Rahmenvereinbarung über die Wartung, das Liefern und Setzen von Stationszeichen mit Pflege der Bestandsdokumentation für die Autobahn- und Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Wartung, das Liefern und Setzen von Stationszeichen mit Pflege der Bestandsdokumentation für die Autobahn- und Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional 3 einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des ausgeschriebenen Auftrags sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlagen 1 bis 5 zu entnehmen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Um sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen einseitigen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate auszuüben, fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Auslauf des Rahmenvertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag zu den geschlossenen Preisbindungen verlängert werden kann. Falls seitens des Auftragnehmers eine Preisänderung/-anpassung notwendig ist, soll dieser die Notwendigkeit einer solchen detailliert anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar darlegen. Eine Preisänderung /-anpassung ist nur einvernehmlich nach Überprüfung und Feststellung der Wirtschaftlichkeit möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistung in Verbindung mit Speicherung und Nachweis
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistung in Verbindung mit Speicherung und Nachweis📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb-, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de🌏
E-Mail: dirk.schneppel@lzn.de📧
Fax: +49 51189848299 📠
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Wartung, das Liefern und Setzen von Stationszeichen mit Pflege der Bestandsdokumentation für die Autobahn- und Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional 3 einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des ausgeschriebenen Auftrags sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlagen 1 bis 5 zu entnehmen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Wartung, das Liefern und Setzen von Stationszeichen mit Pflege der Bestandsdokumentation für die Autobahn- und Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional 3 einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des ausgeschriebenen Auftrags sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Anlagen 1 bis 5 zu entnehmen. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Um sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen einseitigen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate auszuüben, fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Auslauf des Rahmenvertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag zu den geschlossenen Preisbindungen verlängert werden kann. Falls seitens des Auftragnehmers eine Preisänderung/-anpassung notwendig ist, soll dieser die Notwendigkeit einer solchen detailliert anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar darlegen. Eine Preisänderung /-anpassung ist nur einvernehmlich nach Überprüfung und Feststellung der Wirtschaftlichkeit möglich.
Um sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen einseitigen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate auszuüben, fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Auslauf des Rahmenvertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag zu den geschlossenen Preisbindungen verlängert werden kann. Falls seitens des Auftragnehmers eine Preisänderung/-anpassung notwendig ist, soll dieser die Notwendigkeit einer solchen detailliert anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar darlegen. Eine Preisänderung /-anpassung ist nur einvernehmlich nach Überprüfung und Feststellung der Wirtschaftlichkeit möglich.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Wartung von Stationszeichen und Stationszeichenträgern
Kurze Beschreibung:
— die Wartung und das Umsetzen von Stationszeichen,— den Abbau von Kilometertafeln und Kilometertefelnhalter,— das Messen von Abschnitts- oder Astgeometrien sowie das Liefern und Setzen von Stationszeichen und Stationszeichenträgern.
— die Wartung und das Umsetzen von Stationszeichen,
— den Abbau von Kilometertafeln und Kilometertefelnhalter,
— das Messen von Abschnitts- oder Astgeometrien sowie das Liefern und Setzen von Stationszeichen und Stationszeichenträgern.
Menge oder Umfang: Nähere Angaben zu der Schätzungsgrundlage und den Hinweisen zu Besonderheiten sind denVergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) zu entnehmen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Aktualisierung der Bestandsdokumentation
Kurze Beschreibung: — Aktualisierung der Bestandsdokumentation.
Beschreibung der Optionen:
Drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 Monaten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 0009-RV-VSZ/2015-03.33
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1)-III.2.3)):
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG (Dritte) nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG (Dritte) nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2) im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. Dieser Vordruck beinhaltet u. a. Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zur beruflichen Qualifikation der Beschäftigten, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Tariftreue und zum Mindestlohn, zur Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen), zum Umsatz, zu den Referenzen, zu den gewerblichen Schutzrechten und zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 111 GWB (Akteneinsicht). (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. Dieser Vordruck beinhaltet u. a. Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zur beruflichen Qualifikation der Beschäftigten, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Tariftreue und zum Mindestlohn, zur Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen), zum Umsatz, zu den Referenzen, zu den gewerblichen Schutzrechten und zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 111 GWB (Akteneinsicht). (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben)
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer wesentlichen/r Subunternehmer(s) vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer wesentlichen/r Subunternehmer(s) vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. (Dieser Nachweis ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.)
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. (Dieser Nachweis ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.)
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer eignungsrelevanten/r Dritten/r vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt).
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer eignungsrelevanten/r Dritten/r vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Ziffer III.2.1)).
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 12 AVB-Ing: für Personenschäden mindestens 3 000 000 EUR für sonstige Schäden mindestens 3 000 000 EUR (Dieser Nachweis ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1)
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1)
— Eigenerklärung zum Urheberrecht (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
— Zu Los 1 Muster jeweils einer voll bestückten Stationierungstafel – Abschnitt, Stationierungstafel – Ast, Klassifizierungstafel, Ortsdurchfahrttafel sowie eines Leitpfostenkopfes.
— Freigabezeugnisse der „Bundesanstalt für Straßenwesen“ für die Zulassung der Reflektoren (Dieser Nachweis ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.)
— Rautentiefennachweis für die Oberflächen der Leitpfosten/Aufsatzleitpfosten (Dieser Nachweis ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.)
— Der Bieter hat die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“ nachzuweisen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualitätsnachweis verlangt. (Dieser Nachweis ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.).
