Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sucht auf diesem Wege einen Auftragnehmer oder eine Auftragnehmerin, die während der Dauer des ausgeschriebenen Rahmenvertrags Fotoaufnahmen und Kurzfilme von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen des BMZ sowie von Reisen der Leitungsmitglieder des BMZ, insbesondere bei Delegationsreisen, Bildterminen, Pressekonferenzen, bei Terminen und Veranstaltungen im In- und Ausland, anfertigt. Näheres zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Aufgabenbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fotografien
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fotografien📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Postanschrift: Dahlmannstr. 4
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmz.de🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@bmz.bund.de📧
Telefon: +49 228995353296📞
Fax: +49 228995353065 📠
1) Die Vergabeunterlagen stehen ab sofort unter http://www.bmz.de/de/presse/ausschreibung/fotografieleistungen2015 zum Download bereit.
Zugangsdaten: Benutzername: RahmenvertragFoto2015 Passwort: NAAMc3YBZHua (jeweils ohne Leerzeichen; bitte Groß- und Kleinschreibung beachten).
2) Bieterfragen müssen grundsätzlich schriftlich an die zentrale Vergabestelle des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erfolgen. Bitte richten Sie diese unter Angabe des Stichworts „Ausschreibung Rahmenvertrag Fotografie“ an die in dieser Bekanntmachung benannte Kontaktstelle.
3) Der Download der Vergabeunterlagen erfolgt anonym. Das BMZ erfasst daher die persönlichen Daten der Interessenten für diese Ausschreibung nicht. Aus diesem Grund stellt es die Antworten auf alle Bieteranfragen in anonymisierter Form im oben genannten geschützten Bereich auf der Internetseite http://www.bmz.de/de/presse/ausschreibung/fotografieleistungen2015 in der Rubrik „Antworten auf Bieteranfragen“ allen Bietern zur Verfügung. Zum Zugang nutzen Sie bitte die Ihnen zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (siehe Ziff. 1 dieses Abschnitts – Download Vergabeunterlagen).
Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Bieters, sich selbständig laufend über Aktualisierungen dieser Frage- und Antwortenrubrik zu informieren. Bitte konsultieren Sie diese Informationen regelmäßig!
Zugangsdaten: Benutzername: RahmenvertragFoto2015 Passwort: NAAMc3YBZHua (jeweils ohne Leerzeichen; bitte Groß- und Kleinschreibung beachten).
2) Bieterfragen müssen grundsätzlich schriftlich an die zentrale Vergabestelle des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erfolgen. Bitte richten Sie diese unter Angabe des Stichworts „Ausschreibung Rahmenvertrag Fotografie“ an die in dieser Bekanntmachung benannte Kontaktstelle.
3) Der Download der Vergabeunterlagen erfolgt anonym. Das BMZ erfasst daher die persönlichen Daten der Interessenten für diese Ausschreibung nicht. Aus diesem Grund stellt es die Antworten auf alle Bieteranfragen in anonymisierter Form im oben genannten geschützten Bereich auf der Internetseite http://www.bmz.de/de/presse/ausschreibung/fotografieleistungen2015 in der Rubrik „Antworten auf Bieteranfragen“ allen Bietern zur Verfügung. Zum Zugang nutzen Sie bitte die Ihnen zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (siehe Ziff. 1 dieses Abschnitts – Download Vergabeunterlagen).
Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Bieters, sich selbständig laufend über Aktualisierungen dieser Frage- und Antwortenrubrik zu informieren. Bitte konsultieren Sie diese Informationen regelmäßig!
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sucht auf diesem Wege einen Auftragnehmer oder eine Auftragnehmerin, die während der Dauer des ausgeschriebenen Rahmenvertrags Fotoaufnahmen und Kurzfilme von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen des BMZ sowie von Reisen der Leitungsmitglieder des BMZ, insbesondere bei Delegationsreisen, Bildterminen, Pressekonferenzen, bei Terminen und Veranstaltungen im In- und Ausland, anfertigt.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sucht auf diesem Wege einen Auftragnehmer oder eine Auftragnehmerin, die während der Dauer des ausgeschriebenen Rahmenvertrags Fotoaufnahmen und Kurzfilme von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen des BMZ sowie von Reisen der Leitungsmitglieder des BMZ, insbesondere bei Delegationsreisen, Bildterminen, Pressekonferenzen, bei Terminen und Veranstaltungen im In- und Ausland, anfertigt.
Näheres zum Leistungsumfang entnehmen Sie bitte der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Aufgabenbeschreibung.
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption von bis zu 12 Monaten nach Ablauf der regulären Laufzeit des Rahmenvertrags. Leistungszeitraum verlängert sich bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption längstens bis 31.8.2019. Zur Wahrnehmung der Option setzt der Auftraggeber den Auftragnehmer 2 Monate vor Vertragsende davon in Kenntnis. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung des Vertrages.
Verlängerungsoption von bis zu 12 Monaten nach Ablauf der regulären Laufzeit des Rahmenvertrags. Leistungszeitraum verlängert sich bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption längstens bis 31.8.2019. Zur Wahrnehmung der Option setzt der Auftraggeber den Auftragnehmer 2 Monate vor Vertragsende davon in Kenntnis. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung des Vertrages.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: Z14-O4080-0045/021
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Vergabeunterlagen.
Mindeststandards: Siehe Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Siehe Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Zugangsdaten: Benutzername: RahmenvertragFoto2015 Passwort: NAAMc3YBZHua (jeweils ohne Leerzeichen; bitte Groß- und Kleinschreibung beachten).
2) Bieterfragen müssen grundsätzlich schriftlich an die zentrale Vergabestelle des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erfolgen. Bitte richten Sie diese unter Angabe des Stichworts „Ausschreibung Rahmenvertrag Fotografie“ an die in dieser Bekanntmachung benannte Kontaktstelle.
2) Bieterfragen müssen grundsätzlich schriftlich an die zentrale Vergabestelle des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erfolgen. Bitte richten Sie diese unter Angabe des Stichworts „Ausschreibung Rahmenvertrag Fotografie“ an die in dieser Bekanntmachung benannte Kontaktstelle.
3) Der Download der Vergabeunterlagen erfolgt anonym. Das BMZ erfasst daher die persönlichen Daten der Interessenten für diese Ausschreibung nicht. Aus diesem Grund stellt es die Antworten auf alle Bieteranfragen in anonymisierter Form im oben genannten geschützten Bereich auf der Internetseite http://www.bmz.de/de/presse/ausschreibung/fotografieleistungen2015 in der Rubrik „Antworten auf Bieteranfragen“ allen Bietern zur Verfügung. Zum Zugang nutzen Sie bitte die Ihnen zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (siehe Ziff. 1 dieses Abschnitts – Download Vergabeunterlagen).
3) Der Download der Vergabeunterlagen erfolgt anonym. Das BMZ erfasst daher die persönlichen Daten der Interessenten für diese Ausschreibung nicht. Aus diesem Grund stellt es die Antworten auf alle Bieteranfragen in anonymisierter Form im oben genannten geschützten Bereich auf der Internetseite http://www.bmz.de/de/presse/ausschreibung/fotografieleistungen2015 in der Rubrik „Antworten auf Bieteranfragen“ allen Bietern zur Verfügung. Zum Zugang nutzen Sie bitte die Ihnen zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (siehe Ziff. 1 dieses Abschnitts – Download Vergabeunterlagen).
Es liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Bieters, sich selbständig laufend über Aktualisierungen dieser Frage- und Antwortenrubrik zu informieren. Bitte konsultieren Sie diese Informationen regelmäßig!
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499163📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMZ zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen unverzüglich gegenüber dem BMZ geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMZ zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen unverzüglich gegenüber dem BMZ geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt das BMZ dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMZ geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMZ.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMZ geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMZ.
Quelle: OJS 2015/S 087-157390 (2015-04-30)
Ergänzende Angaben (2015-05-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2017-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 207 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Fotografien📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Telefon: +49 228995353543📞
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-07 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerbungsschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMZ zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen unverzüglich gegenüber dem BMZ geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 – 4 GWB). Teilt das BMZ dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerbungsschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMZ zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen unverzüglich gegenüber dem BMZ geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 – 4 GWB). Teilt das BMZ dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.