Rahmenvereinbarung „Zentraleinheit Fördermanagement“ (Zentraleinheit)

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

Gegenstand der Leistung ist die Einrichtung einer „Zentraleinheit Fördermanagement“ für den Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen durch einen Dienstleister, die auf Basis einer Rahmenvereinbarung Einzelaufträge für Leistungen zu einzelnen Landes- und ESF-Instrumenten durchführt. Die Zentraleinheit wird nach § 44 Abs. 3 LHO beliehen. Sie wird als Treuhänderin des Landes Berlin die Förderung von Maßnahmen umsetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Instrumente zukünftig nicht als Zuwendungen, sondern als Aufträge auszugestalten. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann der Auftraggeber Einzelaufträge an die Zentraleinheit erteilen. Leistungen werden nur aufgrund von Einzelaufträgen der einzelnen Fachstellen erbracht. Gegenstand eines Einzelauftrages ist jeweils die Umsetzung eines oder mehrerer Förderinstrumente (ESF-Instrumente bzw. Landesinstrumente) einer Fachstelle. Der voraussichtliche Leistungsbeginn für die Einzelaufträge ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Zu den Leistungen gehören Planung und Umsetzung der Fördermaßnahme samt Durchführung von Ausschreibungen und Wettbewerben, Bearbeitung von Projektanträgen, Erteilung der Zuwendungsbescheide, Ausreichung der Mittel, Prüfung der Verwendungsnachweise, Vor-Ort-Kontrollen, Abschlussarbeiten für die Zuwendungsvorgänge, Treugutmittelverwaltung, Berichterstattung einschließlich der Kooperation bei Prüfungen durch Einrichtungen des Landes, des Bundes und der EU sowie Beratungsleistungen. Die Zentraleinheit steht für Zusatzleistungen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen, zur Verfügung. Zusatzleistungen können sowohl Querschnittsaufgaben als auch Einzelaufträge betreffen und von den Fachstellen beauftragt werden. Die Zusatzleistungen dürfen insgesamt keinen Umfang von mehr als 10 780 Stunden pro Jahr haben. Für die IT-Unterstützung zur Auftragsabwicklung wird das System EurekaPlus 2.0 zur Verfügung gestellt. Die Zentraleinheit muss EurekaPlus 2.0 für alle Förderungen nutzen. Informationen über EurekaPlus 2.0 finden sich unter www.ecg.de

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-03 Auftragsbekanntmachung
2016-01-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang:
Die Rahmenvereinbarung umfasst voraussichtlich 9 ESF-Instrumente und 15 Landesinstrumente der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen. Erfasst ist im Leistungszeitraum ein voraussichtliches Treugutvolumen in Höhe von voraussichtlich 101 700 000 EUR (bestehend aus ESF-Mitteln i. H. v. rd. 62,8 Mio. EUR und Landesmitteln i. H. v. voraussichtlich 38 800 000 EUR) sowie eines zusätzlichen Treuguts von Bundes- und Landesmitteln i. H. v. voraussichtlich 233 900 000 EUR. Die Höhe des Treugutvolumens kann u. a. abhängig von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sowie der Rechts- und Instrumentenentwicklung auf Bundes- und Landesebene Änderungen unterworfen sein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Postanschrift: Oranienstraße 106
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de 🌏
E-Mail: ausschreibungzentraleinheit@senaif.berlin.de 📧
Fax: +49 3090283106 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 152-280737
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Hinweis zur Verfahrensart: Es findet eine öffentliche Ausschreibung nach VOL/A 1. Abschnitt statt (§ 3 Abs. 1 VOL/A). Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um eine sonstige Dienstleistung der Kategorie 27 des Anhangs I Teil B zur VOL/A handelt, ist gemäß § 1 EG Abs. 3 VOL/A und § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV neben den Bestimmmungen des § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A der 1. Abschnitt der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A anwendbar. Die europaweite Bekanntmachung des Vergabeverfahrens erfolgt ohne Rechtspflicht. Hinweis zu EurekaPlus 2.0: Für die Auftragsdurchführung ist das IT-System EurekaPlus 2.0 zu nutzen. Während der Angebotsfrist soll die Möglichkeit eröffnet werden, sich (z. B. im Rahmen einer Präsentation) genauer über EurekaPlus 2.0 