Rahmenvertrag Entsorgung bleihaltiger Munitionsreste für alle Schießstände/-hallen in Berlin:
Inhalt der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über
— die Entsorgung der Muitionsreste,
— die Lieferung von Transportkisten für den ADR gerechten Transport, einschließlich aufladen und
— transporieren zur Entsorgungsanlage (Die Abfallbeseitigung muss vorrangig im Entsorgungsraum Brandenburg/Berlin erfolgen.).
Für alle Standorte Berlins innerhalb des Berliner Autobahnringes mit Schießhallen oder Schießständen sollen bauseits gesiebte Geschoßreste von Vollmantel- und Messingvollgeschossen beseitigt werden. Für die Bereitstellung müssen die entsprechenden Behältnisse vorab geliefert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
“Es handelt sich pro Kalenderjahr um ca. 60 t Munitionsreste mit der AVV Nr. 16 04 01*.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin – SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin, vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Warschauer Str. 41/42
Postleitzahl: 10243
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bim-berlin.de🌏
E-Mail: einkauf@bim-berlin.de📧
Telefon: +49 30901661597📞
Fax: +49 30901661668 📠
“Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt folgendermaßen: Grundsätzlich müssen alle Voraussetzungen für die Entsorgung gem. III.1.4) Sonstige besondere...”
Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt folgendermaßen: Grundsätzlich müssen alle Voraussetzungen für die Entsorgung gem. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen erfüllt sein. (Voraussetzungen für die Entsorgung in der Entsorgungsanlage sind gem. § 5 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 5 SoAbfEV: 1. Zuweisung zur Abfallentsorgungsanlage durch die zentrale Einrichtung ist erfolgt, 2. Entsorgungsanlage ist zugelassen,3. Entsorgungsanlage ist annahmebereit.) Sind diese in Gänze erfüllt, erfolgt der Abruf entsprechend der Platzierung, die sich gemäß der Bewertungsmatrix (siehe IV.2.1)) Zuschlagskriterien) ergibt. Hiernach erfolgt der Abruf zuerst beim erstplatzierten Auftragnehmer aus dem Verfahren. Kann der Erstplatzierte eine oder mehrere Voraussetzung/en für die Entsorgung gem. III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen nicht erfüllen, erfolgt derAbruf beim nächstplatzierten Auftragnehmer.
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Quelle: OJS 2016/S 071-124582 (2016-04-07)