Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Transport und die Verpackung von Kunstgegenständen jeder Art von und zu der Schirn KunsthalleFrankfurt von und zu verschiedenen Leihgebern innerhalb von Deutschland, Europa und anderen Kontinenten. Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 4 Jahren haben. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers zählen insbesondere: — sachgemäße Verpackung der Exponate — Transport der Exponate zu und von der Schirn Kunsthalle (Land-, Luft-, Seefracht) — Abwicklung sämtlicher damit verbundener Formalitäten, national und international — Betreuung der kunstbegleitenden Kuriere, soweit erforderlich — Lagerung von Kunstwerken und Leerkisten, soweit erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßentransport/-beförderung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßentransport/-beförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Schirn Kunsthalle Frankfurt
Postanschrift: Römerberg
Postleitzahl: 60311
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.schirn-kunsthalle.de🌏
E-Mail: karin.gruening@schirn.de📧
Telefon: +49 69299882114📞
Fax: +49 69299822253 📠
Es wird im Zusammenhang mit Bieterrügen auf § 107 Abs. 3 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
nachr. HAD-Ref. : 2323/137
nachr. V-Nr/AKZ: 82942-15.
Es wird im Zusammenhang mit Bieterrügen auf § 107 Abs. 3 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
nachr. HAD-Ref. : 2323/137
nachr. V-Nr/AKZ: 82942-15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Transport und die Verpackung von Kunstgegenständen jeder Art von und zu der Schirn KunsthalleFrankfurt von und zu verschiedenen Leihgebern innerhalb von Deutschland, Europa und anderen Kontinenten. Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 4 Jahren haben.
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Transport und die Verpackung von Kunstgegenständen jeder Art von und zu der Schirn KunsthalleFrankfurt von und zu verschiedenen Leihgebern innerhalb von Deutschland, Europa und anderen Kontinenten. Die Rahmenvereinbarung soll eine Laufzeit von 4 Jahren haben.
Zu den Aufgaben des Auftragnehmers zählen insbesondere:
— sachgemäße Verpackung der Exponate
— Transport der Exponate zu und von der Schirn Kunsthalle (Land-, Luft-, Seefracht)
— Abwicklung sämtlicher damit verbundener Formalitäten, national und international
— Betreuung der kunstbegleitenden Kuriere, soweit erforderlich
— Lagerung von Kunstwerken und Leerkisten, soweit erforderlich.
Referenznummer: 82942-15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Römerberg, 60311 Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Kopie eines amtlichen Auszuges aus dem Handelsregister oder Auszug eines vergleichbaren Registers des Heimatlandes des Bieters (nicht älter als drei Monate), oder eine Eigenerklärung, dass der vorgelegte Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
Kopie eines amtlichen Auszuges aus dem Handelsregister oder Auszug eines vergleichbaren Registers des Heimatlandes des Bieters (nicht älter als drei Monate), oder eine Eigenerklärung, dass der vorgelegte Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt.
Negativerklärung zu etwaig beantragten oder laufenden Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahren, zu Liquidationen und Tätigkeitseinstellungen.
Eigenerklärung, dass der Bieter alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrags erfüllt.
Es ist das Formblatt des Auftraggebers auszufüllen.
Mit dem Angebot ist des weiteren eine unterschriebene Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014 vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Aufstellung über den Nettojahresgesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bei Bietergemeinschaften werden die Angaben der einzelnen Mitglieder zusammen als arithmetisches Mittel bewertet. Es ist das Formblatt des Auftraggebers auszufüllen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 2, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 2, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Der Nettogesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss kumuliert größer als 1 Mio. EUR sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen
Kurze Darstellung und Angabe von mindestens drei Referenzen über in Art und Umfang vergleichbare Aufträge, deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2012 liegt. Hierbei sind mindestens
— der Name des Kunden und
— eine kurze inhaltliche Beschreibung der Referenzleistung, aus der deren Vergleichbarkeit mit den wesentlichen Anforderungen dieses Vergabeverfahrens (Gesamtwert und Anzahl der beförderten Kunstwerke, Anzahl der Leihgeber, Herkunft der Leihgaben sowohl in Europa als auch in anderen Kontinenten)
— eine kurze inhaltliche Beschreibung der Referenzleistung, aus der deren Vergleichbarkeit mit den wesentlichen Anforderungen dieses Vergabeverfahrens (Gesamtwert und Anzahl der beförderten Kunstwerke, Anzahl der Leihgeber, Herkunft der Leihgaben sowohl in Europa als auch in anderen Kontinenten)
anzugeben. Es ist das Formblatt des Auftraggebers auszufüllen.
2. Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung
a. Eigenerklärung über die während der Auftragsdauer gleichzeitig zur Verfügung stehenden Straßentransporter in fest geschlossener Bauweise (Kastenwagen) mit jeweils folgender Ausstattung:
— Alarmanlage für Aufbau und Führerhaus
— Luftfederung
— zollverschlusstauglicher Transportaufbau
— geeignete Klimaanlage zur Regelung der Raumtemperatur im Transportaufbau
— Wegfahrsperre
— sichere Verschließbarkeit von Führerhaus und Transportaufbau
— wenigstens ein Telefon
— mechanische Hebebühne zum Be- und Entladen
— Vorrichtungen zur Sicherung der Ladung auch bei Zentralverladung im Transportaufbau
— Feuerlöschausrüstung
— Schadstoffklasse mindestens Euro 5
b. Eigenerklärung über die während der Auftragsdauer gleichzeitig zur Verfügung stehenden PKW und/oder Kleinbusse zur Beförderung von Kurieren bei Bedarf, Schadstoffklasse mindestens Euro 5
c. Eigenerklärung zu den Lagerräume mit mindestens folgenden Merkmalen:
— Nutzung zur (kurz- oder langfristigen) Kunstlagerung
— permanente Bewachung
— permanente Alarmsicherung mit automatischer Weiterleitung an die nächste Sicherheitsdienststelle oder privaten Bewachungsdienst oder Bieter oder Polizei
— permanentes Feuermeldesystem mit automatischer Weiterleitung an die Feuerwehr
— geeignete Feuerlöscheinrichtung
— Klimatisierung: Temperatur: 18-24 Grad Celsius, relative Luftfeuchte: 40-60 %
d. Eigenerklärung, dass spätestens bei Auftragsbeginn eine Vorfeldgenehmigung vorliegt und dass Zugang zum VIC-Bereich des Flughafens besteht.
e. Eigenerklärung zu den zu verwendenden Klimakisten mit jeweils folgender Ausstattung:
— Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Außeneinwirkungen
— bei Holzkonstruktionen: Holzverbindungen sind geleimt und geschraubt
— Feuchtigkeitsundurchlässiger Anstrich auf allen Außenflächen
— im Kisteninneren keine Lösemittel emittierender Materialien und kein Schaumstoff
— bei Verwendung von Holz: es muss etwaigen besonderen Einfuhrbestimmungen entsprechen und diesen gemäß gegen Schädlingsbefall behandelt sein
— Maßanfertigung jeder einzelnen Klimakiste bei kleinstmöglichen Kistenformaten
— Auskleidung mit geeignetem Dämm- und Isolationsmaterial, beispielsweise Filzverkleidung und Faserdämmplatte, alukaschiert oder mit vergleichbarer Dampfsperre
— Falzbereich von Kiste und Deckel mit Gummidichtung oder vergleichbarer Dichtung
— Temperaturhalbwertzeit: 3,5 Stunden
— geeignete Tragegriffe
— Unversehrtheit und Sauberkeit der Klimakiste außen und innen
— Verschraubung des Kistendeckels nur durch handelsübliche Schrauben
— Distanzleisten oder -blöcke unter dem Kistenboden
— für ungerahmte oder mit empfindlichen Zierrahmen gerahmte Bilder Verwendung eines Transportrahmens in der Klimakiste und Befestigung des Kunstwerks in diesem mit sicheren Hängesystem
f. Eigenerklärungen über die berufliche Befähigung der für die Leistung vorgesehenen Mitarbeiter, insbesondere von:
— wenigstens einem namentlich zu benennenden ständigen Ansprechpartner des Bieters, der während der Auftragsdauer den Kontakt der Schirn und den Leihgebern vermittelt und auch im Übrigen die Auftragsdurchführung koordiniert, fließend deutsch und Fachenglisch spricht und eine Ausbildung zum Speditionskaufmann/kauffrau erfolgreich abgeschlossen hat
— wenigstens einem namentlich zu benennenden ständigen Ansprechpartner des Bieters, der während der Auftragsdauer den Kontakt der Schirn und den Leihgebern vermittelt und auch im Übrigen die Auftragsdurchführung koordiniert, fließend deutsch und Fachenglisch spricht und eine Ausbildung zum Speditionskaufmann/kauffrau erfolgreich abgeschlossen hat
— des Kunstinspektors, der eine Ausbildung als Fachlagerist(in) oder als Fachkraft für Lagerlogistik oder eine vergleichbare Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder in den letzten drei Jahren wenigstens 5 mit den zu beauftragenden Leistungen vergleichbare Transportaufgaben betreut und mit Weisungsbefugnis über Kunstpacker und Fahrer koordiniert hat; der Kunstinspektor muss ggf. am Ort des Leihgebers vor Beginn des Abtransports das zu entleihende Kunstwerk abmessen oder zusammen mit Restauratoren die geeignete Verpackung und den Transport erörtern können, Fachenglisch beherrschen und fließend Deutsch sprechen können
— des Kunstinspektors, der eine Ausbildung als Fachlagerist(in) oder als Fachkraft für Lagerlogistik oder eine vergleichbare Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder in den letzten drei Jahren wenigstens 5 mit den zu beauftragenden Leistungen vergleichbare Transportaufgaben betreut und mit Weisungsbefugnis über Kunstpacker und Fahrer koordiniert hat; der Kunstinspektor muss ggf. am Ort des Leihgebers vor Beginn des Abtransports das zu entleihende Kunstwerk abmessen oder zusammen mit Restauratoren die geeignete Verpackung und den Transport erörtern können, Fachenglisch beherrschen und fließend Deutsch sprechen können
— der Kunstpacker, die eine Ausbildung als Fachlagerist(in) oder als Fachkraft für Lagerlogistik oder eine vergleichbare Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder in den letzten drei Jahren in möglichst mindestens 10 mit den zu beauftragenden Leistungen vergleichbaren Transportaufträgen Kunstwerke verpackt und verladen haben. Die Kunstpacker müssen, soweit sie unmittelbar bei der Auftraggeberin zum Einsatz kommen, fließend Deutsch sprechen. Mindestens ein Kunstpacker muss für die Prüfung zur Luftfrachtsicherheit qualifiziert sein.
— der Kunstpacker, die eine Ausbildung als Fachlagerist(in) oder als Fachkraft für Lagerlogistik oder eine vergleichbare Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder in den letzten drei Jahren in möglichst mindestens 10 mit den zu beauftragenden Leistungen vergleichbaren Transportaufträgen Kunstwerke verpackt und verladen haben. Die Kunstpacker müssen, soweit sie unmittelbar bei der Auftraggeberin zum Einsatz kommen, fließend Deutsch sprechen. Mindestens ein Kunstpacker muss für die Prüfung zur Luftfrachtsicherheit qualifiziert sein.
— der jeweils Fahrer je Straßentransporter, die u.a. über langjährige und europaweite Fahrpraxis in vergleichbaren Aufträgen und über gültige Fahrerlaubnisse verfügen müssen.
g. Erklärung des Bieters, dass er
— sich verpflichtet, vollkommene Verschwiegenheit und Geheimhaltung über Einzelheiten des Auftrags und der Auftragsplanung, die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens und einer etwaigen Durchführung des Auftrags bekannt werden und die nicht ohnehin einem unbestimmten Personenkreis bekannt werden, zu wahren
— sich verpflichtet, vollkommene Verschwiegenheit und Geheimhaltung über Einzelheiten des Auftrags und der Auftragsplanung, die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens und einer etwaigen Durchführung des Auftrags bekannt werden und die nicht ohnehin einem unbestimmten Personenkreis bekannt werden, zu wahren
— seit der Bekanntmachung und bis zur Beendigung des Vergabeverfahrens – vorbehaltlich anderslautender ausdrücklicher Aufforderung durch die Schirn – keinen Kontakt zu Fragen dieses Vergabeverfahrens mit potentiellen Leihgebern von zu transportierenden Kunstwerken aufnimmt.
— seit der Bekanntmachung und bis zur Beendigung des Vergabeverfahrens – vorbehaltlich anderslautender ausdrücklicher Aufforderung durch die Schirn – keinen Kontakt zu Fragen dieses Vergabeverfahrens mit potentiellen Leihgebern von zu transportierenden Kunstwerken aufnimmt.
h. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er sich verpflichten, nur Nachunternehmen einzusetzen, die im Bereich der Kunsttransporte eine mindestens zweijährige Erfahrung vorweisen und die ein Qualitätsmanagement (DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar) führen. Inländische Nachunternehmen sollen regelmäßig (mindestens einmal alle zwei Jahre) in Bezug auf polizeiliches Führungszeugnis und gültige Fahrerlaubnis überprüft werden. Der Bieter hat der Auftraggeberin das Recht einzuräumen, diese Vorgaben durch Einsichtnahme in Belege oder Stichproben am Ort der Leistung zu überprüfen.
h. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er sich verpflichten, nur Nachunternehmen einzusetzen, die im Bereich der Kunsttransporte eine mindestens zweijährige Erfahrung vorweisen und die ein Qualitätsmanagement (DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar) führen. Inländische Nachunternehmen sollen regelmäßig (mindestens einmal alle zwei Jahre) in Bezug auf polizeiliches Führungszeugnis und gültige Fahrerlaubnis überprüft werden. Der Bieter hat der Auftraggeberin das Recht einzuräumen, diese Vorgaben durch Einsichtnahme in Belege oder Stichproben am Ort der Leistung zu überprüfen.
i. Darstellung des Bieters zur Aufrechterhaltung der Qualität der Dienstleistungen
j. Darstellung des Bieters zur Verfahrensweise hinsichtlich des Kundenkontakts
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 3, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 3, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Mindestens 3 Referenzen, die in Bezug auf Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die nicht vor 2012 abgeschlossen sein dürfen.
