Rahmenvertrag Beratung und Unterstützung für den Aufbau und die Durchführung eines professionellen Anforderungs- und Testmanagements für die DV- Verbindungsstelle des Fachbereiches Kranken-/Pflegeversicherung im Umfang von ca. 800 Personentage
Rahmenvertrag über die Beratung und Unterstützung für den Aufbau und die Durchführung eines professionellen Anforderungs- und Testmanagements für die DV- Verbindungsstelle des Fachbereiches Kranken-/Pflegeversicherung im Umfang von ca. 800 Personentage.Vor einer endgültigen Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot kommt der/die vom betreffenden Bieter zur Auftragserfüllung vorgesehene Fachberater/in zur Verifizierung seiner/ihrer Eignung zunächst für bis zu 5 Personentage probeweise beim Auftraggeber zum Einsatz. Die Aufnahme der Probearbeit hat innerhalb von 7 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch die KBS zu erfolgen. Die Aufforderung zur Probearbeit wird voraussichtlich Ende der 21. KW 2015 erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsdienste
Menge oder Umfang:
Ca. 800 PersonentageDie Einsatzdauer beträgt für jede der beiden Fachberater-innen jeweils ca. 400 Personentage in einem durchgehenden Zeitblock bis Ende 2016.Der Auftraggeber ist nicht zur Abnahme der gesamten 400 bzw. 800 Stunden verpflichtet; eine Unterschreitung dieses Kontingents ist bis zu 20 % je Los möglich.
Ca. 800 PersonentageDie Einsatzdauer beträgt für jede der beiden Fachberater-innen jeweils ca. 400 Personentage in einem durchgehenden Zeitblock bis Ende 2016.Der Auftraggeber ist nicht zur Abnahme der gesamten 400 bzw. 800 Stunden verpflichtet; eine Unterschreitung dieses Kontingents ist bis zu 20 % je Los möglich.
Gesamtwert des Auftrags: 640 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimontepark 2/3, Wasserstr. 215
Postleitzahl: 44799
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbs.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kbs.de📧
Fax: +49 23430486190 📠
Rahmenvertrag über die Beratung und Unterstützung für den Aufbau und die Durchführung eines professionellen Anforderungs- und Testmanagements für die DV- Verbindungsstelle des
Fachbereiches Kranken-/Pflegeversicherung im Umfang von ca. 800 Personentage.Vor einer endgültigen Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot kommt der/die vom betreffenden Bieter zur Auftragserfüllung vorgesehene Fachberater/in zur Verifizierung seiner/ihrer Eignung zunächst für bis zu 5 Personentage probeweise beim Auftraggeber zum Einsatz. Die Aufnahme der Probearbeit hat innerhalb von 7 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch die KBS zu erfolgen. Die Aufforderung zur Probearbeit wird voraussichtlich Ende der 21. KW 2015 erfolgen.
Fachbereiches Kranken-/Pflegeversicherung im Umfang von ca. 800 Personentage.Vor einer endgültigen Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot kommt der/die vom betreffenden Bieter zur Auftragserfüllung vorgesehene Fachberater/in zur Verifizierung seiner/ihrer Eignung zunächst für bis zu 5 Personentage probeweise beim Auftraggeber zum Einsatz. Die Aufnahme der Probearbeit hat innerhalb von 7 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch die KBS zu erfolgen. Die Aufforderung zur Probearbeit wird voraussichtlich Ende der 21. KW 2015 erfolgen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: 1 Fachberater/in
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Beratung und Unterstützung für den Aufbau und die Durchführung eines professionellen Anforderungs- und Testmanagements für die DV- Verbindungsstelle des Fachbereiches Kranken-/Pflegeversicherung.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Beratung und Unterstützung für den Aufbau und die Durchführung eines professionellen Anforderungs- und Testmanagements für die DV- Verbindungsstelle des Fachbereiches Kranken-/Pflegeversicherung.
Menge oder Umfang: Ca. 400 Personentage.
Losnummer: 2
Menge oder Umfang:
Ca. 800 Personentage
Die Einsatzdauer beträgt für jede der beiden Fachberater-innen jeweils ca. 400 Personentage in einem durchgehenden Zeitblock bis Ende 2016.
Der Auftraggeber ist nicht zur Abnahme der gesamten 400 bzw. 800 Stunden verpflichtet; eine Unterschreitung dieses Kontingents ist bis zu 20 % je Los möglich.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich im Bedarfsfall eine zeitliche Erweiterung/Verlängerung der Beauftragung vor. Eine entsprechende Information an den Auftragnehmer wird in diesem Fall mindestens 60 Kalendertage vorher erfolgen.
Referenznummer: Dez. IX.1.1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bochum.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
-die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Qualifikation der einzusetzenden Fachberater (Anlage 1) mit Orts- und
Datumsangabe sowie Unterschrift des Bieters und Firmenstempel.
-die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Anlage
5) gem. § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A mit Orts- und Datumsangabe sowie Unterschrift des Bieters und Firmenstempel.
-die den Vergabeunterlagen beigefügte Nachunternehmererklärung (Anlage 7) mit Orts- und
Datumsangabe sowie Unterschrift des Bieters und Firmenstempel falls zutreffend.
Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen,
eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt
für Justiz von Amts wegen an.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
-die den Vergabeunterlagen beigefügte Referenzliste
(Anlage 2) mit Orts- und Datumsangabe sowie Unterschrift des Bieters und Firmenstempel.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
§ 17 VOL/B
- der den Vergabeunterlagen beigefügte EVB-IT Dienstvertrag (Anlage 4).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im
Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 9.11.2011 – VIIVerg35/
11). Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die
Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 6) von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen. Bei
Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise darüber hinaus zwingend von jedem Mitglied
der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Einsatzdauer beträgt für jede/n der beiden Fachberater/-innen jeweils ca. 400 Personentage in einem durchgehenden Zeitblock bis Ende 2016. Vor einer endgültigen Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot kommt der/die vom betreffenden Bieter zur Auftragserfüllung vorgesehene Fachberater/in zur Verifizierung seiner/ihrer Eignung zunächst für bis zu 5 Personentage probeweise beim Auftraggeber zum Einsatz. Die Aufnahme der Probearbeit hat innerhalb von 7 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch die KBS zu erfolgen. Die Aufforderung zur Probearbeit wird voraussichtlich Ende der 21. KW 2015 erfolgen. Die Zuschlagserteilung ist bei erfolgreich verlaufener Arbeitsprobe unter Beachtung der Benachrichtigungsfrist des § 101a GWB für die 26. KW 2015 vorgesehen. Einsatzbeginn ist innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragserteilung.
Die Einsatzdauer beträgt für jede/n der beiden Fachberater/-innen jeweils ca. 400 Personentage in einem durchgehenden Zeitblock bis Ende 2016. Vor einer endgültigen Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot kommt der/die vom betreffenden Bieter zur Auftragserfüllung vorgesehene Fachberater/in zur Verifizierung seiner/ihrer Eignung zunächst für bis zu 5 Personentage probeweise beim Auftraggeber zum Einsatz. Die Aufnahme der Probearbeit hat innerhalb von 7 Kalendertagen nach schriftlicher Aufforderung durch die KBS zu erfolgen. Die Aufforderung zur Probearbeit wird voraussichtlich Ende der 21. KW 2015 erfolgen. Die Zuschlagserteilung ist bei erfolgreich verlaufener Arbeitsprobe unter Beachtung der Benachrichtigungsfrist des § 101a GWB für die 26. KW 2015 vorgesehen. Einsatzbeginn ist innerhalb von 5 Werktagen nach Auftragserteilung.
Im Auftragsfall ist von jedem/jeder Fachberater/in die Datenschutzverpflichtungserklärung anhand der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage 3 im Hause der KBS abzugeben.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Hasenkamp, Frau Marel, Herrn Wittig
Internetadresse: www.kbs.de🌏
Name: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Dez. IV.2.6, Submissionen, Auftrags- und Abrechnungsfeststellung im Baubereich, Knappschaftstraße 1
URL der Teilnahme: http://www.kbs.de🌏
E-Mail: poststelle@bva.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Dez. IX.1.1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2286190📞
Internetadresse: http://www.bundesversicherungsamt.de🌏
Fax: +49 2286191870 📠
Quelle: OJS 2015/S 062-108741 (2015-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 456 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge