Die Vergabe erfolgt für folgende Leistungen: Ingenieurleistungen zur Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen (Gutachter- und Ingenieurleistungen) in Altlasten-sanierungsprojekten der HIM-ASG. Der Rahmenvertrag soll für die Jahre 2015 bis 2018 geschlossen werden. Der Abruf der Leistungen erfolgt projektbezogen. Der Rahmenvertrag beinhaltet die Vorbereitung und die Mitwirkung bei der Vergabe als Sachverständiger von Gutachter- und Ingenieurleistungen nach den Kriterien des nationalen und europaweiten Vergaberechts: — europaweite Verhandlungsverfahren nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), — nationale Vergabeverfahren in Anlehnung an die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ohne Anwendung und somit außerhalb des förmlichen EU-weiten Vergaberechts. Um Interessenkonflikte zu vermeiden und um die Grundsätze des Vergaberechts zu erfüllen, darf dieser Sachverständige nicht für die HIM-ASG als Gutachter und Planer tätig sein. Ebenfalls dürfen keine wirtschaftlichen und rechtlichen Verknüpfungen und auch keine Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Sachverständigen und solchen Unternehmen bestehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen (Gutachter- und Ingenieurleistungen) in Altlastensanierungsprojekten der HIM-ASG für die Jahre 2015 bis 2018 erfolgt mit der Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde ein Sanierungserforderniss in den jeweiligen Projekten gesehen wird. Ein Anspruch auf Abruf aller Leistungen aus dem Rahmenvertrag oder von Teilen davon besteht nicht.
Die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen (Gutachter- und Ingenieurleistungen) in Altlastensanierungsprojekten der HIM-ASG für die Jahre 2015 bis 2018 erfolgt mit der Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre, wenn das Land Hessen weitere Mittel bereitstellt und seitens der zuständigen Behörde ein Sanierungserforderniss in den jeweiligen Projekten gesehen wird. Ein Anspruch auf Abruf aller Leistungen aus dem Rahmenvertrag oder von Teilen davon besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung – HIM-ASG
Postanschrift: Waldstraße 11
Postleitzahl: 64584
Postort: Biebesheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.him.de🌏
E-Mail: dieter.bohlen@him.de📧
Telefon: +49 62588953711📞
Fax: +49 62588953322 📠
Ingenieurleistungen zur Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen (Gutachter- und Ingenieurleistungen) in Altlasten-sanierungsprojekten der HIM-ASG. Der Rahmenvertrag soll für die Jahre 2015 bis 2018 geschlossen werden. Der Abruf der Leistungen erfolgt projektbezogen. Der Rahmenvertrag beinhaltet die Vorbereitung und die Mitwirkung bei der Vergabe als Sachverständiger von Gutachter- und Ingenieurleistungen nach den Kriterien des nationalen und europaweiten Vergaberechts:
Ingenieurleistungen zur Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen (Gutachter- und Ingenieurleistungen) in Altlasten-sanierungsprojekten der HIM-ASG. Der Rahmenvertrag soll für die Jahre 2015 bis 2018 geschlossen werden. Der Abruf der Leistungen erfolgt projektbezogen. Der Rahmenvertrag beinhaltet die Vorbereitung und die Mitwirkung bei der Vergabe als Sachverständiger von Gutachter- und Ingenieurleistungen nach den Kriterien des nationalen und europaweiten Vergaberechts:
— europaweite Verhandlungsverfahren nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF),
— nationale Vergabeverfahren in Anlehnung an die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ohne Anwendung und somit außerhalb des förmlichen EU-weiten Vergaberechts.
Um Interessenkonflikte zu vermeiden und um die Grundsätze des Vergaberechts zu erfüllen, darf dieser Sachverständige nicht für die HIM-ASG als Gutachter und Planer tätig sein. Ebenfalls dürfen keine wirtschaftlichen und rechtlichen Verknüpfungen und auch keine Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Sachverständigen und solchen Unternehmen bestehen.
Um Interessenkonflikte zu vermeiden und um die Grundsätze des Vergaberechts zu erfüllen, darf dieser Sachverständige nicht für die HIM-ASG als Gutachter und Planer tätig sein. Ebenfalls dürfen keine wirtschaftlichen und rechtlichen Verknüpfungen und auch keine Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Sachverständigen und solchen Unternehmen bestehen.
