Rahmenvereinbarungen über den Kauf von verschiedenen Nutzfahrzeugen (Nfz) und Lastkraftwagen (Lkw)

Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik (VT 212), Zentrale Vergabestelle BIS

Die Freie und Hansestadt (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit möglichst vielen Fahrzeugherstellern, Generalvertretungen oder autorisierten Fachhändlern von Fahrzeugherstellern über den Kauf von Nutzfahrzeugen (Nfz) und Lastkraftwagen (Lkw) verschiedener Klassen für alle:
1. Behörden und Ämter der FHH (sog. Kernverwaltung) und den dort angeschlossenen Landesbetrieben und -instituten;
Derzeit angeschlossen an die Kernverwaltung sind:
— Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung,
— Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer,
— Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung;
2. öffentliche Unternehmen und Gesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Hochschulen der FHH;
Derzeit angeschlossen sind:
— Hamburg Port Authority AöR,
— Universität Hamburg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-23 Auftragsbekanntmachung
2015-10-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Nutzfahrzeuge
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Nutzfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik (VT 212), Zentrale Vergabestelle BIS
Postanschrift: Carl-Cohn-Straße 39
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.hamburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428669248 📞
Fax: +49 40428669683 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 143-263742
ABl. S-Ausgabe: 143

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit möglichst vielen Fahrzeugherstellern, Generalvertretungen oder autorisierten Fachhändlern von Fahrzeugherstellern über den Kauf von Nutzfahrzeugen (Nfz) und Lastkraftwagen (Lkw) verschiedener Klassen für alle:
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1. Behörden und Ämter der FHH (sog. Kernverwaltung) und den dort angeschlossenen Landesbetrieben und -instituten;
Derzeit angeschlossen an die Kernverwaltung sind:
— Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung,
— Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer,
— Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung;
2. öffentliche Unternehmen und Gesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Hochschulen der FHH;
Derzeit angeschlossen sind:
— Hamburg Port Authority AöR,
— Universität Hamburg.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Nutzfahrzeuge bis ≤ 3,5 t zGG
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber versteht unter der Bezeichnung „Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen“ Fahrzeuge, die in der Regel nur eine Sitzreihe mit 2-3 Sitzplätzen haben (Ausnahme Fahrzeuge mit Doppelkabine) und vornehmlich für Transportaufgaben genutzt werden. Es sollen möglichst alle Modelle/Modellreihen angeboten werden, auf die dies zutrifft.
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Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Es können Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben
werden.Grundsätzlich gilt: Es muss nicht auf jedes Los geboten werden, aber wenn auf ein Los geboten wird, dann müssen auch die dazu gehörigen Optionen (siehe Pkt. 2.3 und Pkt. 2.4) möglich sein (Ausschlusskriterium).
werden.
Grundsätzlich gilt: Es muss nicht auf jedes Los geboten werden, aber wenn auf ein Los geboten wird, dann müssen auch die dazu gehörigen Optionen (siehe Pkt. 2.3 und Pkt. 2.4) möglich sein (Ausschlusskriterium).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Lastkraftwagen > 3,5 t bis 7,5 t zGG
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Lastkraftwagen > 7,5 t zGG
Beschreibung der Optionen:
Für alle Fahrzeuge der FHH kann es erforderlich sein, Ein-, Um- und Ausbauleistungen für Sondertechnik oder Ausbauleistungen für Spezialfahrzeuge (z. B. Ladekran, Hakengerät) zu beauftragen.
Der Bieter muss in der Lage sein, diese Leistungen für den jeweiligen Einsatzzweck des Fahrzeuges anbieten zu können. Entweder durch den Bieter selbst oder durch einen von ihm beauftragten geeigneten Nachunternehmer [Ausschlusskriterium] siehe Angebotsvordruck.
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Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 2015000077
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit,
— Erklärung zum Eintrag in ein Handelsregister/Gewerberegister,
— Eigenerklärung Fahrzeughersteller, Generalvertretung oder autorisierte Fachhändler,
— Zubehörlisten/Kataloge in Papierform und als PDF-Datei auf einem geeigneten Datenträger (CD, DVD oder USB-Stick),
— Ansprechpartner bei Abruf der Lieferung/Leistung,
— Gestattungsvereinbarung/LBV,
— Gestattungsvereinbarung/Feuerwehr,
— Liste der autorisierten Vertragswerkstätten/Generalunternehmer,
— Erklärung zur Einweisung.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Freie und Hansestadt (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit möglichst vielen Fahrzeugherstellern, Generalvertretungen oder autorisierten Fachhändlern von Fahrzeugherstellern über den Kauf von Nutzfahrzeugen (Nfz) und Lastkraftwagen (Lkw) verschiedener Klassen.
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Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 50
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-02 📅
Öffnungsort:
Behörde für Inneres und Sport-Polizei-, Verwaltung und Technik, VT 112, Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg.
Ort des Eröffnungstermins: Behörde für Inneres und Sport-Polizei-, Verwaltung und Technik, VT 112, Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bärbel Schmidt
Internetadresse: www.polizei.hamburg.de 🌏
URL der Teilnahme: www.gateway.hamburg.de 🌏
URL der Dokumente: www.gateway.hamburg.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015000077

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehöde, Vergabekammer
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231448 📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2015/S 143-263742 (2015-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 199-361079
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 143-263742
ABl. S-Ausgabe: 199

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-08 📅
Name: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Postanschrift: Amadeus-Stubbe-Str. 2
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22110
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Renault Retail Group Deutschland GmbH
Postanschrift: Behringstr. 128-134
Postleitzahl: 22763

3️⃣
Name: Iveco Nord Nutzfahrzeug GmbH
Postanschrift: Ausschläger Elbdeich 119
Postleitzahl: 20539 Hamburg

4️⃣
Name: Volkswagen Automobile Hamburg GmbH, Betrieb Horn
Postanschrift: Horner Landstr. 40
Postleitzahl: 22111

5️⃣
Name: Daimler AG
Postanschrift: Bornkampsweg 146
Postleitzahl: 22761

6️⃣
Name: Man

7️⃣

8️⃣
Name: Iveco Nord Nutzfahrzeuge GmbH
Postleitzahl: 20539

9️⃣
Name: Volkswagen Automobile Hamburg. GmbH

1️⃣0️⃣

1️⃣1️⃣

1️⃣2️⃣
Name: Volvo Truck Center Nord-West GmbH
Postanschrift: Großmannstr. 130

1️⃣3️⃣
Name: Scania Vertrieb und Service GmbH
Postanschrift: Pinkertstr. 16
Postleitzahl: 22113

1️⃣4️⃣

1️⃣5️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Mehr anzeigen
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 199-361079 (2015-10-09)