Ort des Eröffnungstermins: Koblenz.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz
Postanschrift: http://www.vergabe.rlp.de
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de 🌏
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de 📧
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015 / ZBL / Z.13-0040
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.vergabe.rlp.de finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz.
Mehr anzeigen
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYDN.
Vorzulegende Nachweise:
Teil A – Anlage Qualitäts-, Umwelt- und soziale Aspekte; Der Bieter mit Abgabe des Angebotes seine Maßnahmen im Bereich Umwelt, Soziales und Qualität zu beschreiben.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung.
Los 1: Nachweis gemäß des EU-Umweltzeichens „EU-Ecolabel – 2009/568/EG“ für die Recycling-Hygienepapiere; Zum Nachweis der Umweltverträglichkeit der Recycling-Hygienepapiere ist vom Bieter zwingend das Zertifikat des EU-Umweltzeichens „EU-Ecolabel – 2009/568/EG“ oder gleichwertig vorzulegen.
Mehr anzeigen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen; Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung.
Los 1: Nachweis gemäß „DIN EN 455/1-4“ für die Einweg-Latex-/Nitril-Handschuhe; Zum Nachweis der Einhaltung der Kriterien gemäß DIN EN Norm 455/1-4 an die Beschaffenheit der Einweg-Latex-/Nitril-Handschuhe ist vom Bieter zwingend ein technisches Produktdatenblatt oder gleichwertig vorzulegen.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Mehr anzeigen
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (sog. Nichtabhilfeentscheidung), vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a Abs. 1 Satz 5 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 6519494511 📞
Internetadresse: www.add.rlp.de 🌏
Fax: +49 6519494179 📠
Quelle: OJS 2015/S 152-280070 (2015-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 072 894,16 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 248-451662
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 152-280070
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPHYYRYY60.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-12 📅
Name: N. Toussaint & Co. GmbH
Postanschrift: In der Lach 6
Postort: Kleinblittersdorf
Postleitzahl: 66271
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@toussaint.de 📧
Internetadresse: http://toussaint.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Diverse Einrichtungen des Landes RLP

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer/ 🌏
Quelle: OJS 2015/S 248-451662 (2015-12-18)