Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Lieferung und Montage von Möbeln für die Neumöblierung von Arbeitsplätzen interner Bereiche der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Neuausstattung umfasst insbesondere elektromotorisch höhenverstellbare Schreibtische, Stauraummöbel, Besprechungstische sowie Besprechungsstühle. Die Leistung beinhaltet die Demontage, den Abtransport und die Verwertung/Entsorgung der Altmöbel, die Lieferung der ausgeschriebenen Neumöbel an die jeweilige Verwendungsstelle, die fachgerechte Montage, Entfernung und Entsorgung des Verpackungsmaterials und funktionsfähige Übergabe der Einrichtungsgegenstände. Die Lieferung hat an ca. 135 Stellen (Summe aller Lose) in den Freistaaten Sachsen und Thüringen zu erfolgen. Soweit möglich, ist das Altmobiliar, das vom Auftragnehmer zu demontieren ist, einer Verwertung zur Nachnutzung zuzuführen. Nicht mehr zu verwertendes Altmobiliar ist nachweislich fachgerecht zu entsorgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Büromöbel
Menge oder Umfang: Büromöbel: ca. 5 780 Arbeitsplätze.Besprechungsstühle: ca. 4 000.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromöbel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de📧
Die Vergabeunterlagen inklusive aller Anlagen können bei der Auftraggeberin kostenfrei unter der E-Mail-Adresse vergabestelle@plus.aok.de angefordert werden.
Eignungsleihe:
Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Eignung in Bezug auf die unter Punkt III.2.2) und III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise der Fähigkeiten von Nachunternehmern oder Dritten bedienen (Eignungsleihe). Die Eignungsleihe muss nicht zwingend mit der Übernahme von Aufträgen einhergehen. Sofern der Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, sind diese bereits mit Angebotsabgabe zu benennen. Darüber hinaus muss der Bieter nachweisen, dass er auf die Mittel des Nachunternehmers oder Dritten tatsächlich zugreifen kann, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe ebenso bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Bietergemeinschaften:
Die in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.1) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.2) und Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nachunternehmer:
Sofern sich der Bieter für die Vertragsausführung bezüglich wesentlicher Teilleistungen eines Nachunternehmers bedienen will, so hat der Bieter die Teilleistungen, die durch den Nachunternehmer erbracht werden soll, bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Die Vergabeunterlagen inklusive aller Anlagen können bei der Auftraggeberin kostenfrei unter der E-Mail-Adresse vergabestelle@plus.aok.de angefordert werden.
Eignungsleihe:
Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Eignung in Bezug auf die unter Punkt III.2.2) und III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise der Fähigkeiten von Nachunternehmern oder Dritten bedienen (Eignungsleihe). Die Eignungsleihe muss nicht zwingend mit der Übernahme von Aufträgen einhergehen. Sofern der Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, sind diese bereits mit Angebotsabgabe zu benennen. Darüber hinaus muss der Bieter nachweisen, dass er auf die Mittel des Nachunternehmers oder Dritten tatsächlich zugreifen kann, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe ebenso bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Bietergemeinschaften:
Die in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.1) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.2) und Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nachunternehmer:
Sofern sich der Bieter für die Vertragsausführung bezüglich wesentlicher Teilleistungen eines Nachunternehmers bedienen will, so hat der Bieter die Teilleistungen, die durch den Nachunternehmer erbracht werden soll, bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Lieferung und Montage von Möbeln für die Neumöblierung von Arbeitsplätzen interner Bereiche der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Neuausstattung umfasst insbesondere elektromotorisch höhenverstellbare Schreibtische, Stauraummöbel, Besprechungstische sowie Besprechungsstühle. Die Leistung beinhaltet die Demontage, den Abtransport und die Verwertung/Entsorgung der Altmöbel, die Lieferung der ausgeschriebenen Neumöbel an die jeweilige Verwendungsstelle, die fachgerechte Montage, Entfernung und Entsorgung des Verpackungsmaterials und funktionsfähige Übergabe der Einrichtungsgegenstände. Die Lieferung hat an ca. 135 Stellen (Summe aller Lose) in den Freistaaten Sachsen und Thüringen zu erfolgen. Soweit möglich, ist das Altmobiliar, das vom Auftragnehmer zu demontieren ist, einer Verwertung zur Nachnutzung zuzuführen. Nicht mehr zu verwertendes Altmobiliar ist nachweislich fachgerecht zu entsorgen.
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Lieferung und Montage von Möbeln für die Neumöblierung von Arbeitsplätzen interner Bereiche der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Neuausstattung umfasst insbesondere elektromotorisch höhenverstellbare Schreibtische, Stauraummöbel, Besprechungstische sowie Besprechungsstühle. Die Leistung beinhaltet die Demontage, den Abtransport und die Verwertung/Entsorgung der Altmöbel, die Lieferung der ausgeschriebenen Neumöbel an die jeweilige Verwendungsstelle, die fachgerechte Montage, Entfernung und Entsorgung des Verpackungsmaterials und funktionsfähige Übergabe der Einrichtungsgegenstände. Die Lieferung hat an ca. 135 Stellen (Summe aller Lose) in den Freistaaten Sachsen und Thüringen zu erfolgen. Soweit möglich, ist das Altmobiliar, das vom Auftragnehmer zu demontieren ist, einer Verwertung zur Nachnutzung zuzuführen. Nicht mehr zu verwertendes Altmobiliar ist nachweislich fachgerecht zu entsorgen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Büromöbel Region Dresden/Ostsachsen
Kurze Beschreibung: Büromöbel Region Dresden/Ostsachsen.
Menge oder Umfang: Ca. 1 640 Arbeitsplätze.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Büromöbel Region Leipzig/Chemnitz/Westsachsen
Kurze Beschreibung: Büromöbel Region Leipzig/Chemnitz/Westsachsen.
Menge oder Umfang: Ca. 2 350 Arbeitsplätze.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Büromöbel Region Thüringen
Kurze Beschreibung: Büromöbel Region Thüringen.
Menge oder Umfang: Ca. 1 790 Arbeitsplätze.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Besprechungsstühle Region Dresden/Ostsachsen
Kurze Beschreibung: Besprechungsstühle Region Dresden/Ostsachsen.
Menge oder Umfang: Ca. 1 150 Besprechungsstühle.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Besprechungsstühle Region Leipzig/Chemnitz/Westsachsen
Kurze Beschreibung: Besprechungsstühle Region Leipzig/Chemnitz/Westsachsen.
Menge oder Umfang: Ca. 1 650 Besprechungsstühle.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Besprechungsstühle Region Thüringen
Kurze Beschreibung: Besprechungsstühle Region Thüringen.
Menge oder Umfang: Ca. 1 200 Besprechungsstühle.
Büromöbel: ca. 5 780 Arbeitsplätze.
Besprechungsstühle: ca. 4 000.
Referenznummer: 20/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Darstellung des Gesamtumsatzes.
— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (Anlage 7 der Vergabeunterlagen).
Mindeststandards:
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass lediglich solche Bieter, welche in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich pro Jahr mindestens folgende Umsätze erreicht haben, für die Durchführung dieses Auftrages geeignet sind:
Los 1: 4 000 000 EUR;
Los 2: 5 500 000 EUR;
Los 3: 4 300 000 EUR;
Los 4: 190 000 EUR;
Los 5: 270 000 EUR;
Los 6: 200 000 EUR.
Soweit der Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz der Lose, auf die er sich bewirbt, nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Referenzen Möbel:
— Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Jahre (Anlage 8 der Vergabeunterlagen) unter Angabe:
— des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners,
— Anschrift des Kunden,
— Beschreibung der Leistung,
— Dauer der Leistungserbringung,
— der Anzahl der Arbeitsplätze.
b) Referenzen Demontage/Entsorgung:
— Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten, welche die fachgerechte Demontage und Entsorgung/Verwertung von Büromöbeln zum Gegenstand haben aus den letzten 3 Jahren (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) unter Angabe:
Achtung: Dieser Nachweis ist nur zu erbringen, soweit die Angebotsabgabe auf eines oder mehrere der Lose 1 bis 3 erfolgt.
c) Anzahl Fachkräfte:
— Angabe der Anzahl der für die Montage zur Verfügung stehenden qualifizierten Fachkräfte.
d) Zertifikate:
— Nachweis einer zum Angebotsende gültigen Zertifizierung eines…
… Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) durch Vorlage einer Kopie des Zertifikates.
… Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001 oder EMAS III (oder vergleichbar) durch Vorlage einer Kopie des Zertifikates.
Mindeststandards:
Zu a) Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt mit der Anzahl von Arbeitsplätzen (Lose 1 bis 3) und Besprechungsstühlen (Lose 4 bis 6) von jeweils:
Los 1: 980,
Los 2: 1 400,
Los 3: 1 070,
Los 4: 650,
Los 5: 990,
Los 6: 720
nachweisen können.
Soweit der Bieter sich auf mehrere Lose eines Auftragsgegenstandes (Lose 1 bis 3 bzw. Lose 4 bis 6) bewirbt, muss das Referenzprojekt den jeweils addierten Wert aufweisen. Soweit der Bieter sich auf mehrere Lose eines unterschiedlichen Auftragsgegenstandes bewirbt (beispielsweise Lose 1 und 4), ist es jeweils möglich, die Referenzen durch getrennte Referenzprojekte nachzuweisen. Bewirbt sich der Bieter auf jeweils mehrere Lose eines Auftragsgegenstandes (beispielsweise Lose 1 und 2 sowie Lose 4 und 5), ist bei den getrennten Referenzprojekten jeweils wieder der addierte Wert nachzuweisen. Vergleichbar ist ein Referenzprojekt darüber hinaus nur dann, wenn es in den Losen 1 bis 3 zumindest die Ausstattung mit Schreibtischen und Schränken belegen kann.
