Mit der Auftragnehmerin wird ein Rahmenvertrag über die grafische Gestaltung, den Satz, die (Druck-)Vorlagenherstellung sowie die Druckformherstellung, den Druck, die Weiterverarbeitung, die Lieferung bzw. den Versand der Schriftenreihen des BBK geschlossen. Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 23.2.2016 bis 22.2.2017 geschlossen und kann optional jeweils um ein Jahr bis zum 22.2.2020 verlängert werden. Der Vertrag endet mit Abschluss aller Leistungen, die für den letzten Einzelauftrag in der gültigen Vertragslaufzeit vereinbart wurden. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Druckgewerbes
Menge oder Umfang:
In der Schriftenreihe „Wissenschaftsforum“ erscheinen Ausarbeitungen des BBKs. Insgesamt werden pro Jahr ca. vier Ausgaben produziert mit Seitenumfängen von ca. 86-800 Seiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Druckgewerbes📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.beschaffungsamt.de🌏
E-Mail: jasmin.mahler@bescha.bund.de📧
Telefon: +49 228996101031📞
Fax: +49 22899106101031 📠
A) Beteiligung von Unterauftragnehmern
Beabsichtigt der Bieter, die Leistung oder wesentliche Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er dies angeben und die Unterauftragnehmer soweit möglich mit dem Angebot benennen. Die Auftragnehmerin trägt die alleinige Verantwortung für die vertragsgemäße und fachgerechte Ausführung aller Leistungen. Als wesentlich gelten für die ausgeschriebene Leistung die grafische Gestaltung, die Druckvorlagenherstellung, sowie der Druck und die Weiterverarbeitung der Schriftenreihe des BBK. Zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer sind für deren Leistungsumfang die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen, Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen). Werden die Unterauftragnehmer nicht bei der Angebotsabgabe benannt oder werden die Nachweise nicht mit dem Angebot vorgelegt, ist das Beschaffungsamt berechtigt, die Bieter vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung unter Fristsetzung zur Vorlage der Unterlagen aufzufordern. Der Bieter ist mit Ablauf der Angebotsfrist an die benannten Unterauftragnehmer gebunden und kann ohne Zustimmung der Auftraggeberin weder andere noch zusätzliche benennen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Weitere Einzelheiten siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Nr. 3.2.
b) Bietergemeinschaften
Ein Angebot von gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bestellt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (Einzelheiten siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Nr. 3.1). Der Leistungsumfang der einzelnen Mitglieder ist anzugeben und zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seines Leistungsumfangs die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung: Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen einzureichen. Einzelheiten siehe Nr. B 2.
Des Weiteren sind die Erklärung zur Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung und die Bevollmächtigung des Vertreters für die Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen (Einzelheiten siehe „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“, Nr. 3.1).
c) Auftragsbezogene Nachweise
Technische Datenblätter für das angebotene Material
Zum Nachweis, dass auftragsbezogene technische/qualitative Anforderungen erfüllt werden, sind dem Angebot technische Datenblätter für die angebotenen Papiere beizufügen. Bei Bedarf kann seitens der Vergabestelle auch zusätzlich das dazugehörige Papiermuster nachträglich angefordert werden.
d) Betriebsbesichtigung im Rahmen der Angebotsauswertung
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Betriebsbesichtigung durchzuführen, um sich davon zu überzeugen, dass Kapazitäten in ausreichendem Maße zur Erfüllung der Leistung zur Verfügung stehen. Es bedarf einer gesonderten Benachrichtigung und Terminvereinbarung durch das Beschaffungsamt. Zusätzliche Kosten hierfür können vom Bieter nicht geltend gemacht werden. Die Betriebsbesichtigung dient im Bedarfsfall ausschließlich zur Überprüfung und Verifizierung der eingereichten Nachweise.
e) Durchführung des Verfahrens/Angebotsabgabe
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für die Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de Die zugelassenen Signaturen finden sich unter http://www.evergabe-online.info/signaturen
Die Ausgabe der Vergabeunterlagen sowie die Abgabe des Angebotes mit den geforderten Nachweisen erfolgt ausschließlich elektronisch.
