Rahmenvertrag über die grafische Gestaltung und (Druck-)Vorlagenherstellung von Unterrichtsmaterialien für die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
Mit der Auftragnehmerin wird ein Rahmenvertrag über die grafische Gestaltung für die Themenblätter, Themenmappen, die Falter, Spicker und Kartenspiele, sowie die Sonderformate und sonstige Produkte für die Bundeszentrale für politische Bildung geschlossen. Die von der Auftragnehmerin zu erbringende Leistung beinhaltet die Beratung der BpB, die grafische Gestaltung, die Bildbeschaffung, eigene Fotoherstellung, eigene Illustrationen, den Satz, die Bildbearbeitung und die Layout-Umsetzung sowie die Herstellung der druckreifen PDF-Datei; außerdem die Erstellung der Online-Ausgaben als PDF der Materialien. Hierbei sind die Vorgaben des Corporate-Design-Manuals der BpB zu berücksichtigen. Die zu erbringende Leistung umfasst folgende Leistungsbestandteile, die je nach Einzelauftrag variieren können: — Beratung — Entwicklung von Stilvorlagen — grafische Gestaltung — eigene Fotoherstellung — Recherche und Beschaffung von Bildmaterial, Schaubildern, Grafiken und Illustrationen — Erstellen und Überarbeiten von Schaubildern, Grafiken und Illustrationen — Elektronische Bildbearbeitung — Bildverfremdung; Bildausschnittbestimmung; Bildpositionierung/Composing — Umsetzung des Layouts (Satz, Druckvorlagenherstellung) — Abstimmung mittels PDF-Dateien — Ausführung von Autorenkorrekturen — Gemeinsames Finishing am Bildschirm — Vorlage von farbverbindlichen Proofs und Farbausdrucken zur Korrektur und Druckfreigabe — (Druck-)Vorlagenherstellung — Übergabe und Besprechung der Druckvorlagen/Daten mit den Druckereien — Druckabnahme vor Ort in der Druckerei.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Grafik-Design
Menge oder Umfang:
Der Vertrag wird zunächst für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.12.2016 geschlossen. Der Vertrag endet mit Abschluss aller Leistungen, die im Zusammenhang mit dem letzten in der gültigen Vertragslaufzeit beauftragten Einzelauftrag stehen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina.Die konkrete Beauftragung erfolgt per Einzelauftrag durch die Vergabestelle der BpB.Die Themenblätter und Themenmappen erscheinen jeweils ca. 2 mal pro Jahr.Die Kartenspiele erscheinen unregelmäßig (ca. 1 Exemplar pro Jahr).Die Spicker erscheinen ca. 2- 6 mal pro Jahr, die Falter Zeitgeschichte und Falter Extra ca. 1 mal pro Jahr.Von den Sonderformaten erscheint ca. 1 Exemplar pro Jahr.Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina.Weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
Der Vertrag wird zunächst für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.12.2016 geschlossen. Der Vertrag endet mit Abschluss aller Leistungen, die im Zusammenhang mit dem letzten in der gültigen Vertragslaufzeit beauftragten Einzelauftrag stehen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina.Die konkrete Beauftragung erfolgt per Einzelauftrag durch die Vergabestelle der BpB.Die Themenblätter und Themenmappen erscheinen jeweils ca. 2 mal pro Jahr.Die Kartenspiele erscheinen unregelmäßig (ca. 1 Exemplar pro Jahr).Die Spicker erscheinen ca. 2- 6 mal pro Jahr, die Falter Zeitgeschichte und Falter Extra ca. 1 mal pro Jahr.Von den Sonderformaten erscheint ca. 1 Exemplar pro Jahr.Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina.Weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Grafik-Design📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.beschaffungsamt.de🌏
E-Mail: martin.quade@bescha.bund.de📧
Telefon: +49 228996102434📞
Fax: +49 22899106102434 📠
A) Entwurfsherstellung im Rahmen des Vergabeverfahrens
Die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter werden vor Zuschlagserteilung zur Herstellung von Entwürfen aufgefordert. Die Entwürfe dienen zur Feststellung, in welchem Grad auftragsbezogene technische/qualitative und ästhetische Anforderungen erfüllt werden können.
