Rahmenvertrag Entsorgung bleihaltiger Munitionsreste für alle Schießstände/-hallen in Berlin: Inhalt der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über — die Entsorgung der Muitionsreste, — die Lieferung von Transportkisten für den ADR gerechten Transport, einschließlich aufladen und — transporieren zur Entsorgungsanlage (Die Abfallbeseitigung muss vorrangig im Entsorgungsraum Brandenburg/Berlin erfolgen.). Für alle Standorte Berlins innerhalb des Berliner Autobahnringes mit Schießhallen oder Schießständen sollen bauseits gesiebte Geschoßreste von Vollmantel- und Messingvollgeschossen beseitigt werden. Für die Bereitstellung müssen die entsprechenden Behältnisse vorab geliefert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Es handelt sich pro Kalenderjahr um ca. 60 t Munitionsreste mit der AVV Nr. 16 04 01*.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin – SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin, vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Warschauer Str. 41/42
Postleitzahl: 10243
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bim-berlin.de🌏
E-Mail: einkauf@bim-berlin.de📧
Telefon: +49 30901661597📞
Fax: +49 30901661668 📠
Zu Punkt IV.3.3):
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens 16.10.2015 an die ausschreibende Stelle zu richten.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen sollte bevorzugt über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Die Unterlagen werden vorzugsweise elektronisch über die Vergabeplattform versendet.
Eine Bewerbung soll vorrangig über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Um sich auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36,00 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Zu Punkt IV.3.8):
Die Abgabe der Angebote kann elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder in Papierform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Eröffnungstermin auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert sind bzw. zu denen der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen zur Eröffnung vorliegt oder die in Papierform vorliegen.
Zu Punkt IV.2.1):
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt folgendermaßen: Grundsätzlich müssen alle Voraussetzungen für die Entsorgung gem. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen erfüllt sein. (Voraussetzungen für die Entsorgung in der Entsorgungsanlage sind gem. § 5 Abs. 1 i.V. m. § 4 Abs. 5 SoAbfEV: 1. Zuweisung zur Abfallentsorgungsanlage durch die zentrale Einrichtung ist erfolgt, 2. Entsorgungsanlage ist zugelassen, 3. Entsorgungsanlage ist annahmebereit.) Sind diese in Gänze erfüllt, erfolgt der Abruf entsprechend der Platzierung, die sich gemäß der Bewertungsmatrix (siehe IV.2.1) Zuschlagskriterien) ergibt. Hiernach erfolgt der Abruf zuerst beim erstplatzierten Auftragnehmer aus dem Verfahren. Kann der Erstplatzierte eine oder mehrere Voraussetzung/en für die Entsorgung gem. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen nicht erfüllen, erfolgt der Abruf beim nächstplatzierten Auftragnehmer.
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens 16.10.2015 an die ausschreibende Stelle zu richten.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen sollte bevorzugt über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Die Unterlagen werden vorzugsweise elektronisch über die Vergabeplattform versendet.
Eine Bewerbung soll vorrangig über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Um sich auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36,00 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Zu Punkt IV.3.8):
Die Abgabe der Angebote kann elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder in Papierform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Eröffnungstermin auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert sind bzw. zu denen der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen zur Eröffnung vorliegt oder die in Papierform vorliegen.
Zu Punkt IV.2.1):
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt folgendermaßen: Grundsätzlich müssen alle Voraussetzungen für die Entsorgung gem. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen erfüllt sein. (Voraussetzungen für die Entsorgung in der Entsorgungsanlage sind gem. § 5 Abs. 1 i.V. m. § 4 Abs. 5 SoAbfEV: 1. Zuweisung zur Abfallentsorgungsanlage durch die zentrale Einrichtung ist erfolgt, 2. Entsorgungsanlage ist zugelassen, 3. Entsorgungsanlage ist annahmebereit.) Sind diese in Gänze erfüllt, erfolgt der Abruf entsprechend der Platzierung, die sich gemäß der Bewertungsmatrix (siehe IV.2.1) Zuschlagskriterien) ergibt. Hiernach erfolgt der Abruf zuerst beim erstplatzierten Auftragnehmer aus dem Verfahren. Kann der Erstplatzierte eine oder mehrere Voraussetzung/en für die Entsorgung gem. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen nicht erfüllen, erfolgt der Abruf beim nächstplatzierten Auftragnehmer.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag Entsorgung bleihaltiger Munitionsreste für alle Schießstände/-hallen in Berlin:
Inhalt der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über
— die Entsorgung der Muitionsreste,
— die Lieferung von Transportkisten für den ADR gerechten Transport, einschließlich aufladen und
— transporieren zur Entsorgungsanlage (Die Abfallbeseitigung muss vorrangig im Entsorgungsraum Brandenburg/Berlin erfolgen.).
