Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT-Dienstleister der Berliner Verwaltung. Es ist beabsichtigt, die in der Berliner Verwaltung weit verbreiteten Produkte und Leistungen des Herstellers Microsoft auch künftig den Kunden des ITDZ Berlin anbieten zu können. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von Software-Lizenzen bzw. Nutzungsrechten und den zugehörigen Softwarepflegeleistungen, Datenträger und Zubehör des Herstellers Microsoft sowie Leistungen zum Management dieser Rechte, die wie gelistet auf der Basis der Lizenzprogramme MS Select-Plus, MS EA/EAS, MS SCE, MS Online (Office365, Azure etc.) sowie MS Academic Select Plus und MS Academic FWU sowie Enrollment für Education Solutions (EES) erworben und zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollen ergänzende Leistungen im Zusammenhang mit oben genannten Lizenzen und Produkten erbracht werden. Die bereitzustellenden Ergänzungsleistungen werden dabei unterschieden in Dienstleistungen in den Losen 1 und 2, die als Annex-Leistung zur Lizenzbereitstellung gefordert werden (z. B. Lizenzberatung, Klärung und Feststellung der Bezugsberechtigung, Registrierungen, Verwaltung und Pflege VLSC Portal, Bereitstellung Artikelkatalog und Preislisten, Bereitstellung von Lizenz- und Mehrwert-Informationen, regelmäßige Aufbereitung bezugsfähiger Mehrwertleistungen, Bildung und Verwaltung eines Benefit-Pools etc.) und deren Kosten regelmäßig mit dem Lizenz-/Produktpreis abgegolten sind, sowie Dienst- und Werkleistungen, die Gegenstand des Loses 3 sind und nach Bedarf beauftragt, an verschiedenen Orten im Stadtgebiet Berlin oder innerhalb des Berliner Autobahnringes erbracht und nach Aufwand abgerechnet werden sollen. Die Rahmenverträge je Los haben eine Laufzeit von 48 Monaten und sind zum Ablauf des 24. bzw. 36. Vertragsmonats mit einer Frist von jeweils vier Wochen durch den Auftraggeber ordentlich kündbar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Menge oder Umfang:
Mindestbeauftragungsumsatz 5 700 000 EUR ohne Umsatzsteuer.Der Mindestbeauftragungsumsatz bezieht sich auf die Summe aller Einzelabrufe aller Lose und eine Laufzeit von 48 Monaten.Bei verkürzter Laufzeit verringert sich die Mindestbeauftragungsmenge entsprechend.
Mindestbeauftragungsumsatz 5 700 000 EUR ohne Umsatzsteuer.Der Mindestbeauftragungsumsatz bezieht sich auf die Summe aller Einzelabrufe aller Lose und eine Laufzeit von 48 Monaten.Bei verkürzter Laufzeit verringert sich die Mindestbeauftragungsmenge entsprechend.
Gesamtwert des Auftrags: 5 700 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Postleitzahl: 10713
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.itdz-berlin.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de📧
Telefon: +49 30902225140📞
Fax: +49 3090283055 📠
— VI.3.1 Angebote sind zulässig für ein oder mehrere Lose.
— VI.3.2 Pro Bieter ist nur 1 Angebot zulässig. Bei Abgabe mehrerer Angebote führt das zum Ausschluss aller Angebote des Bieters.
— VI.3.3 Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
— VI.3.4 Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
— VI.3.5 Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
— VI.3.6 Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
— Der Bieter verpflichtet sich im Zuschlagsfall, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt in Höhe und Modalitäten, einschließlich der Überstundenzuschläge, zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu bezahlen, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt.
Gelten für eine Leistung mehrere Tarifverträge (gemischte Leistungen), ist der Tarifvertrag maßgeblich, in dem der überwiegende Teil der Leistung liegt.
Für den Fall, dass das seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung auf Grund tarifvertraglich Regelungen zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 1 Absatz 4 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl S. 159), bzw. kein Tarifvertrag gilt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen, sofern die Leistung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.
— Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall von einem von ihm beauftragten Nachunternehmer oder von einem von ihm oder seinem Nachunternehmer beauftragten Verleiher, dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die er selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu vereinbaren. (Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen.)
— Zudem verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen. (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.)
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
— VI.3.1 Angebote sind zulässig für ein oder mehrere Lose.
— VI.3.2 Pro Bieter ist nur 1 Angebot zulässig. Bei Abgabe mehrerer Angebote führt das zum Ausschluss aller Angebote des Bieters.
— VI.3.3 Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
— VI.3.4 Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
— VI.3.5 Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
— VI.3.6 Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
— Der Bieter verpflichtet sich im Zuschlagsfall, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt in Höhe und Modalitäten, einschließlich der Überstundenzuschläge, zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu bezahlen, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt.
Gelten für eine Leistung mehrere Tarifverträge (gemischte Leistungen), ist der Tarifvertrag maßgeblich, in dem der überwiegende Teil der Leistung liegt.
