Rahmenvertrag über die Lieferung von AC-Ladesäulen

Stromnetz Hamburg GmbH

Lieferung von AC-Ladesäulen mit integriertem Hausanschluss.
Aufgrund der exponierten Stellung im öffentlichen Raum muss die Ladesäule ein Metallgehäuse besitzen, u. a. zum Schutz gegen Vandalismus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-25 Auftragsbekanntmachung
2016-08-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ladegeräte
Menge oder Umfang: Ca. 100 Ladesäulen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ladegeräte 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stromnetz Hamburg GmbH
Postanschrift: Bramfelder Chaussee 130
Postleitzahl: 22177
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.stromnetz.hamburg/ 🌏
E-Mail: snh-einkauf@stromnetz-hamburg.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-25 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 189-343534
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung: 1. Die Bewerbung ist schriftlich und unterschrieben in 1-facher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form auf elektronischem Datenträger einzureichen. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Buchstaben-Registerbögen in einem Ordner/Hefter abgeheftet abzugeben. Für die elektronische Abgabe auf CD sind entsprechende Unterverzeichnisse auf der CD anzulegen die ebenfalls mit Register A und fortlaufend bezeichnet sind. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend. 2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus. 3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 10 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf. 4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern. 5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden. 6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: . a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.2.1), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.2.1) bis III.2.3) für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden. Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen 7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein –, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht. 8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer können Sie bei der unter A 1 angegebenen Kontaktstelle abfordern. Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen. 9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen. 10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird. 11. Fragen sind ausschließlich per E-Mail bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten. B. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe: Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können: 1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung). 2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers. 3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen. 4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von AC-Ladesäulen mit integriertem Hausanschluss.
Aufgrund der exponierten Stellung im öffentlichen Raum muss die Ladesäule ein Metallgehäuse besitzen, u. a. zum Schutz gegen Vandalismus.
Beschreibung der Optionen: Einseitige Option des Auftraggebers den Vertrag um mind. ein Jahr zu verlängern.
Dauer: 12 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3).
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen:
Register A):
Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen Struktur.
Register B) (Mindestbedingung):
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Register C) (Mindestbedingung):
Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register D) (Mindestbedingung):
Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register E) (Mindestbedingung):
Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Register F) (Mindestbedingung):
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Verurteilung wegen einer der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Straftatbestände erfolgt ist und keine in § 21 Abs. 4 SektVO genannte Umstände vorliegen. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
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Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.1) der Bekanntmachung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Register G):
Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.2) der Bekanntmachung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Register H) (Mindestbedingung):
Referenzangaben über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung.
Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
Auftraggeber: ... .
Datum Auftragsvergabe... .
Darstellung der Projektgröße und -volumen: ... (mind. Lieferung von 30 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Ladesäulen).
Hauptleistungsinhalte: ... .
Beginn und Ende der Leistungen: ... .
Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers ... .
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
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Register I) (Mindestbedingung):
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
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Register J) (Mindestbedingung):
Bestätigungen des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er in der Lage ist, die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.3) der Bekanntmachung vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vertragsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i. S. v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe der Bewerbung möglich.
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Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstitutiert.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sandra Burmester
Name: Stromnetz Hamburg GmbH
URL für weitere Informationen: http://www.stromnetz.hamburg.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.stromnetz.hamburg.de 🌏
Postanschrift: Angebotseingangsstelle – Revision, Bramfelder Chaussee 130

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rügen haben unverzüglich zu erfolgen; das unbestimmte Tatbestandsmerkmal „unverzüglich“ wird auf 5 Kalendertage festgelegt.
Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig:
a) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
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b) soweit verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
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c) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 189-343534 (2015-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 166-299851
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 189-343534
ABl. S-Ausgabe: 166
Quelle: OJS 2016/S 166-299851 (2016-08-25)