Die Landeshauptstadt München benötigt für Ihre Referate und Eigenbetriebe sowie einen Teil ihrer Beteiligungsgesellschaften moderne, leistungsfähige ergonomische und umweltverträgliche Arbeitsplatzdrucker (S/W-Drucker und Farbdrucker). Der bisherige „Rahmenvertrag Drucker“ läuft zum 30.09.2015 aus und soll durch einen neuen „Rahmenvertrag Drucker 2015“ voraussichtlich ab 01.10.2015 abgelöst werden. Ausschreibungsgegenstand ist der Kauf von ca. 5000 S/W-Druckern und ca. 300 Farbdruckern. Es wird ein Vertrag über den Kauf von Druckern geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Drucker und Plotter
Menge oder Umfang:
Ca. 5000 S/W-Drucker und ca. 300 Farbdrucker über eine Laufzeit von 48 Monaten.1 000 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucker und Plotter📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, IT@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Servicebereich Vergabe
Postanschrift: Marienplatz 8
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de/🌏
E-Mail: itm.vergabe@muenchen.de📧
Fax: +49 8923384990 📠
Die Vergabeunterlagen werden unter http://www.muenchen.de/vgst3, "Aktuelle Ausschreibungen" zum
Download zur Verfügung gestellt.
Diese Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung
(auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte, die nicht der Erstellung des eigenen Angebotes dient, ist ohne
schriftliche Genehmigung des Auftraggebers unzulässig.
=====
UNTERSTÜTZUNG DES AUFTRAGGEBERS:
Die Landeshauptstadt München wird bei der Durchführung des Vergabeverfahrens von Beratungsunternehmen
unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Mitarbeitern dieser
Beratungsunternehmen zugänglich gemacht.
Diese Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und zu den Inhalten der Angebote
der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung der Vergabestelle
unterzeichnet, die sie nach dem BDSG und dem BayDSG verpflichten. Die Einhaltung der
Geheimhaltungspflicht ist innerhalb des Beratungsunternehmens durch entsprechende Compliance-
Maßnahmen abgesichert.
=====
Die Landeshauptstadt München trifft alle relevanten Entscheidungen, die dieses Verfahren betreffen,
selbstständig und in alleiniger Verantwortung. Die externen Dienstleister schlagen insoweit lediglich
die durch Anforderungen abzudeckenden Inhalte in objektiver und an den Interessen der Landeshauptstadt
München orientierter Weise vor und überprüfen die vom Auftraggeber aufgestellten inhaltlichen Anforderungen,
insbesondere auf technische Sinnhaftigkeit, Realisierbarkeit und Vergaberechtskonformität (insbesondere
hinsichtlich etwaiger Diskriminierungen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenz, Produktneutralität etc.).
=====
Mit Abgabe eines Angebotes erklären sich die Bieter mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
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Eventuell auftretende Fragen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu dem in Abschnitt 1.5 genannten
Termin an folgende E-Mail Adresse gesendet werden:
itm.vergabe@muenchen.de
=====
Später eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden
gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet unter der in Abschnitt
1.3 angegebenen Internetadresse des Auftraggebers eingestellt. Dieser Katalog wird Bestandteil der
Vergabeunterlagen.
=====
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen (§ 97 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Das GWB schreibt öffentlichen Auftraggebern daher vor, Leistungen grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (so genannte Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (so genannte Fachlose) zu vergeben.
Bei der Ausschreibung „Offenes Verfahren Rahmenvertrag Drucker 2015“ werden abgeschätzt über die Vertragslaufzeit von vier Jahren 5000 S/W- und 300 Farbdrucker vergeben. Damit handelt es sich um ein geschätztes Auftragsvolumen von ca. 870.000 EUR für die S/W- und ca. 130.000 EUR für die Farbdrucker.
Durch das begrenzte Auftragsvolumen von insgesamt ca. 1 Mio. EUR und der Laufzeit von 4 Jahren (48 Monate) werden die mittelständischen Unternehmen durch die Gesamtvergabe, wie durch das Gesetz gefordert, berücksichtigt.
Durch das relativ geringe Auftragsvolumen der Farbdrucker (ca. 130.000,00 Euro) würden bei einer separaten Ausschreibung als eigenes Los höchstwahrscheinlich geringere Rabatte als bei einer Gesamtvergabe der S/W-Drucker mit den Farbdruckern durch die LHM erzielt werden. Die Wirtschaftlichkeit auf beiden Seiten, dem Anbieter und der LHM, wäre bei einer Aufteilung in 2 Lose wesentlich schlechter. Insofern sind mittelständische Interessen schon aufgrund des niedrigen
Auftragsvolumens gewahrt.
