Rahmenvertrag Ingenieurleistungen, Paket 4: Tragwerksplanung

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag für Ingenieurleistungen im Bereich Tragwerksplanung in Anlehnung an die Leistungsphasen 3-5 der HOAI §§ 49, 51 sowie besondere Leistungen abzuschließen.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) und die Berliner Flughafengesellschaft mbH (BFG) sind Betreiber der Bestandsflughäfen Tegel (TXL) und Schönefeld (SXF) sowie des zukünftigen neuen Flughafens BER. Die Flughafen Energie & Wasser GmbH (FEW) ist Betreiber der Versorgungsnetze für Wasser und Strom auf den vorbenannten Flughäfen. Die vorbenannten Gesellschaften sind Vertragspartner und somit Auftraggeber der zu beschaffenden Leistungen. Die FBB wird als Konzerngesellschaft ihre 100 %-ige Töchter im o. g. Ausschreibungsverfahren vertreten.
Leistungsgegenstand sind Ingenieurleistungen im Bereich der Tragwerksplanung im Rahmen von baulich-/technischen Maßnahmen an den Anlagen der Bestandsflughäfen Berlin-Schönefeld (SXF) und Berlin-Tegel (TXL) sowie bei ausgewählten Maßnahmen an den bereits vorhandenen Anlagen des Flughafens BER.
Diese Maßnahmen werden im Rahmen der baulichen Optimierung, der laufenden Instandsetzung sowie bei Neu- und Veränderungsbauten notwendig.
Die zu beschaffenden Leistungen dienen auch dafür, notwendige Mängelbeseitigungsmaßnahmen oder Restleistungen im Wege einer Ersatzvornahme durchzuführen, die die bisher beauftragten Firmen auf der Baustelle BER nicht fristgerecht beseitigten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-23 Auftragsbekanntmachung
2016-11-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Voraussichtlicher Gesamtleistungsumfang einschließlich aller Optionsjahre (Mengen- bzw. Massenangaben sind ca.-Werte):Es handelt sich um diverse Einzelmaßnahmen, pro Jahr mit anrechenbaren Kosten von ca. 5 000 EUR netto bis ca. 800 000 EUR netto. Die geschätzten anrechenbaren Kosten gesamt betragen ca. 3 000 000 EUR netto.Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich die dargestellte Gesamtmenge auf mehrere Rahmenvertragspartner ggf. ungleichmäßig verteilen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 187-340100
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
1. Grundsätzliches: Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Die Beschaffung der vorbenannten Leistungen (gemäß Ziffer I.3)) erfolgt für die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) sowie für die Berliner Flughafengesellschaft mbH (BFG) und die Flughafen Energie & Wasser GmbH (FEW). Die vorbenannten Gesellschaften sind Vertragspartner und somit Auftraggeber der zu beschaffenden Leistungen. Die FBB wird als Konzerngesellschaft ihre 100 %-igen Töchter im o. g. Ausschreibungsverfahren vertreten. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziffer IV.1.1)). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung. 2. Erläuterungen Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs: Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (1 Original und 2 Kopien, die Unterlagen sind entsprechend zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Anhang A.III genannten Adresse einzureichen. Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Kontaktstelle das Formular Nr. 1a „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von der Bewerbergemeinschaft möglichst genutzt werden soll. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist, auf die Festlegungen in Ziffer III.1.3) wird verwiesen. Die Bewerbungsformblätter werden über folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt: fbb-eb20130374@kanzleigruenhagen.de. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme sollte ein Ansprechpartner mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Adresse angegeben werden. Für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Kontaktstelle ebenfalls ein Formular „Teilnahmeantrag für Einzelbewerber“ (Formular Nr. 1b) mit den Bewerbungsformblättern bereit, das von Einzelbewerbern möglichst genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls von dem Vertreter zu unterzeichnen. Die Bewerbungsformblätter werden auf Anforderung über folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt: fbb-eb20130374@kanzleigruenhagen.de. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme sollte ein Ansprechpartner mit Telefon- und Telefaxnummer und E-Mail-Adresse angegeben werden. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags und deren Anlagen hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag und deren Anlagen eingereicht werden (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der vorbereitete „Kennzettel“ (Formular Nr. 6) verwendet werden, der ebenfalls mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung gestellt wird. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) an die E-Mailadresse fbb-eb20130374@kanzleigruenhagen.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 13 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 13-Tagesfrist nicht mit gezählt. Die Kontaktstelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Checkliste der ggf. einzureichenden Formulare – als Arbeitshilfe) und die Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen die das Vergabeverfahren betreffen per E-Mail zur Verfügung stellen. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Für Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften wird auf die Festlegungen in Ziffer III.1.3) verwiesen. Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Der Teilnahmeantrag und die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden. 3. Wertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell auf das Vorliegen der definierten Mindestanforderungen prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, können unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen werden. Bei den o. g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem zweistufigen Verfahren. 1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen des Teilnahmeantrages und der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziffer III.2.1), III.2.2), III.2.3)); 2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Zuverlässigkeitsprüfung sowie Einhaltung der Mindestanforderungen. Der Auftraggeber wird all jene Bewerber für das weitere Verfahren auswählen, welche die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.2.2), Punkt 2 des Bekanntmachungstextes sowie Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 des Bekanntmachungstextes erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt. 4. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss der Auftraggeber zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 5. Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitnah zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen (Mindestanforderungen) nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen die Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, das die Mindestanforderungen erfüllt, auch Verhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt einen Rahmenvertrag für Ingenieurleistungen im Bereich Tragwerksplanung in Anlehnung an die Leistungsphasen 3-5 der HOAI §§ 49, 51 sowie besondere Leistungen abzuschließen.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) und die Berliner Flughafengesellschaft mbH (BFG) sind Betreiber der Bestandsflughäfen Tegel (TXL) und Schönefeld (SXF) sowie des zukünftigen neuen Flughafens BER. Die Flughafen Energie & Wasser GmbH (FEW) ist Betreiber der Versorgungsnetze für Wasser und Strom auf den vorbenannten Flughäfen. Die vorbenannten Gesellschaften sind Vertragspartner und somit Auftraggeber der zu beschaffenden Leistungen. Die FBB wird als Konzerngesellschaft ihre 100 %-ige Töchter im o. g. Ausschreibungsverfahren vertreten.
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Leistungsgegenstand sind Ingenieurleistungen im Bereich der Tragwerksplanung im Rahmen von baulich-/technischen Maßnahmen an den Anlagen der Bestandsflughäfen Berlin-Schönefeld (SXF) und Berlin-Tegel (TXL) sowie bei ausgewählten Maßnahmen an den bereits vorhandenen Anlagen des Flughafens BER.
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Diese Maßnahmen werden im Rahmen der baulichen Optimierung, der laufenden Instandsetzung sowie bei Neu- und Veränderungsbauten notwendig.
Die zu beschaffenden Leistungen dienen auch dafür, notwendige Mängelbeseitigungsmaßnahmen oder Restleistungen im Wege einer Ersatzvornahme durchzuführen, die die bisher beauftragten Firmen auf der Baustelle BER nicht fristgerecht beseitigten.
Menge oder Umfang:
Voraussichtlicher Gesamtleistungsumfang einschließlich aller Optionsjahre (Mengen- bzw. Massenangaben sind ca.-Werte):
Es handelt sich um diverse Einzelmaßnahmen, pro Jahr mit anrechenbaren Kosten von ca. 5 000 EUR netto bis ca. 800 000 EUR netto. Die geschätzten anrechenbaren Kosten gesamt betragen ca. 3 000 000 EUR netto.
Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich die dargestellte Gesamtmenge auf mehrere Rahmenvertragspartner ggf. ungleichmäßig verteilen.
Beschreibung der Optionen:
Option Nr. 1:
Verlängerungsoption für die Laufzeit des Vertrages um 3 x 1 Jahr nach Ablauf der Grundlaufzeit von 1 Jahr.
Option Nr. 2:
Es besteht die Option zur Beauftragung von geänderten und zusätzlichen Leistungen gemäß nachfolgenden Festlegungen:
Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer, wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
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Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und der Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer, wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
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Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation), sofern nicht die einschlägigen Regelungen der HOAI Anwendung finden.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Projektgemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
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Der AG ist auch berechtigt, etwaige zusätzliche oder geänderte Leistungen auf Basis der zwischen den Parteien im Vertrag als Grundlage vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen sowie Nebenkostenpauschalen zu vergüten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: EB-2013-0374

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben, sofern der/die Bewerber im Handelsregister eingetragen ist/sind (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2. Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Ich/wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist;
b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
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c) Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen;
d) Ich/wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen;
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e) Ich/wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes – MiLoG) nicht vorliegen;
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f) Ich/wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß dem § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung nicht vorliegen;
g) Ich/wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt.
3. Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziffer III.1.3), gemäß Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/ hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen nachzufordern.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
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Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/ sind, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
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Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2 (Formular Nr. 2) und 3 (vgl. Formular Nr. 1a) sowie für die „Verpflichtungserklärung“ (Formular Nr. 4) stellt die Kontaktstelle die v. g. Formulare mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2012, 2013, 2014 abgeschlossen wurden.
2. Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 0,2 Mio. Euro des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014).
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz unterschrieben einzureichen (vgl. Formular Nr. 3 – Eigenerklärung zum Gesamtumsatz). Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden vom Auftraggeber addiert. Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze aller Unternehmen ebenfalls vom Auftraggeber addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (Formular Nr. 3) unterschrieben einzureichen.
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Soweit der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/das konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Formular Nr. 4).
