Rahmenvereinbarungen für Übergeordnete (Prüf-)Sachverständigenleistungen (ÜSV) für das Fluggastterminal BER

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag für den Abruf von Sachverständigenleistungen im Zusammenhang mit dem Neubau des Fluggasterminals BER (umfasst Main-Pier einschl. Halle, Pier Nord und Süd, Pavillons Nord und Süd, Bahnhof) abzuschließen.
Insbesondere sollen die Sachverständigenleistungen zur Ausstellung der Prüfbescheinigungen gemäß § 76 Abs. 1 Nr.4 BbgBauO über die ordnungsgemäße Beschaffenheit und Betriebssicherheit der technischen Anlagen und Einrichtungen von den Rahmenvertragspartnern abgerufen werden können. Im Einzelnen soll dieser Sachverständige die Prüfleistungen der vorgelagerten, von den Erstellern beauftragen Sachverständigen auf Plausibilität und Vollständigkeit koordinieren sowie ergänzend prüfen und bescheinigen. Defizite soll der Sachverständige durch eigene Prüfleistungen beheben. Prüflücken zwischen den Einzelprüfungen der vorgelagerten Sachverständigen soll der ÜSV entweder durch Koordination der vorgelagerten Einzelsachverständigen vermeiden oder aber durch eigene Prüfungen schließen. Er soll einerseits sicherstellen, dass die vorgelagerten Einzelsachverständigen die Wirkprinzip-Prüfungen funktional verknüpfter sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstungen durchführen. Andererseits soll er die Wechselwirkungen (Wirkprinzip-Prüfungen) hilfsweise selbst prüfen und sie bescheinigen.
Insbesondere handelt es sich um Sachverständigenleistungen für folgende techn. Anlagen gemäß § 2 der BbgSGPrüfV:
[1] Maschinelle Lüftungsanlagen (LTA)
[2] CO-Warnanlage (COW)
[3] Rauchabzugsanlagen und maschinelle Anlagen zur Rauchfreihaltung (RWA)
[3.1] Maschinelle Entrauchung (MRA) incl. der Entrauchungssteuerung
[3.2] Natürliche Rauch und Wärmeabzugsanlagen (NRA)
[3.3] Spülbelüftungsanlagen (SLA)
[4] automatische Feuerlöschanlagen, nicht automatische Feuerlöschanlagen
mit nassen Steigleitungen oder Druckerhöhungsanlagen (FLA)
[4.1] selbsttätige Feuerlöschanlagen
[4.2] Gaslöschanlagen
[4.3] nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen mit nassen Steigleitungen
[5] Brandmelde- und Alarmierungsanlagen (BMA)
[5.1] Brandmeldeanlage (BMA)
[5.2] Elektroakustische Notwarnsysteme (EANWS)
[6] sicherheitstechnische elektrische Anlagen und Einrichtungen einschließlich
Sicherheitsstromversorgung und Sicherheitsbeleuchtung (SSV)
[6.1] Sicherheitsstromversorgung (SV)
[6.2] Sicherheitsbeleuchtung (SiBel)
Darüber hinaus werden an die folgenden sicherheitstechnischen Anlagen gesonderte
Prüfungen aus der Baugenehmigung gefordert:
[7] Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
[8] Infrastruktur des 20kV-Sicherheitsstromversorgungsnetze (SSV20)
[9] Infrastruktur der LWL-Ringe zur Ringvernetzung der Brandmeldeanlagen (LWL)
[10] Aufzüge mit Brandfallsteuerung /
Sonderschaltung (FT)
[11] elektrisch verriegelte Türen in Rettungswegen
[12] elektrisch betriebene Türen
[13] Trinkwasserringleitung mit Überflurhydranten auf dem Gelände BER zur Löschwasserversorgung der Steigleitungen -nass- im Gebäude.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-08.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-08 Auftragsbekanntmachung
2016-03-18 Ergänzende Angaben
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