Rahmenvertrag Stromschienenträger Hamburg

DB Netz AG (Bukr 16)

Lieferung von Stromschienenträgern für die Fahrleitungsanlage der Gleichstrom-S-Bahn Hamburg zur Befestigung der Weicheisenstromschiene auf dem Oberbau.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-13 Auftragsbekanntmachung
2015-11-23 Ergänzende Angaben
2016-01-11 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Eisenbahnausrüstung
Menge oder Umfang:
Lieferung von Stromschienenträgern für die Laufzeit des Rahmenvertrages standfindenenden Stromschienenarbeiten für das Stromschienensystem der S-Bahn Hamburg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Eisenbahnausrüstung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
E-Mail: maritta.roessler@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3029755746 📞
Fax: +49 3029755740 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-13 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 223-407026
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.4); III.2.1) bis III.2.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Stromschienenträgern für die Fahrleitungsanlage der Gleichstrom-S-Bahn Hamburg zur Befestigung der Weicheisenstromschiene auf dem Oberbau.
Beschreibung der Optionen:
Option zur Laufzeitverlängerung um jeweils 12 Monate bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von 4 Jahren.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 15TEI18990
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 20539 Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 5 Jahre keine rechtskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von SektVO § 21 Absatz 1 und 2 vorliegen.
— Erklärung, dass keine Steuer-und Abgabenschulden bestehen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Nachweise abzugeben:
— Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen;
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— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre.
Form der geforderten Erklärungen:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder einer europäisch vergleichbaren Rechtsform.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rößler, Maritta

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-03-15 📅
Datum des Endes: 2018-03-14 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2015/S 223-407026 (2015-11-13)
Ergänzende Angaben (2015-11-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 230-418723
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 223-407026
ABl. S-Ausgabe: 230
Quelle: OJS 2015/S 230-418723 (2015-11-23)
Ergänzende Angaben (2016-01-11)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 008-010588
ABl. S-Ausgabe: 8
Quelle: OJS 2016/S 008-010588 (2016-01-11)