Rahmenvereinbarung zur Anmietung/zum Kauf von schlüsselfertig zu erstellenden Flüchtlingsunterkünften in Modul-/Containerbauweise auf Grundstücken im Landkreis Esslingen

Landratsamt Esslingen

Der Landkreis Esslingen hat voraussichtlich auch in den nächsten Jahren wiederholt Flüchtlingswohnheime im Gebiet des Landkreises kurzfristig bereitzustellen. Gegenstand dieses Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern zur kurzfristigen schlüsselfertigen Errichtung von Flüchtlingsunterkünften auf im Landkreis Esslingen gelegenen, aktuell noch nicht feststehenden Grundstücken in Form von Miet- oder Kaufmodellen.
Die zu erstellenden Flüchtlingsunterkünfte müssen den gesetzlichen Vorschriften (inbes. Brandschutz) genügen. Der jeweils beauftragte Rahmenvereinbarungspartner ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) und sämtlichen weiteren Maßnahmen, die für die schlüsselfertige Errichtung der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind (z. B. Transport, Lieferung, Montage), verantwortlich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-12 Auftragsbekanntmachung
2016-06-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Wohnheimen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Wohnheimen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Esslingen
Postanschrift: Pulverwiesen 11
Postleitzahl: 73726
Postort: Esslingen am Neckar
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-esslingen.de 🌏
E-Mail: eggenweiler.thomas@lra-es.de 📧
Telefon: +49 71139022310 📞
Fax: +49 711396322310 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-12 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 157-287799
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die Teilnahmeformulare sind bei der unter I.1) genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich. Die Erteilung des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch die entscheidenden Gremien. Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs.1 bis 3 Tariftreuegesetz- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte anzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einer Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung, Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG. Der Auftraggeber behält sich vor, dass Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazu führen, dass keine wirtschaftliche/n Rahmenvereinbarung/en eingereicht wird/werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Esslingen hat voraussichtlich auch in den nächsten Jahren wiederholt Flüchtlingswohnheime im Gebiet des Landkreises kurzfristig bereitzustellen. Gegenstand dieses Verfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Rahmenvereinbarungspartnern zur kurzfristigen schlüsselfertigen Errichtung von Flüchtlingsunterkünften auf im Landkreis Esslingen gelegenen, aktuell noch nicht feststehenden Grundstücken in Form von Miet- oder Kaufmodellen.
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Die zu erstellenden Flüchtlingsunterkünfte müssen den gesetzlichen Vorschriften (inbes. Brandschutz) genügen. Der jeweils beauftragte Rahmenvereinbarungspartner ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) und sämtlichen weiteren Maßnahmen, die für die schlüsselfertige Errichtung der Flüchtlingsunterkunft erforderlich sind (z. B. Transport, Lieferung, Montage), verantwortlich.
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Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Esslingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Die Teilnahmeformulare sind bei der in I.1) genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich. Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll.
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Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
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Vorzulegende Nachweise:
2.1.1 Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer etc.) seines Sitzes oder Wohnorts.
2.1.2 Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. e)- g) VOB/A.
2.1.3 Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 4 EG VOB/A.
2.1.4 Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1 Vorlage von Referenzen über die Ausführung von realisierten Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die Referenzprojekte müssen hinsichtlich ihrer baulichen und betrieblichen Komplexität und Funktionalität mit dem vergabegegenständlichen Vorhaben vergleichbar sein (Unterkünfte zur Unterbringung von Personen in Modul-/Containerbauweise). Die Referenzen sind in Wort und Bild digital (z.B. Power-Point) der Bewerbung beizulegen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt für jedes Mitglied der Nachweis für die von ihm zu erbringende Teilleistung. Über die maximale Anzahl von 3 Referenzen hinausgehende Referenzen sind nicht erwünscht.
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2.2.2. Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten.
2.2.3 Erklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2.2.4 Gesamtumsatz und Umsatz mit Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2013 und 2012). Der Umsatz muss erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen geeignet ist.
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Mindeststandards:
2.2.1.1 Vorlage mindestens einer Referenz über die schlüsselfertige Errichtung einer Wohnungsunterkunft in Modul-/Containerbauweise für mind. 30 Personen. Das Objekt muss nach dem Jahr 2010 errichtet und zu Wohnzwecken in Betrieb genommen worden sein.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Im Mietmodell ist beabsichtigt, dass seitens des Landkreises Esslingen nach bezugsfertiger Fertigstellung der Flüchtlingsunterkunft die aufgrund des Mietvertrags vereinbarte Zahlung des monatlichen Mietentgelts erfolgt. Im Kaufmodell ist beabsichtigt, dass die seitens des Landkreises Esslingen zu zahlende Kaufpreiszahlung nach bezugsfertiger Fertigstellung der Flüchtlingsunterkunft erfolgt.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform. Erforderlich sind eine plausible Aufgabenteilung sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters. Die Leistung kann über eine Projektgesellschaft erbracht werden.

Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 7
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 7
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewerberauswahl erfolgt einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinende in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) ausschließlich anhand der Referenzen (Mindestreferenz (Ziffer III. 2.2.1.1) sowie sonstige Referenzen gemäß Ziffer III.2.2.1) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Bewertung der Referenzen erfolgt im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Thomas Eggenweiler
Name: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Rheinstahlstraße 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Kontaktperson: Dr. Frank Meininger
Telefon: +49 7118604000 📞
E-Mail: rahmenvereinbarung.lra.esslingen@menoldbezler.de 📧
Fax: +49 71186040-550 📠
URL für weitere Informationen: http://www.menoldbezler.de 🌏
Fax: +49 71186040550 📠
URL der Dokumente: http://www.menoldbezler.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.menoldbezler.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die Teilnahmeformulare sind bei der unter I.1) genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich. Die Erteilung des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch die entscheidenden Gremien. Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs.1 bis 3 Tariftreuegesetz- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte anzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einer Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung, Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
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Der Auftraggeber behält sich vor, dass Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazu führen, dass keine wirtschaftliche/n Rahmenvereinbarung/en eingereicht wird/werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.wm.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 24.4.2009 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a GWB: Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
— § 107 GWB: Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 157-287799 (2015-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 115-204614
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 157-287799
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die Teilnahmeformulare sind bei der unter I.1) genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich. Die Erteilung des Auftrags steht unter dem Vorbehalt der Mittelfreigabe durch die entscheidenden Gremien. Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreuegesetz-und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte anzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, einer Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung, Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG. Der Auftraggeber behält sich vor, dass Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungsergebnis dazuführen, dass keine wirtschaftliche/n Rahmenvereinbarung/en eingereicht wird/werden.
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Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-03 📅
Name: Ed. Züblin AG
Postanschrift: Albstadtweg 5
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Rubner Haus SpA
Postanschrift: Handwerkerzone 4, Zone Artigianale
Postort: Chienes
Postleitzahl: 39030
Land: Italien 🇮🇹

3️⃣
Name: Max Bögl Stiftung & Co. KG
Postanschrift: Max-Bögl-Str. 1
Postort: Neumarkt in der Oberpfalz
Postleitzahl: 92318

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Telefon: +49 7219260 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 24.4.2009 in Kraftgetretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Quelle: OJS 2016/S 115-204614 (2016-06-14)