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Für die Verpflichtungserklärung und die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz stellt die Kontaktstelle die v. g. Formulare mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2010 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt 1.1 zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d. h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein (mit Ausnahme der Leistungsphase 9). Sofern es sich um Leistungen im Rahmen eines länger laufenden Rahmenvertrages handelt, gelten die vorgenannten zeitlichen Beschränkungen für das Erbringen einzelner Leistungen auf Basis eines Einzelabrufes aus diesem Rahmenvertrag. Dabei ist die Laufzeit des Rahmenvertrages nicht maßgeblich.
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Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 stellt die Kontaktstelle ein Formular Nr. 5 „Tabelle Referenzen“ mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
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Teilnehmer können nur berücksichtigt werden, wenn für die unter Zitter III.2.3), Punkt 1.1 aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge erfüllen:
1.1. vier Referenzen aus dem unter 1. genannten Zeitraum;
Ingenieurleistungen in Anlehnung an die HOAI § 49 und § 50 für die Leistungsphasen 3-5 für die Tragwerksplanung von Gebäuden,
Leistungsumfang: anrechenbare Kosten ≥ 60 000 EUR netto pro Bauvorhaben
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten vergleichbaren Leistungen kann auch durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten vergleichbaren Leistungen in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen. Die vorbenannte Festlegung findet keine Anwendung zum Nachweis des geforderten Leistungsumfangs (anrechenbare Kosten). Hier ist eine kumulative Vorlage von Referenzen zum Nachweis der Erreichung der geforderten anrechenbaren Kosten zur Erfüllung der geforderten Mindestanforderungen nicht zulässig.
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Die Darstellung aller Referenzen soll möglichst in Tabellenform (vgl. „Tabelle Referenzen“, Formular Nr. 5, siehe Bewerbungsformblätter) erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer etc.);
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer;
— Bezeichnung des Referenzobjektes;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angaben zu den erbrachten Leistungen wie folgt:
— für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang.
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Die vorbenannten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, der im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 auf Angaben von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 4).
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Für den Nachweis der Referenzen nach Ziffer III.2.3), sowie für die Verpflichtungserklärung (Formular Nr. 4) stellt die Kontaktstelle Formulare mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
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2. Beschreibung der personellen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Mindestanforderung über mindestens 2 Mitarbeiter verfügt, die über die zur Leistungserbringung erforderlichen Qualifikationen verfügen und zur fachlichen Projektabwicklung eingesetzt werden. Dabei ist die Qualifikation anhand von Zeugnissen zu belegen. Darüber hinaus sind zum Nachweis der Qualifikation zu jedem der 2 Mitarbeiter mindestens zwei persönliche Referenzen vorzulegen, die mit der Leistungsart und dem Leistungsumfang gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 vergleichbar sind.
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Die Beschreibung zur personellen Ausstattung gemäß Punkt 2 muss sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 2 auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die personelle Leistungsfähigkeit von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundene Unternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 4).
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Für die Verpflichtungserklärung (Formular Nr. 4) stellt die Kontaktstelle Formulare mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: — gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: — gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen.
— Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen
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— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Kontaktstelle das Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
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— Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
— Für Einzelbewerber stellt die Kontaktstelle das Formular „Teilnahmeantrag Einzelbewerber“ mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung.
— Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziffer VI.3) verwiesen.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Das einzusetzende Personal im Sicherheitsbereich muss bei Leistungsbeginn gemäß § 7 LuftSiG sicherheitsüberprüft sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 5
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Stundenlohnsätze für Besondere Leistungen (67)
2. Nebenkostenpauschale für die Grundleistungen und Besonderen Leistungen in % (3)
3. Konzept der Leistungserbringung für einen vorgegebenen Musterauftrag: Darstellung der Prozesse einschließlich eingesetzter Hard- und Software und des Personaleinsatzkonzepts zur Abwicklung der ausgeschriebenen Leistung sowie Darstellung der Instrumentarien zur Koordination der weiteren am Projektcontrolling und am Projektmanagement fachlich Beteiligten sowie der Maßnahmen zur Sicherstellung von Qualität, Kosten und Terminen. (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Flughafengesellschaft mbH (BFG)
Flughafen Energie & Wasser GmbH (FEW)
Kontakt
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏
Name: Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge
Postanschrift: Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53
Postleitzahl: 10117
Kontaktperson: RA Matthias Grünhagen
Telefon: +49 30516522720 📞
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101 a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehrunverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
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Gemäß Richtlinie 2004/17/EG, Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html/ 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2015/S 187-340100 (2015-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 228-416740
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 187-340100
ABl. S-Ausgabe: 228

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Dahme-Spreewald, Berlin.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Energie und Wasser GmbH (FEW)
Berliner Flughafengesellschaft mbh (BGF)
Quelle: OJS 2016/S 228-416740 (2016-11-22)