Beabsichtigt der Bieter, die Leistung oder wesentliche Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er dies angeben und die Unterauftragnehmer soweit möglich mit dem Angebot benennen. Die Auftragnehmerin trägt die alleinige Verantwortung für die vertragsgemäße und fachgerechte Ausführung aller Leistungen. Als wesentlich gelten für die ausgeschriebene Leistung die grafische Gestaltung, die Druckvorlagenherstellung, sowie der Druck und die Weiterverarbeitung der Schriftenreihe des BBK. Zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer sind für deren Leistungsumfang die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen, Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen). Werden die Unterauftragnehmer nicht bei der Angebotsabgabe benannt oder werden die Nachweise nicht mit dem Angebot vorgelegt, ist das Beschaffungsamt berechtigt, die Bieter vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung unter Fristsetzung zur Vorlage der Unterlagen aufzufordern. Der Bieter ist mit Ablauf der Angebotsfrist an die benannten Unterauftragnehmer gebunden und kann ohne Zustimmung der Auftraggeberin weder andere noch zusätzliche benennen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Weitere Einzelheiten siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Nr. 3.2.
b) Bietergemeinschaften
Ein Angebot von gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bestellt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (Einzelheiten siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Nr. 3.1). Der Leistungsumfang der einzelnen Mitglieder ist anzugeben und zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seines Leistungsumfangs die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung: Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen einzureichen. Einzelheiten siehe Nr. B 2.
Des Weiteren sind die Erklärung zur Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung und die Bevollmächtigung des Vertreters für die Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen (Einzelheiten siehe „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“, Nr. 3.1).
c) Auftragsbezogene Nachweise
Technische Datenblätter für das angebotene Material
Zum Nachweis, dass auftragsbezogene technische/qualitative Anforderungen erfüllt werden, sind dem Angebot technische Datenblätter für die angebotenen Papiere beizufügen. Bei Bedarf kann seitens der Vergabestelle auch zusätzlich das dazugehörige Papiermuster nachträglich angefordert werden.
d) Betriebsbesichtigung im Rahmen der Angebotsauswertung
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Betriebsbesichtigung durchzuführen, um sich davon zu überzeugen, dass Kapazitäten in ausreichendem Maße zur Erfüllung der Leistung zur Verfügung stehen. Es bedarf einer gesonderten Benachrichtigung und Terminvereinbarung durch das Beschaffungsamt. Zusätzliche Kosten hierfür können vom Bieter nicht geltend gemacht werden. Die Betriebsbesichtigung dient im Bedarfsfall ausschließlich zur Überprüfung und Verifizierung der eingereichten Nachweise.
e) Durchführung des Verfahrens/Angebotsabgabe
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für die Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de Die zugelassenen Signaturen finden sich unter http://www.evergabe-online.info/signaturen
Die Ausgabe der Vergabeunterlagen sowie die Abgabe des Angebotes mit den geforderten Nachweisen erfolgt ausschließlich elektronisch.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Auftragnehmerin wird ein Rahmenvertrag über die grafische Gestaltung, den Satz, die (Druck-)Vorlagenherstellung sowie die Druckformherstellung, den Druck, die Weiterverarbeitung, die Lieferung bzw. den Versand der Schriftenreihen des BBK geschlossen. Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 23.2.2016 bis 22.2.2017 geschlossen und kann optional jeweils um ein Jahr bis zum 22.2.2020 verlängert werden. Der Vertrag endet mit Abschluss aller Leistungen, die für den letzten Einzelauftrag in der gültigen Vertragslaufzeit vereinbart wurden. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina.
Mit der Auftragnehmerin wird ein Rahmenvertrag über die grafische Gestaltung, den Satz, die (Druck-)Vorlagenherstellung sowie die Druckformherstellung, den Druck, die Weiterverarbeitung, die Lieferung bzw. den Versand der Schriftenreihen des BBK geschlossen. Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 23.2.2016 bis 22.2.2017 geschlossen und kann optional jeweils um ein Jahr bis zum 22.2.2020 verlängert werden. Der Vertrag endet mit Abschluss aller Leistungen, die für den letzten Einzelauftrag in der gültigen Vertragslaufzeit vereinbart wurden. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina.
Beschreibung der Optionen:
Optional besteht die Möglichkeit, den Vertrag um jeweils ein Jahr bis maximal zum 22.2.2020 zu verlängern, ohne Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: B 17.31 - 7012/15/VV : 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot ist der Vordruck „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ einzureichen. Der Vordruck ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot ist der ausgefüllte Vordruck „Angaben zur Unternehmensgröße und -umsatz“ einzureichen. Der Vordruck ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Unternehmensdarstellung und Teamvorstellung
Dem Angebot ist eine allgemeine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung (Maschinen, Hard- und Software) und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert. Es muss nachgewiesen werden, dass für die geforderte Leistung grundsätzlich die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und die personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Unternehmensdarstellung soll einen Umfang von max. 3 Seiten DIN A4 haben.