Für den Fall, dass das seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung auf Grund tarifvertraglich Regelungen zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 1 Absatz 4 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl S. 159), bzw. kein Tarifvertrag gilt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen, sofern die Leistung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.
— Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall von einem von ihm beauftragten Nachunternehmer oder von einem von ihm oder seinem Nachunternehmer beauftragten Verleiher, dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die er selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu vereinbaren. (Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen.)
— Zudem verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen. (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.)
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT-Dienstleister der Berliner Verwaltung.
Es ist beabsichtigt, die in der Berliner Verwaltung weit verbreiteten Produkte und Leistungen des Herstellers Microsoft auch künftig den Kunden des ITDZ Berlin anbieten zu können.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von Software-Lizenzen bzw. Nutzungsrechten und den zugehörigen Softwarepflegeleistungen, Datenträger und Zubehör des Herstellers Microsoft sowie Leistungen zum Management dieser Rechte, die wie gelistet auf der Basis der Lizenzprogramme MS Select-Plus, MS EA/EAS, MS SCE, MS Online (Office365, Azure etc.) sowie MS Academic Select Plus und MS Academic FWU sowie Enrollment für Education Solutions (EES) erworben und zur Verfügung gestellt werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von Software-Lizenzen bzw. Nutzungsrechten und den zugehörigen Softwarepflegeleistungen, Datenträger und Zubehör des Herstellers Microsoft sowie Leistungen zum Management dieser Rechte, die wie gelistet auf der Basis der Lizenzprogramme MS Select-Plus, MS EA/EAS, MS SCE, MS Online (Office365, Azure etc.) sowie MS Academic Select Plus und MS Academic FWU sowie Enrollment für Education Solutions (EES) erworben und zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus sollen ergänzende Leistungen im Zusammenhang mit oben genannten Lizenzen und Produkten erbracht werden.
Die bereitzustellenden Ergänzungsleistungen werden dabei unterschieden in Dienstleistungen in den Losen 1 und 2, die als Annex-Leistung zur Lizenzbereitstellung gefordert werden (z. B. Lizenzberatung, Klärung und Feststellung der Bezugsberechtigung, Registrierungen, Verwaltung und Pflege VLSC Portal, Bereitstellung Artikelkatalog und Preislisten, Bereitstellung von Lizenz- und Mehrwert-Informationen, regelmäßige Aufbereitung bezugsfähiger Mehrwertleistungen, Bildung und Verwaltung eines Benefit-Pools etc.) und deren Kosten regelmäßig mit dem Lizenz-/Produktpreis abgegolten sind, sowie Dienst- und Werkleistungen, die Gegenstand des Loses 3 sind und nach Bedarf beauftragt, an verschiedenen Orten im Stadtgebiet Berlin oder innerhalb des Berliner Autobahnringes erbracht und nach Aufwand abgerechnet werden sollen.
Die bereitzustellenden Ergänzungsleistungen werden dabei unterschieden in Dienstleistungen in den Losen 1 und 2, die als Annex-Leistung zur Lizenzbereitstellung gefordert werden (z. B. Lizenzberatung, Klärung und Feststellung der Bezugsberechtigung, Registrierungen, Verwaltung und Pflege VLSC Portal, Bereitstellung Artikelkatalog und Preislisten, Bereitstellung von Lizenz- und Mehrwert-Informationen, regelmäßige Aufbereitung bezugsfähiger Mehrwertleistungen, Bildung und Verwaltung eines Benefit-Pools etc.) und deren Kosten regelmäßig mit dem Lizenz-/Produktpreis abgegolten sind, sowie Dienst- und Werkleistungen, die Gegenstand des Loses 3 sind und nach Bedarf beauftragt, an verschiedenen Orten im Stadtgebiet Berlin oder innerhalb des Berliner Autobahnringes erbracht und nach Aufwand abgerechnet werden sollen.
Die Rahmenverträge je Los haben eine Laufzeit von 48 Monaten und sind zum Ablauf des 24. bzw. 36. Vertragsmonats mit einer Frist von jeweils vier Wochen durch den Auftraggeber ordentlich kündbar.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Microsoft® Select-Plus und Microsoft® Enterprise (Select und EA)
Kurze Beschreibung:
Lizenzen, Software, Datenträger und weiteres Zubehör gemäß MS Select-Plus (Leistungen auf Grundlage des Microsoft Select-Plus Lizenzprogramms) und MS Enterprise – Volumenverträge (Leistungen auf Grundlage der Microsoft Enterprise Lizenzprogramme MS EA/EAS, MS SCE) sowie Online-Lizenzprogramme (wie z. B. Office365, Azure, etc.) sowie Ergänzungsleistungen.
Lizenzen, Software, Datenträger und weiteres Zubehör gemäß MS Select-Plus (Leistungen auf Grundlage des Microsoft Select-Plus Lizenzprogramms) und MS Enterprise – Volumenverträge (Leistungen auf Grundlage der Microsoft Enterprise Lizenzprogramme MS EA/EAS, MS SCE) sowie Online-Lizenzprogramme (wie z. B. Office365, Azure, etc.) sowie Ergänzungsleistungen.
Menge oder Umfang: Mindestbeauftragungsumsatz 4 000 000 EUR ohne Umsatzsteuer.Der Mindestbeauftragungsumsatz bezieht sich auf die Summe aller Einzelabrufe und eine Laufzeit von 48 Monaten.Bei verkürzter Laufzeit verringert sich die Mindestbeauftragungsmenge entsprechend.
Mindestbeauftragungsumsatz 4 000 000 EUR ohne Umsatzsteuer.
Der Mindestbeauftragungsumsatz bezieht sich auf die Summe aller Einzelabrufe und eine Laufzeit von 48 Monaten.
Bei verkürzter Laufzeit verringert sich die Mindestbeauftragungsmenge entsprechend.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Microsoft® Academic Select-Plus und ESS (Academic)
Kurze Beschreibung:
Lizenzen, Software, Datenträger und weiteres Zubehör gemäß MS Academic Select Plus – Schulen, Wissenschaft und Forschung (Leistungen auf Grundlage der Microsoft Lizenzprogramme MS Academic Select Plus Vertrages für Forschung & Lehre und MS Academic FWU sowie Enrollment für Education Solutions (EES) sowie Ergänzungsleistungen.
Lizenzen, Software, Datenträger und weiteres Zubehör gemäß MS Academic Select Plus – Schulen, Wissenschaft und Forschung (Leistungen auf Grundlage der Microsoft Lizenzprogramme MS Academic Select Plus Vertrages für Forschung & Lehre und MS Academic FWU sowie Enrollment für Education Solutions (EES) sowie Ergänzungsleistungen.
Menge oder Umfang: Mindestbeauftragungsumsatz 200 000 EUR ohne Umsatzsteuer.Der Mindestbeauftragungsumsatz bezieht sich auf die Summe aller Einzelabrufe und eine Laufzeit von 48 Monaten.Bei verkürzter Laufzeit verringert sich die Mindestbeauftragungsmenge entsprechend.
Mindestbeauftragungsumsatz 200 000 EUR ohne Umsatzsteuer.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Übergreifende Leistungen (üL)
Kurze Beschreibung:
Übergreifende Leistungen – Dienst- und Werkleistungen im Zusammenhang mit dem Bezug und Einsatz von Microsoft Lizenzen sowie damit verbundene Leistungen.
Menge oder Umfang: Mindestbeauftragungsumsatz 1 500 000 EUR ohne Umsatzsteuer.Der Mindestbeauftragungsumsatz bezieht sich auf die Summe aller Einzelabrufe und eine Laufzeit von 48 Monaten.Bei verkürzter Laufzeit verringert sich die Mindestbeauftragungsmenge entsprechend.
Mindestbeauftragungsumsatz 1 500 000 EUR ohne Umsatzsteuer.
Mindestbeauftragungsumsatz 5 700 000 EUR ohne Umsatzsteuer.
Der Mindestbeauftragungsumsatz bezieht sich auf die Summe aller Einzelabrufe aller Lose und eine Laufzeit von 48 Monaten.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 26/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin und Orte innerhalb des Berliner Autobahnringes.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— III.2.1.1 (A)/(aA) Eigenerklärung gem. § 6 EG VOL/A unter Verwendung des abzufordernden Formulars E I (aA) hinsichtlich Erklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung),*A, *U;
— III.2.1.2 (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des abzufordernden Formulars E V, *A,*U;
— III.2.1.3 (A) Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern und Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des abzufordernden Formulars E VI, *A;
— III.2.1.3a (A) Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer darüber, welche Teilleistungen sie erbringen, soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, unter Verwendung des abzufordernden Formulars E VII (bei Angebotsabgabe soweit der Bieter seine Leistungsfähigkeit durch den Einsatz von Unterauftragnehmern nachweist; sonst auf Anforderung der ausschreibenden Stelle), *U;
— III.2.1.3a (A) Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer darüber, welche Teilleistungen sie erbringen, soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, unter Verwendung des abzufordernden Formulars E VII (bei Angebotsabgabe soweit der Bieter seine Leistungsfähigkeit durch den Einsatz von Unterauftragnehmern nachweist; sonst auf Anforderung der ausschreibenden Stelle), *U;
— III.2.1.4 (A) Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des abzufordernden Formulars E VIII und Vollmacht unter Verwendung des abzufordernden Formulars E IX soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, *A;
— III.2.1.5 (A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z. B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, *A*U.
— III.2.1.5 (A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z. B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, *A*U.