Mindestens 5 Mitarbeiter in den Bereichen Speditionskaufmann/kauffrau, Kunstinspektor/in, Kunstpacker/in und Fahrer/in, wovon mindestens ein Mitarbeiter/Kunstpacker für die Prüfung zur Luftfrachtsicherheit qualifiziert sein muss.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bestätigung, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft dazu verpflichtet, im Auftragsfalle eine Betriebshaftpflichtversicherung für die gesamte Laufzeit des Vertrages abzuschließen bzw. vorzuweisen. Die Haftpflichtversicherung muss die Tätigkeit der Angestellten des Bieters während ihres Einsatzes umfassen. Der Bieter verpflichtet sich, die ausreichende Versicherungsdeckungssumme für die adäquate Erbringung der ihm zu beauftragenden Leistungen zu ermitteln. Auf Anfrage der Schirn Kunsthalle Frankfurt legt der Bieter die Versicherungspolice und Zahlungsbelege vor.
Bestätigung, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft dazu verpflichtet, im Auftragsfalle eine Betriebshaftpflichtversicherung für die gesamte Laufzeit des Vertrages abzuschließen bzw. vorzuweisen. Die Haftpflichtversicherung muss die Tätigkeit der Angestellten des Bieters während ihres Einsatzes umfassen. Der Bieter verpflichtet sich, die ausreichende Versicherungsdeckungssumme für die adäquate Erbringung der ihm zu beauftragenden Leistungen zu ermitteln. Auf Anfrage der Schirn Kunsthalle Frankfurt legt der Bieter die Versicherungspolice und Zahlungsbelege vor.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundlage für die preisliche Bewertung der Angebote sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Preise. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsbeschreibung stellt eine fiktive Ausstellung dar. Um die Angebote miteinander vergleichen zu können, waren die Vorgaben für eine fiktive Situation vorzugeben. Die hier angebotenen Preise bilden die Grundlage für die später zu erstellenden Einzelangebote.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Grundlage für die preisliche Bewertung der Angebote sind die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Preise. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsbeschreibung stellt eine fiktive Ausstellung dar. Um die Angebote miteinander vergleichen zu können, waren die Vorgaben für eine fiktive Situation vorzugeben. Die hier angebotenen Preise bilden die Grundlage für die später zu erstellenden Einzelangebote.
Da nicht abgesehen werden kann, wie sich die Preise innerhalb der nächsten vier Jahre entwickeln, sind Anpassungen bei Steigerung oder Ermäßigung der Grundlagen der angebotenen Preise – z.B. Energiekosten, Gehälter, Autobahnmaut, Dieselzuschlag, Materialpreissteigerungen – in Anlehnung an § 2 Nr. 3 VOL/B möglich. In einem solchen Fall hat der Auftragnehmer darzutun, wie er seine in der Leistungsbeschreibung angebotenen Preise kalkuliert hat und wie sich die Änderung der Grundlagen auf die Preise und deren Kalkulation auswirkt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Da nicht abgesehen werden kann, wie sich die Preise innerhalb der nächsten vier Jahre entwickeln, sind Anpassungen bei Steigerung oder Ermäßigung der Grundlagen der angebotenen Preise – z.B. Energiekosten, Gehälter, Autobahnmaut, Dieselzuschlag, Materialpreissteigerungen – in Anlehnung an § 2 Nr. 3 VOL/B möglich. In einem solchen Fall hat der Auftragnehmer darzutun, wie er seine in der Leistungsbeschreibung angebotenen Preise kalkuliert hat und wie sich die Änderung der Grundlagen auf die Preise und deren Kalkulation auswirkt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-04 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Kundenkontakt (30)
3. Aufrechterhaltung der Qualität (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Karin Grüning
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-04 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 82942-15
Zusätzliche Informationen
Es wird im Zusammenhang mit Bieterrügen auf § 107 Abs. 3 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
nachr. HAD-Ref. : 2323/137
nachr. V-Nr/AKZ: 82942-15.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 197-357759 (2015-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es wird im Zusammenhang mit Bieterrügen auf § 107 Abs. 3 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachr. HAD-Ref.: 2323/141.
Nachr. V-Nr/AKZ: 82942-15.
Es wird im Zusammenhang mit Bieterrügen auf § 107 Abs. 3 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachr. HAD-Ref.: 2323/141.
Nachr. V-Nr/AKZ: 82942-15.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-28 📅
Name: Schenker Deutschland AG Museumslogistik
Postanschrift: Langer Kornweg 34 E
Postort: Kelsterbach
Postleitzahl: 65451
Land: Deutschland 🇩🇪