Dem Angebot ist eine allgemeine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung (Maschinen, Hard- und Software) und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert. Es muss nachgewiesen werden, dass für die geforderte Leistung grundsätzlich die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und die personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Unternehmensdarstellung soll einen Umfang von max. 3 Seiten DIN A4 haben.
Zur Unternehmensdarstellung gehört darüber hinaus auch die Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Teams. Es sind ausführliche und aussagefähige Angaben zu Qualifikationen und Berufserfahrung der Teammitglieder einzureichen:
Referenzobjekt 1 (Nachweis für gestalterische Kompetenz)
Vom Bieter sind mindestens zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzobjekte als Nachweis für gestalterische Kompetenz zu benennen.
Die dazugehörigen Belegstücke sind dem Angebot als PDF-Dateien beizufügen.
Als gleichwertig werden Publikationen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
— Die Publikationen haben einen Seitenumfang von mindestens 100 Seiten und sind mit verschiedenen Textsorten, Tabellen, Grafiken und Bildmaterial gestaltet;
— Die Referenzobjekte müssen jeweils von den benannten Ansprechpartnern für die grafische Gestaltung erstellt bzw. unter deren Leitung/Verantwortung erstellt worden sein;
— Die Leistungserbringung darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Referenzobjekt 2 (Nachweis für drucktechnische Kompetenz)
Vom Bieter sind mindestens zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzobjekte als Nachweis für drucktechnische Leistungen zu benennen.
Als gleichwertig werden Referenzobjekte angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
— Druck, Weiterverarbeitung und Lieferung von Broschüren mit einem Mindestumfang von 100 Seiten mit einer Klebebindung;
Referenzobjekt 3 (Nachweis für Kompetenz barrierefreie Online-PDFs)
Vom Bieter ist mindestens eine Referenz für barrierefreie Online-PDFs zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:
— Die barrierefreie PDF-Datei hat einen Umfang von mindestens 100 Seiten und enthält Texte und Bildmaterial. Das Bildmaterial muss zugänglich sein;
— Die barrierefreie PDF-Datei muss den Anforderungen der Leistungsbeschreibung unter „2.12“ entsprechen;
Einzureichen sind ein barrierefreies Online-PDF und der dazugehörige Prüfbericht, der die Einhaltung der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV2.0 dokumentiert.
Für die Referenzen ist der Vordruck „Referenzobjekte“ zu verwenden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine Kautionen oder Sicherheiten erforderlich.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (AGB) in der Fassung vom 3.2.2014 und Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B Ausgabe 2003).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Ein Angebot von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur
Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat B 17
Jasmin Mahler
Internetadresse: www.beschaffungsamt.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-02-23 📅
Datum des Endes: 2017-02-22 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 17.31 - 7012/15/VV : 1
Zusätzliche Informationen
A) Beteiligung von Unterauftragnehmern
Beabsichtigt der Bieter, die Leistung oder wesentliche Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er dies angeben und die Unterauftragnehmer soweit möglich mit dem Angebot benennen. Die Auftragnehmerin trägt die alleinige Verantwortung für die vertragsgemäße und fachgerechte Ausführung aller Leistungen. Als wesentlich gelten für die ausgeschriebene Leistung die grafische Gestaltung, die Druckvorlagenherstellung, sowie der Druck und die Weiterverarbeitung der Schriftenreihe des BBK. Zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer sind für deren Leistungsumfang die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen, Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen). Werden die Unterauftragnehmer nicht bei der Angebotsabgabe benannt oder werden die Nachweise nicht mit dem Angebot vorgelegt, ist das Beschaffungsamt berechtigt, die Bieter vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung unter Fristsetzung zur Vorlage der Unterlagen aufzufordern. Der Bieter ist mit Ablauf der Angebotsfrist an die benannten Unterauftragnehmer gebunden und kann ohne Zustimmung der Auftraggeberin weder andere noch zusätzliche benennen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Weitere Einzelheiten siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Nr. 3.2.
