Rahmenvertrag für die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Arbeitssicherheit

Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts

Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Leistungen der arbeitssicherheitstechnischen Betreuung nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) für den Zeitraum vom 1.10.2015 bis 30.9.2019 für die Dataport AöR und das Ausbildungszentrum für Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein (AZV).
Hinzu kommt die Durchführung von einzelfallbezogenen Messungen (z. B. Geruch, Lärm, Beleuchtung, Schadstoffe), die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die Erarbeitung von Unterweisungen, die Durchführung von Schulungen und eine betriebsspezifische Betreuung bei Arbeitsstättenerweiterungen und Arbeitsorganisationsveränderungen.
Genauere Angaben zum Beschaffungsgegenstand finden Sie in der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-12 Auftragsbekanntmachung
2015-10-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Menge oder Umfang: Der Umfang der zu erbringenden Leistungen beträgt ca. 1 200 Stunden pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
E-Mail: dataportvergabe2810@dataport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-12 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 115-208633
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 des Teils A – Allgemeiner Teil der Vergabeunterlagen genanntenTermin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagenangefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Leistungen der arbeitssicherheitstechnischen Betreuung nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) für den Zeitraum vom 1.10.2015 bis 30.9.2019 für die Dataport AöR und das Ausbildungszentrum für Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein (AZV).
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Hinzu kommt die Durchführung von einzelfallbezogenen Messungen (z. B. Geruch, Lärm, Beleuchtung, Schadstoffe), die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die Erarbeitung von Unterweisungen, die Durchführung von Schulungen und eine betriebsspezifische Betreuung bei Arbeitsstättenerweiterungen und Arbeitsorganisationsveränderungen.
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Genauere Angaben zum Beschaffungsgegenstand finden Sie in der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung: Erbringung von Leistungen für die Dataport AöR.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Kurze Beschreibung: Erbringung von Leistungen für das AZV Ausbildungszentrum für Verwaltung.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: OV RE2/2810/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein, Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
— Projektsprache Deutsch,
— Eigenerklärung über Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen,
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen,
— Erklärung Gesetzestreue,
— Erklärung Mindestlohn,
— Unternehmensbeschreibung,
— Liste privilegierter Nachunternehmer,
— Erklärung Nachunternehmer,
— Erklärung Bietergemeinschaft,
— Erklärung Auftragssperre.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste,
— Qualifikation des einzusetzenden Personals.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Als Mindestkriterium für die Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber die Gewähr eines Bieters festgelegt, im Kontakt zum Auftraggeber bei der Leistungserbringung nur Personal einzusetzen, das in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügt.
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Auftragsausführung
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
§ 7 ASiG.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-07-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität (60)
2. Preis (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AZV Ausbildungszentrum für Verwaltung
Postanschrift: Rehmkamp 10
Kontakt
Name: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Geschäftszimmer 310, Submissionsstelle

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV RE2/2810/15
Zusätzliche Informationen
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden.
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Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
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Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 des Teils A – Allgemeiner Teil der Vergabeunterlagen genanntenTermin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten.
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Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagenangefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.
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Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884640 📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer 4.2.1. genannte Kontaktadresse per E-Mail zu senden.
Quelle: OJS 2015/S 115-208633 (2015-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 205-372629
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 115-208633
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 des Teils A – Allgemeiner Teil der Vergabeunterlagen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Vergabeunterlagenangefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-20 📅
Name: B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Postanschrift: Behringstraße 120
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22763
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: MEDUTÜV GmbH & Co. KG
Postanschrift: Große Bahnstraße 31
Postleitzahl: 22525

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2015/S 205-372629 (2015-10-20)