zu informieren. Fragen zum IT-Begleitsystem können per E-Mail an den unter I.1 genannten Ansprechpartner gerichtet werden. Hinweise zu den Eignungsnachweisen: Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, der Auftraggeber behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern. Die Nachweise dürfen, sofern nichts anderes angegeben ist, nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Unternehmen kann sich auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung zum Angebotsschreiben nach dem Muster in Anlage 11 zum Angebotsschreiben vorzulegen. Hinweise zum Angebot: Mit dem Angebot sind das ausgefüllte Angebotsschreiben, Preisblätter sowie ein Konzept zur Leistungserbringung und die Urkalkulation vorzulegen. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und ggf. für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen (Anlage 3 zum Angebotsschreiben). Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung der/des Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistung gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern. Hinweise zu Bieterinformationen: Die Bieter sind verpflichtet, sich während der Ausschreibung über etwaige Änderungen an den Vergabe- und Vertragsunterlagen oder Informationen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen unter folgender Internetadresse http://www.berlin.de/sen/aif/service/publikationen-downloads/ze-vergabe/index.php zu informieren. Der Auftraggeber wird etwaige Bieterinformationen auf der genannten Internetseite bekannt geben. Eine Versendung der Bieterinformation an die Bieter durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Die Bieter sind gehalten, sich bei dem Download der Vergabe- und Vertragsunterlagen über die Angabe ihrer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber zu registrieren. Sie werden dann per E-Mail auf die Veröffentlichung von Bieterinformationen auf der genannten Internetseite informiert. Aufhebungsvorbehalt: Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn es kein wirtschaftliches Ergebnis hat und wenn die zur Verfügung stehenden Mittel überschritten werden. Eine Aufhebung erfolgt auch, wenn die voraussichtlichen Kosten einer Eigenerledigung durch das Land Berlin überschritten werden. Der Auftraggeber hat die voraussichtlichen Kosten für die Leistungen und die voraussichtlichen Kosten einer Eigenerledigung vor dem Beginn des Vergabeverfahrens ermittelt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Einrichtung einer „Zentraleinheit Fördermanagement“ für den Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen durch einen Dienstleister, die auf Basis einer Rahmenvereinbarung Einzelaufträge für Leistungen zu einzelnen Landes- und ESF-Instrumenten durchführt. Die Zentraleinheit wird nach § 44 Abs. 3 LHO beliehen. Sie wird als Treuhänderin des Landes Berlin die Förderung von Maßnahmen umsetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Instrumente zukünftig nicht als Zuwendungen, sondern als Aufträge auszugestalten. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann der Auftraggeber Einzelaufträge an die Zentraleinheit erteilen. Leistungen werden nur aufgrund von Einzelaufträgen der einzelnen Fachstellen erbracht. Gegenstand eines Einzelauftrages ist jeweils die Umsetzung eines oder mehrerer Förderinstrumente (ESF-Instrumente bzw. Landesinstrumente) einer Fachstelle. Der voraussichtliche Leistungsbeginn für die Einzelaufträge ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Zu den Leistungen gehören Planung und Umsetzung der Fördermaßnahme samt Durchführung von Ausschreibungen und Wettbewerben, Bearbeitung von Projektanträgen, Erteilung der Zuwendungsbescheide, Ausreichung der Mittel, Prüfung der Verwendungsnachweise, Vor-Ort-Kontrollen, Abschlussarbeiten für die Zuwendungsvorgänge, Treugutmittelverwaltung, Berichterstattung einschließlich der Kooperation bei Prüfungen durch Einrichtungen des Landes, des Bundes und der EU sowie Beratungsleistungen. Die Zentraleinheit steht für Zusatzleistungen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehen, zur Verfügung. Zusatzleistungen können sowohl Querschnittsaufgaben als auch Einzelaufträge betreffen und von den Fachstellen beauftragt werden. Die Zusatzleistungen dürfen insgesamt keinen Umfang von mehr als 10 780 Stunden pro Jahr haben. Für die IT-Unterstützung zur Auftragsabwicklung wird das System EurekaPlus 2.0 zur Verfügung gestellt. Die Zentraleinheit muss EurekaPlus 2.0 für alle Förderungen nutzen. Informationen über EurekaPlus 2.0 finden sich unter www.ecg.de
