Rahmenvertrag über die Lieferung von Holzpellets für die Chiemgau-Klinik in Marquartstein
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Vorgesehen ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Holzpellets für eine Holzfeuerungsanlage mit geringer Umweltbelastung und mit hoher Versorgungssicherheit für die Chiemgau-Klinik in Marquartstein.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-12.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Bayern › Oberbayern
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-03-12 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-04-30 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2015-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Brennstoffe auf Holzbasis
Menge oder Umfang:
Gesamtwert des Auftrags: 408 480 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Brennstoffe auf Holzbasis 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimontepark 2/3, Wasserstr. 215
Postleitzahl: 44799
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbs.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kbs.de 📧
Fax: +49 23430486190 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 053-092197
ABl. S-Ausgabe: 53
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 0036 Monate
Referenznummer: Dez. IX.1.1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Marquartstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Technische und berufliche Fähigkeiten: -die den Vergabeunterlagen beigefügte Referenzliste (Anlage 3).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 001
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Hasenkamp, Frau Marel, Herrn Wittig
Internetadresse: www.kbs.de 🌏
Name: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Dez.IV.2.6, Submissionen, Auftrags- und Abrechnungsfeststellung im Baubereich, Knappschaftstraße 1
URL der Teilnahme: http://www.kbs.de 🌏
E-Mail: poststelle@bva.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-06-01 📅
Datum des Endes: 2016-05-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Dez. IX.1.1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2286190 📞
Internetadresse: http://www.bundesversicherungsamt.de 🌏
Fax: +49 2286191870 📠
Quelle: OJS 2015/S 053-092197 (2015-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Brennstoffe auf Holzbasis
Menge oder Umfang:
Im Jahr 2013 wurde 493 Tonnen im Jahr 2014 wurden 444 Tonnen Holzpellets abgerufen.Der Abruf erfolgt bedarfsabhängig; der genaue Bedarf kann aufgrund unverhersehbarer wetterabhängiger Heizerfordernisse nicht festgelegt werden. Eine Konkretisierung (Näherung) erfolgt durch die Vorjahresverbräuche. Die genannten Abrufmengen dienen lediglich als Orientierungswerte und Kalkulationshilfe. Die tatsächlichen Mengen können sowohl nach unten als auch nach oben abweichen.Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Brennstoffe auf Holzbasis 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Postanschrift: Verwaltungsgebäude Trimontepark 2/3, Wasserstr. 215
Postleitzahl: 44799
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbs.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kbs.de 📧
Fax: +49 23430486190 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 053-092197
ABl. S-Ausgabe: 53
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vorgesehen ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Holzpellets für eine Holzfeuerungsanlage mit geringer Umweltbelastung und mit hoher Versorgungssicherheit für die Chiemgau-Klinik in Marquartstein.
Menge oder Umfang:
Im Jahr 2013 wurde 493 Tonnen im Jahr 2014 wurden 444 Tonnen Holzpellets abgerufen.
Der Abruf erfolgt bedarfsabhängig; der genaue Bedarf kann aufgrund unverhersehbarer wetterabhängiger Heizerfordernisse nicht festgelegt werden. Eine Konkretisierung (Näherung) erfolgt durch die Vorjahresverbräuche. Die genannten Abrufmengen dienen lediglich als Orientierungswerte und Kalkulationshilfe. Die tatsächlichen Mengen können sowohl nach unten als auch nach oben abweichen.
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Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 0036 Monate
Referenznummer: Dez. IX.1.1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Marquartstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur…
… Lieferfähigkeit (Anlage 2) mit Orts- und Datumsangabe sowie Unterschrift des Bieters und Firmenstempel.
… Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Anlage 5) gem. § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A mit Orts- und Datumsangabe sowie Unterschrift des Bieters und Firmenstempel.
Zwecks Überprüfung der Einhaltung u. a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) fordert die Auftraggeberin für die Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung (GewO) beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen an.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 9.11.2011 – VII-Verg35/11). Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 4) von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise darüber hinaus zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Der den Vergabeunterlagen beigefügte Nachweis der Ortsbesichtigung (Anlage 1) ist mit Orts- und Datumsangabe sowie Unterschrift des Ansprechpartners der Klinik und des Bieters und Firmenstempel versehen mit dem Angebot einzureichen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 001
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Hasenkamp, Frau Marel, Herrn Wittig
Internetadresse: www.kbs.de 🌏
Name: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Postanschrift: Dez.IV.2.6, Submissionen, Auftrags- und Abrechnungsfeststellung im Baubereich, Knappschaftstraße 1
URL der Teilnahme: http://www.kbs.de 🌏
E-Mail: poststelle@bva.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-06-01 📅
Datum des Endes: 2016-05-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Dez. IX.1.1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriftenlauten wie folgt:
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§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
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Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
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(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2286190 📞
Internetadresse: http://www.bundesversicherungsamt.de 🌏
Fax: +49 2286191870 📠
Quelle: OJS 2015/S 053-092197 (2015-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 408 480 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 086-155224
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 53-092197
ABl. S-Ausgabe: 86
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Dezernat IX.1.1
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-30 📅
Name: Georg Wagner KG
Postanschrift: Gewerbestr. 12
Postort: Wertingen-Geratshofen
Postleitzahl: 86637
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 001
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2015/S 086-155224 (2015-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 408 480 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 086-155224
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 53-092197
ABl. S-Ausgabe: 86
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Dezernat IX.1.1
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-30 📅
Name: Georg Wagner KG
Postanschrift: Gewerbestr. 12
Postort: Wertingen-Geratshofen
Postleitzahl: 86637
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 001
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
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1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen
3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.
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