Für alle Standorte Berlins innerhalb des Berliner Autobahnringes mit Schießhallen oder Schießständen sollen bauseits gesiebte Geschoßreste von Vollmantel- und Messingvollgeschossen beseitigt werden. Für die Bereitstellung müssen die entsprechenden Behältnisse vorab geliefert werden.
Für alle Standorte Berlins innerhalb des Berliner Autobahnringes mit Schießhallen oder Schießständen sollen bauseits gesiebte Geschoßreste von Vollmantel- und Messingvollgeschossen beseitigt werden. Für die Bereitstellung müssen die entsprechenden Behältnisse vorab geliefert werden.
Beschreibung der Optionen:
Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich
um jeweils drei Monate. Die Kündigungsfrist beträgt dann 6 Wochen zum Monatsende.
Referenznummer: V-2015-000158
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 7 EG Abs. 2 in Verbindung mit § 6 EG VOL/A sowie die Erklärung zur Ausbildungsförderung, die Erklärung über Förderung von Frauen, die Erklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und sozialversicherungsbeiträgen, die Verpflichtungserklärung gem.Bundesdatenschutzgesetz und die Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gem.Vergabeunterlagen (s. Anlage „Checkliste“) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bietern,
Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 7 EG Abs. 2 in Verbindung mit § 6 EG VOL/A sowie die Erklärung zur Ausbildungsförderung, die Erklärung über Förderung von Frauen, die Erklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und sozialversicherungsbeiträgen, die Verpflichtungserklärung gem.Bundesdatenschutzgesetz und die Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gem.Vergabeunterlagen (s. Anlage „Checkliste“) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bietern,
die nach der Angebotswertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem.
Ziffer III.2.2) und III.2.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gem. § 7 EGAbs. 2 VOL/A: Mit dem Angebot ist die Anlage „Selbstauskunft Auftragnehmer“ (Teil der Vergabeunterlagen)vollständig ausgefüllt abzugeben.
Mindeststandards:
Mindestdeckungssummen für Haftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.1):
Der AN wird im Wege der Eigenerklärung verbindlich erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine den Mindestanforderungen gemäß Punkt III.1.1) genügende Haftpflichtversicherung abschließt. Er wird das Bestehen des Versicherungsschutzes durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung vier Wochen vor Leistungsaufnahme unaufgefordert nachweisen.
Der AN wird im Wege der Eigenerklärung verbindlich erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine den Mindestanforderungen gemäß Punkt III.1.1) genügende Haftpflichtversicherung abschließt. Er wird das Bestehen des Versicherungsschutzes durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung vier Wochen vor Leistungsaufnahme unaufgefordert nachweisen.
Beim Einsatz von Subunternehmen erklärt der Bieter rechtsverbindlich mit Signatur des Angebotes, dass eine gültige Betriebs/ Umwelthaftpflicht-versicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit den o.g. Schadensarten und Mindestdeckungssummen für das/die Subunternehmen vorliegt, abgeschlossen wird bzw. die vorhandene Betriebs-/ Umwelthaftpflichtversicherung pro Versicherungsfall erhöht wird (falls diese bei den durchzuführenden Teilleistungen zum Einsatz kommen sollen).
Beim Einsatz von Subunternehmen erklärt der Bieter rechtsverbindlich mit Signatur des Angebotes, dass eine gültige Betriebs/ Umwelthaftpflicht-versicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit den o.g. Schadensarten und Mindestdeckungssummen für das/die Subunternehmen vorliegt, abgeschlossen wird bzw. die vorhandene Betriebs-/ Umwelthaftpflichtversicherung pro Versicherungsfall erhöht wird (falls diese bei den durchzuführenden Teilleistungen zum Einsatz kommen sollen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gem. § 7 EGAbs. 2 VOL/A: Mit dem Angebot ist die Anlage „Selbstauskunft Auftragnehmer“ (Teil der Vergabeunterlagen)vollständig ausgefüllt abzugeben.