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Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung und die Einzelaufträge enden am 31.12.2019. Der Auftraggeber hat zweimal das einseitige Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung und jedes Einzelauftrages um jeweils 2 Jahre zu verlängern. Die Verlängerungsoption kann für die Einzelaufträge separat ausgeübt werden. Die Verlängerungsoption muss schriftlich bis zum 30.06. des jeweils letzten Jahres der Vertragslaufzeit gegenüber der Zentraleinheit ausgeübt werden. Abschlussarbeiten zu Zuwendungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bewilligt wurden, sind auch nach Ende der Vertragslaufzeit durchzuführen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Sozialfond für Deutschland.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Beschreibung des Bieters und seiner institutionellen Struktur (u. a. Größe und Standort, Rechtsform, Gründungsjahr), Angaben zu Gesellschaftern, Anteilseignern u. ä., Angaben zu verbundenen Unternehmen (Hinweis: Nach § 44 Abs. 3 LHO können nur juristische Personen beliehen werden), Aufgabenverteilung bei der Durchführung des Auftrages,
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— Eigenerklärung des Bieters, dass er sich im Falle der Beauftragung nicht an Förderverfahren als Antragsteller beteiligt, die von der Rahmenvereinbarung erfasst sind, und Rechtssubjekte, mit denen er verflochten/verbunden ist, sich nicht an Förderverfahren beteiligen, die von der Rahmenvereinbarung erfasst sind,
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— Versicherung, dass im Falle der Beauftragung keine Interessenkollisionen vor-liegen und der Auftrag allein im Interesse des Auftrags und des Auftraggebers ausgeführt wird.
— Eigenerklärung des Bieters,
— gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A (gemäß Angebotsschreiben Anlage 6),
— dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass er sich nicht in Liquidation befindet,
— dass er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt ist,
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— dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— dass er im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— dass er in den letzten drei Jahren nicht wegen eines Verstoßes gegen § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüber-schreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) oder wegen eines Verstoßes nach § 19 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) mit einer Geldbuße von mindestens 2 500 EUR belegt worden ist und in diesem Zeitraum auch keine entsprechende schwerwiegende Verfehlung nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG oder § 19 i. V. m. § 21 MiLoG begangen hat.
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Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 23 Abs. 1, 2 des Arbeitnehmer-Entsende-Gesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen. Außerdem ist der Auftraggeber berechtigt, Auskünfte aus dem Korruptionsregister gemäß Korruptionsregistergesetz Berlin einzuholen.
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Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben,
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind),
— aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013 und 2014 – soweit 2014 noch nicht abgeschlossen: 2011, 2012 und 2013),
— Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bezüglich vergleichbarer Leistungen (vergleichbare Leistungen sind z. B. Tätigkeiten als Subventionsmittler/Projektträger),
— Eigenerklärung, dass Bieter im Fall der Zuschlagserteilung eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung und Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung sowie eine D & O-Versicherung mit den in der Rahmenvereinbarung genannten Deckungssummen und zu den dort genannten Bedingungen abschließt und während der Vertragslaufzeit aufrechterhält.
