Rahmenvertrag „Inspektion, Wartung, Messung und Instandsetzung von gasisolierten Schaltanlagen (GIS) im Raum Berlin“

50Hertz Transmission GmbH

Die Durchführung von Inspektionen, Kontrollen (in- und außer Betrieb), Messungen, Wartung und ereignisbedingte Instandsetzung an den gasisolierten Schaltanlagen in den Umspannwerken der 50Hertz im Betriebsbereich Berlin, UW Teufelsbruch, UW Reuter, UW Charlottenburg, UW Mitte, UW Friedrichshain und UW Marzahn.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-18.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Stromverteilungsanlagen
Menge oder Umfang:
“Planmäßige Instandhaltung (z.B. Inspektion, Wartung) und ereignisbedingte Instandsetzung der gasisolierten Schaltanlagen vom TSO im Betriebsbereich Berlin...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Stromverteilungsanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: 50Hertz Transmission GmbH
Postanschrift: Eichenstraße 3A
Postleitzahl: 12435
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.50hertz.com 🌏
E-Mail: rene.engelke@50hertz.com 📧
Telefon: +49 3051503055 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-18 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 248-453079
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen

“1. Eine Nichteinhaltung der als Mindestbedingung aufgeführten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.”
Quelle: OJS 2015/S 248-453079 (2015-12-18)