Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistun-gen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand über-nehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
(→ siehe hierzu dem den Vergabeunterlagen beigefügten Dienststellenverzeichnis)
In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG) über die Lieferung von KFZ – Kraftstoffen mittels eines Tankkreditkartensystems. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 12 Monate sowie optional drei einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten. Der Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Juli 2015.
Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen Vertragsverlängerung um je-weils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich mitgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-31.
Auftragsbekanntmachung (2015-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tankstellenkreditkarten
Menge oder Umfang:
“Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme inkl. aller Verlängerungsoptionen beträgt ca. 40 Mio. EUR (netto), bezogen auf den zu liefernden Kraftstoff. Das in...”
Menge oder Umfang
Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme inkl. aller Verlängerungsoptionen beträgt ca. 40 Mio. EUR (netto), bezogen auf den zu liefernden Kraftstoff. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist vom LZN so genau wie möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung ist jedoch wegen der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des nicht exakt vorhersehbaren Abrufverhaltens, weder möglich noch erforderlich (§ 4 Abs. 1 Satz 2 VOL/A-EG). Das hier genannte Beschaffungsvolumen unterliegt infolge von nicht abschließend kalkulierbaren Bedarfszahlen der Kunden des Logistik Zentrum Niedersachsen erheblichen Schwankungen mit der Folge, dass insoweit lediglich eine Grobkalkulation angegeben werden kann. Während der Vertragslaufzeit kann es des Weiteren zu Umzügen, zu Neuaufnahmen und zum Wegfall von Behörden und Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung kommen, die ebenfalls zu Schwankungen im Auftragsvolumen führen können. Somit stellt dieses Volumen lediglich eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung und -kalkulation dar.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tankstellenkreditkarten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de🌏
E-Mail: dirk.schneppel@lzn.de📧
Fax: +49 51189848299 📠
“Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000,00 EUR (netto).
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Quelle: OJS 2015/S 067-118351 (2015-03-31)
Ergänzende Angaben (2015-06-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben