Rahmenvertrag Büroeinrichtung

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse

Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromöbel (Los 1), elektrisch höhenverstellbare Schreibtische (Los 2), Bürodrehstühle (Los 3) und Besucherstühle (Los 4) an 65 Standorte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-24 Auftragsbekanntmachung
2015-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büromöbel
Menge oder Umfang:
Lieferung von Büromöbel (Los 1)ca. 258 Schreibtische/Rechtecktische (z.T. mit Beinraumblenden), ca. 50 Anstelltische 3/4-Kreis, ca. 7 Besprechungstische, ca. 256 Rollcontainer, ca. 215 Schiebetürschränke, ca. 115 Flügeltürschränke, ca. 90 Schallschutzwände, jeweils zzgl. ZubehörLieferung von ca. 30 elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen zzgl. Zubehör (Los 2)Lieferung von ca. 472 Bürodrehstühlen (Los 3)Lieferung von ca. 297 Besucherstühlen (Los 4).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromöbel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Postfach 2960
Postleitzahl: 67617
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschreibungen 🌏
E-Mail: vergabestelle@rps.aok.de 📧
Telefon: +49 6313637225 📞
Fax: +49 635140393833 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 167-304329
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1 der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2 und Ziff. III.2.3 der EU Bekanntmachung) können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.2.3 genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. (2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebende Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i.S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs. 9 VOL/A) anzusehen sind. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXYDHH.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromöbel (Los 1), elektrisch höhenverstellbare Schreibtische (Los 2), Bürodrehstühle (Los 3) und Besucherstühle (Los 4) an 65 Standorte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Büromöbel
Kurze Beschreibung: Lieferung von Büromöbel an ca. 65 Standorte in Rheinland-Pfalz und Saarland.
Menge oder Umfang: Ca. 258 Schreibtische/Rechtecktische (z.T. mit Beinraumblenden), ca. 50 Anstelltische 3/4-Kreis, ca. 7 Besprechungstische, ca. 256 Rollcontainer, ca. 215 Schiebetürschränke, ca. 115 Flügeltürschränke, ca. 90 Schallschutzwände, jeweils zzgl. Zubehör.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen an ca. 65 Standorte in Rheinland-Pfalz und Saarland.
Menge oder Umfang: Ca. 30 elektrische höhenverstellbare Schreibtische zzgl. Zubehör.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Bürodrehstühle
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Bürodrehstühlen an ca. 65 Standorten in Rheinland-Pfalz und Saarland.
Menge oder Umfang: Ca. 472 Bürodrehstühle.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Besucherstühle
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Besucherstühlen an ca. 65 Standorte in Rheinland-Pfalz und Saarland.
Menge oder Umfang: Ca. 297 Besucherstühle.
Lieferung von Büromöbel (Los 1)
ca. 258 Schreibtische/Rechtecktische (z.T. mit Beinraumblenden), ca. 50 Anstelltische 3/4-Kreis, ca. 7 Besprechungstische, ca. 256 Rollcontainer, ca. 215 Schiebetürschränke, ca. 115 Flügeltürschränke, ca. 90 Schallschutzwände, jeweils zzgl. Zubehör
Lieferung von ca. 30 elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen zzgl. Zubehör (Los 2)
Lieferung von ca. 472 Bürodrehstühlen (Los 3)
Lieferung von ca. 297 Besucherstühlen (Los 4).
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 31.08. des laufenden Vertragsjahres eine der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt hat. Spätestens zum 30.11.2019 endet der Vertrag ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: AOK002448-730
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Direktion
Virchowstr. 30
67304 Eisenberg
65 Standorte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 lit. a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt worden ist, dass keiner der in § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis e) VOL/A genannten Fälle auf den Bieter zutrifft, gegen mich/uns keine relevante nach § 149 Abs. 2 Gewerbeordnung einzutragende vollziehbare bzw. nicht mehr anfechtbare Entscheidung bzw. rechtskräftige Verurteilung vorliegt, ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle/n. (Anlage 10 der Vergabeunterlagen)
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(2) Die Vergabestelle behält sich vor, die unter (1) getroffene Aussage durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vor Zuschlagserteilung zu überprüfen. Ausländische Bieter haben auf Verlangen eine gleichwertige Bescheinigung von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen besteht oder abgeschlossen und während des Leistungszeitraumes aufrecht erhalten wird:
bei Personenschäden: 2.000.000,00 EUR, bei Sachschäden 1.000.000,00 EUR. (Anlage 11 der Vergabeunterlagen)
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Die Referenzliste (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) ist komplett auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. 3 Referenzen sind je Los anzugeben, wobei bei Los 1 mindestens 2 Referenzen eines vergleichbaren Auftrages mit einer Jahresmenge die annähernd dem Auftragsvolumen gemäß Ziffer II.2.1) entspricht, anzugeben sind. Bei Los 2 sind 3 vergleichbare Referenzen anzugeben. Bei Los 3 sind mindestens 2 Referenzen eines vergleichbaren Auftrages mit einer Jahresmenge gemäß Ziffer II.2.1)anzugeben. Bei Los 4 sind mindestens 2 Referenzen eines vergleichbaren Auftrages mit einer Jahresmenge gemäß Ziffer II.2.1) anzugeben.
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Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach für den Fall der Auftragserteilung die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) (Anlage 9).
Wir weisen darauf hin, dass sich die Verpflichtungserklärung nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-10-06 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Bernd Schiffmann
Internetadresse: www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschreibungen 🌏
URL der Teilnahme: http://www.dtvp.de/Center/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de/Center/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-12-01 📅
Datum des Endes: 2016-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: AOK002448-730
Zusätzliche Informationen
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1 der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und technischen
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Leistungsfähigkeit (Ziff. III.2.2 und Ziff. III.2.3 der EU Bekanntmachung) können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.2.3 genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
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(2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für
die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 (Technische Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebende Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis) bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i.S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs. 9 VOL/A) anzusehen sind.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXYDHH.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 167-304329 (2015-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 243-441300
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 167-304329
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXYDZG.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Direktion, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, 65 Standorte der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Los 1 bis Los 4 – Preis in EUR (60)
2. Los 1 bis Los 4 – Qualität (40)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-27 📅
Name: Spielmann Officehouse GmbH
Postanschrift: Im Metternicher Feld 42
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56072
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Köhl GmbH Sitzmöbel
Postanschrift: Paul-Ehrlich-Str. 4
Postort: Rödermark
Postleitzahl: 63322

3️⃣
Name: Interstuhl Büromöbel GmbH & Co. KG
Postanschrift: Brühlstr. 21
Postort: Meßstetten-Tieringen
Postleitzahl: 72469
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Quelle: OJS 2015/S 243-441300 (2015-12-11)