Legende:
(A) = Ausschlusskriterium Eignung,
(aA) = auftragsbezogenes Ausschlusskriterium,
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft, Bietergemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— III.2.2.1 (I) Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – (unter Verwendung des abzufordernden Formulars E II) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) (formlos) *A *U;
— III.2.2.2 (I) Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E II. *A *U;
— III.2.2.3 (I) Gesamtmitarbeiteranzahl des Unternehmens im Jahresmittel in den letzten 3 Geschäftsjahren unter Verwendung des abzufordernden Formulars E II. *A *U;
— III.2.2.4 (A) Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden, Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. *E;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— III.2.2.4 (A) Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden, Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. *E;
— III.2.2.5 (Los 1) (A) Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsfeld Lizenzgeschäft für Microsoft-Lizenzen mit öffentlichen Auftraggebern (außer dem Bereich Forschung und Bildung) unter Verwendung des Formulars E II. *A *U *S;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— III.2.2.5 (Los 1) (A) Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsfeld Lizenzgeschäft für Microsoft-Lizenzen mit öffentlichen Auftraggebern (außer dem Bereich Forschung und Bildung) unter Verwendung des Formulars E II. *A *U *S;
— III.2.2.6 (Los 1) (I) Gesamtmitarbeiteranzahl im Jahresmittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsfeld Lizenzgeschäft für Microsoft-Lizenzen mit öffentlichen Auftraggebern (außer dem Bereich Forschung und Bildung) unter Verwendung des Formulars E II. *A *U;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— III.2.2.6 (Los 1) (I) Gesamtmitarbeiteranzahl im Jahresmittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsfeld Lizenzgeschäft für Microsoft-Lizenzen mit öffentlichen Auftraggebern (außer dem Bereich Forschung und Bildung) unter Verwendung des Formulars E II. *A *U;
— III.2.2.5 (Los 2) (A) Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsfeld Lizenzgeschäft für Microsoft-Lizenzen mit öffentlichen Auftraggebern im Bereich Forschung und Bildung unter Verwendung des Formulars E II. *A *U *S;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— III.2.2.5 (Los 2) (A) Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsfeld Lizenzgeschäft für Microsoft-Lizenzen mit öffentlichen Auftraggebern im Bereich Forschung und Bildung unter Verwendung des Formulars E II. *A *U *S;
— III.2.2.6 (Los 2) (I) Gesamtmitarbeiteranzahl im Jahresmittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsfeld Lizenzgeschäft für Microsoft-Lizenzen mit öffentlichen Auftraggebern im Bereich Forschung und Bildung unter Verwendung des Formulars E II. *A *U;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— III.2.2.6 (Los 2) (I) Gesamtmitarbeiteranzahl im Jahresmittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsfeld Lizenzgeschäft für Microsoft-Lizenzen mit öffentlichen Auftraggebern im Bereich Forschung und Bildung unter Verwendung des Formulars E II. *A *U;
— III.2.2.5 (Los 3) (A) Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsfeld Beratung und Unterstützung öffentlicher Auftraggeber im Bereich Microsoft-Lizenzen inkl. Anwendungsprogrammierung unter Verwendung des Formulars E II. *A *U *S;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— III.2.2.5 (Los 3) (A) Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsfeld Beratung und Unterstützung öffentlicher Auftraggeber im Bereich Microsoft-Lizenzen inkl. Anwendungsprogrammierung unter Verwendung des Formulars E II. *A *U *S;
— III.2.2.6 (Los 3) (I) Gesamtmitarbeiteranzahl im Jahresmittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsfeld Beratung und Unterstützung öffentlicher Auftraggeber im Bereich Microsoft-Lizenzen inkl. Anwendungsprogrammierung unter Verwendung des Formulars E II. *A *U.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— III.2.2.6 (Los 3) (I) Gesamtmitarbeiteranzahl im Jahresmittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsfeld Beratung und Unterstützung öffentlicher Auftraggeber im Bereich Microsoft-Lizenzen inkl. Anwendungsprogrammierung unter Verwendung des Formulars E II. *A *U.
Legende:
(A) = Ausschlusskriterium Eignung,
(I) = Information,
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern,
*S wird in Summe bewertet.
Mindeststandards:
— zu III.2.2.4: Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden, Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis;
— zu III.2.2.5 (Los 1): mindestens 4 000 000 EUR im letzten Geschäftsjahr oder im Jahresmittel der letzten 3 Geschäftsjahre;
— zu III.2.2.5 (Los 2):mindestens 300 000 EUR im letzten Geschäftsjahr oder im Jahresmittel der letzten 3 Geschäftsjahre;
— zu III.2.2.5 (Los 3): mindestens 2 000 000 EUR im letzten Geschäftsjahr oder im Jahresmittel der letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— III.2.3.1 (A) Darstellung der im Unternehmen im Bereich;
— des Lizenzhandels (Lose 1 und 2) bzw.
— der Beratung und Unterstützung zu Microsoft-Lizenzen und zu Microsoft-Produkten (Los 3) angewandten Qualitätssicherungsverfahren (formlos).
