Rahmenvereinbarung zur Anmietung/zum Kauf von schlüsselfertig zu erstellenden Flüchtlingsunterkünften in Modul-/Containerbauweise auf Grundstücken im Landkreis Esslingen
Der Landkreis Esslingen hat voraussichtlich auch in den nächsten Jahren wiederholt Flüchtlingswohnheime im Gebiet des Landkreises kurzfristig bereitzustellen. Gegenstand dieses Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern zur kurzfristigen schlüsselfertigen Errichtung von Flüchtlingsunterkünften auf im Landkreis Esslingen gelegenen, aktuell noch nicht feststehenden Grundstücken in Form von Miet- oder Kaufmodellen.
Die zu erstellenden Flüchtlingsunterkünfte müssen den gesetzlichen Vorschriften (inbes. Brandschutz) genügen. Der jeweils beauftragte Rahmenvereinbarungspartner ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) und sämtlichen weiteren Maßnahmen, die für die schlüsselfertige Errichtung der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind (z. B. Transport, Lieferung, Montage), verantwortlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Wohnheimen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Wohnheimen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Esslingen
Postanschrift: Pulverwiesen 11
Postleitzahl: 73726
Postort: Esslingen am Neckar
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-esslingen.de🌏
E-Mail: eggenweiler.thomas@lra-es.de📧
Telefon: +49 71139022310📞
Fax: +49 711396322310 📠
“Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die...”
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die Teilnahmeformulare sind bei der unter I.1) genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich. Die Erteilung des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch die entscheidenden Gremien. Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs.1 bis 3 Tariftreuegesetz- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte anzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einer Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung, Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
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Quelle: OJS 2015/S 157-287799 (2015-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die...”
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die Teilnahmeformulare sind bei der unter I.1) genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich. Die Erteilung des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch die entscheidenden Gremien. Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreuegesetz-und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte anzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einer Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung, Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
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Quelle: OJS 2016/S 115-204614 (2016-06-14)