Mindeststandards:
1. Es ist mindestens 1 Referenz von öffentlichen oder privaten Auftraggebern einzureichen, die in Art und Umfang vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung und nicht älter als 3 Jahre ist.
2. Es ist eine Eigenerklärung einzureichen, mit der erklärt wird, dass ein gültiger Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb o. glw. für die erforderlichen Betriebsteile, Abfallarten (u.a. AVV 16 04 01*) und Tätigkeiten vorliegt.
3. Es ist eine Eigenerklärung einzureichen, mit der erklärt wird, dass eine Anzeigebestätigung gemäß § 53 KrWG für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen vorliegt. (§ 53 KrWG Abs. 1 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen, es sei denn, der Betrieb verfügt über eine Erlaubnis nach § 54 Absatz 1 KrWG. Die zuständige Behörde bestätigt dem Anzeigenden unverzüglich schriftlich den Eingang der Anzeige. Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Anzeigende seinen Hauptsitz hat.)
3. Es ist eine Eigenerklärung einzureichen, mit der erklärt wird, dass eine Anzeigebestätigung gemäß § 53 KrWG für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen vorliegt. (§ 53 KrWG Abs. 1 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen, es sei denn, der Betrieb verfügt über eine Erlaubnis nach § 54 Absatz 1 KrWG. Die zuständige Behörde bestätigt dem Anzeigenden unverzüglich schriftlich den Eingang der Anzeige. Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Anzeigende seinen Hauptsitz hat.)
4. Es ist eine Eigenerklärung einzureichen, mit der erklärt wird dass eine gültige Beförderungserlaubnis für die anzubietende Abfallfraktion (AVV 16 04 01*) vorliegt.
Beim Einsatz von Subunternehmen sind die Nachweise bzw. Erklärungen zu Punkt 1-4 für das/ die Subunternehmen ebenfalls vorzulegen (falls diese bei den durchzuführenden Teilleistungen zum Einsatz kommen sollen).
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bietern, die nach der Angebotswertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der AN ist verpflichtet, zur Absicherung sämtlicher Ansprüche des AG im Zusammenhang mit dem Vertrag eine Haftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sachschäden und 1.000.000 EUR für Bearbeitungsschäden abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus ist eine Umwelthaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit einer Mindestdeckungssumme pro Versicherungsfall von 2.000.000 EUR abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Der AN ist verpflichtet, zur Absicherung sämtlicher Ansprüche des AG im Zusammenhang mit dem Vertrag eine Haftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens 2.000.000 EUR für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sachschäden und 1.000.000 EUR für Bearbeitungsschäden abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus ist eine Umwelthaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit einer Mindestdeckungssumme pro Versicherungsfall von 2.000.000 EUR abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Der AN wird das Bestehen des Versicherungsschutzes durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung 4 Wochen vor Leistungsaufnahme unaufgefordert nachweisen. Im Übrigen hat der AN auf Verlangen des AG das Bestehen des Versicherungsschutzes jederzeit nachzuweisen. Weitere geforderte Kautionen und Sicherheiten siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Der AN wird das Bestehen des Versicherungsschutzes durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung 4 Wochen vor Leistungsaufnahme unaufgefordert nachweisen. Im Übrigen hat der AN auf Verlangen des AG das Bestehen des Versicherungsschutzes jederzeit nachzuweisen. Weitere geforderte Kautionen und Sicherheiten siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
§§ 16, 17 ZVB, im Übrigen gem. VOL/B in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder
Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) bleibt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung des Mindestlohnes von 8,50 EUR gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung des Mindestlohnes von 8,50 EUR gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
Bei Auftragserteilung ist vom operativen Personal ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen (nicht älter als 6 Monate). Es ist auf Verlangen des AG das operative Personal einer für den AN unentgeltlichen Sicherheitsüberprüfung unterziehen zu lassen.
Bei Auftragserteilung ist vom operativen Personal ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen (nicht älter als 6 Monate). Es ist auf Verlangen des AG das operative Personal einer für den AN unentgeltlichen Sicherheitsüberprüfung unterziehen zu lassen.