Sofern eine ISO oder Öko-Audit Zertifizierung vorliegt, bitte das Zertifikat als Fotokopie beilegen. *L *S;
— III.2.3.2 (Los 1) (A) Angabe von mindestens 3 Referenzen im Geschäftsfeld Lizenzgeschäft für Microsoft-Lizenzen, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E XI. Die Referenz darf nicht älter als 7 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung, sein.
— III.2.3.2 (Los 1) (A) Angabe von mindestens 3 Referenzen im Geschäftsfeld Lizenzgeschäft für Microsoft-Lizenzen, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E XI. Die Referenz darf nicht älter als 7 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung, sein.
Folgende Angaben zu der Referenz sind erforderlich:
— Auftraggeber/Kunde;
— Bezeichnung der Referenz;
— Kurzbeschreibung der Referenz mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Art und Umfang der gelieferten Lizenzen;
— Angabe der zugrundliegenden Konditionenvereinbarung (soweit zutreffend);
— Angaben zum Realisierungszeitpunkt der Leistung bzw. zur Laufzeit der Vereinbarung;
— Umsatz;
— Benennung einer Kontaktperson beim Referenzgeber, die kompetent über die Referenz Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. *L *S;
— III.2.3.2 (Los 2) (A) Angabe von mindestens 3 Referenzen im Geschäftsfeld Lizenzgeschäft für Microsoft-Lizenzen, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E XI. Die Referenz darf nicht älter als 7 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung, sein.
— III.2.3.2 (Los 2) (A) Angabe von mindestens 3 Referenzen im Geschäftsfeld Lizenzgeschäft für Microsoft-Lizenzen, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E XI. Die Referenz darf nicht älter als 7 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung, sein.
— III.2.3.2 (Los 3) (A) Angabe von mindestens 3 Referenzen im Geschäftsfeld Beratung und Unterstützung im Bereich Microsoft-Lizenzen inkl. Anwendungsprogrammierung, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E XI. Die Referenz darf nicht älter als 7 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung, sein.
— III.2.3.2 (Los 3) (A) Angabe von mindestens 3 Referenzen im Geschäftsfeld Beratung und Unterstützung im Bereich Microsoft-Lizenzen inkl. Anwendungsprogrammierung, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E XI. Die Referenz darf nicht älter als 7 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung, sein.
— Kurzbeschreibung der Referenz mit Angaben zum Leistungsgegenstand, Art und Umfang der geleisteten Personentage;
— III.2.3.3 (Los 1) (A) Nachweis des Erwerbs von Kompetenzen des Unternehmens im Rahmen des Microsoft Partner Network *L *S;
— III.2.3.3 (Los 2) (A) Nachweis des Erwerbs von Kompetenzen des Unternehmens im Rahmen des Microsoft Partner Network *L *S;
— III.2.3.3 (Los 3) (A) Nachweis des Erwerbs von Kompetenzen des Unternehmens im Rahmen des Microsoft Partner Network *L *S;
— III.2.3.4 (Los 1) (A) Erklärung, dass mindestens zwei Vertriebs-Mitarbeiter/innen im Außendienst für das Lizenzgeschäft mit Microsoft-Lizenzen für öffentliche Auftraggeber (außer dem Bereich Forschung und Bildung) unter Nutzung aller verfügbarer Lizenzmodelle in der Region Berlin zur Verfügung stehen. (formlos) *L *S;
— III.2.3.4 (Los 1) (A) Erklärung, dass mindestens zwei Vertriebs-Mitarbeiter/innen im Außendienst für das Lizenzgeschäft mit Microsoft-Lizenzen für öffentliche Auftraggeber (außer dem Bereich Forschung und Bildung) unter Nutzung aller verfügbarer Lizenzmodelle in der Region Berlin zur Verfügung stehen. (formlos) *L *S;
— III.2.3.4 (Los 2) (A) Erklärung, dass mindestens zwei Vertriebs-Mitarbeiter/innen im Außendienst für das Lizenzgeschäft mit Microsoft-Lizenzen für öffentliche Auftraggeber im Bereich Forschung und Bildung unter Nutzung aller verfügbarer Lizenzmodelle in der Region Berlin zur Verfügung stehen. (formlos) *L *S;
— III.2.3.4 (Los 2) (A) Erklärung, dass mindestens zwei Vertriebs-Mitarbeiter/innen im Außendienst für das Lizenzgeschäft mit Microsoft-Lizenzen für öffentliche Auftraggeber im Bereich Forschung und Bildung unter Nutzung aller verfügbarer Lizenzmodelle in der Region Berlin zur Verfügung stehen. (formlos) *L *S;
— III.2.3.4 (Los 3) (A) Erklärung, dass mindestens ein/e Vertriebs-Mitarbeiter/in im Außendienst für den Handel mit Leistungen zur Beratung und Unterstützung im Bereich von Microsoft-Lizenzen und zu Microsoft-Produkten für öffentliche Auftraggeber in der Region Berlin zur Verfügung stehen. (formlos) *L *S;
— III.2.3.4 (Los 3) (A) Erklärung, dass mindestens ein/e Vertriebs-Mitarbeiter/in im Außendienst für den Handel mit Leistungen zur Beratung und Unterstützung im Bereich von Microsoft-Lizenzen und zu Microsoft-Produkten für öffentliche Auftraggeber in der Region Berlin zur Verfügung stehen. (formlos) *L *S;
— III.2.3.5 (Los 1) (A) Erklärung, dass mindestens zwei Vertriebs-Mitarbeiter/innen im Innendienst für das Lizenzgeschäft mit Microsoft-Lizenzen für öffentliche Auftraggeber (außer dem Bereich Forschung und Bildung) unter Nutzung aller verfügbarer Lizenzmodelle in der Region Berlin zur Verfügung stehen. (formlos) *L *S;
— III.2.3.5 (Los 1) (A) Erklärung, dass mindestens zwei Vertriebs-Mitarbeiter/innen im Innendienst für das Lizenzgeschäft mit Microsoft-Lizenzen für öffentliche Auftraggeber (außer dem Bereich Forschung und Bildung) unter Nutzung aller verfügbarer Lizenzmodelle in der Region Berlin zur Verfügung stehen. (formlos) *L *S;
— III.2.3.5 (Los 2) (A) Erklärung, dass mindestens zwei Vertriebs-Mitarbeiter/innen im Innendienst für das Lizenzgeschäft mit Microsoft-Lizenzen für öffentliche Auftraggeber im Bereich Forschung und Bildung unter Nutzung aller verfügbarer Lizenzmodelle in der Region Berlin zur Verfügung stehen. (formlos) *L *S;
— III.2.3.5 (Los 2) (A) Erklärung, dass mindestens zwei Vertriebs-Mitarbeiter/innen im Innendienst für das Lizenzgeschäft mit Microsoft-Lizenzen für öffentliche Auftraggeber im Bereich Forschung und Bildung unter Nutzung aller verfügbarer Lizenzmodelle in der Region Berlin zur Verfügung stehen. (formlos) *L *S;
— III.2.3.5 (Los 3) (A) Erklärung, dass mindestens ein/e Vertriebs-Mitarbeiter/in im Innendienst für den Handel mit Leistungen zur Beratung und Unterstützung im Bereich von Microsoft-Lizenzen und zu Microsoft-Produkten für öffentliche Auftraggeber in der Region Berlin zur Verfügung stehen. (formlos) *L *S;
— III.2.3.5 (Los 3) (A) Erklärung, dass mindestens ein/e Vertriebs-Mitarbeiter/in im Innendienst für den Handel mit Leistungen zur Beratung und Unterstützung im Bereich von Microsoft-Lizenzen und zu Microsoft-Produkten für öffentliche Auftraggeber in der Region Berlin zur Verfügung stehen. (formlos) *L *S;
— III.2.3.6 (Los 3) (A) Erklärung, dass mindestens fünf Mitarbeiter/innen mit aktuellen Microsoft Certified Professional (MCP) Zertifizierungen oder gleichwertigen Zertifikaten, welche inhaltlich dem Leistungsgegenstand korrespondieren, für öffentliche Auft raggeber in der Region Berlin zur Verfügung stehen. (formlos) *L *S;
— III.2.3.6 (Los 3) (A) Erklärung, dass mindestens fünf Mitarbeiter/innen mit aktuellen Microsoft Certified Professional (MCP) Zertifizierungen oder gleichwertigen Zertifikaten, welche inhaltlich dem Leistungsgegenstand korrespondieren, für öffentliche Auft raggeber in der Region Berlin zur Verfügung stehen. (formlos) *L *S;
— III.2.3.7 (Los 3) (A) Erklärung, dass mindestens zwei Mitarbeiter/innen mit aktuellen Microsoft Certified Solutions Expert (MCSE) Zertifikaten oder gleichwertigen Zertifikaten, welche inhaltlich dem Leistungsgegenstand korrespondieren, für öffentliche Auftraggeber in der Region Berlin zur Verfügung stehen. (formlos) *L *S;
— III.2.3.7 (Los 3) (A) Erklärung, dass mindestens zwei Mitarbeiter/innen mit aktuellen Microsoft Certified Solutions Expert (MCSE) Zertifikaten oder gleichwertigen Zertifikaten, welche inhaltlich dem Leistungsgegenstand korrespondieren, für öffentliche Auftraggeber in der Region Berlin zur Verfügung stehen. (formlos) *L *S;
— III.2.3.8 (Los 3) (A) Erklärung, dass mindestens zwei Mitarbeiter/innen mit aktuellen Microsoft Certified Solution Associate (MCSA) Zertifikaten oder gleichwertigen Zertifikaten, welche inhaltlich dem Leistungsgegenstand korrespondieren, für öffentliche Auftraggeber in der Region Berlin zur Verfügung stehen. (formlos) *L *S.
