Rahmenvereinbarung zur bestellbezogenen Belieferung von Büromaterialien für die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse

AOK-Bundesverband GbR

Gegenstand dieser Vereinbarung ist insbesondere die bestellbezogene Belieferung der ca. 200 Kundencenter der Auftraggeberin in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe mit Büromaterialien.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-23 Auftragsbekanntmachung
2016-03-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büromaterial
Menge oder Umfang:
Los 1: Gegenstand dieser Vereinbarung ist die bestellbezogene Belieferung der ca. 150 Kundencenter der Auftraggeberin in der Region Westfalen-Lippe mit Büromaterialien.Los 2: Gegenstand dieser Vereinbarung ist die bestellbezogene Belieferung der ca. 50 Kundencenter der Auftraggeberin in der Region Schleswig-Holstein mit Büromaterialien.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromaterial 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31; Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 250-457315
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund. 2) Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese werden nach Veröffentlichung am darauf folgenden Werktag (montags bis freitags) unter folgender Internet-Adresse zum Download bereit stehen: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 3) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.4 (Sonstige besondere Bedingungen – Punkt (1) und (2)) sowie Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1. (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers) und Ziffer III.2.2. (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Punkt (1)) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 (Technischen Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. 4) Allgemeiner Hinweis zur Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Ist das der Fall, sind diese im Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer zu benennen und der Bieter hat der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Will der Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Bekanntmachung auch für die Drittunternehmen zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. Die erforderliche Verpflichtungserklärung der vom Bieter benannten Drittunternehmen können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG). 5.) Allgemeiner Hinweis für Nachunternehmer: Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Nachunternehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern darf. Ist der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, hat der Bieter deren Verfügbarkeit der Auftraggeberin nachzuweisen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer vorlegt. Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig. Will der Bieter Teilleistungen an einen Nachunternehmer weitergeben, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung auch für den Nachunternehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Nachunternehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche Teilleistungen er durch Nachunternehmer ausführen lassen will, muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) der Bekanntmachung eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich. Die unter Ziffer III.2.1 (Persönliche Lage) genannte Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NRW und die unter Ziffer III.1.4 (Sonstige besondere Bedingungen) genannte Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen – NRW sind ebenfalls durch Nachunternehmer vorzulegen. Die erforderliche Verpflichtungserklärung der vom Bieter benannten Nachunternehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Nachunternehmer mit dem Zuschlag als erteilt. Der Einstufung eines Unternehmens als Nachunternehmer steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist.“ Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vereinbarung ist insbesondere die bestellbezogene Belieferung der ca. 200 Kundencenter der Auftraggeberin in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe mit Büromaterialien.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Bestellbezogene Belieferung von Büromaterialien für das Losgebiet Westfalen-Lippe
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die bestellbezogene Belieferung der Auftraggeberin in der Region Westfalen-Lippe mit Büromaterialien.
Menge oder Umfang: Gegenstand dieser Vereinbarung ist die bestellbezogene Belieferung der ca. 150 Kundencenter der Auftraggeberin in der Region Westfalen-Lippe mit zirka 210 verschiedenen Büromaterialien.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Zwecks Qualitätsbewertung bitten wir um eine Zusendung von Musterexemplaren entsprechend der gemäß den Vergabeunterlagen aufgeführten Artikel. Die Lieferung der Muster muss innerhalb der Angebotsfrist, spätestens jedoch bis zum 8.2.2016, 9:00 Uhr an die im Anhang A (III) – „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ genannte Anschrift erfolgen.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Bestellbezogene Belieferung von Büromaterialien für das Losgebiet Schleswig-Holstein
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die bestellbezogene Belieferung der Auftraggeberin in der Region Schleswig-Holstein mit Büromaterialien.
Menge oder Umfang: Gegenstand dieser Vereinbarung ist die bestellbezogene Belieferung der ca. 50 Kundencenter der Auftraggeberin in der Region Schleswig-Holstein mit zirka 195 verschiedenen Büromaterialien.
Los 1: Gegenstand dieser Vereinbarung ist die bestellbezogene Belieferung der ca. 150 Kundencenter der Auftraggeberin in der Region Westfalen-Lippe mit Büromaterialien.
Los 2: Gegenstand dieser Vereinbarung ist die bestellbezogene Belieferung der ca. 50 Kundencenter der Auftraggeberin in der Region Schleswig-Holstein mit Büromaterialien.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesland Nordrhein-Westfalen, Bundesland Schleswig-Holstein.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit nach § 6 VOL/A-EG in NRW.
2) Sofern zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Dritt-/Nachunternehmer sind die Regelungen der Ziffer VI.3) zu beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personen- und Sachschäden (je 2 000 000 EUR). Ersatzeise kann der Bieter erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen ab Inkrafttreten des Vertrages eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme und in der geforderten Ausgestaltung abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird.
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Hinweis: Für Bietergemeinschaften sind die Regelungen der Ziffer VI.3) zu beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angabe von jeweils zwei Referenzen je Los, über innerhalb der letzten drei Kalenderjahre geschlossenen Rahmenverträge zur bestellbezogenen Belieferung von Büromaterial, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar ist ein Auftrag mit:
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Los 1:
— mindestens 100 verschiedenen Artikel;
— Das Auftragsvolumen muss innerhalb von 12 Monaten mind. 54 000 EUR brutto betragen;
— Die Auslieferung der Artikel erfolgte an mind. 70 Lieferstandorte
Los 2:
— mindestens 90 verschiedenen Artikel;
— Das Auftragsvolumen muss innerhalb von 12 Monaten mind. 12 000 EUR betragen;
— Die Auslieferung der Artikel erfolgte an mind. 25 Lieferstandorte
Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Dritt-/Nachunternehmer sind die Regelungen der Ziffer VI.3) zu beachten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
— Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft werden aufgeführt;
— Die Parteien erklären, dass sie eine Bietergemeinschaft in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder (z. B. Arbeitsgemeinschaft in Form einer GbR etc.) bilden;
— Die Parteien bezeichnen den für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertragsbevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft. Es ist zu erklären, dass dieser die Mitglieder der Bietergemeinschaft einzeln und gemeinsam gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt;
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— Die Parteien erklären, dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht der Auftraggeberin an.
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Sonstige besondere Bedingungen:
1) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
2) Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
3) Ggf. Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Vergabeunterlagen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-02-08 📅
Öffnungsort: 44269 Dortmund, Kopenhagener Str. 1.
Ort des Eröffnungstermins: 44269 Dortmund, Kopenhagener Str. 1.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse.
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Kontakt
Kontaktperson: Kathrin Penack
Name: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Kontaktperson: Direktion, Interner Service
Frau Agnes Hansmann
URL der Dokumente: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2018-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund.
2) Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese werden nach Veröffentlichung am darauf folgenden Werktag (montags bis freitags) unter folgender Internet-Adresse zum Download bereit stehen: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/
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3) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.4 (Sonstige besondere Bedingungen – Punkt (1) und (2)) sowie Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1. (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers) und Ziffer III.2.2. (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Punkt (1)) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 (Technischen Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
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4) Allgemeiner Hinweis zur Eignungsleihe:
Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Ist das der Fall, sind diese im Verzeichnis der Dritt- und Nachunternehmer zu benennen und der Bieter hat der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Will der Bieter von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Bekanntmachung auch für die Drittunternehmen zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bieter seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. Die erforderliche Verpflichtungserklärung der vom Bieter benannten Drittunternehmen können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
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5.) Allgemeiner Hinweis für Nachunternehmer:
Der Einsatz von Nachunternehmern (bzw. Unterauftragnehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Nachunternehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern darf. Ist der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, hat der Bieter deren Verfügbarkeit der Auftraggeberin nachzuweisen, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer vorlegt.
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Nachunternehmer ist, wer wesentliche Teilleistungen hinsichtlich des Auftragsgegenstandes erbringt und nicht lediglich als Lieferant oder Hilfskraft einzustufen ist. Die Wesentlichkeit der Teilleistung ist nicht zwangsläufig vom prozentualen Anteil an der Gesamtleistung abhängig.
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Will der Bieter Teilleistungen an einen Nachunternehmer weitergeben, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung auch für den Nachunternehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Nachunternehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche Teilleistungen er durch Nachunternehmer ausführen lassen will, muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) der Bekanntmachung eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich. Die unter Ziffer III.2.1 (Persönliche Lage) genannte Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NRW und die unter Ziffer III.1.4 (Sonstige besondere Bedingungen) genannte Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen – NRW sind ebenfalls durch Nachunternehmer vorzulegen. Die erforderliche Verpflichtungserklärung der vom Bieter benannten Nachunternehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Nachunternehmer mit dem Zuschlag als erteilt. Der Einstufung eines Unternehmens als Nachunternehmer steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist.“
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Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Nachunternehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat ...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 250-457315 (2015-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Kontakt
Telefon: +49 30346462615 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 060-101247
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 250-457315
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Kopenhagener Str. 1, 44269 Dortmund; Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYR5R.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016-03-22-NW-PEN

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-11 📅
Name: Otto Blesel GmbH
Postanschrift: Spannstiftstr. 56
Postort: Hagen
Postleitzahl: 58119
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Büro-Bedarf-Balke GmbH
Postanschrift: Am Knick 10-16
Postort: Oststeinbek
Postleitzahl: 22113

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de/Center/ 🌏
Quelle: OJS 2016/S 060-101247 (2016-03-22)