Alle infrage kommenden potentiellen Anbieter bieten sowohl S/W- als auch Farbdrucker in Ihrem Sortiment an, so dass durch die Bündelung der Lose kein Anbieter benachteiligt wird.
Nach Abwägung aller für und gegen sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der Landeshauptstadt München klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen. Die Leistung wird daher im Wege einer Gesamtvergabe ausgeschrieben.
Später eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden
gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet unter der in Abschnitt
1.3 angegebenen Internetadresse des Auftraggebers eingestellt. Dieser Katalog wird Bestandteil der
Vergabeunterlagen.
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Abweichung vom Grundsatz der Losbildung
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen (§ 97 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Das GWB schreibt öffentlichen Auftraggebern daher vor, Leistungen grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (so genannte Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (so genannte Fachlose) zu vergeben.
Bei der Ausschreibung „Offenes Verfahren Rahmenvertrag Drucker 2015“ werden abgeschätzt über die Vertragslaufzeit von vier Jahren 5000 S/W- und 300 Farbdrucker vergeben. Damit handelt es sich um ein geschätztes Auftragsvolumen von ca. 870.000 EUR für die S/W- und ca. 130.000 EUR für die Farbdrucker.
Durch das begrenzte Auftragsvolumen von insgesamt ca. 1 Mio. EUR und der Laufzeit von 4 Jahren (48 Monate) werden die mittelständischen Unternehmen durch die Gesamtvergabe, wie durch das Gesetz gefordert, berücksichtigt.
Durch das relativ geringe Auftragsvolumen der Farbdrucker (ca. 130.000,00 Euro) würden bei einer separaten Ausschreibung als eigenes Los höchstwahrscheinlich geringere Rabatte als bei einer Gesamtvergabe der S/W-Drucker mit den Farbdruckern durch die LHM erzielt werden. Die Wirtschaftlichkeit auf beiden Seiten, dem Anbieter und der LHM, wäre bei einer Aufteilung in 2 Lose wesentlich schlechter. Insofern sind mittelständische Interessen schon aufgrund des niedrigen
Auftragsvolumens gewahrt.
Alle infrage kommenden potentiellen Anbieter bieten sowohl S/W- als auch Farbdrucker in Ihrem Sortiment an, so dass durch die Bündelung der Lose kein Anbieter benachteiligt wird.
Nach Abwägung aller für und gegen sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der Landeshauptstadt München klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen. Die Leistung wird daher im Wege einer Gesamtvergabe ausgeschrieben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt München benötigt für Ihre Referate und Eigenbetriebe sowie einen Teil ihrer Beteiligungsgesellschaften moderne, leistungsfähige ergonomische und umweltverträgliche Arbeitsplatzdrucker (S/W-Drucker und Farbdrucker).
Der bisherige „Rahmenvertrag Drucker“ läuft zum 30.09.2015 aus und soll durch einen neuen „Rahmenvertrag Drucker 2015“ voraussichtlich ab 01.10.2015 abgelöst werden. Ausschreibungsgegenstand ist der Kauf von ca. 5000 S/W-Druckern und ca. 300 Farbdruckern. Es wird ein Vertrag über den Kauf von Druckern geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten.
Der bisherige „Rahmenvertrag Drucker“ läuft zum 30.09.2015 aus und soll durch einen neuen „Rahmenvertrag Drucker 2015“ voraussichtlich ab 01.10.2015 abgelöst werden. Ausschreibungsgegenstand ist der Kauf von ca. 5000 S/W-Druckern und ca. 300 Farbdruckern. Es wird ein Vertrag über den Kauf von Druckern geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten.
Menge oder Umfang: Ca. 5000 S/W-Drucker und ca. 300 Farbdrucker über eine Laufzeit von 48 Monaten.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: Rahmenvertrag Drucker 2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
**HINWEIS:
Die in nachfolgender Beschreibung genannten Dokumente und Vordrucke werden unter
Bitte bestätigen Sie, dass alle im Projekt eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die deutsche Sprache in
Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Projekt anwenden werden.
Eigenerklärungen:
Die auf den nachfolgend benannten Vordrucken geforderten Angaben, Erklärungen und Ausführungen sind zur
Beurteilung der Eignung vollständig beizubringen.
Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggf. Firmenstempel und Unterschrift
versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordruckes gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des
Angebotes oder auf Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen, Vordrucke, Referenzen usw. für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern Sie nicht Mitglied einer Bietergemeinschaft sind bzw. nicht auf
Ressourcen Dritter zurückgreifen, sind die Vordrucke 4.1 und 4.3 an der entsprechenden Stelle anzukreuzen,
zu unterschreiben und mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem
Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch
vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht
werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Angebotes.