— III.2.3.8 (Los 3) (A) Erklärung, dass mindestens zwei Mitarbeiter/innen mit aktuellen Microsoft Certified Solution Associate (MCSA) Zertifikaten oder gleichwertigen Zertifikaten, welche inhaltlich dem Leistungsgegenstand korrespondieren, für öffentliche Auftraggeber in der Region Berlin zur Verfügung stehen. (formlos) *L *S.
Legende:
(A) = Ausschlusskriterium Eignung,
*L Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S wird in Summe bewertet.
Mindeststandards:
— zu III.2.3.2 (Los 1):
für jede Referenz jeweils:
— Referenz ist nicht älter als 7 Jahre;
über alle Referenzen gemeinsam, wobei eine Referenz mehrere Mindestanforderungen abdecken kann:
— eine der Referenzen hat eine BMI Konditionenvereinbarung zum Gegenstand;
— eine der Referenzen hat das Lizenzmodell Enterprise Agreement zum Gegenstand;
— eine der Referenzen hat das Lizenzmodell Select zum Gegenstand;
— 2 der Referenzen stammen von (jeweils) einem öffentlicher Auftraggeber (außer dem Bereich Forschung und Bildung).
— zu III.2.3.2 (Los 2):
— eine der Referenzen hat eine MS Academic Select Konditionenvereinbarung zum Gegenstand;
— eine der Referenzen hat eine MS Academic FWU Konditionenvereinbarung zum Gegenstand;
— 2 der Referenzen stammen von (jeweils) einem öffentlichen Auftraggeber im Bereich Forschung und Bildung.
— zu III.2.3.2 (Los 3):
— eine der Referenzen hat Beratung zu Lizenzprogrammen, Lizenzmanagement/-nutzung und Auditierung zum Gegenstand;
— eine der Referenzen hat Consulting für Design, Implementierung sowie Betrieb von komplexen Microsoft-Systemumgebungen zum Gegenstand;
— eine der Referenzen hat Anwendungsprogrammierung im Microsoft-Umfeld zum Gegenstand;
— 2 der Referenzen stammen von (jeweils) einem öffentlicher Auftraggeber;
— zu III.2.3.3 (Los 1): Gold-Kompetenz im Bereich Volume Licensing UND Silber-Kompetenz im Bereich Software Asset Management;
— zu III.2.3.3 (Los 2): Gold-Kompetenz im Bereich Volume Licensing UND Silber-Kompetenz im Bereich Software Asset Management;
— zu III.2.3.3 (Los 3): Gold-Kompetenz im Bereich Software Asset Management;
— zu III.2.3.4 (Los 1): mindestens zwei Vertriebs-Mitarbeiter/innen im Außendienst;
— zu III.2.3.4 (Los 2): mindestens zwei Vertriebs-Mitarbeiter/innen im Außendienst;
— zu III.2.3.4 (Los 3): mindestens ein/e Vertriebs-Mitarbeiter/in im Außendienst;
— zu III.2.3.5 (Los 1): mindestens zwei Vertriebs-Mitarbeiter/innen im Innendienst;
— zu III.2.3.5 (Los 2): mindestens zwei Vertriebs-Mitarbeiter/innen im Innendienst;
— zu III.2.3.5 (Los 3): mindestens ein/e Vertriebs-Mitarbeiter/in im Innendienst;
— zu III.2.3.6 (Los 3): mindestens fünf Mitarbeiter/innen mit aktuellen Microsoft Certified Professional (MCP) Zertifizierungen oder gleichwertigen Zertifikaten;
— zu III.2.3.7 (Los 3): mindestens zwei Mitarbeiter/innen mit aktuellen Microsoft Certified Solutions Expert (MCSE) Zertifikaten oder gleichwertigen Zertifikaten;
— zu III.2.3.8 (Los 3): mindestens zwei Mitarbeiter/innen mit aktuellen Microsoft Certified Solution Associate (MCSA) Zertifikaten oder gleichwertigen Zertifikaten.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
EVB-IT Überlassung Typ A; EVB-IT Überlassung Typ B; EVB-IT Pflege S; EVB-IT Dienstleistung; EVB-IT Erstellung (jeweils in der bei Bekanntmachung des Vergabeverfahrens aktuellen Fassung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen.
Sie haben mit dem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) der Bietergemeinschaft sind die im Punkt III.2) ff. des im Bekanntmachungstextes geforderten Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Gleiches gilt für die Unterlagen bzgl. der besonderen Bedingungen an die Auftragsausführung gemäß Punkt III.1 4) ff. dieses Bekanntmachungstextes bzw. der Anlage E der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sie haben mit dem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Zur Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) der Bietergemeinschaft sind die im Punkt III.2) ff. des im Bekanntmachungstextes geforderten Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Gleiches gilt für die Unterlagen bzgl. der besonderen Bedingungen an die Auftragsausführung gemäß Punkt III.1 4) ff. dieses Bekanntmachungstextes bzw. der Anlage E der Vergabeunterlagen.