Soweit der Bieter sich auf mehrere Lose eines Auftragsgegenstandes (Lose 1 bis 3 bzw. Lose 4 bis 6) bewirbt, muss das Referenzprojekt den jeweils addierten Wert aufweisen. Soweit der Bieter sich auf mehrere Lose eines unterschiedlichen Auftragsgegenstandes bewirbt (beispielsweise Lose 1 und 4), ist es jeweils möglich, die Referenzen durch getrennte Referenzprojekte nachzuweisen. Bewirbt sich der Bieter auf jeweils mehrere Lose eines Auftragsgegenstandes (beispielsweise Lose 1 und 2 sowie Lose 4 und 5), ist bei den getrennten Referenzprojekten jeweils wieder der addierte Wert nachzuweisen. Vergleichbar ist ein Referenzprojekt darüber hinaus nur dann, wenn es in den Losen 1 bis 3 zumindest die Ausstattung mit Schreibtischen und Schränken belegen kann.
Zu b) Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche die fachgerechte Demontage und Entsorgung von mindestens 300 Arbeitsplätzen belegen können.
Zu c) Die Auftraggeberin hält lediglich solche Bieter als geeignet, denen wenigstens 10 Fachkräfte dauerhaft zur Verfügung stehen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 6
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Ausstattung der Auftraggeberin mit neuen Möbeln soll jedenfalls binnen eines Zeitraums von 4 Jahren erfolgen. Die Auftraggeberin ist jedoch darauf angewiesen, auch danach kurzfristige Bedarfe im Sinne geringfügiger Nachbestellung zu decken, um Funktionalität und Austauschbarkeit mit den anderen bereits angeschafften Möbeln sicherzustellen.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die Ausstattung der Auftraggeberin mit neuen Möbeln soll jedenfalls binnen eines Zeitraums von 4 Jahren erfolgen. Die Auftraggeberin ist jedoch darauf angewiesen, auch danach kurzfristige Bedarfe im Sinne geringfügiger Nachbestellung zu decken, um Funktionalität und Austauschbarkeit mit den anderen bereits angeschafften Möbeln sicherzustellen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-03-04 📅
Öffnungsort: Erfurt.
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Internetadresse: www.aokplus-online.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20/2014
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen inklusive aller Anlagen können bei der Auftraggeberin kostenfrei unter der E-Mail-Adresse vergabestelle@plus.aok.de angefordert werden.
Eignungsleihe:
Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Eignung in Bezug auf die unter Punkt III.2.2) und III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise der Fähigkeiten von Nachunternehmern oder Dritten bedienen (Eignungsleihe). Die Eignungsleihe muss nicht zwingend mit der Übernahme von Aufträgen einhergehen. Sofern der Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, sind diese bereits mit Angebotsabgabe zu benennen. Darüber hinaus muss der Bieter nachweisen, dass er auf die Mittel des Nachunternehmers oder Dritten tatsächlich zugreifen kann, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe ebenso bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Eignung in Bezug auf die unter Punkt III.2.2) und III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise der Fähigkeiten von Nachunternehmern oder Dritten bedienen (Eignungsleihe). Die Eignungsleihe muss nicht zwingend mit der Übernahme von Aufträgen einhergehen. Sofern der Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, sind diese bereits mit Angebotsabgabe zu benennen. Darüber hinaus muss der Bieter nachweisen, dass er auf die Mittel des Nachunternehmers oder Dritten tatsächlich zugreifen kann, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe ebenso bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Bietergemeinschaften:
Die in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.1) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.2) und Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.1) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.2) und Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nachunternehmer:
Sofern sich der Bieter für die Vertragsausführung bezüglich wesentlicher Teilleistungen eines Nachunternehmers bedienen will, so hat der Bieter die Teilleistungen, die durch den Nachunternehmer erbracht werden soll, bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Sofern sich der Bieter für die Vertragsausführung bezüglich wesentlicher Teilleistungen eines Nachunternehmers bedienen will, so hat der Bieter die Teilleistungen, die durch den Nachunternehmer erbracht werden soll, bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771402📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 013-018645 (2015-01-15)
Ergänzende Angaben (2015-02-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-27 📅
Name: Steelcase Werndl AG
Postanschrift: Georg-Aicher-Straße 7
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
4️⃣
5️⃣
6️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
7
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 43-073674
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...