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Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Bilanzen/Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Bankerklärung mit folgendem Inhalt: Auskunft zum Zahlungsverhalten des Bieters, Dauer der Geschäftsbeziehung, Angabe, ob Kundenbeziehung zum Bieter ordnungsgemäß verläuft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung von Referenzaufträgen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind aus den letzten 3 Jahren unter Angabe der Höhe des Rechnungswertes pro Jahr, der Laufzeit des Vertrages, der Benennung des öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
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Aufgrund der vorgestellten Referenzen wird der Auftraggeber überprüfen, ob sich daraus ausreichende Erfahrungen, die eine ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstleistung erwarten lassen, ergeben. Dies erfolgt über eine Bewertung der vorgestellten Referenzen in ihrer Gesamtschau. Um diese Bewertung durchführen zu können, soll dargestellt werden, ob und inwieweit Kenntnisse und Erfahrungen in den nachfolgenden Bereichen nachgewiesen werden können:
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— soweit vorhanden, Kenntnisse und Erfahrungen im Management von Förderprogrammen,
— soweit vorhanden, Erfahrungen in der treuhänderischen Bewirtschaftung, Verwaltung, Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung von öffentlichen Mitteln,
— soweit vorhanden, Erfahrungen mit europäischen Fördermitteln.
— Eigenerklärung zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in dem für den Auftragsgegenstand relevanten Umfeld tätig sind, in den letzten 3 Jahren.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer unterhält während der Vertragslaufzeit eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, eine Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung und eine D & O-Versicherung mit den in der Rahmenvereinbarung genannten Mindestdeckungssummen und zu den dort genannten Bedingungen und weist dies dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit nach. Die Fachstellen haben das Recht, eine Sicherheitsleistung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu fordern (Bürgschaft i. H. v. 3 % des voraussichtlichen jährlichen Treugutvolumens). Macht der Auftraggeber von seinem Recht, für einen Einzelauftrag eine Bürgschaft zu verlangen, Gebrauch, schuldet er die im Angebot für die Bürgschaft angebotene Vergütung abhängig von der Bürgschaftssumme.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß den Vorgaben der Rahmenvereinbarung und der Leistungsbeschreibung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind.
Bietergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
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Auf § 44 Abs. 3 LHO wird hingewiesen. Danach kann nur einer juristischen Person die für die Auftragsdurchführung notwendige Befugnis verliehen werden, Aufgaben bei der Gewährung von Zuwendungen wahrzunehmen. Eine ARGE in der Rechtsform einer GbR ist für die Auftragsdurchführung nicht ausreichend. Für den Fall der Auftragserteilung wird daher verlangt, dass eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform annimmt, die diesen Voraussetzungen genügt (z. B. GmbH). In diesem Fall müssen entsprechende Angaben im Angebot enthalten sein. Wird eine neue juristische Person gegründet, ist zu erläutern, wie deren Eignung sichergestellt wird. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung auch in diesem Fall einstehen.
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Ein entsprechendes Formblatt ist dem Angebotsschreiben (Anlage 5) beigefügt, das mit dem Angebot der Bietergemeinschaft ausgefüllt und unterschrieben einzureichen ist.
Die Bietergemeinschaften dürfen ihre Mitgliederzusammensetzung nur vor Ablauf der Angebotsfrist im Wege der Rücknahme des Angebots und der Einreichung eines neuen Angebots der neu zusammengesetzten Bietergemeinschaft ändern.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Zentraleinheit unterhält für die Leistungserbringung Geschäftsräume an einem innenstadtnahmen, mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln leicht erreichbaren Standort in Berlin. Im Falle der Beauftragung darf sich die Zentraleinheit nicht an Förderverfahren als Antragstellerin beteiligen, die von der Rahmenvereinbarung erfasst sind und Rechtssubjekte, mit denen die Zentraleinheit verflochten/verbunden ist, dürfen sich nicht an Förderverfahren beteiligen, die von der Rahmenvereinbarung erfasst sind. Es gilt § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Mit dem Angebot akzeptiert der Bieter die Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen und die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung und gibt die entsprechenden Eigenerklärungen ebenso wie eine Schutzerklärung zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation ab.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen stehen kostenlos zum Download unter http://www.berlin.de/sen/aif/service/publikationen-downloads/ze-vergabe/index.php bereit. Die Bieter sind gehalten, den Empfang/Download der Unterlagen mit einem ebenfalls zum Download bereit stehenden Empfangsbekenntnis zu bestätigen.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Volker Mäder, Herrn Uwe Schwarz
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/sen/aif/service/publikationen-downloads/ze-vergabe/index.php 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Hinweis zur Verfahrensart:
Es findet eine öffentliche Ausschreibung nach VOL/A 1. Abschnitt statt (§ 3 Abs. 1 VOL/A). Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um eine sonstige Dienstleistung der Kategorie 27 des Anhangs I Teil B zur VOL/A handelt, ist gemäß § 1 EG Abs. 3 VOL/A und § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV neben den Bestimmmungen des § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A der 1. Abschnitt der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A anwendbar. Die europaweite Bekanntmachung des Vergabeverfahrens erfolgt ohne Rechtspflicht.
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Hinweis zu EurekaPlus 2.0:
Für die Auftragsdurchführung ist das IT-System EurekaPlus 2.0 zu nutzen. Während der Angebotsfrist soll die Möglichkeit eröffnet werden, sich (z. B. im Rahmen einer Präsentation) genauer über EurekaPlus 2.0 zu informieren. Fragen zum IT-Begleitsystem können per E-Mail an den unter I.1 genannten Ansprechpartner gerichtet werden.
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Hinweise zu den Eignungsnachweisen:
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, der Auftraggeber behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern. Die Nachweise dürfen, sofern nichts anderes angegeben ist, nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Unternehmen kann sich auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung zum Angebotsschreiben nach dem Muster in Anlage 11 zum Angebotsschreiben vorzulegen.
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Hinweise zum Angebot:
Mit dem Angebot sind das ausgefüllte Angebotsschreiben, Preisblätter sowie ein Konzept zur Leistungserbringung und die Urkalkulation vorzulegen. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und ggf. für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen (Anlage 3 zum Angebotsschreiben). Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung der/des Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistung gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern.
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Hinweise zu Bieterinformationen:
Die Bieter sind verpflichtet, sich während der Ausschreibung über etwaige Änderungen an den Vergabe- und Vertragsunterlagen oder Informationen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen unter folgender Internetadresse http://www.berlin.de/sen/aif/service/publikationen-downloads/ze-vergabe/index.php zu informieren. Der Auftraggeber wird etwaige Bieterinformationen auf der genannten Internetseite bekannt geben. Eine Versendung der Bieterinformation an die Bieter durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Die Bieter sind gehalten, sich bei dem Download der Vergabe- und Vertragsunterlagen über die Angabe ihrer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber zu registrieren. Sie werden dann per E-Mail auf die Veröffentlichung von Bieterinformationen auf der genannten Internetseite informiert.
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Aufhebungsvorbehalt:
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn es kein wirtschaftliches Ergebnis hat und wenn die zur Verfügung stehenden Mittel überschritten werden. Eine Aufhebung erfolgt auch, wenn die voraussichtlichen Kosten einer Eigenerledigung durch das Land Berlin überschritten werden. Der Auftraggeber hat die voraussichtlichen Kosten für die Leistungen und die voraussichtlichen Kosten einer Eigenerledigung vor dem Beginn des Vergabeverfahrens ermittelt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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§ 107 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem AG nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2015/S 152-280737 (2015-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: ausschreibungzentraleinheit@senaif.berlin.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 005-005562
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 152-280737
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Hinweis zur Verfahrensart: Es fand eine öffentliche Ausschreibung nach VOL/A 1. Abschnitt statt (§ 3 Abs. 1 VOL/A). Da es sich bei der zu vergebenden Leistung um eine sonstige Dienstleistung der Kategorie 27 des Anhangs I Teil B zur VOL/A handelt, ist gemäß § 1 EG Abs. 3 VOL/A und § 4 Abs. 2 Nr. 2 VgV neben den Bestimmmungen des § 8 EG VOL/A, § 15 EG Abs. 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A der 1. Abschnitt der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A anwendbar.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Prognostizierter Preis (600)
2. Konzept (400)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-30 📅
Name: Bietergemeinschaft zgs (Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH, SPI Consult GmbH, zukunft im zentrum GmbH)
Postanschrift: Bernburger Str. 27
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: OJS 2016/S 005-005562 (2016-01-06)