„Rahmenvertrag (Flottenvertrag) Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung mit Schutzbriefleistungen sowie Dienstreise-Kaskoversicherung“

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag in den Bereichen Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung – mit Schutzbriefleistung – für die Fahrzeuge der KBS und der Krankenhausgesellschaften der KBS sowie Dienstreise-Kaskoversicherung für die Bediensteten der KBS.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-03 Auftragsbekanntmachung
2015-10-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeugversicherungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeugversicherungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimontepark 2/3, Wasserstr. 215
Postleitzahl: 44799
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbs.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kbs.de 📧
Fax: +49 23430486190 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 150-277359
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
Von den Bietern ist mit dem Angebot ein Muster einer Jahressammelrechnung und ein Musterschadenformular einzureichen. Makler, Vermittler oder sonstige Dritte können sich beteiligen, wenn sie bei Angebotsabgabe die Bevollmächtigung durch eine Versicherung darlegen. Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag in den Bereichen Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung – mit Schutzbriefleistung – für die Fahrzeuge der KBS und der Krankenhausgesellschaften der KBS sowie Dienstreise-Kaskoversicherung für die Bediensteten der KBS.
Mehr anzeigen
Zahl der möglichen Verlängerungen: 003
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 012 Monate
Referenznummer: Dez. IX.1.1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bochum.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Anlage 12) gem. § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A mit Orts- und Datumsangabe sowie Unterschrift des Bieters und Firmenstempel.
b) Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung über das Vorliegen einer Erlaubnis gemäß §§ 5 ff., 110a ff. VAG oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedsstaaten (Anlage 13) mit Orts- und Datumsangabe sowie Unterschrift des Bieters und Firmenstempel.
Mehr anzeigen
Die im Rahmen der Nr. III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen und Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage 10 (Nachunternehmerverzeichnis) auszufüllen, zu unterschreiben, mit Firmenstempel und Orts- und Datumsangabe zu versehen und mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Referenzliste (Anlage 11) über den Nachweis von mind. 3 Referenzen hinsichtlich Prämienaufkommen und Fahrzeuganzahl vergleichbarer Aufträge (Flottenverträge) ab 2012 mit Orts- und Datumsangabe sowie Unterschrift des Bieters und Firmenstempel.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013 – Verg 11/13; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 9.11.2011 – VII-Verg 35/11). Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 9) von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise darüber hinaus zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
§§ 5 ff., 110a ff. VAG oder vergleichbare Rechtsvorschrift eines anderen EU-Mitgliedstaates.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 012
Gültigkeitsdauer des Angebots: 002 Monate
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Hasenkamp, Frau Marel, Herrn Wittig
Internetadresse: www.kbs.de 🌏
Name: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Dez. IV.2.6, Submissionen, Auftrags- und Abrechnungsfeststellung im Baubereich, Knappschaftstraße 1
URL der Teilnahme: http://www.kbs.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Dez. IX.1.1
Zusätzliche Informationen
Von den Bietern ist mit dem Angebot ein Muster einer Jahressammelrechnung und ein Musterschadenformular einzureichen.
Makler, Vermittler oder sonstige Dritte können sich beteiligen, wenn sie bei Angebotsabgabe die Bevollmächtigung durch eine Versicherung darlegen. Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
Mehr anzeigen
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Mehr anzeigen
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen
(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Quelle: OJS 2015/S 150-277359 (2015-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 202-367156
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 150-277359
ABl. S-Ausgabe: 202

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-12 📅
Name: Westfälische Provinzial Versicherung AG
Postanschrift: Provinzial-Allee 1
Postort: Münster
Postleitzahl: 48131
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die KBS informiert über die Zuschläge gemäß § 101 a GWB vorab. Rügen lagen nicht vor.
Quelle: OJS 2015/S 202-367156 (2015-10-12)