Ein Mitglied einer Bietergemeinschaft darf nicht…
… Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft sein, welche ein konkurrierendes Angebot einreicht.
… als Einzelbieter ein konkurrierendes Angebot einreichen und umgekehrt.
Sonstige besondere Bedingungen:
— III.1.4.1 (aA) Erklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des abzufordernden Formulars E III, *A, *U;
— III.1.4.2 (aA) Eigenerklärung zu Datenschutz und Vertraulichkeit unter Verwendung des abzufordernden Formulars E IV,*A,*U;
— III.1.4.3 (Los 3) (aA) Scientology-Schutzerklärung unter Verwendung abzufordernden Formulars E X (von allen Mitgliedern/Unterauftragnehmern, die ggf. Schulungsleistungen erbringen), *L;
Legende:
(aA) = auftragsbezogenes Ausschlusskriterium,
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern,
*L Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind.
Der Bieter hat je Los alle enthaltenen Leistungen anzubieten. Er ist berechtigt, alle Leistungen durch sein Unternehmen allein oder aber als Generalunternehmer zu erbringen. In letzterem Falle behält er aber gegenüber dem Auftraggeber die Gesamtverantwortung für die Ausführung der betreffenden Leistung.
Der Bieter hat je Los alle enthaltenen Leistungen anzubieten. Er ist berechtigt, alle Leistungen durch sein Unternehmen allein oder aber als Generalunternehmer zu erbringen. In letzterem Falle behält er aber gegenüber dem Auftraggeber die Gesamtverantwortung für die Ausführung der betreffenden Leistung.
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er angeeignete Nachunternehmer übertragen will.
Bei bekannten Nachunternehmern, sind:
— deren Namen und Adresse anzugeben,
— die Unterlagen bzgl. der besonderen Bedingungen an die Auftragsausführung gemäß Punkt III.1 4) ff. dieses Bekanntmachungstextes bzw. der Anlage E der Vergabeunterlagen beizubringen, und
— deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) durch die im Punkt III.2) ff. dieses Bekanntmachungstextes bzw. in der Anlage E der Vergabeunterlagen geforderten Nachweise, nachzuweisen.
Stehen die Nachunternehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht konkret fest, muss deren Prüfung vor deren Einsatz erfolgen.
Bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) an Nachunternehmer ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-11 📅
Öffnungsort: IT-Dienstleistungszentrum Berlin, Berliner Straße 112-115, 10713 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: IT-Dienstleistungszentrum Berlin, Berliner Straße 112-115, 10713 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stellen des Landes Berlin und Dritte
Postanschrift: diverse
Postort: Berlin und Orte innerhalb des Berliner Autobahnringes
Kontakt
Kontaktperson: Jörg Krüger
Internetadresse: www.itdz-berlin.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 26/2015
Zusätzliche Informationen
— VI.3.1 Angebote sind zulässig für ein oder mehrere Lose.
— VI.3.2 Pro Bieter ist nur 1 Angebot zulässig. Bei Abgabe mehrerer Angebote führt das zum Ausschluss aller Angebote des Bieters.
— VI.3.3 Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
— VI.3.3 Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
— VI.3.4 Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
— VI.3.4 Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
— VI.3.5 Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
— VI.3.6 Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart:
— Der Bieter verpflichtet sich im Zuschlagsfall, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt in Höhe und Modalitäten, einschließlich der Überstundenzuschläge, zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu bezahlen, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt.
— Der Bieter verpflichtet sich im Zuschlagsfall, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt in Höhe und Modalitäten, einschließlich der Überstundenzuschläge, zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpunkt zu bezahlen, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt.
Gelten für eine Leistung mehrere Tarifverträge (gemischte Leistungen), ist der Tarifvertrag maßgeblich, in dem der überwiegende Teil der Leistung liegt.
Für den Fall, dass das seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung auf Grund tarifvertraglich Regelungen zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 1 Absatz 4 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl S. 159), bzw. kein Tarifvertrag gilt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen, sofern die Leistung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.
Für den Fall, dass das seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung auf Grund tarifvertraglich Regelungen zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 1 Absatz 4 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl S. 159), bzw. kein Tarifvertrag gilt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen, sofern die Leistung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.
— Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall von einem von ihm beauftragten Nachunternehmer oder von einem von ihm oder seinem Nachunternehmer beauftragten Verleiher, dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die er selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu vereinbaren. (Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen.)
— Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall von einem von ihm beauftragten Nachunternehmer oder von einem von ihm oder seinem Nachunternehmer beauftragten Verleiher, dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die er selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu vereinbaren. (Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen.)
— Zudem verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen. (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.)
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 GWB bleiben unberührt.
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist.
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich).
Quelle: OJS 2015/S 168-306394 (2015-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 700 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-28 📅
Name: Comparex AG
Postanschrift: Blochstraße 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
Name: msg services AG
Postanschrift: Wittestraße 30k
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13509
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Diverse
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Ausschreibungen
Quelle: OJS 2015/S 252-461500 (2015-12-28)