Rahmenvereinbarung zur Entwicklung und Pflege von Applikationen (Apps) für mobile Endgeräte

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Entwicklung und Pflege von Applikationen (Apps) für mobile Endgeräte für das Bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz (federführend) und andere Ressorts der Bayerischen Staatsregierung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-10 Auftragsbekanntmachung
2015-07-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Menge oder Umfang: Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zwei Jahren.
Gesamtwert des Auftrags: 280 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Hans-Högn-Straße 12
Postleitzahl: 95030
Postort: Hof
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfu.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 052-091000
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
Es werden ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote via Vergabeplattform akzeptiert. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen und Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform. Die Ausschreibung wird auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Hier können Interessenten nach einmaliger, kostenloser Registrierung die Unterlagen elektronisch bearbeiten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Entwicklung und Pflege von Applikationen (Apps) für mobile Endgeräte für das Bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz (federführend) und andere Ressorts der Bayerischen Staatsregierung.
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Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Auftrags.....
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: StMUV:Z5-A1074.0-2014/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Abgabe einer Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Gesetzestreue.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung Firmenprofil.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung Firmenprofil
Eigenerklärung Mitarbeiterprofil.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: S. Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-04-20 📅
Öffnungsort (Organisation): Bayerisches Landesamt für Umwelt
Öffnungsort (Stadt): Hof
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Hans-Högn-Straße 12

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz federführend für weitere Ressorts der Bayerischen Staatsregierung
Postanschrift: Rosenkavalierplatz 2
Postort: München
Postleitzahl: 81925
Kontakt
Kontaktperson: Lienke, Elke
Internetadresse: www.lfu.bayern.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.lfu.bayern.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: StMUV:Z5-A1074.0-2014/11
Zusätzliche Informationen
Es werden ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote via Vergabeplattform akzeptiert.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen und Angebotserstellung erfolgt komplett über die Vergabeplattform. Die Ausschreibung wird auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Hier können Interessenten nach einmaliger, kostenloser Registrierung die Unterlagen elektronisch bearbeiten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftraginteressierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, istgem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelledes Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrundder Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der inder Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstößegegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei derVergabestelle zu rügen.
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Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nachEingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestelltwerden.
Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in informiert. Ein Vertragdarf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tagnach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2015/S 052-091000 (2015-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt
Postleitzahl: 895030
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfu.bayern.de/ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 129-238041
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 52-091000
ABl. S-Ausgabe: 129

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Leistung (50)
2. Preis (50)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-22 📅
Name: init AG
Postanschrift: Köpenicker Straße 9
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz federführend für weitere Ressorts der Bayerischen Staatsverwaltung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: München
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
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Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Quelle: OJS 2015/S 129-238041 (2015-07-03)