Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die Teilnahmeformulare sind bei der unter I.1) genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich. Die Erteilung des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch die entscheidenden Gremien. Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs.1 bis 3 Tariftreuegesetz- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte anzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einer Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung, Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.