Beabsichtigt der Bieter, die Leistung oder wesentliche Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, muss er dies angeben und die Unterauftragnehmer soweit möglich mit dem Angebot benennen. Die Auftragnehmerin trägt die alleinige Verantwortung für die vertragsgemäße und fachgerechte Ausführung aller Leistungen. Als wesentlich gelten für die ausgeschriebene Leistung die grafische Gestaltung, die Druckvorlagenherstellung, sowie der Druck und die Weiterverarbeitung der Schriftenreihe des BBK. Zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer sind für deren Leistungsumfang die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung mit dem Angebot einzureichen Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen, Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen). Werden die Unterauftragnehmer nicht bei der Angebotsabgabe benannt oder werden die Nachweise nicht mit dem Angebot vorgelegt, ist das Beschaffungsamt berechtigt, die Bieter vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung unter Fristsetzung zur Vorlage der Unterlagen aufzufordern. Der Bieter ist mit Ablauf der Angebotsfrist an die benannten Unterauftragnehmer gebunden und kann ohne Zustimmung der Auftraggeberin weder andere noch zusätzliche benennen. § 4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt. Weitere Einzelheiten siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Nr. 3.2.
b) Bietergemeinschaften
Ein Angebot von gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bestellt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (Einzelheiten siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Nr. 3.1). Der Leistungsumfang der einzelnen Mitglieder ist anzugeben und zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seines Leistungsumfangs die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung: Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen einzureichen. Einzelheiten siehe Nr. B 2.
Ein Angebot von gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bestellt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (Einzelheiten siehe Allgemeine Bewerbungsbedingungen, Nr. 3.1). Der Leistungsumfang der einzelnen Mitglieder ist anzugeben und zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seines Leistungsumfangs die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung: Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen einzureichen. Einzelheiten siehe Nr. B 2.
Des Weiteren sind die Erklärung zur Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung und die Bevollmächtigung des Vertreters für die Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen (Einzelheiten siehe „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“, Nr. 3.1).
c) Auftragsbezogene Nachweise
Technische Datenblätter für das angebotene Material
Zum Nachweis, dass auftragsbezogene technische/qualitative Anforderungen erfüllt werden, sind dem Angebot technische Datenblätter für die angebotenen Papiere beizufügen. Bei Bedarf kann seitens der Vergabestelle auch zusätzlich das dazugehörige Papiermuster nachträglich angefordert werden.
Zum Nachweis, dass auftragsbezogene technische/qualitative Anforderungen erfüllt werden, sind dem Angebot technische Datenblätter für die angebotenen Papiere beizufügen. Bei Bedarf kann seitens der Vergabestelle auch zusätzlich das dazugehörige Papiermuster nachträglich angefordert werden.
d) Betriebsbesichtigung im Rahmen der Angebotsauswertung
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Betriebsbesichtigung durchzuführen, um sich davon zu überzeugen, dass Kapazitäten in ausreichendem Maße zur Erfüllung der Leistung zur Verfügung stehen. Es bedarf einer gesonderten Benachrichtigung und Terminvereinbarung durch das Beschaffungsamt. Zusätzliche Kosten hierfür können vom Bieter nicht geltend gemacht werden. Die Betriebsbesichtigung dient im Bedarfsfall ausschließlich zur Überprüfung und Verifizierung der eingereichten Nachweise.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Betriebsbesichtigung durchzuführen, um sich davon zu überzeugen, dass Kapazitäten in ausreichendem Maße zur Erfüllung der Leistung zur Verfügung stehen. Es bedarf einer gesonderten Benachrichtigung und Terminvereinbarung durch das Beschaffungsamt. Zusätzliche Kosten hierfür können vom Bieter nicht geltend gemacht werden. Die Betriebsbesichtigung dient im Bedarfsfall ausschließlich zur Überprüfung und Verifizierung der eingereichten Nachweise.
e) Durchführung des Verfahrens/Angebotsabgabe
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für die Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de Die zugelassenen Signaturen finden sich unter http://www.evergabe-online.info/signaturen
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für die Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de Die zugelassenen Signaturen finden sich unter http://www.evergabe-online.info/signaturen
Die Ausgabe der Vergabeunterlagen sowie die Abgabe des Angebotes mit den geforderten Nachweisen erfolgt ausschließlich elektronisch.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim
BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße,die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße,die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Quelle: OJS 2015/S 235-426042 (2015-11-30)
Ergänzende Angaben (2016-03-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 825,02 💰
28 395,37 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-31 📅
Name: Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG
Postanschrift: Sontraer Str. 6
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60386
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Deutschland gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 101b GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Deutschland gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 101b GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.