— Der Bieter hat die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“ nachzuweisen. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualitätsnachweis verlangt. (Dieser Nachweis ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 bis 2 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich erklären, dass sie ihrem mit dem Auftrag betrautem Personal bei der Ausführung des Auftrags Mindestentgelte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) oder dem Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) zahlen. Bei Fehlen eines Mindestentgeltes nach den Regelungen des AentG und des MiArbG oder für den Fall, dass das tariflich zu zahlende Mindestentgelt geringer ist, als das in § 5 Abs. 1 NTVergG geregelte Mindestentgelt, hat der Bieter gem. § 5 Abs. 1 NTVergG eine Verpflichtungserklärung abzugeben, dass er seinem mit dem Auftrag betrautem Personal bei der Ausführung des Auftrags ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto die Stunde zahlt. Setzt ein Bieter bei der Auftragserfüllung Nachunternehmen ein, verpflichtet er sich gem. § 13 NTVergG, den eingesetzten Nachunternehmen die Erklärung nach § 4 Abs. 1, 2 oder § 5 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
Der Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 bis 2 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich erklären, dass sie ihrem mit dem Auftrag betrautem Personal bei der Ausführung des Auftrags Mindestentgelte nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) oder dem Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) zahlen. Bei Fehlen eines Mindestentgeltes nach den Regelungen des AentG und des MiArbG oder für den Fall, dass das tariflich zu zahlende Mindestentgelt geringer ist, als das in § 5 Abs. 1 NTVergG geregelte Mindestentgelt, hat der Bieter gem. § 5 Abs. 1 NTVergG eine Verpflichtungserklärung abzugeben, dass er seinem mit dem Auftrag betrautem Personal bei der Ausführung des Auftrags ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto die Stunde zahlt. Setzt ein Bieter bei der Auftragserfüllung Nachunternehmen ein, verpflichtet er sich gem. § 13 NTVergG, den eingesetzten Nachunternehmen die Erklärung nach § 4 Abs. 1, 2 oder § 5 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
Der Bieter hat dem Angebot folgende Konzepte beizufügen. Die Konzepte müssen schriftlich sowie schlüssigund nachvollziehbar sein.
— Leitungsschutzkonzept zu Los 1:
Konzept wie Leitungsschäden vermieden werden können. Sollte dies Terminabstimmungen erforderlich machen, sind diese im Projektablaufplan darzulegen.
— Umsetzungskonzept zu Los 1:
— Detaillierte Beschreibung der vorgesehenen Arbeitsschritte und der daraus zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigung bei der Stationierung, Längenmessung, beim Einbringen / Anbringen der Stationszeichenträger, Entfernen der Kilometerschilder, wobei auf eine möglichst geringe Behinderung des Verkehrs zu achten ist.
— Detaillierte Beschreibung der vorgesehenen Arbeitsschritte und der daraus zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigung bei der Stationierung, Längenmessung, beim Einbringen / Anbringen der Stationszeichenträger, Entfernen der Kilometerschilder, wobei auf eine möglichst geringe Behinderung des Verkehrs zu achten ist.
— Konzept wie die Qualitätssicherung für das Bestücken der Stationszeichengrundplatten, für die Stationierung und die koordinatenmäßige Erfassung durchgeführt wird.
— Umsetzungskonzept zu Los 2:
— Detaillierte Beschreibung der vorgesehenen Arbeitsschritte und der daraus zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigung bei der Bestandserfassung, wobei auf eine möglichst geringe Behinderung des Verkehrs zu achten ist.
— Konzept wie die Qualitätssicherung für die Bestandserfassung durchgeführt wird.
Berücksichtigung finden nur Produkte, die unter den in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegten Mindestanforderungen hergestellt und/oder verarbeitet wurden. Berücksichtigung finden nur Dienstleistungen, die unter den in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegten Mindestanforderungen durchgeführt werden. Des Weiteren müssen die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht. Die Erklärungen hinsichtlich der Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen (insbesondere der Nrn. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182) sowie zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sind in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1 dieser EU-Bekanntmachung)
Berücksichtigung finden nur Produkte, die unter den in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegten Mindestanforderungen hergestellt und/oder verarbeitet wurden. Berücksichtigung finden nur Dienstleistungen, die unter den in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegten Mindestanforderungen durchgeführt werden. Des Weiteren müssen die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht. Die Erklärungen hinsichtlich der Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen (insbesondere der Nrn. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182) sowie zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sind in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1 dieser EU-Bekanntmachung)
Gem. § 11 NTVergG kann der öffentliche Auftraggeber für die Auftragsausführung soziale Anforderungen stellen, sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall, stellt der Auftragnehmer sicher, dass bei der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person nicht nur unwesentlich mitwirkt, die
Gem. § 11 NTVergG kann der öffentliche Auftraggeber für die Auftragsausführung soziale Anforderungen stellen, sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall, stellt der Auftragnehmer sicher, dass bei der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person nicht nur unwesentlich mitwirkt, die
— schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
— unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
— sich in der Berufsausbildung befindet.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Schneppel
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0009-RV-VSZ/2015-03.33
Zusätzliche Informationen
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013.
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 083-147907 (2015-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis unter Berücksichtigung der im Angebotsvordruck angegebenen Abnahmemengen aus 2014 (60)
2. Umsetzungskonzept (35)
3. Leitungsschutzkonzept (5)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-17 📅
Name: GEO Net solution GmbH
Postanschrift: Melscher Str. 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04299
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2015/S 180-327002 (2015-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-14) Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Außenstelle Hannover