Rahmenvereinbarung zur Anmietung von schlüsselfertig zu erstellenden Flüchtlingsunterkünften in Modul-/Containerbauweise auf Grundstücken im Landkreis Reutlingen

Landkreis Reutlingen

Der Landkreis Reutlingen hat voraussichtlich auch in den nächsten Jahren wiederholt Flüchtlingswohnheime im Gebiet des Landkreises kurzfristig bereitzustellen. Gegenstand dieses Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern zur kurzfristigen schlüsselfertigen Errichtung von Flüchtlingsunterkünften auf im Landkreis Reutlingen gelegenen, aktuell noch nicht feststehenden Grundstücken.
Die zu erstellenden Flüchtlingsunterkünfte müssen den gesetzlichen Vorschriften (inbes. Brandschutz) genügen. Der Landkreis Reutlingen beabsichtigt, bauantragsreife Planungen für alle Grundstücke in Form einer Orientierungsplanung zur Verfügung zu stellen. Der jeweils beauftragte Rahmenvereinbarungspartner ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) und sämtlichen weiteren Maßnahmen, die für die schlüsselfertige Errichtung der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind (z.B. Transport, Lieferung, Montage), verantwortlich. Der Landkreis Reutlingen behält sich im Sinne einer Option den Ankauf der jeweiligen Flüchtlingsunterkunft mit der beabsichtigten Vereinbarung einer Rückkaufverpflichtung des Partners nach 5 Jahren vor.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-14.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-14 Auftragsbekanntmachung
2016-10-27 Ergänzende Angaben