Die Entwurfsherstellung bedarf einer gesonderten Aufforderung durch das Beschaffungsamt.
b) Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Bieter, die Leistung oder wesentliche Teile der Leistung von Unterauftragnehmern
ausführen zu lassen, muss er dies angeben und die Unterauftragnehmer soweit möglich, mit dem Angebot
benennen. Als wesentlich gelten für die ausgeschriebene Leistung die grafische Gestaltung inkl. Illustration und Fotoherstellung und die (Druck-)Vorlagenherstellung. Zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer sind für deren Leistungsumfang die vom
Bieter geforderten Nachweise zur Eignung einzureichen (Unternehmensdarstellung, Referenzen und
Eigenerklärungen, Einzelheiten s. o. unter III.2).
c) Bietergemeinschaften
Ein Angebot von gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigt worden ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (Einzelheiten siehe „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“, Nr. 3.1).
Der Leistungsumfang der einzelnen Mitglieder ist anzugeben und zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seines Leistungsumfangs die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung einzureichen (Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen, Einzelheiten siehe Nr. B.2). Des Weiteren sind die Erklärung zur Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung und die Bevollmächtigung des Vertreters für die Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen (Einzelheiten siehe „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“, Nr. 3.1).
d) Relevanz der Nachweise zur Nr. III 2.1), III 2.2), III 2.3) und VI.3
Wenn die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot eingereicht werden, kann die Vergabestelle nach Ermessen entscheiden, ob diese Nachweise einmalig nachgefordert werden. Fordert die Vergabestelle diese Nachweise nicht nach, so werden solche Angebote nicht berücksichtigt.
Wenn die mit dem Angebot eingereichten Referenzen nicht die geforderten Mindestbedingungen an die Referenzobjekte erfüllen, ist ein Nachfordern von Referenzen und Austausch dieser gegen die bereits benannten Referenzen nicht möglich, dieses würde gegen das in § 18 EG VOL/A festgelegte Verhandlungsverbot verstoßen.
e) Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen und können das Angebot und die geforderten Nachweise nur elektronisch abgeben.
f) Vorgabe zur Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Auf der letzten Seite des Angebotsformulars ist im Feld „VERJÄHRUNGSFRIST FÜR MÄNGELANSPRÜCHE“ 6 Monate festgelegt. Eine Abweichung von dieser Vorgabe ist nicht zulässig und führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. d) VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
g) Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A.
h) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
A) Entwurfsherstellung im Rahmen des Vergabeverfahrens
Die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter werden vor Zuschlagserteilung zur Herstellung von Entwürfen aufgefordert. Die Entwürfe dienen zur Feststellung, in welchem Grad auftragsbezogene technische/qualitative und ästhetische Anforderungen erfüllt werden können.
Die Entwurfsherstellung bedarf einer gesonderten Aufforderung durch das Beschaffungsamt.
b) Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Bieter, die Leistung oder wesentliche Teile der Leistung von Unterauftragnehmern
ausführen zu lassen, muss er dies angeben und die Unterauftragnehmer soweit möglich, mit dem Angebot
benennen. Als wesentlich gelten für die ausgeschriebene Leistung die grafische Gestaltung inkl. Illustration und Fotoherstellung und die (Druck-)Vorlagenherstellung. Zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer sind für deren Leistungsumfang die vom
Bieter geforderten Nachweise zur Eignung einzureichen (Unternehmensdarstellung, Referenzen und
Eigenerklärungen, Einzelheiten s. o. unter III.2).
c) Bietergemeinschaften
Ein Angebot von gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigt worden ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (Einzelheiten siehe „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“, Nr. 3.1).
Der Leistungsumfang der einzelnen Mitglieder ist anzugeben und zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seines Leistungsumfangs die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung einzureichen (Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen, Einzelheiten siehe Nr. B.2). Des Weiteren sind die Erklärung zur Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung und die Bevollmächtigung des Vertreters für die Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen (Einzelheiten siehe „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“, Nr. 3.1).
d) Relevanz der Nachweise zur Nr. III 2.1), III 2.2), III 2.3) und VI.3
Wenn die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot eingereicht werden, kann die Vergabestelle nach Ermessen entscheiden, ob diese Nachweise einmalig nachgefordert werden. Fordert die Vergabestelle diese Nachweise nicht nach, so werden solche Angebote nicht berücksichtigt.
Wenn die mit dem Angebot eingereichten Referenzen nicht die geforderten Mindestbedingungen an die Referenzobjekte erfüllen, ist ein Nachfordern von Referenzen und Austausch dieser gegen die bereits benannten Referenzen nicht möglich, dieses würde gegen das in § 18 EG VOL/A festgelegte Verhandlungsverbot verstoßen.
e) Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen und können das Angebot und die geforderten Nachweise nur elektronisch abgeben.
f) Vorgabe zur Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Auf der letzten Seite des Angebotsformulars ist im Feld „VERJÄHRUNGSFRIST FÜR MÄNGELANSPRÜCHE“ 6 Monate festgelegt. Eine Abweichung von dieser Vorgabe ist nicht zulässig und führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. d) VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
g) Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A.
h) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Auftragnehmerin wird ein Rahmenvertrag über die grafische Gestaltung für die Themenblätter, Themenmappen, die Falter, Spicker und Kartenspiele, sowie die Sonderformate und sonstige Produkte für die Bundeszentrale für politische Bildung geschlossen.
Mit der Auftragnehmerin wird ein Rahmenvertrag über die grafische Gestaltung für die Themenblätter, Themenmappen, die Falter, Spicker und Kartenspiele, sowie die Sonderformate und sonstige Produkte für die Bundeszentrale für politische Bildung geschlossen.
Die von der Auftragnehmerin zu erbringende Leistung beinhaltet die Beratung der BpB, die grafische Gestaltung, die Bildbeschaffung, eigene Fotoherstellung, eigene Illustrationen, den Satz, die Bildbearbeitung und die Layout-Umsetzung sowie die Herstellung der druckreifen PDF-Datei; außerdem die Erstellung der Online-Ausgaben als PDF der Materialien. Hierbei sind die Vorgaben des Corporate-Design-Manuals der BpB zu berücksichtigen.
Die von der Auftragnehmerin zu erbringende Leistung beinhaltet die Beratung der BpB, die grafische Gestaltung, die Bildbeschaffung, eigene Fotoherstellung, eigene Illustrationen, den Satz, die Bildbearbeitung und die Layout-Umsetzung sowie die Herstellung der druckreifen PDF-Datei; außerdem die Erstellung der Online-Ausgaben als PDF der Materialien. Hierbei sind die Vorgaben des Corporate-Design-Manuals der BpB zu berücksichtigen.
Die zu erbringende Leistung umfasst folgende Leistungsbestandteile, die je nach Einzelauftrag variieren können:
— Beratung
— Entwicklung von Stilvorlagen
— grafische Gestaltung
— eigene Fotoherstellung
— Recherche und Beschaffung von Bildmaterial, Schaubildern, Grafiken und Illustrationen
— Erstellen und Überarbeiten von Schaubildern, Grafiken und Illustrationen
— Umsetzung des Layouts (Satz, Druckvorlagenherstellung)
— Abstimmung mittels PDF-Dateien
— Ausführung von Autorenkorrekturen
— Gemeinsames Finishing am Bildschirm
— Vorlage von farbverbindlichen Proofs und Farbausdrucken zur Korrektur und Druckfreigabe
— (Druck-)Vorlagenherstellung
— Übergabe und Besprechung der Druckvorlagen/Daten mit den Druckereien
— Druckabnahme vor Ort in der Druckerei.
Menge oder Umfang:
Der Vertrag wird zunächst für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.12.2016 geschlossen. Der Vertrag endet mit Abschluss aller Leistungen, die im Zusammenhang mit dem letzten in der gültigen Vertragslaufzeit beauftragten Einzelauftrag stehen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina.
Der Vertrag wird zunächst für den Zeitraum vom 1.1.2016 bis 31.12.2016 geschlossen. Der Vertrag endet mit Abschluss aller Leistungen, die im Zusammenhang mit dem letzten in der gültigen Vertragslaufzeit beauftragten Einzelauftrag stehen. Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina.
Die konkrete Beauftragung erfolgt per Einzelauftrag durch die Vergabestelle der BpB.
Die Themenblätter und Themenmappen erscheinen jeweils ca. 2 mal pro Jahr.
Die Kartenspiele erscheinen unregelmäßig (ca. 1 Exemplar pro Jahr).
Die Spicker erscheinen ca. 2- 6 mal pro Jahr, die Falter Zeitgeschichte und Falter Extra ca. 1 mal pro Jahr.
Von den Sonderformaten erscheint ca. 1 Exemplar pro Jahr.
Die Auftraggeberin garantiert keine Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina.
Weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen:
Optional besteht die Möglichkeit, den Rahmenvertrag um jeweils ein Jahr bis maximal zum 31.12.2019 zu verlängern. Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin besteht nicht.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: B 17.34 - 9208/15/VV : 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot ist der Vordruck „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Mindestlohn“ einzureichen (Der Vordruck ist Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot ist der Vordruck „Anlage Unternehmensgröße“ einzureichen (Der Vordruck ist Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Unternehmensdarstellung und Teamvorstellung
Dem Angebot ist eine allgemeine Firmendarstellung beizufügen, die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten (auch bezüglich der Mitarbeiterzahl) der Bieterin liefert. Es muss nachgewiesen werden, dass für die geforderte Leistung grundsätzlich die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und die personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Dem Angebot ist eine allgemeine Firmendarstellung beizufügen, die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten (auch bezüglich der Mitarbeiterzahl) der Bieterin liefert. Es muss nachgewiesen werden, dass für die geforderte Leistung grundsätzlich die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und die personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Hierzu gehört darüber hinaus die Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Teams.
Teamvorstellung
Bitte benennen Sie folgende Ansprechpartner jeweils inkl. Angabe der Qualifikationen und Berufserfahrung:
(Mindestvorgabe für den Hauptansprechpartner + Vertreter: Mediengestalter)
— Weitere Mitarbeiter, die zum Team gehören (namentliche Nennung nicht erforderlich, hier Aufgabe im Unternehmen und Qualifikation ausreichend)
b) Referenzen
Vom Bieter sind mindestens zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzobjekte als Nachweis zu benennen.
Als gleichwertig werden Unterrichtsmaterialien angesehen, die aus
— illustrierten Arbeitsblättern
und
— illustrierten Wandzeitungen oder Plakaten oder Kartenspielen oder aufwendigen Bastelbögen bestehen.
Die Referenzobjekte müssen hinsichtlich der Gestaltung als Nachweis für einen handwerklich sicheren und stilistisch anspruchsvollen Umgang anzusehen sein.
Die beiden Referenzobjekte müssen jeweils von den benannten Ansprechpartnern für grafische Gestaltung und Illustrationen erstellt bzw. unter deren Leitung/Verantwortung erstellt worden sein.
Die Leistungserbringung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Die dazugehörigen Belegstücke (Druckvorlagen als PDF) sind dem Angebot beizufügen.
Zu den Referenzobjekten sind folgende Angaben zu machen:
— Zeitpunkt der Leistungserbringung
— Beschreibung der durchgeführten Arbeiten (z.B. Beratung, Erstellung bzw. Beschaffung und Bearbeitung von Bildmaterial (Fotos, Illustrationen, Grafiken, Schaubilder, etc.), grafische Gestaltung, Proofherstellung, (Druck-)Vorlagenherstellung, etc.)
— Wer für die Leistungserbringung vom vorgesehenen Team (siehe B.2 a) beteiligt war.
Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von den einzelnen beteiligten Teammitgliedern erbracht wurden.
— Wurden Unterauftragnehmer beteiligt, und wenn ja, für welche Leistungsteile?
— Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Anschrift und Telefonnummer.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine Kautionen und Sicherheiten erforderlich.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern (AGB) in der Fassung vom 03. Februar 2014 und Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen (VOL/B Ausgabe 2003).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Ein Angebot von gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigt worden ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ein Angebot von gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigt worden ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: ReferatB 17
Martin Quade
Internetadresse: www.beschaffungsamt.de🌏
Name: e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de (Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!)
e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!)
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 17.34 - 9208/15/VV : 1
Zusätzliche Informationen
A) Entwurfsherstellung im Rahmen des Vergabeverfahrens
Die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter werden vor Zuschlagserteilung zur Herstellung von Entwürfen aufgefordert. Die Entwürfe dienen zur Feststellung, in welchem Grad auftragsbezogene technische/qualitative und ästhetische Anforderungen erfüllt werden können.
Die für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter werden vor Zuschlagserteilung zur Herstellung von Entwürfen aufgefordert. Die Entwürfe dienen zur Feststellung, in welchem Grad auftragsbezogene technische/qualitative und ästhetische Anforderungen erfüllt werden können.
Die Entwurfsherstellung bedarf einer gesonderten Aufforderung durch das Beschaffungsamt.
b) Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Bieter, die Leistung oder wesentliche Teile der Leistung von Unterauftragnehmern
ausführen zu lassen, muss er dies angeben und die Unterauftragnehmer soweit möglich, mit dem Angebot
benennen. Als wesentlich gelten für die ausgeschriebene Leistung die grafische Gestaltung inkl. Illustration und Fotoherstellung und die (Druck-)Vorlagenherstellung. Zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer sind für deren Leistungsumfang die vom
benennen. Als wesentlich gelten für die ausgeschriebene Leistung die grafische Gestaltung inkl. Illustration und Fotoherstellung und die (Druck-)Vorlagenherstellung. Zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer sind für deren Leistungsumfang die vom
Bieter geforderten Nachweise zur Eignung einzureichen (Unternehmensdarstellung, Referenzen und
Eigenerklärungen, Einzelheiten s. o. unter III.2).
c) Bietergemeinschaften
Ein Angebot von gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigt worden ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (Einzelheiten siehe „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“, Nr. 3.1).
Ein Angebot von gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigt worden ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (Einzelheiten siehe „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“, Nr. 3.1).
Der Leistungsumfang der einzelnen Mitglieder ist anzugeben und zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seines Leistungsumfangs die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung einzureichen (Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen, Einzelheiten siehe Nr. B.2). Des Weiteren sind die Erklärung zur Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung und die Bevollmächtigung des Vertreters für die Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen (Einzelheiten siehe „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“, Nr. 3.1).
Der Leistungsumfang der einzelnen Mitglieder ist anzugeben und zum Nachweis der Eignung sind für jedes Mitglied entsprechend seines Leistungsumfangs die vom Bieter geforderten Nachweise zur Eignung einzureichen (Unternehmensdarstellung, Referenzen und Eigenerklärungen, Einzelheiten siehe Nr. B.2). Des Weiteren sind die Erklärung zur Verpflichtung zur gesamtschuldnerischen Haftung und die Bevollmächtigung des Vertreters für die Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen (Einzelheiten siehe „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“, Nr. 3.1).
d) Relevanz der Nachweise zur Nr. III 2.1), III 2.2), III 2.3) und VI.3
Wenn die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot eingereicht werden, kann die Vergabestelle nach Ermessen entscheiden, ob diese Nachweise einmalig nachgefordert werden. Fordert die Vergabestelle diese Nachweise nicht nach, so werden solche Angebote nicht berücksichtigt.
Wenn die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot eingereicht werden, kann die Vergabestelle nach Ermessen entscheiden, ob diese Nachweise einmalig nachgefordert werden. Fordert die Vergabestelle diese Nachweise nicht nach, so werden solche Angebote nicht berücksichtigt.
Wenn die mit dem Angebot eingereichten Referenzen nicht die geforderten Mindestbedingungen an die Referenzobjekte erfüllen, ist ein Nachfordern von Referenzen und Austausch dieser gegen die bereits benannten Referenzen nicht möglich, dieses würde gegen das in § 18 EG VOL/A festgelegte Verhandlungsverbot verstoßen.