Beschreibung der Optionen: Siehe II.2.1).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: ASG-RV-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Waldstraße 11, 64584 Biebesheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Die Bewerbungsformulare können per Post oder E-Mail angefordert werden bei
Die Unterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Sachkunde hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.2.2) und III.2.3) genannten Kriterien zu erbringen.
Die Unterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Sachkunde hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.2.2) und III.2.3) genannten Kriterien zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nicht älter als 3 Monate;
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Befähigung der Leistungserbringer.
Eignungskriterien:
Anzahl der in den letzten 4 Jahren (2011 bis 2014) abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzprojekte, aufgestellt für das Bewerber-Unternehmen, die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, Projektliste mit Angabe der Leistungszeit sowie Ansprechpartner und Kontaktdaten des Auftraggebers. Als vergleichbar werden in diesem Zusammenhang folgende Referenzprojekte angesehen:
Anzahl der in den letzten 4 Jahren (2011 bis 2014) abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzprojekte, aufgestellt für das Bewerber-Unternehmen, die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, Projektliste mit Angabe der Leistungszeit sowie Ansprechpartner und Kontaktdaten des Auftraggebers. Als vergleichbar werden in diesem Zusammenhang folgende Referenzprojekte angesehen:
— europaweite Verhandlungsverfahren im Bereich Umwelt (Altlasten, Deponiebau, Boden- und Grundwassersanierungen) nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF),
— nationale Vergabeverfahren im Bereich Umwelt (Altlasten, Deponiebau, Boden- und Grundwassersanierungen) in Anlehnung an die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ohne Anwendung und somit außerhalb des förmlichen EU-weiten Vergaberechts.
— nationale Vergabeverfahren im Bereich Umwelt (Altlasten, Deponiebau, Boden- und Grundwassersanierungen) in Anlehnung an die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ohne Anwendung und somit außerhalb des förmlichen EU-weiten Vergaberechts.
Selbstauskunft über das beim Bewerber vorhandene Qualitätsmanagement (QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System).
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mindeststandards:
Für Referenzprojekte (siehe oben) für öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung vorzulegen. ohne eine solche werden die Referenzprojekte öffentlicher Auftraggeber nicht gewertet.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Ausschlusskriterien:
Nachweis der Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von jeweils 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, nicht älter als 3 Monate; Bewerber-/Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Die Leistungen sind im eigenen Betrieb zu erbringen.
Nachweis der Berufshaftpflicht mit einer Deckungssumme von jeweils 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, nicht älter als 3 Monate; Bewerber-/Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Die Leistungen sind im eigenen Betrieb zu erbringen.
Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Ausschlusskriterien:
Eigenerklärung über die wirtschaftliche Verknüpfung und über die in Bezug auf den Auftrag beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen; Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Insolvenz oder Liquidation, schwerer Verfehlungen und über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben; Nachweis der Befähigung des Bewerbers und der Leistungserbringer.
Eigenerklärung über die wirtschaftliche Verknüpfung und über die in Bezug auf den Auftrag beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen; Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Insolvenz oder Liquidation, schwerer Verfehlungen und über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben; Nachweis der Befähigung des Bewerbers und der Leistungserbringer.
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Die Leistungen sind im eigenen Betrieb zu erbringen.
Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Eignungskriterien entsprechend der Kapitel III.1) und III.2):
A) Technische Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0-500:
— Referenzen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung in den letzten 3 Jahren, Wichtung 50, Bewertungszahl 0-250;
— Referenzen des Bewerbers in den letzten 3 Jahren, Wichtung 40, Bewertungszahl 0-200;
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit, Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50.
Einzelheiten können den Bewerbungsformularen entnommen werden.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dieter Bohlen
Internetadresse: www.him.de🌏
Name: HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung – HIM-ASG
Kontaktperson: Herrn Dieter Riemann
Telefon: +49 62588953712📞
URL für weitere Informationen: www.him.de🌏
E-Mail: dieter.riemann@him.de📧
URL der Dokumente: www.him.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-09-01 📅
Datum des Endes: 2018-09-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ASG-RV-2015
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref.: 5659/1.
Nachr. V-Nr/AKZ: ASG-RV-2015.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
1. der Antragssteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden ( 107 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden ( 107 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (101 b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (101 b Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Quelle: OJS 2015/S 112-202939 (2015-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (107 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (107 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21.7.2014 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist.