Rahmenvereinbarung Veranstaltungsreihe „AOK PLUS im Dialog“ und weitere begleitende Unterstützungsleistungen für andere Veranstaltungskonzepte

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Gegenstand der vorliegenden europaweiten Ausschreibung ist die Konzeption, Planung, Organisation und Betreuung von Veranstaltungen für Geschäftskunden und Vertragspartner sowie Mitarbeiter und Gremien der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1.3.2016 und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 29.2.2020.
Die Vertragsparteien können die Vereinbarung ohne das Vorliegen von Gründen mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende, erstmals zum 28.2.2017, kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-15 Auftragsbekanntmachung
2015-10-22 Ergänzende Angaben
2015-12-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-10-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Event-Organisation
Menge oder Umfang:
Es sind im Vertragszeitraum pro Jahr 2-3 Veranstaltungen „AOK PLUS im Dialog“ im Bereich der Auftraggeberin (Sachsen und Thüringen) vorgesehen. Die Erteilung des Einzelauftrages hängt jedoch ausschließlich vom Bedarf der Auftraggeberin ab. Die Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen dienen daher ausschließlich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass die angegebene Menge an Veranstaltungen auch signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Während der Vertragslaufzeit kann seitens der Auftraggeberin auch kein Bedarf bestehen.Soweit bereits im Jahr 2015 mit der Konzeption und/oder Planung einer Veranstaltung begonnen wurde und diese im Jahr 2016 stattfindet, ist diese nicht Ausschreibungsgegenstand bzw. Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Event-Organisation 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
Telefon: +49 8001059080072 📞
Fax: +49 8001059002116 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-15 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 203-368948
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Die Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (http://www.dtvp.de/) zu finden. Bewerber bzw. Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Vergabeplattform einmalig registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, geben Sie auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID ein und betreten den dazugehörigen Projektraum. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Vergabeunterlagen nebst Anlagen in der Kategorie Leistungsbeschreibung zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren sowie eine Liste der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben nebst Anlage, das in der Kategorie Anschreiben zu finden ist. Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform möglich. Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.dtvp.de/Center/ Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYDBG.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden europaweiten Ausschreibung ist die Konzeption, Planung, Organisation und Betreuung von Veranstaltungen für Geschäftskunden und Vertragspartner sowie Mitarbeiter und Gremien der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
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Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1.3.2016 und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 29.2.2020.
Die Vertragsparteien können die Vereinbarung ohne das Vorliegen von Gründen mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende, erstmals zum 28.2.2017, kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Menge oder Umfang:
Es sind im Vertragszeitraum pro Jahr 2-3 Veranstaltungen „AOK PLUS im Dialog“ im Bereich der Auftraggeberin (Sachsen und Thüringen) vorgesehen. Die Erteilung des Einzelauftrages hängt jedoch ausschließlich vom Bedarf der Auftraggeberin ab. Die Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen dienen daher ausschließlich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass die angegebene Menge an Veranstaltungen auch signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Während der Vertragslaufzeit kann seitens der Auftraggeberin auch kein Bedarf bestehen.
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Soweit bereits im Jahr 2015 mit der Konzeption und/oder Planung einer Veranstaltung begonnen wurde und diese im Jahr 2016 stattfindet, ist diese nicht Ausschreibungsgegenstand bzw. Leistungsgegenstand der Rahmenvereinbarung.
Referenznummer: 59/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Sternplatz 7, 01067 Dresden, Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 8 der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Jahre unter Angabe des jeweiligen Rechnungswertes, der inhaltlichen Beschreibung der erbrachten Leistung, der Leistungszeit und des Kunden bzw. abstrakte Beschreibung des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners unter Verwendung der Anlage 9 der Vergabeunterlagen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist;
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2. Darstellung der Organisationsstruktur unter Angabe von Standorten und Niederlassungen, z. B. durch ein aktuelles Organigramm
3. Angabe der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren, gesplittet nach Geschäftsjahr und festangestellten sowie freien Mitarbeitern/-innen (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
Mindeststandards:
Zu 1.) Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche mindestens ein Referenzprojekt vergleichbarer Art und Größe nachweisen können.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerische Haftung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-01 📅
Öffnungsort (Organisation): AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: DTVP Deutsches Vergabeportal GmbH
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de/Center/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-02-29 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 59/2015
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
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Die Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (http://www.dtvp.de/) zu finden. Bewerber bzw. Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Vergabeplattform einmalig registrieren. Die Registrierung ist kostenfrei.
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Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, geben Sie auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID ein und betreten den dazugehörigen Projektraum. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Vergabeunterlagen nebst Anlagen in der Kategorie Leistungsbeschreibung zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren sowie eine Liste der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben nebst Anlage, das in der Kategorie Anschreiben zu finden ist.
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Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform möglich.
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: http://www.dtvp.de/Center/
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYDBG.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind....
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 203-368948 (2015-10-15)
Ergänzende Angaben (2015-10-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 208-377694
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 203-368948
ABl. S-Ausgabe: 208
Quelle: OJS 2015/S 208-377694 (2015-10-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 250-458933
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYYDGV.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
Sternplatz 7,
01067 Dresden,
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Thema und Herleitung (18)
3. Referentenvorschläge (12)
4. Location (6)
5. Zeitplanung bis zum Veranstaltungstag (6)
6. Einladungsmanagement (6)
7. Veranstaltungsablauf (9)
8. Innovative Ansätze (3)
9. Auswertung (6)
10. Service (6)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-22 📅
Name: Compact Team event-marketing-concept GmbH
Postanschrift: Mendelssohnstraße 27
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... .
§ 107 Einleitung, Antrag.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... .
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
Quelle: OJS 2015/S 250-458933 (2015-12-23)