Wichtige Hinweise:
- Auch konzernangehörige Unternehmen und freiberuflich Tätige sind Dritte im Sinne der
Nachunternehmerschaft und von Bietergemeinschaften.
- Die in der folgenden, abschließenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind dem Angebot
beizufügen.
- Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, wer die Erklärung auszufüllen hat (Bieter,
Nachunternehmer, einzelnes Mitglied der Bietergemeinschaft).
Die Bewerbungsbedingungen enthalten darüber hinaus
unter anderem Angaben zu Aufbau, Form und Inhalt
der Angebote.
Leistungsportfolio
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen und Ihr Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
kurz dar. Beschreiben Sie alle Nachunternehmer oder
Unternehmen der Bietergemeinschaft. Gehen Sie dabei auch auf alle auftragsbezogenen
Beteiligungsverhältnisse aller bietenden Unternehmen ein. Stellen Sie in
diesem Rahmen die besonderen Kompetenzen dar, die Ihre Eignung hinsichtlich
Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur vorliegenden Ausschreibung unterstreichen.
Jahresumsatz (A)
Bitte bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens bezogen auf
den Ausschreibungsgegenstand mindestens jeweils 750.000 Euro (Mindeststandard), für die Jahre
2011, 2012 und 2013 hat.
Bitte geben Sie die Umsatzzahlen bei Ihrem Angebot
an.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz
von Nachunternehmern werden die Angaben für die
Wertung addiert. Angaben, die einer Nachprüfung nicht
standhalten, können zum Ausschluss Ihres Angebotes
führen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (A)
Bitte bestätigen Sie, dass die Gesamtzahl der fest
angestellten technischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (z. B. Meister/in, Monteur/in, etc.), bezogen
auf den Ausschreibungsgegenstand für die
die Jahre 2011/2012/2013 je mindestens 5
Personen betragen hat (Mindeststandard).
Bitte bestätigen Sie, dass alle im Projekt eingesetzten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die deutsche Sprache
in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im
Projekt anwenden werden.
Bitte geben Sie die Personenzahlen bei Ihrem Angebot
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von
Nachunternehmern werden die Mitarbeiterzahlen für die
Mindeststandards:
Einen Jahresumsatz Ihres Unternehmens bezogen auf
den Ausschreibungsgegenstand von mindestens jeweils 750.000 Euro, für die Jahre 2011, 2012 und 2013 (Mindeststandard).
Die Gesamtzahl fest
angestellter technischer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter (z. B. Meister/in, Monteur/in, etc.), bezogen
auf den Ausschreibungsgegenstand, für die
die Jahre 2011/2012/2013 je mindestens 5
Personen (Mindeststandard).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Fachkunde (A)
Bitte stellen Sie dar, welche Maßnahmen zur
Qualitätssicherung in Ihrem Unternehmen implementiert
wurden.
Geben Sie vorhandene Nachweise über
Zertifizierungen bzw. sonstige Nachweise geprüfter
Qualitätssicherungssysteme an.
Hiermit sind Hersteller-, Produkt und
Qualitätsmanagementsysteme (DIN ISO9001 oder
gleichwertig) gefragt.
Referenzprojekte (A)
Bitte bestätigen Sie, dass Sie drei Referenzprojekte in den letzten 5 Jahren mit
vergleichbarem Auftragsvolumen und organisatorischer Komplexität bezogen auf
den Ausschreibungsgegenstand vorweisen können. Das Auftragsvolumen darf in
den Referenzprojekten nicht weniger als 3.000 Drucker betragen.
Geben Sie bitte gemäß der Tabelle unter Abschnitt 2.2 der Bewerbungsbedingungen
"Folgende Angaben sind zum jeweiligen Referenzprojekt darzustellen" drei Referenzen
der in den letzten 5 Jahre durch Ihre Firma
erbrachten vergleichbaren Leistung an unter Angabe von:
Branche
Projektbeginn/Projektende
Auftragsvolumen
Vergleichbarkeit
Ansprechpartner
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
können zum Ausschluss Ihres Angebotes führen. Der
Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim
angegebenen Referenzkunden zu prüfen.
Mindeststandards:
Bitte bestätigen Sie, dass Sie drei Referenzprojekte in den letzten 5 Jahren mit
vergleichbarem Auftragsvolumen und organisatorischer Komplexität bezogen auf
den Ausschreibungsgegenstand vorweisen können. Das Auftragsvolumen darf in
den Referenzprojekten nicht weniger als 3.000 Drucker betragen.
Geben Sie bitte gemäß der Tabelle unter Abschnitt 2.2 der Bewerbungsbedingungen
"Folgende Angaben sind zum jeweiligen Referenzprojekt darzustellen" drei Referenzen
der in den letzten 5 Jahre durch Ihre Firma
erbrachten vergleichbaren Leistung an unter Angabe von:
Branche
Projektbeginn/Projektende
Auftragsvolumen
Vergleichbarkeit
Ansprechpartner
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten,
können zum Ausschluss Ihres Angebotes führen. Die
Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen beim
angegebenen Referenzkunden zu prüfen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es werden keine Kautionen und / oder Sicherheiten gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Abschnitt 2.13 der Leistungsbeschreibung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es ist keine besondere Rechtsform nötig. Voraussetzung ist eine gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Später eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt. Rechtzeitig eingehende Fragen werden
gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet unter der in Abschnitt
1.3 angegebenen Internetadresse des Auftraggebers eingestellt. Dieser Katalog wird Bestandteil der
Vergabeunterlagen.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen (§ 97 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Das GWB schreibt öffentlichen Auftraggebern daher vor, Leistungen grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (so genannte Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (so genannte Fachlose) zu vergeben.
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen (§ 97 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Das GWB schreibt öffentlichen Auftraggebern daher vor, Leistungen grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (so genannte Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (so genannte Fachlose) zu vergeben.
Bei der Ausschreibung „Offenes Verfahren Rahmenvertrag Drucker 2015“ werden abgeschätzt über die Vertragslaufzeit von vier Jahren 5000 S/W- und 300 Farbdrucker vergeben. Damit handelt es sich um ein geschätztes Auftragsvolumen von ca. 870.000 EUR für die S/W- und ca. 130.000 EUR für die Farbdrucker.
Bei der Ausschreibung „Offenes Verfahren Rahmenvertrag Drucker 2015“ werden abgeschätzt über die Vertragslaufzeit von vier Jahren 5000 S/W- und 300 Farbdrucker vergeben. Damit handelt es sich um ein geschätztes Auftragsvolumen von ca. 870.000 EUR für die S/W- und ca. 130.000 EUR für die Farbdrucker.
Durch das begrenzte Auftragsvolumen von insgesamt ca. 1 Mio. EUR und der Laufzeit von 4 Jahren (48 Monate) werden die mittelständischen Unternehmen durch die Gesamtvergabe, wie durch das Gesetz gefordert, berücksichtigt.
Durch das relativ geringe Auftragsvolumen der Farbdrucker (ca. 130.000,00 Euro) würden bei einer separaten Ausschreibung als eigenes Los höchstwahrscheinlich geringere Rabatte als bei einer Gesamtvergabe der S/W-Drucker mit den Farbdruckern durch die LHM erzielt werden. Die Wirtschaftlichkeit auf beiden Seiten, dem Anbieter und der LHM, wäre bei einer Aufteilung in 2 Lose wesentlich schlechter. Insofern sind mittelständische Interessen schon aufgrund des niedrigen
Durch das relativ geringe Auftragsvolumen der Farbdrucker (ca. 130.000,00 Euro) würden bei einer separaten Ausschreibung als eigenes Los höchstwahrscheinlich geringere Rabatte als bei einer Gesamtvergabe der S/W-Drucker mit den Farbdruckern durch die LHM erzielt werden. Die Wirtschaftlichkeit auf beiden Seiten, dem Anbieter und der LHM, wäre bei einer Aufteilung in 2 Lose wesentlich schlechter. Insofern sind mittelständische Interessen schon aufgrund des niedrigen
Auftragsvolumens gewahrt.
Alle infrage kommenden potentiellen Anbieter bieten sowohl S/W- als auch Farbdrucker in Ihrem Sortiment an, so dass durch die Bündelung der Lose kein Anbieter benachteiligt wird.
Nach Abwägung aller für und gegen sprechenden Argumente überwiegen aus Sicht der Landeshauptstadt München klar die Argumente gegen eine Aufteilung nach Losen. Die Leistung wird daher im Wege einer Gesamtvergabe ausgeschrieben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügefristen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren
die Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der
Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist für den
Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) bzw. bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber
der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den
Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben
können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber
bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der
Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3
Satz 1 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Telefon: +49 8921762411📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2015/S 057-099184 (2015-03-18)
Ergänzende Angaben (2015-04-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, IT@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
Kontakt
Fax: +49 89233784990 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-31 📅
Name: Firma Cancom GmbH
Postanschrift: Erika-Mann-Str. 69
Postort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.cancom.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2