Rahmenvereinbarung zur Anmietung von schlüsselfertig zu erstellenden Flüchtlingsunterkünften in Modul-/Conatinerbauweise auf Grundstücken im Landkreis Heilbronn mit Kaufoption
Der Landkreis Heilbronn hat voraussichtlich auch in den nächsten Jahren wiederholt Flüchtlingswohnheime im Gebiet des Landkreises kurzfristig bereitzustellen. Gegenstand dieses Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern zur kurzfristigen schlüsselfertigen Errichtung von Flüchtlingsunterkünften auf im Landkreis Heilbronn gelegenen, aktuell noch nicht feststehenden Grundstücken.
Die zu erstellenden Flüchtlingsunterkünfte müssen den gesetzlichen Vorschriften (inbes. Brandschutz) genügen. Der Landkreis Heilbronn beabsichtigt, bauantragsreife Planungen für alle Grundstücke in Form einer Orientierungsplanung zur Verfügung zu stellen. Der jeweils beauftragte Rahmenvereinbarungspartner ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) und sämtlichen weiteren Maßnahmen, die für die schlüsselfertige Errichtung der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind (z. B. Transport, Lieferung, Montage), verantwortlich. Der Landkreis Heilbronn behält sich im Sinne einer Option den Ankauf der jeweiligen Flüchtlingsunterkunft mit der beabsichtigten Vereinbarung einer Rückkaufverpflichtung des Partners nach 5 Jahren vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-08-05
|
Auftragsbekanntmachung
|
2016-10-20
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|