Rahmenvertrag über die Lieferung von kriminaltechnischen Artikeln
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Lieferung von diversen kriminaltechnischen Artikeln (KRT) an die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen je Los (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG).
Nähere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaften der kriminaltechnischen Artikel sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne angebotene Positionen nachträglich ohne Konventionalstrafe aus dem Angebot herauszunehmen.
Im Zuge von Kooperationsbestrebungen mit den Bundesländern Hamburg und Bremen könnte es auch zu Abrufen aus diesen Bereichen kommen. Sollte es diesbezüglich zu Preisabweichungen kommen, bitten wir um Angabe auf einer separaten Anlage.
Am 1.12014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31.10.2013.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-18.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-02-18
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Auftragsbekanntmachung
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