Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bürobedarfsartikeln für die Dauer von 4 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption auf ein weiteres Jahr
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürobedarfsartikeln gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis mit 131 vorgegebenen Positionen (Artikeln), die auf der Grundlage von schriftlichen Einzelaufträgen während der Vertragslaufzeit bestellt werden können. In diesem Leistungsverzeichnis sind die auf Erfahrungswerte gestützten geschätzten Abnahmemengen der einzelnen Artikel pro Jahr angegeben, die dem Bieter als Kalkulationsgröße für den jeweiligen Einzelpreis (je Stück bzw. je Verpackungseinheit) dienen sollen. Eine Abnahmeverpflichtung der angegebenen Mengen nach Auftragserteilung (Zuschlag), wird hierdurch jedoch nicht begründet. Die angebotenen Einzelpreise sind für die Dauer von 12 Monaten ab Beginn dieser Rahmenvereinbarung Festpreise. Eine Erhöhung der Preise ist bis dahin nicht möglich. Soweit danach Kostenänderungen von mehr als 3 % entstehen und diese Auswirkungen auf die Kosten des Auftragnehmers haben, können von beiden Vertragsparteien Verhandlungen über eine entsprechende Preisanpassung verlangt werden. Die mit einem Einzelauftrag bestellten Artikel sind grundsätzlich innerhalb einer Frist von maximal 3 Werktagen nach Bestellungseingang beim Auftragnehmer, in Gesamtheit zentral an die Materialverwaltungsstelle des Auftraggebers kostenfrei zu liefern.
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1.7.2015 und endet am 30.6.2019. Der Auftraggeber kann diese Rahmenvereinbarung bis zum 31.5.2019 einmalig um ein weiteres Jahr schriftlich verlängern. Die Rahmenvereinbarung endet dann in jedem Fall am 30.6.2020 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen und werden ohne Abgabe eines Hauptangebotes von der Prüfung und Wertung ausgeschlossen.
Einziges Zuschlagskriterium ist nach Erfüllung der in den Vergabeunterlagen geforderten Kriterien der Preis (Nettogesamtpreis). Dieser im Angebotsvordruck (Anlage 1 zur Ausschreibung) anzugebende Nettogesamtpreis errechnet sich aus der Summe aller mit der jeweiligen Jahresverbrauchsmengenangabe multiplizierten Einzelpreise eines jeden Artikels im Leistungsverzeichnis. Mit den angebotenen Preisen sind sämtliche Kosten, wie Transport- und Verpackungskosten sowie auch etwaige Reisekosten, Nebenkosten und Auslagen abgegolten. Sämtliche Preise verstehen sich bei einer Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungseingang beim Auftraggeber.
Nach Zuschlagserteilung gelten neben dem Angebot des Auftragnehmers und den Bedingungen zu diesem Vergabeverfahren vorrangig die Regelungen in der Rahmenvereinbarung (Anlage 2 zur Ausschreibung) und ergänzend dazu die VOL/B. Diese stehen unter
http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.
Die vollständigen Vergabeunterlagen sind per E-Mail anzufordern!
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-04-16
|
Auftragsbekanntmachung
|
2015-06-30
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|