Rahmenvertrag baubegleitende Qualitätssicherung
Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Eigentum des Landes Berlin in Berlin und Brandenburg. Der Wohnungs- und Gewerbebestand erstreckt sich über den Süden, Südosten und Osten Berlins. Im Konzern sind ca. 550 Mitarbeiter beschäftigt. Die Stadt und Land bewirtschaftet ihre Bestände wirtschaftlich, sozial und ökologisch und übernimmt als kommunales Unternehmen Verantwortung für eine nachhaltige und ausgewogene Entwicklung Berlins.
Bis 2018 wird die Stadt und Land ihren Bestand durch Ankauf und Neubau von 4 500 Wohnungen auf insgesamt 43 800 Mietwohnungen erweitern. Dafür investiert das Unternehmen rund 580 000 000 EUR. Zur Realisierung werden Potenziale auf unbebauten Grundstücken, auf Entwicklungsgrundstücken mit vorhandener Bebauung, in Baulücken, auf Grundstücken des Liegenschaftsfonds sowie angebotene Projektankäufe geprüft und geplant. Der Planungsschwerpunkt der Neubautätigkeit liegt mit rund 1 000 Wohnungen im Bezirk Treptow-Köpenick.
Leistungsbeschreibung:
Mit dem Ergebnis der Ausschreibung, das im Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit zwei externen Dienstleister mündet, soll gewährleistet sein, dass ein mangelfreies Werk errichtet wird, unabhängig davon ob es sich um ein Bauträgerprojekt handelt oder um einen Neubauprojekt, für das die Stadt und Land als Bauherr verantwortlich zeichnet. Dafür ist eine baubegleitende Qualitätssicherung erforderlich.
Aufgrund unterschiedlicher Aufgabenstellungen, zum einen für die Begleitung von Bauträgerprojekten, zum anderen für die Begleitung beim Neubau, wird in zwei Losen ausgeschrieben. Der Auftragnehmer hat baubegleitende Begehungen durchzuführen. Dabei ist u. a. die Konformität mit den zur Ausführung genehmigten Plänen, Unterlagen und technischen Vorschriften zu überprüfen. Die Unterlagen werden dem Auftragnehmer durch die Stadt und Land zur Verfügung gestellt.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird eine zusätzliche Überwachung der Planung der Bauprojekte und die zusätzliche Überwachung der Bauausführung durch Externe als neutrale Qualitätskontrolle mit dem Ziel der Mangelfreiheit bei Übernahme der Projekte installiert.
Die Qualitätssicherung beginnt mit dem Plausibilisieren der Planung bezüglich des Bausolls aus der Baubeschreibung und der Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik. Danach erfolgt die stichprobenartige Kontrolle der Ausführung des Bauvorhabens vom Beginn der Ausführung ggf. bis hin zur Schlussabnahme. Die regelmäßigen Baustellenbegehungen werden vertraglich geregelt.
Grundsätzliche Inhalte der baubegleitenden, ggf. auch zusätzlich planungsbegleitenden Qualitäts-oder auch Bauüberwachung sind:
— Überprüfen der Unterlagen auf Vollständigkeit/Plausibilisierung;
— Prüfung/Plausibilisierung der Fachplanungen und Ausführungsdetails;
— Prüfen und Abgleich der Bau- und Leistungsbeschreibungen im Abgleich zu ggf. vorgegebenen Standards und Leitdetails, etc.;
— Kontrolle des Bauvorhabens hinsichtlich bautechnischer Mängel währende der Ausführung und Errichtung, unter Beachtung baukonstruktiver Meilensteine;
— Teilnahmen an den Abnahmen;
— Mängel- und Gewährleistungsverfolgung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-22.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-10-22
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Auftragsbekanntmachung
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