Rahmenvereinbarung über die Umsetzung und Instandsetzung von Wechselkofferaufbauten (WKA) für Rettungswagen (RTW) auf beigestellte Neufahrzeugfahrgestelle sowie deren Ausbau

Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik (VT 212), Zentrale Vergabestelle BIS

Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) – organisato¬risch angebunden bei der Polizei Hamburg beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Umsetzung und Instandsetzung von Wechselkofferaufbauten (WKA) für Rettungswagen auf beigestellte Neufahrzeugfahrgestelle (Typ Mercedes Benz 516 CDI) sowie deren Ausbau für die Jahre 2015 bis 2019.
Zurzeit werden bei der Feuerwehr Hamburg ca. 120 Fahrzeuge mit WKA im Ret-tungsdienst eingesetzt. Regelhaft wird nach ca. 7 Jahren ein Austausch des Fahrgestells aufgrund der hohen Kilometerlaufleistung erforderlich. Sofern eine Weiternutzung der WKA vom Allgemeinzustand her wirtschaftlich sinnvoll ist, soll eine Instandsetzung der WKA und die Umsetzung auf ein Neufahrzeugfahrgestell erfolgen. Die nicht mehr verwendungsfähigen WKA werden durch Neubauten ersetzt (kein Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung).
Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre wurden zwischen sechs bis zehn Umsetzun-gen und Instandsetzungen von WKA jährlich durchgeführt. Grundsätzlich wird die Beauftragung zur Umsetzung und Instandsetzung von mindestens sechs WKA auf Neufahrzeugfahrgestelle für jedes Vertragsjahr zugesagt. Hinzu kommen WKA, die aufgrund von Unfällen auf ein neues Fahrgestell aufgesetzt werden müssen. Durchzuführen ist daher der tatsächliche Bedarf.
Der jeweilige Jahresbedarf an Umsetzungen und Instandsetzungen von WKA ist abhängig vom tatsächlichen Bedarf und der Wiederverwendbarkeit von WKA aus dem vorhandenen Fahrzeugbestand sowie den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Abnahme für die Jahre 2016 bis 2019 steht unter dem Vorbehalt entsprechender verfügbarer Haushaltsmittel, die zwar bereits beantragt, aber parlamentarisch noch nicht genehmigt wurden.
Einzelheiten zu den Leistungsanforderungen werden in der Leistungsbeschreibung sowie in der Anlage 2 Technisches Leistungsverzeichnis (TLV) dargestellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-16 Auftragsbekanntmachung
2016-01-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Karosserien für Krankenwagen
Menge oder Umfang: Rahmenvereinbarung für mindestens 6 Fahrzeuge pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Karosserien für Krankenwagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik (VT 212), Zentrale Vergabestelle BIS
Postanschrift: Carl-Cohn-Straße 39
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.hamburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428669284 📞
Fax: +49 40428669683 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-16 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 118-214777
ABl. S-Ausgabe: 118

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) – organisato¬risch angebunden bei der Polizei Hamburg beabsichtigt im Auftrag der Feuerwehr den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Umsetzung und Instandsetzung von Wechselkofferaufbauten (WKA) für Rettungswagen auf beigestellte Neufahrzeugfahrgestelle (Typ Mercedes Benz 516 CDI) sowie deren Ausbau für die Jahre 2015 bis 2019.
Mehr anzeigen
Zurzeit werden bei der Feuerwehr Hamburg ca. 120 Fahrzeuge mit WKA im Ret-tungsdienst eingesetzt. Regelhaft wird nach ca. 7 Jahren ein Austausch des Fahrgestells aufgrund der hohen Kilometerlaufleistung erforderlich. Sofern eine Weiternutzung der WKA vom Allgemeinzustand her wirtschaftlich sinnvoll ist, soll eine Instandsetzung der WKA und die Umsetzung auf ein Neufahrzeugfahrgestell erfolgen. Die nicht mehr verwendungsfähigen WKA werden durch Neubauten ersetzt (kein Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung).
Mehr anzeigen
Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre wurden zwischen sechs bis zehn Umsetzun-gen und Instandsetzungen von WKA jährlich durchgeführt. Grundsätzlich wird die Beauftragung zur Umsetzung und Instandsetzung von mindestens sechs WKA auf Neufahrzeugfahrgestelle für jedes Vertragsjahr zugesagt. Hinzu kommen WKA, die aufgrund von Unfällen auf ein neues Fahrgestell aufgesetzt werden müssen. Durchzuführen ist daher der tatsächliche Bedarf.
Mehr anzeigen
Der jeweilige Jahresbedarf an Umsetzungen und Instandsetzungen von WKA ist abhängig vom tatsächlichen Bedarf und der Wiederverwendbarkeit von WKA aus dem vorhandenen Fahrzeugbestand sowie den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Abnahme für die Jahre 2016 bis 2019 steht unter dem Vorbehalt entsprechender verfügbarer Haushaltsmittel, die zwar bereits beantragt, aber parlamentarisch noch nicht genehmigt wurden.
Mehr anzeigen
Einzelheiten zu den Leistungsanforderungen werden in der Leistungsbeschreibung sowie in der Anlage 2 Technisches Leistungsverzeichnis (TLV) dargestellt.
Beschreibung der Optionen:
Ein Teil der Instandsetzungsleistungen ist abhängig vom jeweiligen Zustand der Altfahrzeuge. Der jeweilige Auftragsumfang wird pro Fahrzeug festgelegt.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: OV 174287/15

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einreichung einer Kopie eines gültigen Zertifikatscodes der PQ-Nord-Servicestelle der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-
Vorpommern oder Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung gem. der „Richtlinie über
den Ausschluss von Bewerbern und Bietern...“ sowie der Erklärung über den Eintrag in das Handelsregister/
Gewerberegister bzw. vergleichbare Einrichtungen bei Firmensitz im Ausland.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat mit dem Angebot ein Zertifikat zum Schweißen von Aluminium vorzulegen [Ausschlusskriterium].
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Vom Bieter sind mindestens drei bisher durchgeführte Projekte vergleichbarer Art und Umfangs innerhalb der letzten 4 Jahre als Referenz zu benennen. Dabei muss mindestens eine Referenz 4 Jahre alt sein, damit die Langzeitqualität geprüft werden kann.
Mehr anzeigen
Für die Angebotsabgabe ist die Besichtigung eines zurzeit in Hamburg einge-setzten Serienfahrzeuges zwingend erforderlich, da eine gleichartige Ausstattung aller im Rettungsdienst eingesetzten Fahrzeuge angestrebt wird. Eine Terminabsprache ist über die Ausschreibungsstelle möglich (siehe Nr. 1.2 der LB). Die Besichtigung wird schriftlich durch die Feuerwehr Hamburg beschei-nigt und muss als Kopie mit dem Angebot eingereicht werden [Ausschlusskriterium].
Mehr anzeigen

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jörg Wolf
Internetadresse: www.polizei.hamburg.de 🌏
Name: Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik VT 112
Postanschrift: Bruno-Georges-Platz 1
Fax: +49 40428669119 📠

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV 174287/15

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231448 📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Mehr anzeigen
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 118-214777 (2015-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 40428669239 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 021-033876
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 118-214777
ABl. S-Ausgabe: 21

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-10 📅
Name: Fahrtec Systreme GmbH
Postanschrift: Genzkower Straße 10
Postort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17034
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Claus Meinschien

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 20534
Telefon: +49 4042823-1448 📞
Fax: +49 4048223-2020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 021-033876 (2016-01-28)