Es ist u.a. die Verordnung über die Andienung gefährlicher Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung – SoAbfEV) zu beachten.
Die ausgeschriebenen Abfälle unterliegen der Andienungspflicht (§ 3 SoAbfEV). Betreiber von Anlagen dürfen der Andienungspflicht unterliegende Abfälle nur annehmen, wenn sie von der zentralen Einrichtung zugewiesen sind.
Die Abfallbeseitigung muss vorrangig im Entsorgungsraum Brandenburg/Berlin erfolgen. Voraussetzungen für die Entsorgung in der Entsorgungsanlage sind gem. § 5 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 5 SoAbfEV: 1. Zuweisung zur Abfallentsorgungsanlage durch die zentrale Einrichtung ist erfolgt, 2. Entsorgungsanlage ist zugelassen, 3. Entsorgungsanlage ist annahmebereit.
Die Abfallbeseitigung muss vorrangig im Entsorgungsraum Brandenburg/Berlin erfolgen. Voraussetzungen für die Entsorgung in der Entsorgungsanlage sind gem. § 5 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 5 SoAbfEV: 1. Zuweisung zur Abfallentsorgungsanlage durch die zentrale Einrichtung ist erfolgt, 2. Entsorgungsanlage ist zugelassen, 3. Entsorgungsanlage ist annahmebereit.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich durch eine Online-Bewerbung über die Vergabeplattform des Landes Berlin angefordert werden. Dabei entstehen Ihnen nur die Online-Kosten. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhevon 36 EUR erhoben.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich durch eine Online-Bewerbung über die Vergabeplattform des Landes Berlin angefordert werden. Dabei entstehen Ihnen nur die Online-Kosten. Um sich bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhevon 36 EUR erhoben.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-10-27 📅
Öffnungsort: BIM GmbH, Warschauer Str. 41/42, 10243 Berlin (Empfang im EG).
Ort des Eröffnungstermins: BIM GmbH, Warschauer Str. 41/42, 10243 Berlin (Empfang im EG).
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (Bewertung anhand der angenommenen Mengenangaben im Leistungsverzeichnis) (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Julia Güttler
Internetadresse: www.bim-berlin.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-15 📅
Datum des Endes: 2020-01-14 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V-2015-000158
Zusätzliche Informationen
Zu Punkt IV.3.3):
Fragen zum Verfahren sind bis spätestens 16.10.2015 an die ausschreibende Stelle zu richten.
Die Anforderung der Vergabeunterlagen sollte bevorzugt über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Die Unterlagen werden vorzugsweise elektronisch über die Vergabeplattform versendet.
Eine Bewerbung soll vorrangig über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Um sich auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36,00 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Eine Bewerbung soll vorrangig über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.vergabeplattform.berlin.de erfolgen. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet, sondern ausschließlich in elektronischer Form bereit gestellt. Um sich auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bewerben zu können, ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabeplattform.berlin.de notwendig. Für die Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36,00 EUR erhoben. Nach der erfolgreichen Registrierung kann die sofortige Bewerbung mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login erfolgen.
Zu Punkt IV.3.8):
Die Abgabe der Angebote kann elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder in Papierform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Eröffnungstermin auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert sind bzw. zu denen der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen zur Eröffnung vorliegt oder die in Papierform vorliegen.
Die Abgabe der Angebote kann elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin oder in Papierform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Eröffnungstermin auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert sind bzw. zu denen der rechtsverbindlich unterschriebene Mantelbogen zur Eröffnung vorliegt oder die in Papierform vorliegen.
Zu Punkt IV.2.1):
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt folgendermaßen: Grundsätzlich müssen alle Voraussetzungen für die Entsorgung gem. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen erfüllt sein. (Voraussetzungen für die Entsorgung in der Entsorgungsanlage sind gem. § 5 Abs. 1 i.V. m. § 4 Abs. 5 SoAbfEV: 1. Zuweisung zur Abfallentsorgungsanlage durch die zentrale Einrichtung ist erfolgt, 2. Entsorgungsanlage ist zugelassen, 3. Entsorgungsanlage ist annahmebereit.) Sind diese in Gänze erfüllt, erfolgt der Abruf entsprechend der Platzierung, die sich gemäß der Bewertungsmatrix (siehe IV.2.1) Zuschlagskriterien) ergibt. Hiernach erfolgt der Abruf zuerst beim erstplatzierten Auftragnehmer aus dem Verfahren. Kann der Erstplatzierte eine oder mehrere Voraussetzung/en für die Entsorgung gem. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen nicht erfüllen, erfolgt der Abruf beim nächstplatzierten Auftragnehmer.
Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt folgendermaßen: Grundsätzlich müssen alle Voraussetzungen für die Entsorgung gem. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen erfüllt sein. (Voraussetzungen für die Entsorgung in der Entsorgungsanlage sind gem. § 5 Abs. 1 i.V. m. § 4 Abs. 5 SoAbfEV: 1. Zuweisung zur Abfallentsorgungsanlage durch die zentrale Einrichtung ist erfolgt, 2. Entsorgungsanlage ist zugelassen, 3. Entsorgungsanlage ist annahmebereit.) Sind diese in Gänze erfüllt, erfolgt der Abruf entsprechend der Platzierung, die sich gemäß der Bewertungsmatrix (siehe IV.2.1) Zuschlagskriterien) ergibt. Hiernach erfolgt der Abruf zuerst beim erstplatzierten Auftragnehmer aus dem Verfahren. Kann der Erstplatzierte eine oder mehrere Voraussetzung/en für die Entsorgung gem. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen nicht erfüllen, erfolgt der Abruf beim nächstplatzierten Auftragnehmer.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriftensind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs.3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§101a Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriftensind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs.3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§101a Abs. 1 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin, siehe Pkt. VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 177-321700 (2015-09-08)
Ergänzende Angaben (2015-11-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt folgendermaßen: Grundsätzlich müssen alle Voraussetzungen für die Entsorgung gem. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen erfüllt sein. (Voraussetzungen für die Entsorgung in der Entsorgungsanlage sind gem. § 5 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 5 SoAbfEV: 1. Zuweisung zur Abfallentsorgungsanlage durch die zentrale Einrichtung ist erfolgt, 2. Entsorgungsanlage ist zugelassen,3. Entsorgungsanlage ist annahmebereit.) Sind diese in Gänze erfüllt, erfolgt der Abruf entsprechend der Platzierung, die sich gemäß der Bewertungsmatrix (siehe IV.2.1)) Zuschlagskriterien) ergibt. Hiernach erfolgt der Abruf zuerst beim erstplatzierten Auftragnehmer aus dem Verfahren. Kann der Erstplatzierte eine oder mehrere Voraussetzung/en für die Entsorgung gem. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen nicht erfüllen, erfolgt derAbruf beim nächstplatzierten Auftragnehmer.
Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt folgendermaßen: Grundsätzlich müssen alle Voraussetzungen für die Entsorgung gem. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen erfüllt sein. (Voraussetzungen für die Entsorgung in der Entsorgungsanlage sind gem. § 5 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 5 SoAbfEV: 1. Zuweisung zur Abfallentsorgungsanlage durch die zentrale Einrichtung ist erfolgt, 2. Entsorgungsanlage ist zugelassen,3. Entsorgungsanlage ist annahmebereit.) Sind diese in Gänze erfüllt, erfolgt der Abruf entsprechend der Platzierung, die sich gemäß der Bewertungsmatrix (siehe IV.2.1)) Zuschlagskriterien) ergibt. Hiernach erfolgt der Abruf zuerst beim erstplatzierten Auftragnehmer aus dem Verfahren. Kann der Erstplatzierte eine oder mehrere Voraussetzung/en für die Entsorgung gem. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen nicht erfüllen, erfolgt derAbruf beim nächstplatzierten Auftragnehmer.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: V-2015-000508
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-03 📅
Name: Spreewerk Lübben GmbH
Postanschrift: Börnichen 99
Postort: Lübben
Postleitzahl: 15907
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Nammo Buck GmbH
Postanschrift: Industrie- und Gewerbegebiet 1
Postort: Pinnow
Postleitzahl: 16278
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-27 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 233-423562
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften in Bezug auf § 101b Abs. 2 GWB sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich jedoch bis spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union anzuzeigen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften in Bezug auf § 101b Abs. 2 GWB sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich jedoch bis spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union anzuzeigen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin siehe Pkt. VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 071-124582 (2016-04-07)