Wenn die mit dem Angebot eingereichten Referenzen nicht die geforderten Mindestbedingungen an die Referenzobjekte erfüllen, ist ein Nachfordern von Referenzen und Austausch dieser gegen die bereits benannten Referenzen nicht möglich, dieses würde gegen das in § 18 EG VOL/A festgelegte Verhandlungsverbot verstoßen.
e) Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen und können das Angebot und die geforderten Nachweise nur elektronisch abgeben.
e) Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt! Voraussetzung für ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen und können das Angebot und die geforderten Nachweise nur elektronisch abgeben.
f) Vorgabe zur Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Auf der letzten Seite des Angebotsformulars ist im Feld „VERJÄHRUNGSFRIST FÜR MÄNGELANSPRÜCHE“ 6 Monate festgelegt. Eine Abweichung von dieser Vorgabe ist nicht zulässig und führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. d) VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
g) Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A.
h) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt,
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Beschaffungsamt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Beschaffungsamt.
Quelle: OJS 2015/S 167-304316 (2015-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 22899610-2434📞
Fax: +49 2289910610-2434 📠
Hinweis zu V.4) Auftragswert: Der unter V.4) angegebene Auftragswert basiert auf einem fiktiven Bedarf, der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters festgelegt wurde und entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert.
Ergänzung zu IV.2) Zuschlagskriterien: Bei der Erteilung des Zuschlages wendete die Vergabestelle zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gem. den Angaben der Vergabeunterlagen folgende Kriterien an: Nach der Eignungsprüfung wurden die geeigneten Bieter zur Erstellung von Entwürfen aufgefordert. Es kommen nur diejenigen Angebote für den Zuschlag in Betracht, die nach der Entwurfsbewertung mindestens 65 % bzw. 650 Pkt. von max. 1 000 Pkt. erreicht haben. Im Anschluss wurden für die Angebote oberhalb der Mindestpunktzahl von 650 Punkten das Ergebnis der Entwurfsbewertung (Grad der Erfüllung der auftragsbezogenen technischen/qualitativen und ästhetischen Anforderungen) mit dem Angebotsendpreis (fiktive Angebotspositionen Lfd. Nrn. 1 – 8 zzgl. der gesetzlichen USt. abzgl. Skonto gem. AGBs des Beschaffungsamtes und zzgl. – falls zutreffend – prozentualem Anteil für die Künstlersozialkasse) ins Verhältnis gesetzt (Berechnung 50 %/50 %). Hieraus hat sich eine Rangfolge der Angebote ergeben, bei der das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Quotienten auf Rang 1 lag.
Hinweis zu V.4) Auftragswert: Der unter V.4) angegebene Auftragswert basiert auf einem fiktiven Bedarf, der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters festgelegt wurde und entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert.
Ergänzung zu IV.2) Zuschlagskriterien: Bei der Erteilung des Zuschlages wendete die Vergabestelle zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes gem. den Angaben der Vergabeunterlagen folgende Kriterien an: Nach der Eignungsprüfung wurden die geeigneten Bieter zur Erstellung von Entwürfen aufgefordert. Es kommen nur diejenigen Angebote für den Zuschlag in Betracht, die nach der Entwurfsbewertung mindestens 65 % bzw. 650 Pkt. von max. 1 000 Pkt. erreicht haben. Im Anschluss wurden für die Angebote oberhalb der Mindestpunktzahl von 650 Punkten das Ergebnis der Entwurfsbewertung (Grad der Erfüllung der auftragsbezogenen technischen/qualitativen und ästhetischen Anforderungen) mit dem Angebotsendpreis (fiktive Angebotspositionen Lfd. Nrn. 1 – 8 zzgl. der gesetzlichen USt. abzgl. Skonto gem. AGBs des Beschaffungsamtes und zzgl. – falls zutreffend – prozentualem Anteil für die Künstlersozialkasse) ins Verhältnis gesetzt (Berechnung 50 %/50 %). Hieraus hat sich eine Rangfolge der Angebote ergeben, bei der das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Quotienten auf Rang 1 lag.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 36 151,61 💰
65 146,62 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-15 📅
Name: Leitwerk. Büro für Kommunikation
Postanschrift: Gladbacher Str. 40
Postort: Köln
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Deutschland gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 101b GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Deutschland gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 101b GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.